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Thema: Menschenrechte in der Türkei
Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 11/2005

Radikal vom 12.03.2005
Keine Anklage gegen Makbule Kaymaz
Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat die Ermittlungen gegen Makbule Kaymaz, Frau von Ahmet Kaymaz und Mutter von Ugur Kaymaz, die am 21. November 2004 von der Polizei in Kiziltepe (Mardin) erschossen worden waren, eingestellt. Die Staatsanwaltschaft in Kiziltepe hatte sie wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation anklagen wollen.
Dazu: Radikal vom 17.03.2005
Der Staatsanwalt Mehmet Ali Pekgüzel fällte die Entscheidung u.a. mit folgender Begründung: "Voraussetzung der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande ist die organische Verbindung und fortdauernde Aktivität. Die beschlagnahmten Sachen gehören dem Familienvorstand Ahmet Kaymaz. Makbule Kaymaz ist als Frau der patriarchalischen Gesellschaftsstruktur im Osten und Südosten der Türkei unterworfen. Sie muss ohne Hinterfragen das tun, was ihr Mann verlangt. Was die Kleidung auf den Fotos angeht, so handelt es sich um Kleidung, die Peschmergas im Nordirak anziehen. Allein aus diesem Beweismittel kann nicht auf eine Organisationsmitgliedschaft gefolgert werden."

Özgür Gündem vom 13.03.2005
Mord an Prediger(siehe auch Woche 10: "unschuldig in Haft)
Die Verwandten von Murat Kurtboga, der bei Verhören der Hizbullah zugab, im Jahre 1994 den Prediger Giyasettin Baglam im Kreis Tatvan (Bitlis) umgebracht zu haben, haben sich an den IHD in Mersin gewandt. Der Vater Ramazan Kurtboga schilderte, dass sein Sohn im Jahre 1991 verhaftet wurde und 3,5 Jahre im Gefängnis zubrachte. Bis 1998 sei er in Mersin gewesen und danach "verschwunden". Er habe sich nach ein paar Tagen telefonisch gemeldet, aber danach nicht wieder. Im Jahre 2004 sei er (der Vater) zur Anti-Terror-Abteilung auf dem Polizeipräsidium Mersin geladen worden und ein Kommissar mit dem Namen Zeki habe ihm geraten, seinen Sohn aus dem Melderegister streichen zu lassen, weil er seit 5 Jahren "verschwunden" sei.
Unterdessen sagte der Anwalt von Ümit Isik, der wegen des Mordes am Prediger 11 Jahre in Haft war, dass die Videokassette, auf der Murat Kurtboga sich zu dem Mord bekannte, schon im Jahre 2003 dem Gericht in Diyarbakir vorgelegen habe. Rechtsanwalt Tahir Elçi hat sich wegen der langen Haftdauer auch an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt. Von dort wurde der Regierung eine Frist bis zum 20. Mai eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben.

Özgür Gündem vom 15.03.2005
Frau des 2. Angeklagten beschwert sich
Naciye Yakisan, die Frau des 2. Angeklagten (mit Namen Erdogan Yakisan, zusammen mit Ümit Isik angeklagt) im Verfahren wegen des Mordes an dem Prediger Giyasettin Baglam, hat sich beschwert, dass ihr Mann den Mord unter Folter eingestanden habe. Man habe auch sie festgenommen und ihr die Folterinstrumente gezeigte. Ihr sei angekündigt worden, dass man sie foltern werde, damit ihr Mann alles gestehe. Sie habe sich auf einen Stuhl mit Strom setzen müssen und ihrem Mann sei ein Papier vorgelegt worden, dass er unter Drohungen unterschrieben habe. Der Vater Necmettin Erdogan sagte, dass er seinerzeit der Polizei zwei seiner Jagdwaffen übergeben habe. Auch er sei 9 Tage in Polizeihaft gewesen. Seine Söhne Murat und Erdogan seien 21 Tage in Polizeihaft gewesen. Der Haftrichter habe Murat freigelassen, aber Erdogan sei in U-Haft gekommen.

