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Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 11/2005
Radikal vom 12.03.2005
Keine Anklage gegen Makbule
Kaymaz
Die Staatsanwaltschaft in
Diyarbakir hat die Ermittlungen gegen Makbule Kaymaz, Frau von Ahmet Kaymaz
und Mutter von Ugur Kaymaz, die am 21. November 2004 von der Polizei in
Kiziltepe (Mardin) erschossen worden waren, eingestellt. Die Staatsanwaltschaft
in Kiziltepe hatte sie wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation
anklagen wollen.
Dazu: Radikal vom 17.03.2005
Der Staatsanwalt Mehmet
Ali Pekgüzel fällte die Entscheidung u.a. mit folgender Begründung:
"Voraussetzung der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande ist die organische
Verbindung und fortdauernde Aktivität. Die beschlagnahmten Sachen
gehören dem Familienvorstand Ahmet Kaymaz. Makbule Kaymaz ist als
Frau der patriarchalischen Gesellschaftsstruktur im Osten und Südosten
der Türkei unterworfen. Sie muss ohne Hinterfragen das tun, was ihr
Mann verlangt. Was die Kleidung auf den Fotos angeht, so handelt es sich
um Kleidung, die Peschmergas im Nordirak anziehen. Allein aus diesem Beweismittel
kann nicht auf eine Organisationsmitgliedschaft gefolgert werden."
Özgür Gündem
vom 13.03.2005
Mord an Prediger(siehe
auch Woche 10: "unschuldig in Haft)
Die Verwandten von Murat
Kurtboga, der bei Verhören der Hizbullah zugab, im Jahre 1994 den
Prediger Giyasettin Baglam im Kreis Tatvan (Bitlis) umgebracht zu haben,
haben sich an den IHD in Mersin gewandt. Der Vater Ramazan Kurtboga schilderte,
dass sein Sohn im Jahre 1991 verhaftet wurde und 3,5 Jahre im Gefängnis
zubrachte. Bis 1998 sei er in Mersin gewesen und danach "verschwunden".
Er habe sich nach ein paar Tagen telefonisch gemeldet, aber danach nicht
wieder. Im Jahre 2004 sei er (der Vater) zur Anti-Terror-Abteilung auf
dem Polizeipräsidium Mersin geladen worden und ein Kommissar mit dem
Namen Zeki habe ihm geraten, seinen Sohn aus dem Melderegister streichen
zu lassen, weil er seit 5 Jahren "verschwunden" sei.
Unterdessen sagte der Anwalt
von Ümit Isik, der wegen des Mordes am Prediger 11 Jahre in Haft war,
dass die Videokassette, auf der Murat Kurtboga sich zu dem Mord bekannte,
schon im Jahre 2003 dem Gericht in Diyarbakir vorgelegen habe. Rechtsanwalt
Tahir Elçi hat sich wegen der langen Haftdauer auch an den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof gewandt. Von dort wurde der Regierung eine Frist
bis zum 20. Mai eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben.
Özgür Gündem
vom 15.03.2005
Frau des 2. Angeklagten
beschwert sich
Naciye Yakisan, die Frau
des 2. Angeklagten (mit Namen Erdogan Yakisan, zusammen mit Ümit Isik
angeklagt) im Verfahren wegen des Mordes an dem Prediger Giyasettin Baglam,
hat sich beschwert, dass ihr Mann den Mord unter Folter eingestanden habe.
Man habe auch sie festgenommen und ihr die Folterinstrumente gezeigte.
Ihr sei angekündigt worden, dass man sie foltern werde, damit ihr
Mann alles gestehe. Sie habe sich auf einen Stuhl mit Strom setzen müssen
und ihrem Mann sei ein Papier vorgelegt worden, dass er unter Drohungen
unterschrieben habe. Der Vater Necmettin Erdogan sagte, dass er seinerzeit
der Polizei zwei seiner Jagdwaffen übergeben habe. Auch er sei 9 Tage
in Polizeihaft gewesen. Seine Söhne Murat und Erdogan seien 21 Tage
in Polizeihaft gewesen. Der Haftrichter habe Murat freigelassen, aber Erdogan
sei in U-Haft gekommen.
