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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 09/2006

Radikal vom 24.02.2006
Verfahren wegen Todesschüssen
Das Landgericht in Kars sprach am 21. Februar das Urteil im Verfahren gegen Tuncay Yasa, Ismail Yildiz, Mustafa Demir, Yunus Alper, Sezai Özyurt, Atila Yildiz, Suat Kaymak und Siraç Birol, Angehörige eines Spezialteams, die bei einer Demonstration zum Jahrestag des Beginnes der bewaffneten Kämpfe, am 14. August 1993 in eine Demonstration im Kreis Digor (Kars) geschossen und dabei 17 Menschen getötet und mindestens 63 Personen verletzt hatten. Das Gericht sprach sie frei, da sie in Notwehr gehandelt haben sollen. Das Verfahren hatte drei Jahre nach dem Vorfall begonnen. Die Angeklagten nahmen an keiner Verhandlung teil. Von den angeblich bewaffneten Demonstranten, die zuerst geschossen haben sollen, wurde niemand gefasst. Das Verfahren gegen Teilnehmer der Demonstration wegen Beteiligung an einer nicht angemeldeten Demonstration endete in Freispruch. Der Anwalt Tahir Elci sagte, dass wegen dieses Verfahrens eine Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig sei. Dort gehe es um die Verletzung des Rechts auf Leben, lange Verfahrensdauer und mangelnde Ermittlungen.

Bia (Netzwerk) vom 24.02.2006
Kind verprügelt
In Trabzon sollen Polizisten den Jugendlichen S.U. (15) verprügelt haben, weil er keinen Ausweis dabei hatte. Ein Zeuge sagte, dass sie den Jugendlichen, der an Epilepsie leide und im Stadtteil bekannt sei, aus den Händen der Polizisten befreiten und in ein Krankenhaus brachten. Mit dem Attest habe der Jugendliche dann Strafanzeige gestellt.

Özgür Gündem vom 24.02.2006
Bombenattentat
Am 23. Februar explodierte eine Bombe in der Baustelle in Sarigazi, wo Unterkünfte für die Gendarmerie entstehen sollen. Es kam zu Sachschaden. Die "Rebellen von Öcalan" übernahmen die Verantwortung.

Cumhuriyet vom 28.02.2006
Verfahren zu 10 Toten im Gefängnis Diyarbakir
Die 3. Kammer des Landgerichts Diyarbakir sprach am 26. Februar das Urteil im Verfahren gegen 72 Angeklagte, darunter 1 Arzt, 6 Wärter, 36 Polizisten und 29 Soldaten, die im Zusammenhang mit der Ermordung von 10 Gefangenen und Verletzung von 23 Gefangenen im E-Typ Gefängnis von Diyarbakir am 24. September 1996 angeklagt waren. Als Vertreter der Nebenklage hob Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu hervor, dass die Richter in dem Verfahren in den letzten 10 Jahren 30 mal gewechselt hatten. Die Vertreter der Nebenklage hätten einen Antrag an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gestellt, weil das Verfahren nicht in angemessener Zeit beendet wurde. Sezgin Tanrikulu fügte hinzu, dass die 10 Jahre Dauer des Verfahrens ein Zeichen dafür waren, dass die Angeklagten unter Schutz standen.  Keiner der Anträge der Nebenklage sei vom Gericht angenommen worden und sie hätten in fast 10 Jahren nicht einmal eine Frage an die Angeklagten stellen können. Keiner der Angeklagten sei  in U-Haft genommen wurde. Danach verkündete das Gericht sein Urteil. Für 62 Polizisten und Soldaten befand es einen Verstoß nach den Artikeln 450/5 und 452/1 des alten TStG und verhängte Haftstrafen von je 18 Jahren wegen „Tötens von mehr als einer Person durch Einsatz exzessiver Gewalt“. Dann reduzierte das Gericht die Haftstrafen aufgrund guter Führung und strafmildernden Gründen auf 5 Jahre Haft und 3 Jahre Ausschluss aus dem Öffentlichen Dienst . Die Haftstrafen müssen von den Angeklagten nicht angetreten werden, da die Taten vor dem 23. April 1999 begangen wurden und das Gesetz 4616 zur Anwendung kam. Die wegen Nachlässigkeit im Dienst angeklagten Vorgesetzten der Polizisten wurden freigesprochen. Für die wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagten Wärter und die Gefängnisdirektoren sowie für den Arzt Serdar Gök, der den im Gefängnis Gaziantep verstorbenen Kadri Demir als transportfähig eingestuft hatte, wurde auf Verjährung entschieden. Einer der vorsitzenden Richter, Sadik Gözükara, erhob Einspruch gegen das Urteil mit der Begründung, dass die Angeklagten wegen „vorsätzlicher Tötung“ hätten verurteilt werden müssen.

Bia (Netzwerk) vom 01.03.2006
Gewerkschafter freigesprochen
Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen in Tunceli, Hanefi Bekmezci wurde vom Amtsgericht in Tunceli freigesprochen. Er war wegen einer Presseerklärung vom 30.11.2005 angeklagt worden. Dort hatte er sich gegen Strafversetzungen gewandt und sich zu den Vorfällen in Semdinli geäußert.

