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Thema: Menschenrechte in der Türkei
Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 05/2005

Milliyet vom 30.01.2005
Strafen gegen 6 Ärzte bestätigt
Der Ehrenausschuss der Türkischen Ärztekammer (TTB) hat das 1-monatige Berufsverbot gegen die in der 3. Expertenkammer der Rechtsmedizin tätigen ÄrztInnen Nur Birgen, Oktan Aktürk, Ömer Can Gökdogan, Erbil Gözükirmizi, Cemal Yalçin Ergezer und Esin Öztürk, die dem am Wernicke-Korsakoff Syndrom erkrankten politischen Gefangenen Bekir Balyemez ein falsches Attest ausgestellt hatten, bestätigt. Die Anwälte von Balyemez hatten sich an die Istanbuler Ärztekammer gewandt und dabei festgestellt, dass ihm nach einer Untersuchung am 14.01.2002 bestätigt wurde, dass seine Strafe wegen der Erkrankung 6 Monaten ausgesetzt werden solle. Ähnlich lautende Berichte waren danach am 10.07.2002 und 09.12.2002 ausgestellt worden. Am 8. Oktober 2003 sei dann behauptet worden, die Gründe für eine temporäre Haftverschonung existierten nicht mehr. Demgegenüber hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befunden, dass der Gefangene solange von der Haft verschont bleiben solle, bis eine unabhängige Kommission ihn untersucht habe. Das 1-monatige Berufsverbot war danach von der Ärztekammer in Istanbul verhängt worden.

Milliyet vom 29.01.2005
Verfahren gegen Soldaten
Im Kreis Kalecik (Ankara) wurden 2 Offiziere und 2 Soldaten der Gendarmeriestation Hasanyaz, sowie der Dorfvorsteher von Degirmenkaya, Kemal Arslan, wegen Prügel an A. Vurucu (16) und D. Vurucu (14) angeklagt. Die Jugendlichen waren im Oktober 2004 unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden und hatten sich beim Staatsanwalt über Prügel durch die Soldaten und den Dorfvorsteher beschwert.

Cumhuriyet vom 04.02.2005
Folterverfahren in Diyarbakir
Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat die Polizeibeamten Ramazan Aslantas und Yüksel Pasenli wegen Misshandlung von 10 Gefangenen angeklagt, die am 16. Juli 2004 nach einer Demonstration für die Freilassung von Abdullah Öcalan festgenommen worden waren. Die Ermittlungen gegen 17 weitere Beamte wurde eingestellt. Dagegen will der IHD Einspruch einlegen.

Özgür Gündem vom 04.02.2005
Journalist freigesprochen
Die 6. Kammer des Landgerichts Diyarbakir sprach den Reporter der Nachrichtenagentur DIHA, Resat Ok, vom Vorwurf der Unterstützung einer illegalen Organisation frei. Er war bei dem Versuch, in den Irak zu gelangen, am 27. Oktober 2004 verhaftet worden.

Weitere Meldungen (DTF)