Milliyet vom 12.03.2005
Verfahren in Ankara
Die 11. Kammer des Landgerichts
Ankara eröffnete am 11. März das Verfahren gegen 46 Personen,
die am 7. Dezember 2004 an einer Demonstration gegen das neue Strafvollzugsgesetz
teilgenommen hatten.
Hintergrund: Am 7. Dezember
versammelten sich Mitglieder der Sozialistischen Plattform der Unterdrückten
(ESP) sich im Park Kurtulus im Stadtteil Cebeci und wollten zur Yüksel
Caddesi marschieren. Nach einer Diskussion erlaubte die Polizei, dass Vertreter
zur Großen Nationalversammlung der Türkei gehen und Petitionen
überreichen und dass ein Marsch zur Yüksel Caddesi stattfinde.
Allerdings versuchten Einheiten der Schnellen Eingreiftruppe dies zu verhindern,
so dass es zu einer Auseinandersetzung kam, bei der viele Demonstranten
verletzt wurden. Durch die Gasbomben der Polizei wurden auch viele Menschen,
die nicht zu den Demonstranten gehörten, vergiftet. Es kam zu 46 Festnahmen,
darunter 12 Frauen. Am 10. Februar kamen die Festgenommenen in U-Haft.
Die Anklageschrift gegen
46 Personen wurde im Januar 2005 erstellt. Ihnen wurde die Mitgliedschaft
in der Marxistisch-Leninistisch Kommunistischen Partei (MLKP) zur Last
gelegt. Unter den Angeklagten befanden sich Burcu Gümüs, Selver
Orman, Seda Aktepe, Nuray Kesik und Ufuk Han von "Atilim" und der Besitzer
und Chefredakteur von der Zeitschrift "Dayanisma", Ersin Sedefoglu.
Zur Verhandlung am 11.
März:
Der Anwalt Selcuk Kozagacli
beantragte eine Entscheidung auf Nicht-Zuständigkeit, da die Mandanten
höchstens wegen Verletzung des Gesetzes zu Demonstrationen und Kundgebungen
und nicht wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation angeklagt
werden könnten. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es wurden 28 Angeklagte
aus der Untersuchungshaft entlassen. Es handelte sich dabei um: Tuna Altan,
Yilmaz Çiracioglu, Ersin Polat, Zeliha Kabatas, Basak Sahin, Remziye
Turmus, Bülent Kapar, Barin Kaya, Hasan Keskin, Mehmet Çalis,
Sinan Buldu, Koray Türk, Onur Sertel, Mesut Açikalin, Turgay
Dagli, Adile Demir, Cenk Türkmen, Mustafa Baran, Gökhan Kalkan,
Derya Taskiran, Fatma Özbey, Kadir Aktas, Bahar Cemali, Ikram Çali,
Irfan Gerçek, Kamil Bozkan, Abbas Duman und Muharrem Demirkiran.
Das Verfahren wurde auf den 27. April vertagt.
Özgür Gündem
vom 16.03.2005
Verfahren wegen Vergewaltigung
verlegt
Nach einem Beschluss der
5. Kammer des Kassationsgerichtshofes wurde das Verfahren gegen 40 Soldaten,
denen Vergewaltigung von Sükran Esen, die 1993 und 1994 in Mardin
festgenommen wurde, zur Last gelegt wird, wird das Verfahren von Mardin
nach Corum verlegt. Der Beschluss war am 7. Februar auf Antrag des Justizministeriums
ergangen. Die Anwältin von Sükran Esen, Eren Keskin sagte, dass
auch ein Verfahren gegen 405 Soldaten nach Corum verlegt wurde. Dabei habe
es in den bisherigen Verhandlungen kein Sicherheitsproblem gegeben.
Özgür Gündem
vom 16.03.2005
Folter in Istanbul
Der Anwalt Suat Eren hat
Vorwürfe erhoben, dass seine Mandanten D.Y. und N.K., die festgenommen
wurden, weil sie Molotowcocktails in eine Bank in Kagithane (Istanbul)
geworfen haben sollen, in der Polizeihaft gefoltert wurden. Er sagte, dass
die Polizei in der Nacht vom 27. Februar ohne Warnung auf sie geschossen
habe. Dabei sei D.Y. am Arm verletzt worden. Anschließend sei sein
Mandant N.K. von einem Polizeiauto überfahren worden, wobei sein rechter
Arm gebrochen sei. Vor Ort habe ein Polizist eine Pistole in den Mund seines
Mandanten gehalten und ein anderer habe ihn auf den Kopf getreten. Trotz
ihrer Verletzungen seien seinen Mandanten Handschellen auf dem Rücken
angelegt worden. Sie seien über den Korridor der Polizeiwache geschleift
worden und hätten sich mit dem Gesicht nach unten hinlegen müssen.
