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Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 07/2005
Radikal vom 12.02.2005
Tod in Polizeihaft
Latif Okay, der im Kreis
Nazilli (Aydin) am 10. Februar festgenommen wurde, weil er Schmuggel mit
historischem Gut betrieben haben soll, verstarb im Krankenhaus Nazilli.
Die offizielle Stellungnahme besagte, dass er einen Schwächeanfall
hatte und ins Krankenhaus verlegt wurde, wo er starb.
Bia (Kommunikationsnetzwerk)
vom 13.02.2004
Journalist entlassen
Yasar Camyar, der ehemalige
Chefredakteur der Zeitschrift "Alinterimiz", wurde am 7. Februar aus der
Haft entlassen. Er war am 17. Dezember 2004 inhaftiert worden, weil gegen
ihn eine Haftstrafe nach § 159 TSG von 16 Monaten bestand, und wurde
aufgrund der Gesetzesänderungen entlassen.
Özgür Gündem
vom 14.02.2004
Kurdische Lieder und
Parolen wurden bestraft
Das Amtsgericht in Bitlis
hat die Funktionäre der DEHAP, M. Salih Yalçinkaya, Gürcü
Araz, Enver Kurtulus, Sahin Çoban, Celalettin Ilbar, Abdurrahman
Eren und Mehmet Can Demir zu einer Haftstrafe von 5 Monaten verurteilt.
Die Strafen wurden in Geldstrafen von je 1.733,55 YTL (neue türkische
Pfund) verwandelt (ca. 1.000 Euro). In dem Verfahren ging es um die 1.
Ordentliche Hauptversammlung der DEHAP in Bitlis am 11. Mai 2003. Dort
sollen kurdische Lieder gesungen und kurdische Parolen gerufen worden sein.
Evrensel vom 12.02.2004
Sandra Bakutz verhaftet
Die österreichische
Staatsangehörige Sandra Bakutz, die am 9. Februar in die Türkei
kam, um einen Prozess gegen die DHKP/C vor der 12. Kammer des Landgerichtes
Istanbul zu verfolgen, kam am 11. Februar unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer illegalen Vereinigung in U-Haft. Anscheinend existierte ein Haftbefehl
des SSG Ankara aus dem Jahre 2001. Wie verlautete, soll Sandra Bakutz schon
einmal 1998 festgenommen worden sein, als sie eine Delegation zu den "Verschwundenen"
begleitete.
Cumhuriyet-Radikal-Özgür
Gündem vom 16. und 17.02.2005
Demonstrationen für
Öcalan
Aus Anlass des Jahrestags
der Überführung und Inhaftierung von Abdullah Öcalan in
der Türkei wurden am 15. und 16. Februar in vielen Städten Demonstrationen
abgehalten. Nach der Demonstration in Mersin am 15. Februar wurde die Leiche
von Ümit Gönültas (19) gefunden. Er wurde nach einer Autopsie
am 16. Februar beigesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen Ermittlungen
aufgenommen. Es soll einen Augenzeugen geben, der gesehen haben will, dass
Ümit Gönültas von einem Polizisten erschossen wurde. Der
Staatsanwalt Süleyman Ekizer meinte, dass er aber auch von einem Feind
erschossen wurde. Der Jugendliche habe eine Vorstrafe wegen Diebstahl,
sei in Verbindung mit der PKK aber nicht aufgefallen. Die Tageszeitung
Özgür Gündem zitierte einen ungenannten Zeugen, der nach
den tödlichen Schüssen durch Beamte der Abteilung für den
Kampf gegen Terrorismus, den verletzten Ümit Gönültas zunächst
fortbringen wollte, aber den Verletzten liegen ließ, weil er selber
unter Beschuss geraten war. Der Zeuge warf der Polizei vor, den Verletzten
nicht rechtzeitig in ein Krankenhaus gebracht zu haben.
M. Abi (16) wandte sich
an den IHD in Van und sagte, dass er auf dem Nachhauseweg am 14. Februar
zwar Parolen gehört habe, aber selber nicht an einer Demonstration
teilgenommen habe. Er sei aber dennoch von der Polizei festgenommen und
mit Gewehrkolben auf den Kopf geschlagen worden. Sie hätten ihn auf
den Boden geworfen und ihn mit Füßen auch auf die Finger getreten.