Milliyet vom 12.03.2005
Verfahren in Ankara
Die 11. Kammer des Landgerichts Ankara eröffnete am 11. März das Verfahren gegen 46 Personen, die am 7. Dezember 2004 an einer Demonstration gegen das neue Strafvollzugsgesetz teilgenommen hatten.
Hintergrund: Am 7. Dezember versammelten sich Mitglieder der Sozialistischen Plattform der Unterdrückten (ESP) sich im Park Kurtulus im Stadtteil Cebeci und wollten zur Yüksel Caddesi marschieren. Nach einer Diskussion erlaubte die Polizei, dass Vertreter zur Großen Nationalversammlung der Türkei gehen und Petitionen überreichen und dass ein Marsch zur Yüksel Caddesi stattfinde. Allerdings versuchten Einheiten der Schnellen Eingreiftruppe dies zu verhindern, so dass es zu einer Auseinandersetzung kam, bei der viele Demonstranten verletzt wurden. Durch die Gasbomben der Polizei wurden auch viele Menschen, die nicht zu den Demonstranten gehörten, vergiftet. Es kam zu 46 Festnahmen, darunter 12 Frauen. Am 10. Februar kamen die Festgenommenen in U-Haft.
Die Anklageschrift gegen 46 Personen wurde im Januar 2005 erstellt. Ihnen wurde die Mitgliedschaft in der Marxistisch-Leninistisch Kommunistischen Partei (MLKP) zur Last gelegt. Unter den Angeklagten befanden sich Burcu Gümüs, Selver Orman, Seda Aktepe, Nuray Kesik und Ufuk Han von "Atilim" und der Besitzer und Chefredakteur von der Zeitschrift "Dayanisma", Ersin Sedefoglu.
Zur Verhandlung am 11. März:
Der Anwalt Selcuk Kozagacli beantragte eine Entscheidung auf Nicht-Zuständigkeit, da die Mandanten höchstens wegen Verletzung des Gesetzes zu Demonstrationen und Kundgebungen und nicht wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation angeklagt werden könnten. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es wurden 28 Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Es handelte sich dabei um: Tuna Altan, Yilmaz Çiracioglu, Ersin Polat, Zeliha Kabatas, Basak Sahin, Remziye Turmus, Bülent Kapar, Barin Kaya, Hasan Keskin, Mehmet Çalis, Sinan Buldu, Koray Türk, Onur Sertel, Mesut Açikalin, Turgay Dagli, Adile Demir, Cenk Türkmen, Mustafa Baran, Gökhan Kalkan, Derya Taskiran, Fatma Özbey, Kadir Aktas, Bahar Cemali, Ikram Çali, Irfan Gerçek, Kamil Bozkan, Abbas Duman und Muharrem Demirkiran. Das Verfahren wurde auf den 27. April vertagt.

Özgür Gündem vom 16.03.2005
Verfahren wegen Vergewaltigung verlegt
Nach einem Beschluss der 5. Kammer des Kassationsgerichtshofes wurde das Verfahren gegen 40 Soldaten, denen Vergewaltigung von Sükran Esen, die 1993 und 1994 in Mardin festgenommen wurde, zur Last gelegt wird, wird das Verfahren von Mardin nach Corum verlegt. Der Beschluss war am 7. Februar auf Antrag des Justizministeriums ergangen. Die Anwältin von Sükran Esen, Eren Keskin sagte, dass auch ein Verfahren gegen 405 Soldaten nach Corum verlegt wurde. Dabei habe es in den bisherigen Verhandlungen kein Sicherheitsproblem gegeben.