Radikal vom 01.02.2005
Probleme mit der grünen Karte
Timur Soykan berichtet: Überall in der Türkei bilden sich vor den Büros zur Ausstellung der grünen Karte (für kostenlosen Gesundheitsdienst) lange Schlangen. Seit 1002 haben 19 Millionen Menschen einen Antrag auf eine grüne Karte gestellt. Im letzten Jahr waren es 1,3 Millionen, von denen allerdings nur 294.000 Menschen eine grüne Karte erhielten. Eines der Büros für eine grüne Karte befindet sich auf dem Platz Tarlabasi im Kreis Gaziosmanpasa (Istanbul). Dort haben sich seit morgens um 5 Uhr die Antragsteller angestellt. Der Erste von ihnen notiert sich die Namen im gelben Licht der Straßenlaterne und setzt seinen Namen gleich oben an, denn er hat am längsten mit seinen kaputten Schuhen, die mit Wasser voll gelaufen sind, gewartet. Die Liste geht nur bis 70, denn mehr Anträge werden an einem Tag nicht bearbeitet. Um 6 Uhr stehen schon 63 Namen auf der Liste. Der letzte Name ist Salih Korkmaz (26), der einen Eilantrag in Händen hält, da sein neugeborener Sohn unbedingt behandelt werden muss. Die Papiere vom Ortsvorsteher, Grundbuch, Polizeipräsidium usw. hat er beisammen. Alle bestätigen, dass er arm ist. Salih Korkmaz wundert sich, dass Leute mit guten Beziehungen auch eine grüne Karte erhalten, obwohl sie nicht bedürftig sind. Letztes Jahr hatte er keine grüne Karte erhalten, weil sein Vorname im Ausweis fälschlich als "Sali" eingetragen worden war. Dieses Mal war es ihm beim 3. Versuch gelungen, einen Antrag zu stellen und ihm wurde gesagt, dass ein Entscheid in 20 Tagen vorläge. Als er auf die Dringlichkeit aufmerksam machte, wurde ihm gesagt, dass er jeden Tag nachfragen solle.
An Position 60 steht Nurten Isik (35). Sie hat wie Salih Korkmaz verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, aber nie einen Job mit Versicherung gehabt. Zuletzt hatte sie mit ihrem Mann illegal in einer Schneiderei gearbeitet. Dort war zuerst ihr Mann entlassen worden. Als ihr 5-jähriger Sohn erkrankte, hatte sie den Chef um eine Versicherung gebeten, aber der war nicht darauf eingegangen. Weil sie dann 2 Tage nicht zur Arbeit kam, um die Formalitäten für die grüne Karte zu erledigen, wurde sie entlassen. Weil sie die Miete nicht mehr zahlen konnten, nahm ihr Mann die Kinder mit zu seinen Eltern und Nurten Isik kehrte in ihr Elternhaus zurück.
Die Türen zum Büro gehen um 8.30 Uhr auf. Sema Turan (41) will sich vordrängen und sagt, dass sie nur fragen will, ob ihre Karte verlängert wurde. Sofort greifen andere ein und sagen, dass es ihnen genau so gehe. Sema Turan hat vor 5 Jahren ihren Mann mit 4 Kindern verlassen. Sie versucht sich durch den Verkauf von gebrauchten Sachen über Wasser zu halten. Als allein stehende Frau hat sie sich nicht ganz früh aus dem Haus getraut und ist nicht unter die ersten 70 gekommen.
Nur Ercan Demirci ist glücklich. Er war die letzten zwei Tage jeweils um 05.30 Uhr gekommen und kommt heute mit 5 grünen Karten für seinen älteren Bruder zurück. Der konnte selber nicht zum Büro gehen, weil er auf seine kranke Tochter aufpassen muss.

Radikal vom 01.02.2005
Null-Toleranz bleibt Lippenbekenntnis
Soner Arikanoglu berichtet: Im Jahre 2004 haben die Verfahren wegen Folter und Misshandlung um 3,3 % zugenommen, aber die internen Ermittlungen nahmen im gleichen Zeitraum um 39,66 % ab. Im Jahre 2003 wurden 3 Beamte und im Jahre 2004 ein Beamter wegen Misshandlung verurteilt. Es gab in beiden Jahren keine Verurteilung wegen Folter. Nach Zahlen der Polizeidirektion wurden 2004 insgesamt 247 Verfahren eröffnet, davon 234 wegen Misshandlung und 13 wegen Folter. Im Jahre 2003 waren es 218 Verfahren wegen Misshandlung und 21 wegen Folter (zusammen 239). Von den Verfahren wegen Misshandlung endeten 15 in Freispruch, 112 Verfahren wurden eingestellt und in 3 Verfahren gab es Strafen. Von den 21 Verfahren wegen Folter endete eines mit Freispruch und 17 wurden eingestellt. Derzeit dauern 88 Verfahren noch an. Im Jahre 2004 wurden 155 Verfahren nicht beendet. Bei den Verfahren wegen Misshandlung hab es 6 Freisprüche und 72 Einstellungen, sowie eine Verurteilung. Von den Verfahren wegen Folter endeten 3 mit Freispruch und 4 wurden eingestellt.