Nach einem weiteren Schlag auf den Kopf sei er ohnmächtig geworden
und erst wieder an einem Flussbett zu sich gekommen. Von dort habe ein
Verwandter ihn nach Hause gebracht.
Milliyet vom 17.02.2005
DEHAP Funktionäre
freigesprochen
Das Amtsgericht in Bingöl
hat Sait Biçakçi, Mitglied des Parteiparlaments der DEHAP,
freigesprochen. Er war nach dem Kongress der Partei in Bingöl vom
29.04.2003 angeklagt worden, weil er sich für die Legalisierung von
KADEK ausgesprochen hatte. Der Freispruch wurde u.a. mit der Entscheidung
der Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofs zum Journalisten Selahattin
Aydar (Milli Gazete) begründet.
Weitere Meldungen (DTF)
Özgür Politika
vom 14.02.2005
CHP zieht Bilanz des
Ausnahmezustands
Der CHP-Abgeordnete von
Diyarbakir und Mitglied des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses,
Mesut Deger, hat eine Bilanz des 15 Jahre andauernden Ausnahmezustandes
präsentiert. In seinem Bericht weist er auf unterschiedliche Statistiken
des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums hin, aber die Zahl
der Toten zwischen dem 10. Juli 1987 und 30. November 2002 liege bei etwa
30.000. Das Innenministerium beziffert die Zahl der Toten mit 28.795. Das
Justizministerium stellt zu Morde durch unerkannte Täter fest, dass
es davon 1.419 gegeben habe. Von den 1.248 politischen Morden im Zeitraum
des Ausnahmezustands seien 750 aufgeklärt; in 77 Fällen seien
die Täter bekannt, aber auf der Flucht, während 421 ungeklärt
geblieben seien. Das Justizministerium nennt auch die Zahl von 72.754 Festnahmen,
die in Verfahren gegen 42.795 Personen endeten. Davon seien 4.779 Angeklagte
verurteilt worden.
Özgür Politika
vom 17.02.2005
Ismet Akkurt in U-Haft
Nach seiner Festnahme am
8. Februar in Berlin hat nun die Bundesstaatsanwalt Haftbefehl gegen Ismet
Akkurt, Mitglied des Nationalkongresses von Kurdistan (KNK) erlassen. Dies
ist nach Remzi Kartal, dem stellvertretenden Vorsitzenden von Kongra-Gel,
die 2. Verhaftung in kurzer Zeit. Dem Vernehmen nach soll der Haftbefehl
schon vom 13.04.2004 stammen und sich auf den Vorwurf der Betätigung
für die PKK zwischen Juni und Dezember 2001 beziehen.
Özgür Politika
vom 18.02.2005
Folter in Gürbulak
Vom Grenzübergang Gürbulak
im Kreis Dogubeyazit (Agri) kamen Vorwürfe von 5 Straßenhändlern,
dass sie auf der dortigen Polizeistation gefoltert wurden. Die Straßenhändler
Ferhat Tasdemir, Ferdi Tasdemir, Müazim Yildirim, Burhan Tayfur und
Firat Tasdemir wurden am 16. Februar festgenommen, weil sie aus dem Iran
kommend zu viel Zigaretten und Tee bis sich gehabt haben sollen. Sie warfen
den Beamten vor, sie mit Schneidewerkzeug gefoltert zu haben. Im Staatskrankenhaus
von Dogubeyazit erhielten sie Atteste über 20 Tage Arbeitsunfähigkeit.
Am Folgetage meldet Özgür
Politika, dass die 5 Straßenhändler in U-Haft genommen wurden.