Özgür Gündem vom 16.03.2005
Folter in Istanbul
Der Anwalt Suat Eren hat Vorwürfe erhoben, dass seine Mandanten D.Y. und N.K., die festgenommen wurden, weil sie Molotowcocktails in eine Bank in Kagithane (Istanbul) geworfen haben sollen, in der Polizeihaft gefoltert wurden. Er sagte, dass die Polizei in der Nacht vom 27. Februar ohne Warnung auf sie geschossen habe. Dabei sei D.Y. am Arm verletzt worden. Anschließend sei sein Mandant N.K. von einem Polizeiauto überfahren worden, wobei sein rechter Arm gebrochen sei. Vor Ort habe ein Polizist eine Pistole in den Mund seines Mandanten gehalten und ein anderer habe ihn auf den Kopf getreten. Trotz ihrer Verletzungen seien seinen Mandanten Handschellen auf dem Rücken angelegt worden. Sie seien über den Korridor der Polizeiwache geschleift worden und hätten sich mit dem Gesicht nach unten hinlegen müssen. Sodann sei D.Y. in den Rücken, auf die Gelenke und die verletzten Arme getreten worden, die Polizisten hätten ihre Finger in die Schussverletzung im Arm gesteckt. Sein Mandant sei während der Folter ohnmächtig geworden. Als er die Augen öffnete, habe er gehört, dass Polizisten sagten „lass ihn sterben“, als der Arzt wollte, dass die Handschellen abgenommen werden. Nur wegen der Beharrlichkeit des Arztes sei sein Mandant medizinisch behandelt worden. Bei N.K. seien auch die Hoden gequetscht worden und er sei mit einer Nadel ins Fleisch gestochen worden.

Milliyet vom 16.03.2005
Strafe gegen Journalisten bestätigt
Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes hat die Strafe gegen den Journalisten Mehmet Sevki Eygi und den Chefredakteur der "Milli Gazete", Selami Caliskan wegen des Artikels "Terror von Religionsfeindschaft" vom 15.11.200 mit einer Mehrheit von 24:4 Stimmen bestätigt. Das Staatssicherheitsgericht Istanbul hatte einen Verstoß gegen § 312 gesehen und am 9. Oktober 2002 eine Strafe von 20 Monaten gegen Mehmet Sevki Eygi verhängt. Die Strafe war nicht in eine Geldstrafe verwandelt worden, da das Gericht davon ausging, dass der Angeklagte wieder straffällig werden könne. Die Strafe des Chefredakteurs war in eine Geldstrafe von 1,8 Milliarden TL verwandelt worden. Im September 2004 war das Urteil von der 8. Kammer des Kassationsgerichtshofes aufgehoben worden, weil der Text des Artikels nicht zur Gewalt aufrief und daher keine konkrete Gefahr bestehe.
Dieses Urteil wurde in der türkischen Presse diskutiert. Insbesondere Adnan Keskin von der Tageszeitung "Radikal" griff das Thema (vermutlich anhand von Protokollen der Sitzung) auf. Das begründete Urteil wird erst nach einiger Zeit veröffentlicht. Am 17.03. schrieb Adnan Keskin u.a.:
Im letzten Monat hob die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes das Urteil gegen den Journalisten Selahattin Aydar von der Zeitung "Milli Gazete", der nach § 312 TSG verurteilt worden war, auf (siehe die Übersetzungen in der Woche 05/2005). Nun wurde vorgestern ein Urteil gegen einen anderen Journalisten von der gleichen Zeitung bestätigt. Osman Arslan, der Vorsitzende des Kassationsgerichtshofes, wollte sich nicht dazu äußern, welches dieser Urteile richtungweisend sein wird. An beiden Urteilen wirkten insgesamt 12 Mitglieder mit. 8 von ihnen beide Male gleich (jeweils vier für eine Verurteilung und 4 für Freispruch). Vier Mitglieder aber entschieden sich dieses Mal anders, d.h. für eine Bestrafung. Bei der Urteilsfindung soll auch die Rolle, die Eygi beim "Blutigen Sonntag" im Jahre 1969 spielte, berücksichtigt worden sein. Damals fanden anti-amerikanische Demonstrationen statt und er schrieb in der Zeitung "Bugün" gegen Kommunismus und rief zum heiligen Krieg auf.
Am 18.03.2005 schrieb Adnan Keskin u.a.: Das jüngste Urteil der Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes bringt neue Dimensionen zur Meinungsfreiheit. Im letzten Monat hatten die Richter entschieden, dass Gedanken nicht bestraft werden können, wenn sie nicht zur Gewalt anstacheln oder aufrufen. Nun aber wurde neue Kriterien geschaffen, die z.B. besagen: "Kein Gedanke ist verboten, nur die Art und Methode, wie er geäußert wird. Verbotene Formen der Meinungsäußerung sind in der Konvention zu Menschenrechten erläutert. In den Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes sind dies Hass, Beleidigungen, Rassismus und Terrorismus… Laizismus ist unser Staatssystem, d.h. es ist unsere offizielle Ideologie. Aufgrund der gesellschaftlichen Struktur und Geschichte unseres Landes können Anhänger auch ohne Druck und Gewalt gefunden werden. Sollte man bei der Äußerung von undemokratischen Meinungen das Element von Gewalt oder Aufruf zur Gewalt suchen, so würde das bedeuten, das System ungeschützt zu lassen und Gedanken, die das verfassungsmäßige System und Existenz beseitigen, in die Arme schließt… Gedanken, die leicht Anhänger finden und Funken in die Gesellschaft werfen, sind eine offene und nahe Gefahr.

