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Thema: Menschenrechte in der Türkei
Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 32/2005

Özgür Gündem vom 07.08.2005
Vorfall in Bursa
In der Nacht vom 5. August versammelte sich eine Gruppe von 50 Personen vor der Wohnung des DEHAP Mitglieds Übeydullah Sayilgan in Bursa. Es wurden Schüsse abgefeuert. Herr Sayilgan berichtete, dass er sofort der Polizei Bescheid gesagt habe (21 Uhr), sie aber erst gekommen sei, nachdem die Gruppe sich gegen 2 Uhr morgens aufgelöst habe. Nach der Beerdigung des Unteroffiziers Kemal Etiler, der bei einem Gefecht in der Nähe des Kreises Uludere (Sirnak) ums Leben gekommen war, hatten Rechtsradikale die Büros der DEHAP und kurdische Straßenhändler am 4. August angegriffen.

Cumhuriyet vom 07.08.2005
Delegation freigelassen
Die Mitglieder der Delegation (vor allem vom IHD), die den von der PKK entführten Soldaten Coskun Kirandi in Empfang genommen hatten, wurden am 6. August freigelassen. Gegen sie soll wegen Hilfe für eine illegale Organisation ermittelt werden.

Milliyet vom 09.08. 2005
Explosion in Istanbul
Bei einer Explosion in einer Wohnung in Zeytinburnu-Istanbul kamen am 8. August zwei Personen ums Leben und 6 Personen wurden verletzt. Polizeipräsident Celalettin Cerrah sagte, dass er als Ursache die Explosion einer Gasflasche ausschließen könne und der Eindruck vorhanden sei, dass die getöteten Personen eine Bombe basteln wollten. Sie sollen gefälschte Papiere bei sich gehabt haben.
Milliyet vom 11.09.2005
Die Namen der getöteten Personen wurden mit Erhan Türk und Ziyaettin Yalvaç angegeben. Der Ortsteilsvorsteher Nizamettin Ada, der den Personen gefälschte Papiere ausgestellt haben soll und der verletzte Wohnungsinhaber Mehmet Besir Aysu wurden festgenommen.

Özgür Gündem vom 09.08.2005
Zustände im Gefängnis in Tekirdag
Die Gefangenen Tekin Tangün, Ercan Büyüktas und Taner Korkmaz, die am 3. August aus dem F-Typ Gefängnis in Tekirdag entlassen worden waren, berichteten auf einer Pressekonferenz des Vereins der Solidarität von Angehörigen der Gefangenen, dass es bei der Verlegung der Hungerstreikenden von Tekirdag nach Bolu zu Schlägen gekommen sei. Die Gefangenen seien über den Boden geschleift worden. Tangün sagte, dass er nur ein Unterhemd und die Hose des Schlafanzuges angehabt habe. Die Gefangenen im F-Typ Gefängnis Nr. 2 in Tekirdag seien wegen der Schläge in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Taner Korkmaz berichtete, dass Kemal Ayhan gefoltert worden sei, obwohl er gehbehindert ist.

Özgür Gündem vom 10.08.2005
Drohungen gegen DEHAP Mitglied
Das DEHAP Mitglied Mehmet Kavak, der im Dorf Cinarönü im Kreis Savur (Mardin) lebt, gab bekannt, dass der Kommandant der Gendarmeriestation Sürgücü ihn mit dem Tode gedroht habe. Mehmet Kavak war am 7. August in sein Dorf zurück gekommen, nachdem er den Leichnam seines Verwandten Mehmet Emin Sincar, der bei einem Gefecht getötet worden war, hatte abholen wollen. Gegen 23 Uhr habe der Kommandant ihn angerufen und zur Wache gebeten. Er habe sich nach den Gründen seiner Reise erkundigt und dann auf einen Vorfall aus dem Jahre 1997 verwiesen, bei dem ein Feldwebel in dem Dorf getötet wurde. Wenn noch einmal so etwas vorkomme, dann werde er ihn töten, habe der Kommandant gesagt.

