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Thema: Menschenrechte
in der Türkei
Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 32/2005
Özgür Gündem
vom 07.08.2005
Vorfall in Bursa
In der Nacht vom 5. August
versammelte sich eine Gruppe von 50 Personen vor der Wohnung des DEHAP
Mitglieds Übeydullah Sayilgan in Bursa. Es wurden Schüsse abgefeuert.
Herr Sayilgan berichtete, dass er sofort der Polizei Bescheid gesagt habe
(21 Uhr), sie aber erst gekommen sei, nachdem die Gruppe sich gegen 2 Uhr
morgens aufgelöst habe. Nach der Beerdigung des Unteroffiziers Kemal
Etiler, der bei einem Gefecht in der Nähe des Kreises Uludere (Sirnak)
ums Leben gekommen war, hatten Rechtsradikale die Büros der DEHAP
und kurdische Straßenhändler am 4. August angegriffen.
Cumhuriyet vom 07.08.2005
Delegation freigelassen
Die Mitglieder der Delegation
(vor allem vom IHD), die den von der PKK entführten Soldaten Coskun
Kirandi in Empfang genommen hatten, wurden am 6. August freigelassen. Gegen
sie soll wegen Hilfe für eine illegale Organisation ermittelt werden.
Milliyet vom 09.08. 2005
Explosion in Istanbul
Bei einer Explosion in einer
Wohnung in Zeytinburnu-Istanbul kamen am 8. August zwei Personen ums Leben
und 6 Personen wurden verletzt. Polizeipräsident Celalettin Cerrah
sagte, dass er als Ursache die Explosion einer Gasflasche ausschließen
könne und der Eindruck vorhanden sei, dass die getöteten Personen
eine Bombe basteln wollten. Sie sollen gefälschte Papiere bei sich
gehabt haben.
Milliyet vom 11.09.2005
Die Namen der getöteten
Personen wurden mit Erhan Türk und Ziyaettin Yalvaç angegeben.
Der Ortsteilsvorsteher Nizamettin Ada, der den Personen gefälschte
Papiere ausgestellt haben soll und der verletzte Wohnungsinhaber Mehmet
Besir Aysu wurden festgenommen.
Özgür Gündem
vom 09.08.2005
Zustände im Gefängnis
in Tekirdag
Die Gefangenen Tekin Tangün,
Ercan Büyüktas und Taner Korkmaz, die am 3. August aus dem F-Typ
Gefängnis in Tekirdag entlassen worden waren, berichteten auf einer
Pressekonferenz des Vereins der Solidarität von Angehörigen der
Gefangenen, dass es bei der Verlegung der Hungerstreikenden von Tekirdag
nach Bolu zu Schlägen gekommen sei. Die Gefangenen seien über
den Boden geschleift worden. Tangün sagte, dass er nur ein Unterhemd
und die Hose des Schlafanzuges angehabt habe. Die Gefangenen im F-Typ Gefängnis
Nr. 2 in Tekirdag seien wegen der Schläge in einen unbefristeten Hungerstreik
getreten. Taner Korkmaz berichtete, dass Kemal Ayhan gefoltert worden sei,
obwohl er gehbehindert ist.
Özgür Gündem
vom 10.08.2005
Drohungen gegen DEHAP
Mitglied
Das DEHAP Mitglied Mehmet
Kavak, der im Dorf Cinarönü im Kreis Savur (Mardin) lebt, gab
bekannt, dass der Kommandant der Gendarmeriestation Sürgücü
ihn mit dem Tode gedroht habe. Mehmet Kavak war am 7. August in sein Dorf
zurück gekommen, nachdem er den Leichnam seines Verwandten Mehmet
Emin Sincar, der bei einem Gefecht getötet worden war, hatte abholen
wollen. Gegen 23 Uhr habe der Kommandant ihn angerufen und zur Wache gebeten.
Er habe sich nach den Gründen seiner Reise erkundigt und dann auf
einen Vorfall aus dem Jahre 1997 verwiesen, bei dem ein Feldwebel in dem
Dorf getötet wurde. Wenn noch einmal so etwas vorkomme, dann werde
er ihn töten, habe der Kommandant gesagt.
Hürriyet vom 11.08.2005
Mehmet Tarhan verurteilt
(zitiert nach Connection e.V.)
Am 10. August verurteilte
das Militärgericht in Sivas Mehmet Tarhan zu zwei Mal zwei Jahren
Haft wegen zweimaligen „Ungehorsams vor versammelter Mannschaft“ (Art.
88 des Militärstrafrechts). Das Gericht folgte damit dem Antrag des
Militärstaatsanwalts.
Die Verteidigerin Suna Coskun
hatte in ihrem Plädoyer deutlich gemacht, dass das Menschenrecht auf
Kriegsdienstverweigerung auch in der Türkei Gültigkeit haben
müsse. Sie bezog sich dabei auf zahlreiche Beschlüsse z.B. des
Europäischen Parlamentes und der Menschenrechtskommission der Vereinten
Nationen. Deshalb dürfe Mehmet Tarhan nicht verurteilt werden, zudem
sei eine Doppelbestrafung aufgrund internationaler Konventionen untersagt.
