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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 41/2006
Atilim/Özgür Gündem
vom 06.-08.10.2006
Prügel im Gefängnis
Die im Rahmen der Operation
gegen die MLKP in Istanbul verhafteten Personen sollen im F-Typ Gefängnis
2 von Tekirdag verprügelt worden sein, weil sie sich gegen eine Leibesvisitation
in nacktem Zustand wehrten. Zu den in dieser Weise behandelten Personen
sollen Halil Dinc (Özgür Radyo), Emin Orhan und Sinan Gercek
(Zeitschrift Dayanisma), Cem Dinc und Zafer Tektas (Gewerkschaft Limter-Is),
Yusuf Demir, Ali Haydar Keles und Özcan Dilkeli gehören. Schon
im September soll Ibrahim Cicek (Atilim) verprügelt worden sein und
ein Besuchsverbot von einem Monat und Briefverbot von 45 Tagen erhalten
haben. Im Gefängnis in Kiriklar (Izmir) vom Typ F soll Erdal Demirhan
verprügelt worden sein, weil er sich dagegen wehrte, dass seine Zelle
gleich vier Mal hintereinander durchsucht wird.
Özgür Gündem
vom 06.-08.10.2006
Strafe wegen Unterstützung
Die 4. Kammer des Landgerichts
Diyarbakir hat am 6. Oktober den Funktionär des Migrantenhilfsvereins
Göc-Der, Hüseyin Das, zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.
Er hatte Unterschriften unter eine Petition gesammelt, in der Abdullah
Öcalan als politischer Wille anerkannt wurde. Darin sah das Gericht
eine Unterstützung einer wie in Artikel 314 neues TStG beschriebenen
bewaffneten Organisation. Das Strafmaß wiederum wurde nach Artikel
220/2 neues TStG verhängt. Die Mitangeklagten Mehmet Çiçekçi,
Dursun Özdogan, Haci Karakuzu, Panayir Çelik, Adnan Dakmak,
Yüksel Burtakat, Hanifi Yildirim und Ahmet Kalpak wurden freigesprochen.
Die 6. Kammer des Amtsgerichts
Diyarbakir sprach Ibrahim Güclü, den Vorsitzenden von Kürt-Der,
vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Er hatte gesagt, dass die türkische
Flagge nicht die Flagge der Kurden sei, wie es schon durch die Bezeichnung
klar werde.
Radikal vom 09.10.2006
Verfahren gegen Funktionär
der DTP
Am 6. Oktober begann an
der 2. Kammer des Landgerichtes in Erzurum ein Verfahren gegen den Vorsitzenden
der DTP von Karakocan (Erzurum) Fettah Dadas und seinen Bruder Ersin Dadas
unter der Anklage „HPG-Militanten zu helfen“. Beide waren im Juli festgenommen
worden. Das Gericht ließ Fettah Dadas frei.
Atilim/Sabah vom 10.10.2006
Festnahmen und Verhaftungen
I.K. wurde Berichten zufolge
in Izmir in U-Haft genommen unter der Anklage der “Mitgliedschaft in der
PKK“. Zehra Türkmen, Vorstandsmitglied des Sozialistischen Jugendvereins,
wurde am 9. Oktober in Izmir festgenommen.
Atilim/Özgür
Gündem vom 11.10.2006
Das DTP-Mitglied Safiye
Alagas wurde unter der Aklage der “Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation”
verhaftet, als sie im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen sie zum Gericht
ging.
Zehra Türkmen, Mitglied
des Sozialistischen Jugendvereins, wurde am 10. Oktober freigelassen.
Bugün vom 11.10.2006
Priestermord in Trabzon
Am 10. Oktober wurde in
dem Verfahren am Landgericht Trabzon gegen Oguzhan Akdin wegen der Ermordung
von Andrea Santoro (61), dem Priester der katholischen St. Maria-Kirche,
am 5. Februar in Trabzon das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte
Akdin zu 18 Jahren und 10 Monaten Haft wegen „geplanten Mordes“, „unerlaubten
Waffenbesitzes“ und „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“.
Özgür Gündem
vom 11.10.2006
Dorfschützer entführt
Berichten zufolge haben
HPG-Militante in der Nacht des 8. Oktober nahe dem Dorf Ogulveren im Kreis
Baskale (Van) die Dorfschützer Zeki Yasar, Resat Yildiz und Resit
Olgun entführt.
Özgür Gündem
vom 11.10.2006
Bestrafung wegen kurdischer
Musik
Yusuf Ziya Öztürk
(62), ein Minibusfahrer, der Passagiere zwischen dem Kreis Islahiye (Gaziantep)
und der Stadt Altinüzüm transportiert, berichtete, dass er von
Verkehrspolizisten wegen des Abspielens kurdischer Musik in seinem Minibus
beschimpft und mit einer Geldbuße belegt wurde. Ein Unteroffizier,
der in seinem Minibus mitfuhr, warnte Yusuf Ziya Öztürk keine
kurdische Musik zu spielen. Obwohl Öztürk die Musik abstellte,
rief der Unteroffizier die Bogaziçi Gendarmerie-Station an und reichte
Klage gegen ihn ein. Der Minibus wurde bei der Gendarmeriestation angehalten
und seine CD und seine Fahrerlaubnis wurden eingezogen. Öztürk
berichtete weiterhin: “Ein Soldat, der Kurdisch kann, hörte auf der
Station die CD an. Der Unteroffizier mit Namen Ismail ließ mich mehrfach
den Teil eines Liedes ‘Kurdistan sirine’ hören und sagte: Du bist
ein widerlicher Anhänger von Apo. Wir schützen dich aber du begehst
Separatismus indem du Kurdistan forderst. Niemand wird es wissen, wenn
ich dich hier töte.“ Die Verkehrspolizei, die zur Gendarmeriestation
gerufen wurde, verurteilte mich zu einer Geldbuße von 664 YTL mit
der Behauptung, ich hätte keine Transporterlaubnis für Passagiere.