Hürriyet vom 11.08.2005
Mehmet Tarhan verurteilt (zitiert nach Connection e.V.)
Am 10. August verurteilte das Militärgericht in Sivas Mehmet Tarhan zu zwei Mal zwei Jahren Haft wegen zweimaligen „Ungehorsams vor versammelter Mannschaft“ (Art. 88 des Militärstrafrechts). Das Gericht folgte damit dem Antrag des Militärstaatsanwalts.
Die Verteidigerin Suna Coskun hatte in ihrem Plädoyer deutlich gemacht, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch in der Türkei Gültigkeit haben müsse. Sie bezog sich dabei auf zahlreiche Beschlüsse z.B. des Europäischen Parlamentes und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen. Deshalb dürfe Mehmet Tarhan nicht verurteilt werden, zudem sei eine Doppelbestrafung aufgrund internationaler Konventionen untersagt.
Mehmet Tarhan erklärte für sich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als unveräußerliches Recht: „Dass ich hier angeklagt bin, ist beschämend für die Menschheit.“ Mehmet Tarhan wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Zum Hintergrund
Mehmet Tarhan hatte im Jahre 2001 seine Kriegsdienstverweigerung öffentlich erklärt. Er hatte auch deutlich gemacht, dass er nicht wegen seiner Homosexualität ausgemustert werden möchte, da er dies als einen „faulen Kompromiss“ ansieht. Die Türkei erkennt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.
Am 8. April 2005 war Mehmet Tarhan festgenommen und einberufen worden. Da er jede Zusammenarbeit mit dem Militär verweigert, klagte ihn das Militär wegen „Ungehorsams vor versammelter Mannschaft“ an. Am 9. Juni 2005, dem dritten Prozesstag, wurde Mehmet Tarhan aus der Haft entlassen, jedoch sofort den Militärbehörden überstellt und erneut einberufen. Damit begann eine zweite Runde von Einberufung, Verweigerung, Anklage wegen Befehlsverweigerung und Haft.
Im Mai war Mehmet Tarhan zudem durch andere Gefangene misshandelt und mit dem Tode bedroht worden – offensichtlich mit Billigung der Gefängnisleitung. Als dies bekannt wurde, wurden zwar die Übergriffe unterbunden,  zugleich seine Haftbedingungen aber verschärft. Um dagegen zu protestieren führte er einen vierwöchigen Hungerstreik durch.
Am 30. Juli hatten mehr als 30 Organisationen sowie Abgeordnete aus über 15 Ländern in einer Anzeige in der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet seine Freilassung gefordert.
Derzeit befindet sich Mehmet Tarhan im Militärgefängnis in Sivas.

Özgür Gündem/TIHV vom 12.08.2005
Folter in der Provinz Van
Die am 21. Juli im Kreis Ercis (Van) festgenommenen Abdulkadir Akgül, Ergin Demir, Cigerhun Erisen, Zübeyit Keserci und Muzaffer Keserci sollen gefoltert worden sei. Der Anwalt Cemal Demir berichtete, dass das Staatskrankenhaus in Ercis zunächst positive Atteste ausgestellt habe, auf Einspruch sei dann aber der Bericht zu Abdulkadir Akgül geändert worden und Spuren von Schlägen sowie blaue Flecken bestätigt worden. Bei den anderen Folteropfer seien nach 8 Tage keine Spuren mehr festzustellen gewesen. Der Anwalt fügte hinzu, dass die Polizeibeamten das Arztzimmer nicht verlassen hätten, aber aus dem Raum gehen musste.

Weitere Meldungen (DTF)

Özgür Politika vom 12.08.2005
Folter bleibt weiterhin unbestraft
In einem Bericht zu Prozessen und Ermittlungen zum Thema Folter hat der Menschenrechtsverein der Türkei (IHD) belegt, dass Folter nach wie vor weitgehend unbestraft bleibt. Gestern wurde der Bericht vom IHD-Vorsitzenden Yusuf Alatas auf einer Pressekonferenz in Ankara vorgestellt. Der Menschenrechtler erklärte, in der Türkei gebe es immer noch keine Politik und kein Programm gegen Folter. Um die Folter zu beseitigen, müssten gesetzliche Maßnahmen Anwendung finden. Die Türkei sei noch kein Land, in dem die institutionelle Folterpraxis von der Tagesordnung gestrichen sei. "Es hat sich nichts daran geändert, dass Folter als Mittel der Einschüchterung, Bedrohung und Bestrafung systematisch in Bezug auf Verbreitung, Kontinuität und Absichtlichkeit eingesetzt wird."
Im Jahre 2005 habe der Verein 53 Prozesse und 59 Ermittlungsverfahren verfolgt, so Alatas. "In den Fällen vor dem Kassationsgerichtshof gab es in 69 Prozent einen Freispruch, in 15 Fällen wurde der Prozess vertagt. Von 59 Ermittlungsverfahren wurden 31 eingestellt, bei drei Fällen wurde die Zuständigkeit verweigert. Diese Daten verweisen darauf, dass die Ankündigung, Folter nicht zu tolerieren, nicht mit der Praxis übereinstimmt und System und Justiz weiter auf einer Straflosigkeit bestehen."

Özgür Politika vom 13.08.2005
Bilanz des Anti-Terror Gesetzes
Das staatliche Statistikamt hat Zahlen zu Verfahren nach dem Anti-Terror Gesetz (ATG), das im April 1991 in Kraft trat, herausgegeben. Bislang wurden mehr als 27.274 Personen nach diesem Gesetz in 13.104 Verfahren angeklagt. In 9.250 Verfahren gab es Schuld- und in 1.826 Verfahren Freisprüche. In den Gefängnissen sollen sich 2.170 Personen befinden, die nach dem ATG verurteilt wurden. Gegen 1.618 Gefangene dauern die Verfahren an.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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