Radikal vom 04.02.2005
Armut in der Türkei
Nach den Daten des Staatlichen Statistikinstitutes (DIE) lebten im Jahre 2002 insgesamt 20,7 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze von 4,30 Dollar am Tag oder 129 Dollar im Monat. Eine entsprechende Anfrage des DYP Abgeordneten aus Igdir, Dursun Akdemir, wurde vom st. Ministerpräsidenten Abdüllatif Sener beantwortet. Demnach hat das DIE die Erhebung zum Jahre 2002 im April 2004 abgeschlossen und festgestellt, dass 926.000 Menschen nicht genug zu essen haben, während für 19,4 Millionen gilt, dass es ihnen sowohl an Lebensmitteln als auch an anderen Dingen mangelt. Die Zahl erhöht sich, wenn internationale Kriterien für die Armutsgrenze angelegt werde.
Von den ca. 930 Stiftungen für Arme wurden allerdings nur 6,3 Millionen Menschen erreicht, die eine Hilfe von knapp 610 Million Neue TL (ca. 350 Millionen Euro) austeilten. Immerhin hat sich der Anteil am Bruttosozialprodukt von 4,9% im Jahre 1994 auf 6% im Jahre 2003 erhöht, während der Anteil der 20% unter den Wohlhabenden von 54,9% auf 48,3% zurückgegangen ist.

Bia (Kommunikationsnetzwerk) vom 03.02.2005
Anti-Folter Gruppe in Izmir weiter aktiv
Nachdem der neue Vorstand der Anwaltskammer Izmir die Anti-Folter Gruppe aufgelöst hat, hat sie weiter Recherchen betrieben und bemüht sich um eine Wiederaufnahme der Tätigkeit als Teil der Anwaltskammer. Ende Januar wurde eine neue Untersuchung bekannt gegeben. Nalan Erkem sagte als Sprecherin der Gruppe, dass laut Statistik des Justizministeriums 10% der Verfahren wegen Folter und Misshandlung mit einer Verurteilung endeten. Das Verhältnis bei anderen Verfahren aber liegen bei knapp 50%. Das Problem seien nicht die Strafbestimmungen, die als ausreichend bezeichnet werden könnte, sondern der mangelnde Willen zu einer Verurteilung zu kommen. Ein wesentliches Manko sei, dass die Beweise nicht schnell und effektiv zusammen getragen würden. Sie hätten in fast allen 600 Strafanzeigen, die sie stellten, einen Ortstermin verlangt, da die misshandelten Personen sehr genau die Räumlichkeiten der Folter beschrieben hätten, aber in keinem Fall sei die Staatsanwaltschaft ihren Anträgen nachgekommen.
In Bezug auf die Wiederaufnahme in die Anwaltskammer sammelt die Gruppe mittlerweile Unterschriften. Von den 1000 benötigten Unterschriften sollen 500 vorhanden sein. Damit wird eine erneute Vollversammlung gefordert.