Mehmet Tarhan erklärte
für sich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als unveräußerliches
Recht: „Dass ich hier angeklagt bin, ist beschämend für die Menschheit.“
Mehmet Tarhan wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Zum Hintergrund
Mehmet Tarhan hatte im Jahre
2001 seine Kriegsdienstverweigerung öffentlich erklärt. Er hatte
auch deutlich gemacht, dass er nicht wegen seiner Homosexualität ausgemustert
werden möchte, da er dies als einen „faulen Kompromiss“ ansieht. Die
Türkei erkennt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht
an.
Am 8. April 2005 war Mehmet
Tarhan festgenommen und einberufen worden. Da er jede Zusammenarbeit mit
dem Militär verweigert, klagte ihn das Militär wegen „Ungehorsams
vor versammelter Mannschaft“ an. Am 9. Juni 2005, dem dritten Prozesstag,
wurde Mehmet Tarhan aus der Haft entlassen, jedoch sofort den Militärbehörden
überstellt und erneut einberufen. Damit begann eine zweite Runde von
Einberufung, Verweigerung, Anklage wegen Befehlsverweigerung und Haft.
Im Mai war Mehmet Tarhan
zudem durch andere Gefangene misshandelt und mit dem Tode bedroht worden
– offensichtlich mit Billigung der Gefängnisleitung. Als dies bekannt
wurde, wurden zwar die Übergriffe unterbunden, zugleich seine
Haftbedingungen aber verschärft. Um dagegen zu protestieren führte
er einen vierwöchigen Hungerstreik durch.
Am 30. Juli hatten mehr
als 30 Organisationen sowie Abgeordnete aus über 15 Ländern in
einer Anzeige in der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet seine Freilassung
gefordert.
Derzeit befindet sich Mehmet
Tarhan im Militärgefängnis in Sivas.
Özgür Gündem/TIHV
vom 12.08.2005
Folter in der Provinz
Van
Die am 21. Juli im Kreis
Ercis (Van) festgenommenen Abdulkadir Akgül, Ergin Demir, Cigerhun
Erisen, Zübeyit Keserci und Muzaffer Keserci sollen gefoltert worden
sei. Der Anwalt Cemal Demir berichtete, dass das Staatskrankenhaus in Ercis
zunächst positive Atteste ausgestellt habe, auf Einspruch sei dann
aber der Bericht zu Abdulkadir Akgül geändert worden und Spuren
von Schlägen sowie blaue Flecken bestätigt worden. Bei den anderen
Folteropfer seien nach 8 Tage keine Spuren mehr festzustellen gewesen.
Der Anwalt fügte hinzu, dass die Polizeibeamten das Arztzimmer nicht
verlassen hätten, aber aus dem Raum gehen musste.
Weitere Meldungen (DTF)
Özgür Politika
vom 12.08.2005
Folter bleibt weiterhin
unbestraft
In einem Bericht zu Prozessen
und Ermittlungen zum Thema Folter hat der Menschenrechtsverein der Türkei
(IHD) belegt, dass Folter nach wie vor weitgehend unbestraft bleibt. Gestern
wurde der Bericht vom IHD-Vorsitzenden Yusuf Alatas auf einer Pressekonferenz
in Ankara vorgestellt. Der Menschenrechtler erklärte, in der Türkei
gebe es immer noch keine Politik und kein Programm gegen Folter. Um die
Folter zu beseitigen, müssten gesetzliche Maßnahmen Anwendung
finden. Die Türkei sei noch kein Land, in dem die institutionelle
Folterpraxis von der Tagesordnung gestrichen sei. "Es hat sich nichts daran
geändert, dass Folter als Mittel der Einschüchterung, Bedrohung
und Bestrafung systematisch in Bezug auf Verbreitung, Kontinuität
und Absichtlichkeit eingesetzt wird."
Im Jahre 2005 habe der Verein
53 Prozesse und 59 Ermittlungsverfahren verfolgt, so Alatas. "In den Fällen
vor dem Kassationsgerichtshof gab es in 69 Prozent einen Freispruch, in
15 Fällen wurde der Prozess vertagt. Von 59 Ermittlungsverfahren wurden
31 eingestellt, bei drei Fällen wurde die Zuständigkeit verweigert.
Diese Daten verweisen darauf, dass die Ankündigung, Folter nicht zu
tolerieren, nicht mit der Praxis übereinstimmt und System und Justiz
weiter auf einer Straflosigkeit bestehen."
Özgür Politika
vom 13.08.2005
Bilanz des Anti-Terror
Gesetzes
Das staatliche Statistikamt
hat Zahlen zu Verfahren nach dem Anti-Terror Gesetz (ATG), das im April
1991 in Kraft trat, herausgegeben. Bislang wurden mehr als 27.274 Personen
nach diesem Gesetz in 13.104 Verfahren angeklagt. In 9.250 Verfahren gab
es Schuld- und in 1.826 Verfahren Freisprüche. In den Gefängnissen
sollen sich 2.170 Personen befinden, die nach dem ATG verurteilt wurden.
Gegen 1.618 Gefangene dauern die Verfahren an.
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