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Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 05/2005
Milliyet vom 30.01.2005
Strafen gegen 6 Ärzte
bestätigt
Der Ehrenausschuss der Türkischen
Ärztekammer (TTB) hat das 1-monatige Berufsverbot gegen die in der
3. Expertenkammer der Rechtsmedizin tätigen ÄrztInnen Nur Birgen,
Oktan Aktürk, Ömer Can Gökdogan, Erbil Gözükirmizi,
Cemal Yalçin Ergezer und Esin Öztürk, die dem am Wernicke-Korsakoff
Syndrom erkrankten politischen Gefangenen Bekir Balyemez ein falsches Attest
ausgestellt hatten, bestätigt. Die Anwälte von Balyemez hatten
sich an die Istanbuler Ärztekammer gewandt und dabei festgestellt,
dass ihm nach einer Untersuchung am 14.01.2002 bestätigt wurde, dass
seine Strafe wegen der Erkrankung 6 Monaten ausgesetzt werden solle. Ähnlich
lautende Berichte waren danach am 10.07.2002 und 09.12.2002 ausgestellt
worden. Am 8. Oktober 2003 sei dann behauptet worden, die Gründe für
eine temporäre Haftverschonung existierten nicht mehr. Demgegenüber
hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befunden, dass der
Gefangene solange von der Haft verschont bleiben solle, bis eine unabhängige
Kommission ihn untersucht habe. Das 1-monatige Berufsverbot war danach
von der Ärztekammer in Istanbul verhängt worden.
Milliyet vom 29.01.2005
Verfahren gegen Soldaten
Im Kreis Kalecik (Ankara)
wurden 2 Offiziere und 2 Soldaten der Gendarmeriestation Hasanyaz, sowie
der Dorfvorsteher von Degirmenkaya, Kemal Arslan, wegen Prügel an
A. Vurucu (16) und D. Vurucu (14) angeklagt. Die Jugendlichen waren im
Oktober 2004 unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden und
hatten sich beim Staatsanwalt über Prügel durch die Soldaten
und den Dorfvorsteher beschwert.
Cumhuriyet vom 04.02.2005
Folterverfahren in Diyarbakir
Die Staatsanwaltschaft in
Diyarbakir hat die Polizeibeamten Ramazan Aslantas und Yüksel Pasenli
wegen Misshandlung von 10 Gefangenen angeklagt, die am 16. Juli 2004 nach
einer Demonstration für die Freilassung von Abdullah Öcalan festgenommen
worden waren. Die Ermittlungen gegen 17 weitere Beamte wurde eingestellt.
Dagegen will der IHD Einspruch einlegen.
Özgür Gündem
vom 04.02.2005
Journalist freigesprochen
Die 6. Kammer des Landgerichts
Diyarbakir sprach den Reporter der Nachrichtenagentur DIHA, Resat Ok, vom
Vorwurf der Unterstützung einer illegalen Organisation frei. Er war
bei dem Versuch, in den Irak zu gelangen, am 27. Oktober 2004 verhaftet
worden.
Weitere Meldungen (DTF)
Radikal vom 01.02.2005
Probleme mit der grünen
Karte
Timur Soykan berichtet:
Überall in der Türkei bilden sich vor den Büros zur Ausstellung
der grünen Karte (für kostenlosen Gesundheitsdienst) lange Schlangen.