Özgür Politika
vom 18.02.2005
Foltertod in Syrien
Aus Kamislo (Al Qamisli)
in Syrien wurden Nachrichten empfangen, dass der Kurde Ahmed Hesen in der
Polizeihaft aufgrund von Folter sein Leben verloren hat. In den letzten
6 Monaten soll es immer wieder zu Operationen gegen Kurden gekommen sein.
In diesem Zeitraum verloren 8 Kurden ihr Leben durch Folter. Unterdessen
haben 50 Kurden, die wegen Zugehörigkeit zur PKK inhaftiert sind,
einen Hungerstreik begonnen, der seit 18 Tagen andauert. Allein in der
letzten Woche sollen mehr als 100 Personen festgenommen worden sein.
Bianet (Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 17.02.2005
Strafe wegen Nachricht
zum Kopftuchverbot an Gerichten
Die Tageszeitung "Yeni Safak"
berichtete am 07.11.2003 vom Ausschluss der Anwältin Hatice Sahin
in einem Verfahren vor der 4. Kammer des Kassationsgerichtshofes, weil
sie ein Kopftuch trug und benutzte dazu die Schlagzeile "Die Gerichtsbarkeit
ist vom Wege abgekommen". Daraufhin beschwerten sich die Richter Fadil
Inan, Niyazi Erdogan, Ismet Balseven, Nasuhi Kurtoglu und Celal Aras mit
der Begründung, dass der Artikel eine Beleidigung darstelle und verlangten
Entschädigung in Höhe von 10.000 YTL. Die 19. Kammer des Amtsgerichts
in Ankara befasste sich mit der Sache am 31.03.2004 und entschied in einer
Verhandlung, dass jedem der Geschädigten 6.000 YTL als Entschädigung
zu zahlen sei. Die Zeitung ging in Revision, die vor der 4. Rechtskammer
am Kassationsgerichtshof landete. Diese Kammer wies die Revision zurück
und berechnete die Entschädigung auf 133.000 YTL. (ca. 75.000 Euro)
Birgün vom 18.02.2005
Doppelstandard im Strafvollzug
Juristen haben ihre Bedenken
über eine Änderung im Gesetzesentwurf zur Anwendung der neuen
Strafprozessordnung angemeldet. Für politische Häftlinge wurde
die Höchstdauer der Untersuchungshaft auf 10 Jahre festgelegt. Allerdings
würde diese Vorschrift erst nach dem 1. April 2008 bei ihnen angewendet.
Für gewöhnliche Kriminelle wurde die Höchstdauer der Untersuchungshaft
auf 5 Jahre festgelegt. Diese Vorschrift tritt schon am 1. April 2005 in
Kraft, d.h. wenn die Verfahren nicht binnen 5 Jahren zu Ende geführt
werden, muss der Untersuchungshäftling freigelassen werden. Dies kritisierten
sowohl der Abgeordnete Orhan Eraslan (CHP), der Mitglied des Rechtsausschusses
ist als auch der Anwalt Ercan Kanar.
Bianet (Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 18.02.2005
Verfahren gegen "Deng"
und "Dema Nu"
Gegen die monatlich in Türkisch
und Kurdisch erscheinende Zeitschrift "Deng" (Stimme) und "Dema Nu" (Neue
Zeit), die ihr Erscheinen nach 95 Ausgaben eingestellt hat, sind derzeitig
noch 15 Verfahren anhängig. Einer der wesentlichen Anklagepunkte ist
der Vorwurf, Verlautbarungen der Sozialistischen Partei Kurdistan (PSK)
abgedruckt zu haben. Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes
hatte sich gegen eine Bestrafung ausgesprochen, da die PSK keine terroristischen
Aktionen ausgeführt habe, und es den Gerichten anheim gestellt, zu
belegen, dass die PSK eine terroristische Vereinigung sei. Es sind momentan
noch 4 Verfahren nach dem Artikel 6/2 des Anti-Terrorgesetzes anhängig.
Die anderen Verfahren beziehen sich auf § 159 TSG (5), § 312
TSG (4) und Artikel 7/2 ATG (2). Wegen eines Artikels über einen Vorfall
in Sirnak, in dem eine Erklärung der HPG zitiert wurde, hat die Herausgeberin
der Zeitung, Zozan Sezer, eine Geldstrafe von 750 YTL und der Chefredakteur
Mehmet Aslan eine Strafe von 375 YTL erhalten. Diese Verfahren wurde am
19.10.2004 an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiter geleitet.
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