Sodann sei D.Y. in den Rücken, auf die Gelenke und die verletzten
Arme getreten worden, die Polizisten hätten ihre Finger in die Schussverletzung
im Arm gesteckt. Sein Mandant sei während der Folter ohnmächtig
geworden. Als er die Augen öffnete, habe er gehört, dass Polizisten
sagten „lass ihn sterben“, als der Arzt wollte, dass die Handschellen abgenommen
werden. Nur wegen der Beharrlichkeit des Arztes sei sein Mandant medizinisch
behandelt worden. Bei N.K. seien auch die Hoden gequetscht worden und er
sei mit einer Nadel ins Fleisch gestochen worden.
Milliyet vom 16.03.2005
Strafe gegen Journalisten
bestätigt
Die Kammerversammlung des
Kassationsgerichtshofes hat die Strafe gegen den Journalisten Mehmet Sevki
Eygi und den Chefredakteur der "Milli Gazete", Selami Caliskan wegen des
Artikels "Terror von Religionsfeindschaft" vom 15.11.200 mit einer Mehrheit
von 24:4 Stimmen bestätigt. Das Staatssicherheitsgericht Istanbul
hatte einen Verstoß gegen § 312 gesehen und am 9. Oktober 2002
eine Strafe von 20 Monaten gegen Mehmet Sevki Eygi verhängt. Die Strafe
war nicht in eine Geldstrafe verwandelt worden, da das Gericht davon ausging,
dass der Angeklagte wieder straffällig werden könne. Die Strafe
des Chefredakteurs war in eine Geldstrafe von 1,8 Milliarden TL verwandelt
worden. Im September 2004 war das Urteil von der 8. Kammer des Kassationsgerichtshofes
aufgehoben worden, weil der Text des Artikels nicht zur Gewalt aufrief
und daher keine konkrete Gefahr bestehe.
Dieses Urteil wurde in der
türkischen Presse diskutiert. Insbesondere Adnan Keskin von der Tageszeitung
"Radikal" griff das Thema (vermutlich anhand von Protokollen der Sitzung)
auf. Das begründete Urteil wird erst nach einiger Zeit veröffentlicht.
Am 17.03. schrieb Adnan Keskin u.a.:
Im letzten Monat hob die
Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes das Urteil gegen den Journalisten
Selahattin Aydar von der Zeitung "Milli Gazete", der nach § 312 TSG
verurteilt worden war, auf (siehe die Übersetzungen in der Woche 05/2005).
Nun wurde vorgestern ein Urteil gegen einen anderen Journalisten von der
gleichen Zeitung bestätigt. Osman Arslan, der Vorsitzende des Kassationsgerichtshofes,
wollte sich nicht dazu äußern, welches dieser Urteile richtungweisend
sein wird. An beiden Urteilen wirkten insgesamt 12 Mitglieder mit. 8 von
ihnen beide Male gleich (jeweils vier für eine Verurteilung und 4
für Freispruch). Vier Mitglieder aber entschieden sich dieses Mal
anders, d.h. für eine Bestrafung. Bei der Urteilsfindung soll auch
die Rolle, die Eygi beim "Blutigen Sonntag" im Jahre 1969 spielte, berücksichtigt
worden sein. Damals fanden anti-amerikanische Demonstrationen statt und
er schrieb in der Zeitung "Bugün" gegen Kommunismus und rief zum heiligen
Krieg auf.