Milliyet vom 17.03.2005
Politiker angeklagt
Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat 13 Mitglieder des Vorstandes der Partei für Rechte und Freiheiten (Hak-Par) im Zusammenhang mit dem 1. ordentlichen Vollversammlung angeklagt. Zu der Veranstaltung sollen Einladungen auf Kurdisch verschickt worden sein. Der st. Vorsitzende Resit Deli sagte, dass dies ein Test für die Ernsthaftigkeit der Beitrittsbemühungen der Türkei zur EU gewesen sei. In der Anklageschrift wird Resit Deli beschuldigt, die Eröffnungsrede ebenfalls in Kurdisch gehalten zu haben. Auf Einwand des Regierungskommisars habe er gesagt, dass er seinen Bericht verfassen solle, aber habe seine Rede in Kurdisch fortgesetzt. Im weiteren Verlauf der Versammlung seien Botschaften auf Kurdisch verlesen und weitere Reden in Kurdisch gehalten worden. Die Reden sollen schwere Kritik enthalten haben, aber weder Hass gestreut, noch zur Gewalt oder einem Aufstand aufgerufen haben. Die Anklage wirft den Politikern einen Verstoß gegen die Artikel 81/c und 117 des Parteiengesetzes mit der Nummer 2820 vor.

Milliyet/Sabah vom 17.03.2005
5 Demonstranten und 6 Polizisten angeklagt
Im Zusammenhang mit der Demonstration in Istanbul am 6. März (aus Anlass des Weltfrauentages) wurden die 5 Demonstranten Sahin Kütükçü, Mehmet Can Demir, Baris Gürbey, Mehmet Burak Övür und Resul Solgun wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung angeklagt. Im Verlaufe der Ermittlungen gegen die Polizei sollen 6 Beamte vom Dienst suspendiert worden sein, weil sie unangemessene Gewalt anwandten. Die Identität von zwei weiteren Beamten wird derzeit noch ermittelt.

Evrensel vom 17.03.2005
Entführung und Prügel eines Studenten
Cihat Özcelik (21) von der Universität in Ankara hat angegeben, am 13 März von ihm unbekannten Personen entführt und verprügelt worden zu sein. Er sei in der Nähe der Brücke von Sihhiye von 2 Männern angerempelt worden. Sie hätten ihn in ein Auto gezerrt und die Augen verbunden. Seine Frage, wer sie seien hätten sie damit beantwortet, dass er in Zukunft häufiger mit ihnen zu tun haben werde. Im Auto seien fünf Personen gewesen, die ihn mit Fäusten geschlagen hätten. Ihm sei die Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation vorgeworfen worden. Als er das verneinte, wurde ihm gesagt, dass er festgenommen worden wäre, wenn sie sich sicher gewesen wären. Nach 1 Stunden Fahrt wurde Cihat Özcelik an der gleichen Stelle wieder aus dem Auto gelassen.

