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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Woche 02/2005
Radikal vom 10.01.2005
Demonstranten als Organisationsmitglieder
angeklagt
Die Staatsanwaltschaft in
Ankara hat 46 DemonstrantInnen angeklagt, die am 7. Dezember 2004 als Mitglieder
der Sozialistischen Plattform der Unterdrückten gegen das neue Gesetz
zum Strafvollzug auf dem Kizilay-Platz protestiert hatten. Nach Meinung
der Staatsanwaltschaft sollen die DemonstrantInnen Mitglieder der MKLP
sein, die Sicherheitskräfte angegriffen und 3 Polizisten verletzt
haben. Unter den Angeklagten sind auch 2 Reporter der Zeitschrift "Atilim".
Özgür Gündem
vom 10.01.2005
Misshandlung im Gefängnis
Bahattin Boz, der Vater
von Mehdi Boz, hat sich beim Justizministerium über Misshandlung seines
Sohnes beschwert. In seiner Petition sagte er, dass sein Sohn zu 36 Jahren
Haft verurteilt wurde und seit 10 Jahren im Gefängnis sei. Im E-Typ
Gefängnis von Mus habe ihn der 1. Direktor und der Hauptwärter
geschlagen. Er sei im November in das E-Typ Gefängnis von Bitlis verlegt
worden und habe dort nackt eine Stunde im Schnee ausharren müssen.
Des weiteren sei er für 3 Monate in Isolationshaft gesteckt worden
und ihm seien offene Besuche für 1 Jahr verboten worden. Als er sich
bei der Staatsanwaltschaft beschwert habe, sei ihm gesagt worden, dass
sein Sohn ein PKK'ler, ein Terrorist sei, der keinen Besuch empfangen dürfe.
Özgür Gündem
vom 12.01.2005
IHD'ler angeklagt
Gegen den Vorstand des IHD
in Diyarbakir wurden zwei Verfahren eröffnet, weil sie Delegationen
aus dem Ausland empfangen haben. Damit sollen sie eine nicht genehmigte
Versammlung abgehalten und gegen Artikel 43 des Vereinsgesetzes verstoßen
haben. Der Artikel schreibt vor, dass eine Erlaubnis des Innenministeriums
für internationale Treffen gegeben werden muss. Das 1. Verfahren beruht
auf dem Besuch des Nahostkomitees der Sozialistischen Internationale unter
Leitung von Leif Evert Frederiksson am 16. Juli 2004. Das andere Verfahren
bezieht sich auf einen Besuch von Vertretern von schwedischen Universitäten
am 16. April 2004.
Weitere Meldungen (DTF)
Özgür Politika
vom 10.01.2005
HPG: Verbrechen an der
Menschlichkeit müssen aufgeklärt werden
Das Presse- und Kontaktzentrum
der Volksverteidigungskräfte HPG hat in einer schriftlichen Erklärung
die Notwendigkeit betont, Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuklären.
Dazu müssten beide Seite zu einer Selbstkritik bereit sein. Dies sei
notwendig, um eine Vertiefung der gesellschaftlichen Wunden zu verhindern,
hieß es. Die HPG verwies dabei besonders auf die Mitglieder der Bande,
die eine Zeitlang in den Reihen des Freiheitskampfes gestanden haben und
sich dann entweder dem türkischen Staat ergeben oder zu anderen Kräften
in Europa und dem Nahen Osten gegangen seien, um sich mit schmutzigen Geschäften
abzugeben. Namentlich erwähnt wurden: Semdin Sakik, der kleine Zeki,
Yildirim Kaya, Dr. Süleyman (Sait Cürükkaya) und Botan (Nizamettin
Tas). Unter Verweis auf einen Vorfall im Dorf Hamzali (Kreis Kulp-Diyarbakir)
betonte die HPG, dass die Guerilla sich nicht gegen Zivilisten gewandt
habe. Dennoch sei auf Empfehlung des Führers eine Kommission für
Gerechtigkeit und Wahrheit eingesetzt worden, um diesen und andere Vorfälle
zu untersuchen. Die HPG rief die Gegenseite und zivile Einrichtungen auf,
an der Aufklärung teilzunehmen, und kündigte Unterstützung
entsprechender Initiativen an.
Dem türkischen Staat
wurde vorgeworfen, in den Jahren 1991 und 1992 im Rahmen der sogenannten
Konter-Aktionen extra-legale Hinrichtungen in den Städten begangen
zu haben. Im Jahre 1993 sei es vor allem in den ländlichen Gebieten
zu Einschüchterungen und Druck, Dorfschützer zu werden, gekommen.
Im Jahre 1994 habe es einen Vernichtungsfeldzug gegen die Guerilla gegeben.
In 1993 und 1994 habe es bei etlichen Operationen viele Ereignisse von
Folter an verletzten Guerilleros gegeben. In diesem Zeitraum seien auch
viele in Massengräber geworfen worden.
Radikal (bia.net-Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 11.01.2005
Viertel-Jahresbericht
und Jahresbericht des IHD Diyarbakir
Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins
IHD in Diyarbakir hat einen Bericht über die letzten drei Monaten
des Jahres 2004 herausgegeben. Es sei in dem Zeitraum zu 3.078 Verletzungen
der Menschenrechte gekommen. 54 Menschen seien ums Leben gekommen und 26
Personen seien verletzt worden. Davon seien 8 Menschen durch Minen umgekommen.