Seit 1002 haben 19 Millionen Menschen einen Antrag auf eine grüne
Karte gestellt. Im letzten Jahr waren es 1,3 Millionen, von denen allerdings
nur 294.000 Menschen eine grüne Karte erhielten. Eines der Büros
für eine grüne Karte befindet sich auf dem Platz Tarlabasi im
Kreis Gaziosmanpasa (Istanbul). Dort haben sich seit morgens um 5 Uhr die
Antragsteller angestellt. Der Erste von ihnen notiert sich die Namen im
gelben Licht der Straßenlaterne und setzt seinen Namen gleich oben
an, denn er hat am längsten mit seinen kaputten Schuhen, die mit Wasser
voll gelaufen sind, gewartet. Die Liste geht nur bis 70, denn mehr Anträge
werden an einem Tag nicht bearbeitet. Um 6 Uhr stehen schon 63 Namen auf
der Liste. Der letzte Name ist Salih Korkmaz (26), der einen Eilantrag
in Händen hält, da sein neugeborener Sohn unbedingt behandelt
werden muss. Die Papiere vom Ortsvorsteher, Grundbuch, Polizeipräsidium
usw. hat er beisammen. Alle bestätigen, dass er arm ist. Salih Korkmaz
wundert sich, dass Leute mit guten Beziehungen auch eine grüne Karte
erhalten, obwohl sie nicht bedürftig sind. Letztes Jahr hatte er keine
grüne Karte erhalten, weil sein Vorname im Ausweis fälschlich
als "Sali" eingetragen worden war. Dieses Mal war es ihm beim 3. Versuch
gelungen, einen Antrag zu stellen und ihm wurde gesagt, dass ein Entscheid
in 20 Tagen vorläge. Als er auf die Dringlichkeit aufmerksam machte,
wurde ihm gesagt, dass er jeden Tag nachfragen solle.
An Position 60 steht Nurten
Isik (35). Sie hat wie Salih Korkmaz verschiedene Tätigkeiten ausgeübt,
aber nie einen Job mit Versicherung gehabt. Zuletzt hatte sie mit ihrem
Mann illegal in einer Schneiderei gearbeitet. Dort war zuerst ihr Mann
entlassen worden. Als ihr 5-jähriger Sohn erkrankte, hatte sie den
Chef um eine Versicherung gebeten, aber der war nicht darauf eingegangen.
Weil sie dann 2 Tage nicht zur Arbeit kam, um die Formalitäten für
die grüne Karte zu erledigen, wurde sie entlassen. Weil sie die Miete
nicht mehr zahlen konnten, nahm ihr Mann die Kinder mit zu seinen Eltern
und Nurten Isik kehrte in ihr Elternhaus zurück.
Die Türen zum Büro
gehen um 8.30 Uhr auf. Sema Turan (41) will sich vordrängen und sagt,
dass sie nur fragen will, ob ihre Karte verlängert wurde. Sofort greifen
andere ein und sagen, dass es ihnen genau so gehe. Sema Turan hat vor 5
Jahren ihren Mann mit 4 Kindern verlassen. Sie versucht sich durch den
Verkauf von gebrauchten Sachen über Wasser zu halten. Als allein stehende
Frau hat sie sich nicht ganz früh aus dem Haus getraut und ist nicht
unter die ersten 70 gekommen.
Nur Ercan Demirci ist glücklich.
Er war die letzten zwei Tage jeweils um 05.30 Uhr gekommen und kommt heute
mit 5 grünen Karten für seinen älteren Bruder zurück.
Der konnte selber nicht zum Büro gehen, weil er auf seine kranke Tochter
aufpassen muss.
Radikal vom 01.02.2005
Null-Toleranz bleibt
Lippenbekenntnis
Soner Arikanoglu berichtet:
Im Jahre 2004 haben die Verfahren wegen Folter und Misshandlung um 3,3
% zugenommen, aber die internen Ermittlungen nahmen im gleichen Zeitraum
um 39,66 % ab. Im Jahre 2003 wurden 3 Beamte und im Jahre 2004 ein Beamter
wegen Misshandlung verurteilt. Es gab in beiden Jahren keine Verurteilung
wegen Folter. Nach Zahlen der Polizeidirektion wurden 2004 insgesamt 247
Verfahren eröffnet, davon 234 wegen Misshandlung und 13 wegen Folter.
