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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 09/2006
Radikal vom 24.02.2006
Verfahren wegen Todesschüssen
Das Landgericht in Kars
sprach am 21. Februar das Urteil im Verfahren gegen Tuncay Yasa, Ismail
Yildiz, Mustafa Demir, Yunus Alper, Sezai Özyurt, Atila Yildiz, Suat
Kaymak und Siraç Birol, Angehörige eines Spezialteams, die
bei einer Demonstration zum Jahrestag des Beginnes der bewaffneten Kämpfe,
am 14. August 1993 in eine Demonstration im Kreis Digor (Kars) geschossen
und dabei 17 Menschen getötet und mindestens 63 Personen verletzt
hatten. Das Gericht sprach sie frei, da sie in Notwehr gehandelt haben
sollen. Das Verfahren hatte drei Jahre nach dem Vorfall begonnen. Die Angeklagten
nahmen an keiner Verhandlung teil. Von den angeblich bewaffneten Demonstranten,
die zuerst geschossen haben sollen, wurde niemand gefasst. Das Verfahren
gegen Teilnehmer der Demonstration wegen Beteiligung an einer nicht angemeldeten
Demonstration endete in Freispruch. Der Anwalt Tahir Elci sagte, dass wegen
dieses Verfahrens eine Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
anhängig sei. Dort gehe es um die Verletzung des Rechts auf Leben,
lange Verfahrensdauer und mangelnde Ermittlungen.
Bia (Netzwerk) vom 24.02.2006
Kind verprügelt
In Trabzon sollen Polizisten
den Jugendlichen S.U. (15) verprügelt haben, weil er keinen Ausweis
dabei hatte. Ein Zeuge sagte, dass sie den Jugendlichen, der an Epilepsie
leide und im Stadtteil bekannt sei, aus den Händen der Polizisten
befreiten und in ein Krankenhaus brachten. Mit dem Attest habe der Jugendliche
dann Strafanzeige gestellt.
Özgür Gündem
vom 24.02.2006
Bombenattentat
Am 23. Februar explodierte
eine Bombe in der Baustelle in Sarigazi, wo Unterkünfte für die
Gendarmerie entstehen sollen. Es kam zu Sachschaden. Die "Rebellen von
Öcalan" übernahmen die Verantwortung.
Cumhuriyet vom 28.02.2006
Verfahren zu 10 Toten
im Gefängnis Diyarbakir
Die 3. Kammer des Landgerichts
Diyarbakir sprach am 26. Februar das Urteil im Verfahren gegen 72 Angeklagte,
darunter 1 Arzt, 6 Wärter, 36 Polizisten und 29 Soldaten, die im Zusammenhang
mit der Ermordung von 10 Gefangenen und Verletzung von 23 Gefangenen im
E-Typ Gefängnis von Diyarbakir am 24. September 1996 angeklagt waren.
Als Vertreter der Nebenklage hob Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu hervor,
dass die Richter in dem Verfahren in den letzten 10 Jahren 30 mal gewechselt
hatten. Die Vertreter der Nebenklage hätten einen Antrag an den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof gestellt, weil das Verfahren nicht in angemessener
Zeit beendet wurde. Sezgin Tanrikulu fügte hinzu, dass die 10 Jahre
Dauer des Verfahrens ein Zeichen dafür waren, dass die Angeklagten
unter Schutz standen. Keiner der Anträge der Nebenklage sei
vom Gericht angenommen worden und sie hätten in fast 10 Jahren nicht
einmal eine Frage an die Angeklagten stellen können. Keiner der Angeklagten
sei in U-Haft genommen wurde. Danach verkündete das Gericht
sein Urteil. Für 62 Polizisten und Soldaten befand es einen Verstoß
nach den Artikeln 450/5 und 452/1 des alten TStG und verhängte Haftstrafen
von je 18 Jahren wegen „Tötens von mehr als einer Person durch Einsatz
exzessiver Gewalt“. Dann reduzierte das Gericht die Haftstrafen aufgrund
guter Führung und strafmildernden Gründen auf 5 Jahre Haft und
3 Jahre Ausschluss aus dem Öffentlichen Dienst . Die Haftstrafen müssen
von den Angeklagten nicht angetreten werden, da die Taten vor dem 23. April
1999 begangen wurden und das Gesetz 4616 zur Anwendung kam. Die wegen Nachlässigkeit
im Dienst angeklagten Vorgesetzten der Polizisten wurden freigesprochen.
Für die wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagten
Wärter und die Gefängnisdirektoren sowie für den Arzt Serdar
Gök, der den im Gefängnis Gaziantep verstorbenen Kadri Demir
als transportfähig eingestuft hatte, wurde auf Verjährung entschieden.
Einer der vorsitzenden Richter, Sadik Gözükara, erhob Einspruch
gegen das Urteil mit der Begründung, dass die Angeklagten wegen „vorsätzlicher
Tötung“ hätten verurteilt werden müssen.
Bia (Netzwerk) vom 01.03.2006
Gewerkschafter freigesprochen
Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft
Egitim-Sen in Tunceli, Hanefi Bekmezci wurde vom Amtsgericht in Tunceli
freigesprochen. Er war wegen einer Presseerklärung vom 30.11.2005
angeklagt worden. Dort hatte er sich gegen Strafversetzungen gewandt und
sich zu den Vorfällen in Semdinli geäußert.