68 Menschen hätten sich wegen Folter und Misshandlung beschwert. Vom
Vorsitzenden des IHD Diyarbakir, Selahattin Demirtas, und dem Repräsentanten
für Südost-Anatolien, Mihdi Perincek, wurde die Abnahme der Foltervorwürfe
als positive Entwicklung gewertet. Es habe aber auch ernsthafte Menschenrechtsverletzungen
gegeben. Dazu gehörten extra-legale Hinrichtungen, bewaffnete Auseinandersetzungen,
Massengräber und Ermittlungen gegen die Meinungsfreiheit.
Die Statistik des IHD Diyarbakir
für das Jahr 2004 führt 209 Tote bei Gefechten und 68 Opfer von
extra-legalen Hinrichtungen und Morde durch unerkannte Täter auf.
338 Personen haben sich wegen Folter oder Misshandlung beschwert. Durch
Minenexplosionen starben im Jahr 2004 insgesamt 18 Personen. Im Verlauf
des Jahres wurden 12 Vorwürfe von "Verschwindenlassen" gemeldet.
Als Antwort auf Fragen von
bianet sagte Selahattin Demirtas, dass die Etablierung von Wahrheit- und
Gerechtigkeitskommissionen notwendig sei, weil es nicht ausreiche, dass
Menschenrechtsverletzungen abnehmen. Es gehe aber darum, die gesellschaftlichen
Traumata zu überwinden, und dazu müssten die Verantwortlichen
der Verletzungen der Vergangenheit ermittelt werden. Als Beispiele von
Ereignissen, die in der Türkei noch nicht verarbeitet seien, wies
Demirtas auf das Armenierproblem, die Hinrichtungen von Adnan Menderes
und Deniz Gezmis sowie den Militürputsch von 1980 hin.
bia.net (Unabhängiges
Kommunikationsnetzwerk) vom 14.01.2004
Bilanz im Bereich Journalismus
Das Projekt "Bia2", das
sich als Netzwerk zur Beobachtung und Berichterstattung über Medienfreiheit
und unabhängigen Journalismus versteht, hat im Jahre 2004 drei Vierteljahrsberichte
herausgegeben und daraus einen 32-seitigen Bericht über das vergangene
Jahr erstellt. In dem Bericht werden 115 Verfahren gegen Journalisten aufgelistet
und die Situation von 222 Journalisten aufgelistet, die Opfer von Überfällen
oder Festnahmen wurden. Seit dem 7. Juni strahle TRT (Radio und Fernsehen)
Sendungen in Bosnisch, Kurdisch (Kurmanci und Zaza), Arabisch und Tscherkessisch
aus. Eine Entscheidung über Sendungen in Lasisch stehe noch aus, ebenso
wie die Anträge lokaler Sender noch nicht beschieden seien. Von den
115 Verfahren gegen Journalisten seien 38 nach dem Strafgesetz, 7 nach
dem Anti-Terror Gesetz und 20 nach dem Pressegesetz eröffnet worden.
Im Verlaufe des Jahres seien gegen 11 Publikationen (9 davon lokal) Geldstrafen
von insgesamt 1,3 Millionen neue TL (fast 1 Million Euro) verhängt
worden. Ein Sendeverbot von insgesamt 360 Tagen sei 12 Einrichtungen der
Medien auferlegt worden. Ein Problem der Journalisten sei, dass ihre Beschwerden
wegen Prügel oder ungerechtfertigter Haft in der Regel keine Konsequenzen
haben. Als derzeit inhaftierte Journalisten wurde auf Memik Horuz (Isci-Köylü)
und Yasar Camyar (Alinterimiz) hingewiesen. Weitere 8 Journalisten seien
in U-Haft und entweder wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung illegaler
Organisationen angeklagt.
Özgür Politika
vom 16.01.2005
Bericht des IHD Istanbul
Nach dem Bericht des IHD
Istanbul kam es im letzten Jahr zu 5.512 Festnahmen. Es haben sich 299
Personen wegen Folter und Misshandlung beklagt. Die Vorsitzende Eren Keskin
beschwerte sich vor allem über die nicht registrierten Festnahmen,
die enorm zugenommen hätten. Das Vorstandsmitglied Saban Dayanan präsentierte
als weitere Zahlen aus dem Jahr 2004 den Tod von 2 Menschen in der Polizeihaft,
18 Gefangenen und 4 Menschen durch Schüsse der Polizei. Es sei zu
39 Bombenanschlägen gekommen, bei denen 9 Menschen ihr Leben verloren.
Der Hohe Rat für Radio und Fernsehen habe 29 Sendern Verbote auferlegt,
die sich auf insgesamt 296 Tage beliefen. Im Bereich der Meinungsfreiheit
seien Strafen von insgesamt 54 Jahren und 3 Monaten Haft ausgesprochen
worden. Daneben wurden Geldstrafen in Höhe von 23,8 Milliarden alte
TL verhängt.
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