Im Jahre 2003 waren es 218 Verfahren wegen Misshandlung und 21 wegen Folter
(zusammen 239). Von den Verfahren wegen Misshandlung endeten 15 in Freispruch,
112 Verfahren wurden eingestellt und in 3 Verfahren gab es Strafen. Von
den 21 Verfahren wegen Folter endete eines mit Freispruch und 17 wurden
eingestellt. Derzeit dauern 88 Verfahren noch an. Im Jahre 2004 wurden
155 Verfahren nicht beendet. Bei den Verfahren wegen Misshandlung hab es
6 Freisprüche und 72 Einstellungen, sowie eine Verurteilung. Von den
Verfahren wegen Folter endeten 3 mit Freispruch und 4 wurden eingestellt.
Radikal vom 04.02.2005
Armut in der Türkei
Nach den Daten des Staatlichen
Statistikinstitutes (DIE) lebten im Jahre 2002 insgesamt 20,7 Millionen
Menschen unterhalb der Armutsgrenze von 4,30 Dollar am Tag oder 129 Dollar
im Monat. Eine entsprechende Anfrage des DYP Abgeordneten aus Igdir, Dursun
Akdemir, wurde vom st. Ministerpräsidenten Abdüllatif Sener beantwortet.
Demnach hat das DIE die Erhebung zum Jahre 2002 im April 2004 abgeschlossen
und festgestellt, dass 926.000 Menschen nicht genug zu essen haben, während
für 19,4 Millionen gilt, dass es ihnen sowohl an Lebensmitteln als
auch an anderen Dingen mangelt. Die Zahl erhöht sich, wenn internationale
Kriterien für die Armutsgrenze angelegt werde.
Von den ca. 930 Stiftungen
für Arme wurden allerdings nur 6,3 Millionen Menschen erreicht, die
eine Hilfe von knapp 610 Million Neue TL (ca. 350 Millionen Euro) austeilten.
Immerhin hat sich der Anteil am Bruttosozialprodukt von 4,9% im Jahre 1994
auf 6% im Jahre 2003 erhöht, während der Anteil der 20% unter
den Wohlhabenden von 54,9% auf 48,3% zurückgegangen ist.
Bia (Kommunikationsnetzwerk)
vom 03.02.2005
Anti-Folter Gruppe in
Izmir weiter aktiv
Nachdem der neue Vorstand
der Anwaltskammer Izmir die Anti-Folter Gruppe aufgelöst hat, hat
sie weiter Recherchen betrieben und bemüht sich um eine Wiederaufnahme
der Tätigkeit als Teil der Anwaltskammer. Ende Januar wurde eine neue
Untersuchung bekannt gegeben. Nalan Erkem sagte als Sprecherin der Gruppe,
dass laut Statistik des Justizministeriums 10% der Verfahren wegen Folter
und Misshandlung mit einer Verurteilung endeten. Das Verhältnis bei
anderen Verfahren aber liegen bei knapp 50%. Das Problem seien nicht die
Strafbestimmungen, die als ausreichend bezeichnet werden könnte, sondern
der mangelnde Willen zu einer Verurteilung zu kommen. Ein wesentliches
Manko sei, dass die Beweise nicht schnell und effektiv zusammen getragen
würden. Sie hätten in fast allen 600 Strafanzeigen, die sie stellten,
einen Ortstermin verlangt, da die misshandelten Personen sehr genau die
Räumlichkeiten der Folter beschrieben hätten, aber in keinem
Fall sei die Staatsanwaltschaft ihren Anträgen nachgekommen.
In Bezug auf die Wiederaufnahme
in die Anwaltskammer sammelt die Gruppe mittlerweile Unterschriften. Von
den 1000 benötigten Unterschriften sollen 500 vorhanden sein. Damit
wird eine erneute Vollversammlung gefordert.
Radikal vom 05.02.2004
Kassationsgerichtshof
zur Meinungsfreiheit
Die Kammerversammlung des
Kassationsgerichtshof hat mit einer Mehrheit von 14 gegen 13 Stimmen ein
Urteil der 8. Kammer aufgehoben. Die 8. Kammer hatte die Verurteilung des
Journalisten Selahattin Aydar von der "Milli" Zeitung über 20 Monate
Haft nach § 312 TSG bestätigt. Hier Auszüge aus der Begründung
der Kammerversammlung:
"Die Grenzen der Meinungsfreiheit
können mit nationalen oder internationalen Normen gezogen werden.