Am 18.03.2005 schrieb Adnan
Keskin u.a.: Das jüngste Urteil der Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes
bringt neue Dimensionen zur Meinungsfreiheit. Im letzten Monat hatten die
Richter entschieden, dass Gedanken nicht bestraft werden können, wenn
sie nicht zur Gewalt anstacheln oder aufrufen. Nun aber wurde neue Kriterien
geschaffen, die z.B. besagen: "Kein Gedanke ist verboten, nur die Art und
Methode, wie er geäußert wird. Verbotene Formen der Meinungsäußerung
sind in der Konvention zu Menschenrechten erläutert. In den Urteilen
des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes sind dies Hass, Beleidigungen,
Rassismus und Terrorismus… Laizismus ist unser Staatssystem, d.h. es ist
unsere offizielle Ideologie. Aufgrund der gesellschaftlichen Struktur und
Geschichte unseres Landes können Anhänger auch ohne Druck und
Gewalt gefunden werden. Sollte man bei der Äußerung von undemokratischen
Meinungen das Element von Gewalt oder Aufruf zur Gewalt suchen, so würde
das bedeuten, das System ungeschützt zu lassen und Gedanken, die das
verfassungsmäßige System und Existenz beseitigen, in die Arme
schließt… Gedanken, die leicht Anhänger finden und Funken in
die Gesellschaft werfen, sind eine offene und nahe Gefahr.
Milliyet vom 17.03.2005
Politiker angeklagt
Die Staatsanwaltschaft in
Ankara hat 13 Mitglieder des Vorstandes der Partei für Rechte und
Freiheiten (Hak-Par) im Zusammenhang mit dem 1. ordentlichen Vollversammlung
angeklagt. Zu der Veranstaltung sollen Einladungen auf Kurdisch verschickt
worden sein. Der st. Vorsitzende Resit Deli sagte, dass dies ein Test für
die Ernsthaftigkeit der Beitrittsbemühungen der Türkei zur EU
gewesen sei. In der Anklageschrift wird Resit Deli beschuldigt, die Eröffnungsrede
ebenfalls in Kurdisch gehalten zu haben. Auf Einwand des Regierungskommisars
habe er gesagt, dass er seinen Bericht verfassen solle, aber habe seine
Rede in Kurdisch fortgesetzt. Im weiteren Verlauf der Versammlung seien
Botschaften auf Kurdisch verlesen und weitere Reden in Kurdisch gehalten
worden. Die Reden sollen schwere Kritik enthalten haben, aber weder Hass
gestreut, noch zur Gewalt oder einem Aufstand aufgerufen haben. Die Anklage
wirft den Politikern einen Verstoß gegen die Artikel 81/c und 117
des Parteiengesetzes mit der Nummer 2820 vor.
Milliyet/Sabah vom 17.03.2005
5 Demonstranten und 6
Polizisten angeklagt
Im Zusammenhang mit der
Demonstration in Istanbul am 6. März (aus Anlass des Weltfrauentages)
wurden die 5 Demonstranten Sahin Kütükçü, Mehmet
Can Demir, Baris Gürbey, Mehmet Burak Övür und Resul Solgun
wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung angeklagt.
Im Verlaufe der Ermittlungen gegen die Polizei sollen 6 Beamte vom Dienst
suspendiert worden sein, weil sie unangemessene Gewalt anwandten. Die Identität
von zwei weiteren Beamten wird derzeit noch ermittelt.
Evrensel vom 17.03.2005
Entführung und Prügel
eines Studenten
Cihat Özcelik (21)
von der Universität in Ankara hat angegeben, am 13 März von ihm
unbekannten Personen entführt und verprügelt worden zu sein.
Er sei in der Nähe der Brücke von Sihhiye von 2 Männern
angerempelt worden. Sie hätten ihn in ein Auto gezerrt und die Augen
verbunden. Seine Frage, wer sie seien hätten sie damit beantwortet,
dass er in Zukunft häufiger mit ihnen zu tun haben werde. Im Auto
seien fünf Personen gewesen, die ihn mit Fäusten geschlagen hätten.
Ihm sei die Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation vorgeworfen
worden. Als er das verneinte, wurde ihm gesagt, dass er festgenommen worden
wäre, wenn sie sich sicher gewesen wären. Nach 1 Stunden Fahrt
wurde Cihat Özcelik an der gleichen Stelle wieder aus dem Auto gelassen.
Weitere Meldungen (DTF)
Hürriyet 11.3.2005
Leitartikel Oktay Eksi:
"Was sagt er um Gottes Willen?"