Radikal vom 05.02.2004
Kassationsgerichtshof zur Meinungsfreiheit
Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshof hat mit einer Mehrheit von 14 gegen 13 Stimmen ein Urteil der 8. Kammer aufgehoben. Die 8. Kammer hatte die Verurteilung des Journalisten Selahattin Aydar von der "Milli" Zeitung über 20 Monate Haft nach § 312 TSG bestätigt. Hier Auszüge aus der Begründung der Kammerversammlung:
"Die Grenzen der Meinungsfreiheit können mit nationalen oder internationalen Normen gezogen werden. Meinungsfreiheit gehört zu den Bedingungen für die Entwicklung des Einzelnen und der Gesellschaft. Der § 312 TSG dient der Abwehr einer Gefahr, wobei die objektiven Kriterien für die Schaffung von Feindschaft und Hass nicht aufgeführt sind. Als Mindestbedingung sollten verschiedene Bevölkerungskreise gegeneinander aufgehetzt werden. Mit dem § 216 im neuen Strafgesetz wurde die Bedingung der "offensichtlichen" und "nahen" Gefahr hinzugefügt. Die Inhaftierung von Personen, die eine Ansicht äußern, hat in der Geschichte nicht dazu geführt, dass von diesen Ansichten Abstand genommen wird. Im Gegenteil gereichte dies zu mehr Interesse für die Gedanken und auch aus Mitleid mit dem Betroffenen zur Zunahme der Personen, die solche Meinungen teilten. Es sollte eine öffentliche Ordnung gebildet werden, die mehr Toleranz entwickelt und gewaltfreie Gedanken fördert. Sekularismus (Laizismus) ist nicht ungeschützt, obwohl der entsprechende § 163 TSG abgeschafft wurde. Dazu ist Bestrafung nicht die Voraussetzung.
Der Journalist Selahattin Aydar hatte in seinem Artikel mit der Überschrift "Nehmen wir uns der Kinder an" von ideeller Folter an Gläubigen, Behinderung der Koranschulen gesprochen. Die Ungläubigen hätten die Jugend an den Schulen und Universitäten vom Glauben entfernt und das Tragen des Kopftuches unterbunden. Es gebe aber einen Tag nach jeder Nacht und die Nation werde einen Frühling nach dem Winter erleben. Dann würden diejenigen, die Kinder und Jugendlichen vom Koran und Islam fernhielten, in Schande fallen.

Bia (Kommunikationsnetzwerk) vom 05.02.2005
Im 70. Jahr noch 70.000 Süryani
Der Verlag Aras hat im Oktober 2004 ein Buch von William Saroyan (Abkomme von Armeniern aus Bitlis, die nach Amerika auswanderten) über Gespräche mit Süryanis herausgebracht. Es trägt den Titel "70.000 Süryani". Es ist ein Buch über Menschen, die in diesem Landstrich gelitten haben. Saroyan hat in dem Buch 19 Geschichten, die er in kleinen Büchlein und Zeitungen der USA publizierte, zusammengefasst. Bei einem Frisör in San Francisco hatte er entdeckt, dass es neben Armeniern auch Süryani gab, die zwar eine andere Sprache hatten, aber den Armeniern sehr ähnelten. Der Frisör war mutlos gewesen, denn er wollte das Lesen der Sprache nicht mehr lernen, da es keine Autoren gab und das Volk sowieso aussterben werde. Es geben zwar noch 70.000 von ihnen, aber die Araber würden sie weiter vernichten. Beiden sei dabei klar gewesen, dass sie inzwischen keine echten Armenier oder Süryani mehr waren, sondern von der neuen Kultur, in der sie lebten, erheblich beeinflusst waren.

Bia (Kommunikationsnetzwerk) vom 04.02.2005
Freispruch für Nachrichtensprecherin
Die Sprecherin von "Radyo Dünya" (Adana), Yeter Cemile Gündogdu und der Programmdirektor Fatih Demir wurden vom Vorwurf der Propaganda für eine illegale Organisation freigesprochen. Frau Gündogdu hatte Abdullah Öcalan mit den Worten "Falls ein Krieg ausbricht, kann ich das auch nicht verhindern" zitiert. Das Verfahren ging am 3. Februar vor dem Landgericht in Adana zu Ende. Nach Auswertung der Transkription von der Sendung im Mai 2004 forderte der Staatsanwalt Freispruch. Das Gericht folgte seinem Antrag.

1. Halbjahr 2003
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