Meinungsfreiheit gehört zu den Bedingungen für die Entwicklung
des Einzelnen und der Gesellschaft. Der § 312 TSG dient der Abwehr
einer Gefahr, wobei die objektiven Kriterien für die Schaffung von
Feindschaft und Hass nicht aufgeführt sind. Als Mindestbedingung sollten
verschiedene Bevölkerungskreise gegeneinander aufgehetzt werden. Mit
dem § 216 im neuen Strafgesetz wurde die Bedingung der "offensichtlichen"
und "nahen" Gefahr hinzugefügt. Die Inhaftierung von Personen, die
eine Ansicht äußern, hat in der Geschichte nicht dazu geführt,
dass von diesen Ansichten Abstand genommen wird. Im Gegenteil gereichte
dies zu mehr Interesse für die Gedanken und auch aus Mitleid mit dem
Betroffenen zur Zunahme der Personen, die solche Meinungen teilten. Es
sollte eine öffentliche Ordnung gebildet werden, die mehr Toleranz
entwickelt und gewaltfreie Gedanken fördert. Sekularismus (Laizismus)
ist nicht ungeschützt, obwohl der entsprechende § 163 TSG abgeschafft
wurde. Dazu ist Bestrafung nicht die Voraussetzung.
Der Journalist Selahattin
Aydar hatte in seinem Artikel mit der Überschrift "Nehmen wir uns
der Kinder an" von ideeller Folter an Gläubigen, Behinderung der Koranschulen
gesprochen. Die Ungläubigen hätten die Jugend an den Schulen
und Universitäten vom Glauben entfernt und das Tragen des Kopftuches
unterbunden. Es gebe aber einen Tag nach jeder Nacht und die Nation werde
einen Frühling nach dem Winter erleben. Dann würden diejenigen,
die Kinder und Jugendlichen vom Koran und Islam fernhielten, in Schande
fallen.
Bia (Kommunikationsnetzwerk)
vom 05.02.2005
Im 70. Jahr noch 70.000
Süryani
Der Verlag Aras hat im Oktober
2004 ein Buch von William Saroyan (Abkomme von Armeniern aus Bitlis, die
nach Amerika auswanderten) über Gespräche mit Süryanis herausgebracht.
Es trägt den Titel "70.000 Süryani". Es ist ein Buch über
Menschen, die in diesem Landstrich gelitten haben. Saroyan hat in dem Buch
19 Geschichten, die er in kleinen Büchlein und Zeitungen der USA publizierte,
zusammengefasst. Bei einem Frisör in San Francisco hatte er entdeckt,
dass es neben Armeniern auch Süryani gab, die zwar eine andere Sprache
hatten, aber den Armeniern sehr ähnelten. Der Frisör war mutlos
gewesen, denn er wollte das Lesen der Sprache nicht mehr lernen, da es
keine Autoren gab und das Volk sowieso aussterben werde. Es geben zwar
noch 70.000 von ihnen, aber die Araber würden sie weiter vernichten.
Beiden sei dabei klar gewesen, dass sie inzwischen keine echten Armenier
oder Süryani mehr waren, sondern von der neuen Kultur, in der sie
lebten, erheblich beeinflusst waren.
Bia (Kommunikationsnetzwerk)
vom 04.02.2005
Freispruch für Nachrichtensprecherin
Die Sprecherin von "Radyo
Dünya" (Adana), Yeter Cemile Gündogdu und der Programmdirektor
Fatih Demir wurden vom Vorwurf der Propaganda für eine illegale Organisation
freigesprochen. Frau Gündogdu hatte Abdullah Öcalan mit den Worten
"Falls ein Krieg ausbricht, kann ich das auch nicht verhindern" zitiert.
Das Verfahren ging am 3. Februar vor dem Landgericht in Adana zu Ende.
Nach Auswertung der Transkription von der Sendung im Mai 2004 forderte
der Staatsanwalt Freispruch. Das Gericht folgte seinem Antrag.
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