Milliyet/Radikal/Özgür
Gündem vom 03.03.2006
Die Vorfälle von
Semdinli
Der Bericht der parlamentarischen
Untersuchungskommission zu den Vorfällen in Hakkari und Semdinli wurde
am 2. März der Öffentlichkeit vorgestellt. Der AKP-Abgeordnete
Faruk Ünsal sprach sich dafür aus, dass die Feststellung, dass
Kommandanten Bemerkungen unterlassen sollten, mit denen sie Einfluss auf
die Gerichte ausüben, in den Bericht aufgenommen werde. Dies wurden
von den CHP-Abgeordneten zurück gewiesen. Der Bericht sprach folgende
Empfehlungen aus: "Dorfentvölkerungen sind falsch. Das Projekt zur
Rückkehr muss unterstützt werden. Das Dorfschützerwesen
ist falsch. Dorfschützer haben den Besitz anderer beschlagnahmt und
die Spannungen unter den Stämmen erhöht. Die Koordination zwischen
ziviler und militärischer Autorität ist unzureichend. Gouverneur
und Landräte sind ohne Einfluss. Es ist falsch Überläufer
zu anderen Zwecken als zur Informationsbeschaffung einzusetzen.
In dem Bericht wird die
Aussage des Polizeichefs von Semdinli ausführlich zitiert. Er selber
habe um den Einsatz eines Sonderkommandos zum Schutz einer Person gebeten,
aber befohlen, dass nicht geschossen werde. Sodann habe er mit dem Landrat
telefoniert, der die Menge dann beruhigte.
Cumhuriyet/Radikal/Özgür
Gündem vom 03.03.2006
Massengrab bei Kulp
Die Staatsanwaltschaft von
Kulp hat die Akte zum Fund von 11 Leichen in der Nähe des Dorfes Alaca
im Kreis Kup (Diyarbakir) an die militärische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Nach dem Fund der Leichen im Jahre 2004 hatte sich herausgestellt, dass
sie 11 Dorfbewohnern gehören, die im Jahre 1993 "verschwunden" waren.
Die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD Reyhan Yalcindag
sagte, dass klar sei, dass die Morde von einer Einheit der Gendarmerie
aus Bolu verübt wurden und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
daher zu begrüßen sei.
Weitere Meldungen (DTF)
Radikal vom 27.02.2006
Bilanz der Gefechte in
den letzten 3 Jahren
Innenminister Abddülkadir
Aksu beantwortete die Anfrage des DYP Abgeordneten Mehmet Eraslan zu bewaffneten
Auseinandersetzungen in den letzten 3 Jahren. In diesem Zeitraum seien
246 Soldaten, Polizisten und Dorfschützer gefallen. Von der Organisation
wurden 359 Angehörige getötet und 966 Mitglieder festgenommen.
Von ihnen hätten sich 589 freiwillig gestellt. Aus dem Iran, Irak,
Syrien, Griechenland, Aserbeidschan und der Ukraine seien seit 2003 116
Organisationsmitglieder an die Türkei ausgeliefert worden.
Bia (Netzwerk) vom 28.02.2006
Bilanz des IHD
Der Gesamtverband des IHD
hat seine Jahresbilanz 2005 herausgegeben. Darin wird das Jahr als "vertane
Gelegenheit, Menschenrechte und Freiheiten zu verbessern" bezeichnet. Folter
habe zwar abgenommen, dauere aber an. Institutionalisierte Folter werde
unverändert in Bezug auf Ort, Zeit, Vergehen, Geschlecht und Alter
überall, bei allen Tatvorwürfen, gegen jeden zur Einschüchterung
und auch als Form der Bestrafung angewandt. Im Jahre 2005 wandten sich
825 Personen an den Verein mit Beschwerden über Folter und Misshandlung.
Davon bezogen sich 109 auf die Gendarmerie, 200 auf Polizeipräsidien
oder Polizeistationen und 165 auf nicht registrierte Festnahmen. In 14
Fällen wurden Dorfschützer für Folter verantwortlich gemacht
und 158 Beschwerden kamen aus den Gefängnissen. Nach der Definition
der UN zur Folter aus dem Jahre 1992 müsse auch in Bildungsinstituten
nach Vorfällen geschaut werden. Aus diesem Bereich seien 179 Vorwürfe
gekommen. Von 52 Verfahren gegen Folterer, die der IHD beobachtete, endeten
69% in Freispruch und nur in 15% wurden Strafen verhängt. In 59 Fällen
sei ermittelt worden. Davon wurden 35 Fälle eingestellt. Der IHD beklagte
einen Anstieg des Nationalismus, der in einigen Orten zu Lynchjustiz geführt
habe. Zudem sei entgegen der Anerkennung der kurdischen Frage durch den
Premierminister kein Fortschritt erzielt worden. Es gebe erhebliche Probleme
mit der Rückkehr der Dorfbevölkerung und der Entschädigung
von Opfern des Terrorismus und des Kampfes dagegen. In Bezug auf die Meinungsfreiheit
wurden insbesondere die Artikel 301, 216, 288 und 277 des neuen TStG kritisiert.
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