Milliyet/Radikal/Özgür Gündem vom 03.03.2006
Die Vorfälle von Semdinli
Der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission zu den Vorfällen in Hakkari und Semdinli wurde am 2. März der Öffentlichkeit vorgestellt. Der AKP-Abgeordnete Faruk Ünsal sprach sich dafür aus, dass die Feststellung, dass Kommandanten Bemerkungen unterlassen sollten, mit denen sie Einfluss auf die Gerichte ausüben, in den Bericht aufgenommen werde. Dies wurden von den CHP-Abgeordneten zurück gewiesen. Der Bericht sprach folgende Empfehlungen aus: "Dorfentvölkerungen sind falsch. Das Projekt zur Rückkehr muss unterstützt werden. Das Dorfschützerwesen ist falsch. Dorfschützer haben den Besitz anderer beschlagnahmt und die Spannungen unter den Stämmen erhöht. Die Koordination zwischen ziviler und militärischer Autorität ist unzureichend. Gouverneur und Landräte sind ohne Einfluss. Es ist falsch Überläufer zu anderen Zwecken als zur Informationsbeschaffung einzusetzen.
In dem Bericht wird die Aussage des Polizeichefs von Semdinli ausführlich zitiert. Er selber habe um den Einsatz eines Sonderkommandos zum Schutz einer Person gebeten, aber befohlen, dass nicht geschossen werde. Sodann habe er mit dem Landrat telefoniert, der die Menge dann beruhigte.

Cumhuriyet/Radikal/Özgür Gündem vom 03.03.2006
Massengrab bei Kulp
Die Staatsanwaltschaft von Kulp hat die Akte zum Fund von 11 Leichen in der Nähe des Dorfes Alaca im Kreis Kup (Diyarbakir) an die militärische Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach dem Fund der Leichen im Jahre 2004 hatte sich herausgestellt, dass sie 11 Dorfbewohnern gehören, die im Jahre 1993 "verschwunden" waren. Die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD Reyhan Yalcindag sagte, dass klar sei, dass die Morde von einer Einheit der Gendarmerie aus Bolu verübt wurden und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft daher zu begrüßen sei.

Weitere Meldungen (DTF)

Radikal vom 27.02.2006
Bilanz der Gefechte in den letzten 3 Jahren
Innenminister Abddülkadir Aksu beantwortete die Anfrage des DYP Abgeordneten Mehmet Eraslan zu bewaffneten Auseinandersetzungen in den letzten 3 Jahren. In diesem Zeitraum seien 246 Soldaten, Polizisten und Dorfschützer gefallen. Von der Organisation wurden 359 Angehörige getötet und 966 Mitglieder festgenommen. Von ihnen hätten sich 589 freiwillig gestellt. Aus dem Iran, Irak, Syrien, Griechenland, Aserbeidschan und der Ukraine seien seit 2003 116 Organisationsmitglieder an die Türkei ausgeliefert worden.

Bia (Netzwerk) vom 28.02.2006
Bilanz des IHD
Der Gesamtverband des IHD hat seine Jahresbilanz 2005 herausgegeben. Darin wird das Jahr als "vertane Gelegenheit, Menschenrechte und Freiheiten zu verbessern" bezeichnet. Folter habe zwar abgenommen, dauere aber an. Institutionalisierte Folter werde unverändert in Bezug auf Ort, Zeit, Vergehen, Geschlecht und Alter überall, bei allen Tatvorwürfen, gegen jeden zur Einschüchterung und auch als Form der Bestrafung angewandt. Im Jahre 2005 wandten sich 825 Personen an den Verein mit Beschwerden über Folter und Misshandlung. Davon bezogen sich 109 auf die Gendarmerie, 200 auf Polizeipräsidien oder Polizeistationen und 165 auf nicht registrierte Festnahmen. In 14 Fällen wurden Dorfschützer für Folter verantwortlich gemacht und 158 Beschwerden kamen aus den Gefängnissen. Nach der Definition der UN zur Folter aus dem Jahre 1992 müsse auch in Bildungsinstituten nach Vorfällen geschaut werden. Aus diesem Bereich seien 179 Vorwürfe gekommen. Von 52 Verfahren gegen Folterer, die der IHD beobachtete, endeten 69% in Freispruch und nur in 15% wurden Strafen verhängt. In 59 Fällen sei ermittelt worden. Davon wurden 35 Fälle eingestellt. Der IHD beklagte einen Anstieg des Nationalismus, der in einigen Orten zu Lynchjustiz geführt habe. Zudem sei entgegen der Anerkennung der kurdischen Frage durch den Premierminister kein Fortschritt erzielt worden. Es gebe erhebliche Probleme mit der Rückkehr der Dorfbevölkerung und der Entschädigung von Opfern des Terrorismus und des Kampfes dagegen. In Bezug auf die Meinungsfreiheit wurden insbesondere die Artikel 301, 216, 288 und 277 des neuen TStG kritisiert.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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