Ausserdem darf ich meinen Minibus 15 Tage nicht benutzen. Niemand hat eine
Transporterlaubnis für Passagiere. Das Verfahren, das die Kooperative,
der ich angehöre, eingeleitet hat, dauert noch an.“ Öztürk
fügte hinzu, dass er nicht geklagt habe, da er Angst habe.
Evrensel vom 11.10.2006
Verfahren gegen die Zeitung
Gegen den Besitzer von Evrensel,
Ahmet Sami Belek, und den Chefredakteur Sahin Bayar wurden verschiedene
Verfahren eröffnet. Am 18. November 2005 erschienen verschiedene Artikel
in der Zeitung Evrensel zu den Vorfällen in Semdinli. Die Zeitung
wurde daraufhin konfisziert. In drei monierten Artikeln der Zeitung sollen
Vergehen nach den Artikeln 214 (Aufwiegelung zu einer Straftat), 216 (Aufhetzung
zu Rassenhass) und 301 (Beleidigung des Türkentums und staatlicher
Einrichtungen) neues TStG begangen worden sein. Diese Verfahren sollen
am 11. November vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Sisli beginnen. Am gleichen
Tage wird auch wegen Artikeln vom 20.11.2005 und 25.11.2005 sowie einem
Verfahren aus dem Jahre 2002 verhandelt werden.
Özgür Gündem
vom 12.10.2006
Druck in den Gefängnissen
45 politische Gefangene
aus dem F-Typ-Gefängnis Nr. 2 Prison No 2 in Buca Kiriklar
wurden zwangsweise in das F-Typ-Gefängnis in Bolu geschickt. Den Gefangenen
wurde verboten mit ihren Angehörigen Kurdisch zu sprechen.
Cumhuriyet vom 12.10.2006
Todesfasten
Der Gesundheitszustand des
Anwalts Behic Asci vom Volksrechtsbüro, der am 5. April mit dem Todesfasten
begonnen hat, soll sich stark verschlechtert haben. Wie verlautete, leidet
er an Sehschwierigkeiten, hat Entzündungen an verschiedenen Körperteilen
und andere Beschwerden wie Schlafstörungen.
Cumhuriyet vom 13.10.2006
Schwuler verprügelt
Der homosexuelle Y.T. hat
sich beschwert, von drei Polizeibeamten im Park von Taksim (Istanbul) mit
Tritten und Riemen verprügelt worden zu sein. Er habe mit einem Freund
im Park gesessen, als die drei Beamten (einer davon in Zivil) erst seinen
Freund verjagten und dann Geschlechtsverkehr haben wollten. Als er das
ablehnte, sei er zu einer dunklen Ecke des Parks gebracht und dort verprügelt
worden.
Radikal vom 13.10.2006
Dilipak verurteilt
Die 2. Kammer des Amtsgerichts
Bagcilar (Istanbul) hat den Schriftsteller Abdurrahman Dilipak wegen eines
Artikels in der Tageszeitung Vakit zu einer Strafe von ca. 1 Jahre Haft
nach Artikel 299 TStG verurteilt. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe von
10.500 YTL verwandelt. Der Staatsanwalt hatte Freispruch gefordert, da
in dem Artikel die Grenzen der Kritik eingehalten wurden. Dilipak soll
den Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer beleidigt haben.
Radikal vom 13.10.2006
Verfahren gegen Demonstranten
Die 8. Kammer des Kassationsgerichtes
entschied im Revisionsverfahren im Fall von Studenten, die an einer Gedenkveranstaltung
für den am 3. Mai 1998 an der Izzet Baysal Universität in Bolu
getöteten linksgerichteten Kenan Mak teilgenommen hatten. 6 Studenten
waren zu einer 6-monatigen Haftstrafe und einer Geldbuße von je 218
YTL verurteilt worden. Ihre Haftstrafen waren zur Bewährung ausgesetzt
worden. 3 Studenten waren zu 2 Jahren 6 Monaten verurteilt worden. Der
Kassationshof bestätigte die Verurteilungen dieser 3 Studenten. Der
Leitende Staatsanwalt legte gegen die Urteilsbestätigung Einspruch
ein, weil Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht
berücksichtigt werde. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht könne
nicht für das Universitätsgelände angewendet werden, Straftaten
seien nicht festgestellt worden und es habe keine gewaltsamen Aktionen
und keinen Widerstand gegen die Sicherheitskräfte gegeben. Jetzt muss
der Grosse Senat des Kassationsgerichtes über den Einspruch und die
Bestätigung der Urteile entscheiden.
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