...Wir müssen Herrn
Erdogan sagen: In den vor uns liegenden Jahren, in denen wir uns intensiv
um die Mitgliedschaft in der EU bemühen, werden wir die meisten Kopfschmerzen
wegen der Polizei haben. Denn die Führer der Polizei wurden ausgewechselt,
aber die Art der Führung nicht. Aus diesem Grund sind unserer Polizei
die Prinzipien der Vorherrschaft des Rechts und des Rechtsstaates fremd.
Dies ist eine Wahrheit, die bis in die Gene unseres Polizeiapparates reicht.
Wie man damit fertig wird, können Fachleute
aufzeigen. Unserer Meinung
nach besteht die Lösung darin, einen auf einer völlig neuen Ausrichtung
erzogenen Polizeikader aufzubauen und danach mit einer radikalen Reinigung
den alten nach Hause zu schicken."
Özgür Politika
vom 13.03.2005
Süryanis werden
bedroht
Der vor 4 Jahren aus Deutschland
nach Idil (Sirnak) zurückgekehrte Ibrahim Konutgan hat sich über
Angriffe von Dorfschützern beschwert. Er vermutete, dass die Dorfschützer,
die ihre Ländereien besetzt gehalten hätten, nun Angst davor
haben, dass mehr Süryanis zurückkehren und sie das Land wieder
verlieren. Die Dorfschützer sollen von Sükrü (Hasan) Demirsoy,
Vorsitzender der DYP in Idil und Faysal Dalmis, dem Bruder des Bürgermeisters
Murat Dalmis angeführt. Am 7. März seien sie bis in den Hof seines
neu errichteten Hauses gekommen und hätten ihn mit Steinen und Stöcken
angegriffen. Er habe zwar ein Attest erhalten, aber der Staatsanwalt habe
seine Anzeige nicht aufnehmen wollen, obwohl Polizisten und 3 Bauarbeiter
Zeugen des Vorfalles gewesen seien. Auf der Polizeiwache hätten die
Angreifer gesagt, dass er auf den Staat geschimpft habe und sie deshalb
attackiert hätten. Weil seine Anzeige nicht aufgenommen wurde, habe
er sich an den IHD Diyarbakir gewandt. Er habe den Landrat von Idil aufgesucht
und ihm gesagt, dass sein Leben bedroht sei, und eine Untersuchung gefordert.
Özgür Politika
vom 15.03.2005
Zahl der Yezidi von 22.632
auf 423 gefallen
Dr. Ahmet Tasgin von der
Theologischen Fakultät der Dicle Universität in Diyarbakir hat
eine Untersuchung über die Yezidi angestellt und dabei festgestellt,
dass es im Jahre 1985 noch 22.632 Personen dieser Glaubensrichtung in dem
Gebiet gab. Im Jahre 2000 aber sei die Zahl auf 423 zurück gefallen.
Auf die Provinzen verteilt nannte er die folgenden Zahlen (1985, 2000):
Batman (5726, 72), Diyarbakir (135, 69), Mardin (9243, 87), Urfa (6307,
255).
Bianet (Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 17.03.2005
Journalist verurteilt
Erol Özkoray, der Herausgeber
der Zeitschrift "Idea Politika" wurde wegen eines Artikels vom 01.09.2001
in seiner Zeitschrift unter dem Titel "Wozu taugt die Armee?" freigesprochen.
Als er den Artikel jedoch ins Internet stellte, wurde er bestraft. Die
2. Kammer des Amtsgerichts in Sisli (Istanbul) sah darin eine Beleidigung
der Armee und verurteilte Erol Özkoray zunächst zu einer Jahr
Haft. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.708 YTL (ca. 1.000
Euro) verwandelt. Das Urteil vom 21. Dezember 2004 wurde letzte Woche zugestellt.
Bianet (Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 18.03.2005
Jahresbericht des IHD:
Folter dauert an
Auf einer Pressekonferenz
stellte Yusuf Alatas, der Vorsitzende des IHD die wichtigsten Daten zum
Bericht über das Jahr 2004 vor. Demnach wurden 843 Menschen gefoltert
oder misshandelt. 31 Veranstaltungen wurden verboten und 9 Publikationen
wurden konfisziert. Die Polizei führte Razzien in 20 Büros von
Zeitungen und Zeitschriften durch. Aufgrund von Meinungsäußerungen
wurden 78 Verfahren gegen 467 Personen eröffnet.
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