Weitere Meldungen (DTF)

Hürriyet 11.3.2005
Leitartikel Oktay Eksi: "Was sagt er um Gottes Willen?"
...Wir müssen Herrn Erdogan sagen: In den vor uns liegenden Jahren, in denen wir uns intensiv um die Mitgliedschaft in der EU bemühen, werden wir die meisten Kopfschmerzen wegen der Polizei haben. Denn die Führer der Polizei wurden ausgewechselt, aber die Art der Führung nicht. Aus diesem Grund sind unserer Polizei die Prinzipien der Vorherrschaft des Rechts und des Rechtsstaates fremd. Dies ist eine Wahrheit, die bis in die Gene unseres Polizeiapparates reicht. Wie man damit fertig wird, können Fachleute
aufzeigen. Unserer Meinung nach besteht die Lösung darin, einen auf einer völlig neuen Ausrichtung erzogenen Polizeikader aufzubauen und danach mit einer radikalen Reinigung den alten nach Hause zu schicken."

Özgür Politika vom 13.03.2005
Süryanis werden bedroht
Der vor 4 Jahren aus Deutschland nach Idil (Sirnak) zurückgekehrte Ibrahim Konutgan hat sich über Angriffe von Dorfschützern beschwert. Er vermutete, dass die Dorfschützer, die ihre Ländereien besetzt gehalten hätten, nun Angst davor haben, dass mehr Süryanis zurückkehren und sie das Land wieder verlieren. Die Dorfschützer sollen von Sükrü (Hasan) Demirsoy, Vorsitzender der DYP in Idil und Faysal Dalmis, dem Bruder des Bürgermeisters Murat Dalmis angeführt. Am 7. März seien sie bis in den Hof seines neu errichteten Hauses gekommen und hätten ihn mit Steinen und Stöcken angegriffen. Er habe zwar ein Attest erhalten, aber der Staatsanwalt habe seine Anzeige nicht aufnehmen wollen, obwohl Polizisten und 3 Bauarbeiter Zeugen des Vorfalles gewesen seien. Auf der Polizeiwache hätten die Angreifer gesagt, dass er auf den Staat geschimpft habe und sie deshalb attackiert hätten. Weil seine Anzeige nicht aufgenommen wurde, habe er sich an den IHD Diyarbakir gewandt. Er habe den Landrat von Idil aufgesucht und ihm gesagt, dass sein Leben bedroht sei, und eine Untersuchung gefordert.

Özgür Politika vom 15.03.2005
Zahl der Yezidi von 22.632 auf 423 gefallen
Dr. Ahmet Tasgin von der Theologischen Fakultät der Dicle Universität in Diyarbakir hat eine Untersuchung über die Yezidi angestellt und dabei festgestellt, dass es im Jahre 1985 noch 22.632 Personen dieser Glaubensrichtung in dem Gebiet gab. Im Jahre 2000 aber sei die Zahl auf 423 zurück gefallen. Auf die Provinzen verteilt nannte er die folgenden Zahlen (1985, 2000): Batman (5726, 72), Diyarbakir (135, 69), Mardin (9243, 87), Urfa (6307, 255).

Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 17.03.2005
Journalist verurteilt
Erol Özkoray, der Herausgeber der Zeitschrift "Idea Politika" wurde wegen eines Artikels vom 01.09.2001 in seiner Zeitschrift unter dem Titel "Wozu taugt die Armee?" freigesprochen. Als er den Artikel jedoch ins Internet stellte, wurde er bestraft. Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Sisli (Istanbul) sah darin eine Beleidigung der Armee und verurteilte Erol Özkoray zunächst zu einer Jahr Haft. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.708 YTL (ca. 1.000 Euro) verwandelt. Das Urteil vom 21. Dezember 2004 wurde letzte Woche zugestellt.

Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 18.03.2005
Jahresbericht des IHD: Folter dauert an
Auf einer Pressekonferenz stellte Yusuf Alatas, der Vorsitzende des IHD die wichtigsten Daten zum Bericht über das Jahr 2004 vor. Demnach wurden 843 Menschen gefoltert oder misshandelt. 31 Veranstaltungen wurden verboten und 9 Publikationen wurden konfisziert. Die Polizei führte Razzien in 20 Büros von Zeitungen und Zeitschriften durch. Aufgrund von Meinungsäußerungen wurden 78 Verfahren gegen 467 Personen eröffnet.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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