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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Woche 44/2004
Özgür Gündem
vom 25.10.2004
Gefangener verprügelt
Zeytun Alkan hat sich beim
IHD Izmir beschwert, dass ihr Sohn Mahir Bulut von den Wärtern im
Gefängnis Buca geschlagen wurde. Am 18. Oktober sei er mit zwei Mitgefangenen
in das F-Typ Gefängnis in Kiriklar verlegt worden. In der Nacht davor
sei er verprügelt worden. Die Wärter hätten sogar die Bastonade
angewandt (Schlagen auf die Fußsohlen), so dass ihr Sohn nun nicht
mehr gehen könne. Sie habe den Oberwärter Gani Uzun, ein Verwandter
des Gefängnisdirektors Zeki Uzun, angerufen und ihn gefragt, wieso
sie ihren Sohn so behandelten. Er habe ihr geantwortet, dass es auf Befehl
der Verwaltung geschehen sei.
Özgür Gündem
vom 25.10.2004
Prügel in Tunceli
Die Gruppe der “lebenden
Schutzschilder” ist am 24. Oktober von Tunceli nach Van zurück gekehrt.
Als Sprecher der Gruppe sagte Özgür Emre Polat, dass sie nach
Tunceli gegangen seien, um weitere Gefechte zu verhindern. Von Soldaten
der Gendarmeriestation Elmali seien sie verprügelt und festgenommen
worden. In der Haft seien sie brutalen Schlägen und Beleidigungen
ausgesetzt gewesen. Dann habe man sie in ein Fahrzeug gezerrt und sie seien
wieder zurückgeschickt worden. Eine Person, die sich als Kommandant
der Wache Mazgirt ausgab, habe sie gewarnt, dass man auf sie schiessen
werden, wenn sie noch einmal herkämen.
Milliyet vom 25.10.2004
Urteil gegen Todesschützen
Vor dem Landgericht in Trabzon
ging am 21. Oktober das Verfahren gegen den Polizeibeamten Ali Tasdemir
zu Ende. Er war wegen der Erschiessung von Muhammet Topalak (16) am 9.
August angeklagt worden. Der Jugendliche war angeblich nicht stehen geblieben.
Der Polizeibeamte bedauerte den Vorfall, entschuldigte sich bei der Familie
und beantragte seine Freilassung. Das Gericht ordnete eine Haftstrafe von
8 Jahren wegen unbeabsichtigtem Totschlags an. Unter Hinweis auf die Revision
wurde der Angeklagte aus der Haft entlassen.
Cumhuriyet vom 26.10.2004
Entführung und Folter
in Istanbul
Tugba Gümüs, die
der Sozialistischen Plattform für Unterdrückte (ESP) angehört,
hat der Polizei in Istanbul vorgeworfen, sie am 20. Oktober entführt,
2 Stunden in einem Auto herumgefahren und sie dabei sexuell belästigt
und brutal geschlagen zu haben. Ihr war das Gleiche schon einmal am 9.
Juni widerfahren.
Özgür Gündem
vom 26.10.2004
Besuchsverbot in Adana
Wie erst jetzt bekannt wurde,
haben die Gefangenen in Kürkcüler (Adana) ein Besuchsverbot für
Anwälte und Verwandte, weil sie Ausweise, auf denen “Terror” vermerkt
war, nicht angenommen haben. Der Anwalt Beyhan Günyeli Karadeniz wollte
seinen Mandanten Mehmet Ali Özdogan am 24. Oktober besuchen, wurde
aber nicht zu ihm gelassen. Esra Yangin, die Schwester von Eser Yangin,
hatte den Staatsanwalt darauf angesprochen, aber kein Ergebnis erzielt.
Haci Cicek, der Bruder von Soner Cicek, sagte, dass er seit 3 Monaten keinen
Besuch habe durchführen können. Auch Ibrahim Yapici und Ali Egilmez
sollen von dem Besuchsverbot betroffen sein. Gefangene beschwerten sich
auch darüber, dass ihnen die Benutzung der Gemeinschaftsräume
untersagt sei und sie ihre Briefe erst sehr spät erhielten.
Hürriyet vom 27.10.2004
Haftstrafe gegen Journalisten
bestätigt
Die 8. Kammer des Kassationshofes
hat die Haftstrafen gegen den Besitzer der Zeitung Yeni Asya, Mehmet Kutlular,
und den Journalisten Nureddin Sirin, beide nach § 312 TSG, bestätigt.
Mehmet Kutlular war wegen einer Rede im Oktober 1999, in der er das Erdbeben
als eine Strafe Gottes für Ungläubige bezeichnete, vom SSG Ankara
am 8. Mai 2000 zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Nach
einer Änderung im Absatz 2 des § 312 TSG wurde erneut gegen ihn
verhandelt, wobei Ankara SSG wieder zum gleichen Urteil kam. Nureddin Sirin
von der Zeitschrift Selam war wegen eines Artikels vom 9. Oktober 1999
mit dem Titel “Satanismus und Kemalismus” zu einer Haftstrafe von 20 Monaten
verurteilt worden. Dieses Urteil vom SSG Ankara wurde nun ebenfalls bestätigt.
Bia vom 27.10.2004
Journalisten freigesprochen
Die 4. Kammer des Amtsgerichts
Diyarbakir hat die Journalisten und Mitglieder des kurdischen PEN, Yildiz
Çakar, Mehmet Vahit Günes, Sedat Yurtdas, Darul Keyyas Akay,
Suzan Samanci, Sami Tan und Edip Polat vom Vorwurf eines unerlaubten Interview
mit Abgeordneten des Europaparlaments freigesprochen. Die Anklage hatte
ihnen vorgeworfen, dafür keine Erlaubnis durch den Gouverneur eingeholt
zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Abgeordneten nicht auf Einladung
des Vereins in der Türkei waren und es daher keiner Erlaubnis bedurfte.
Milliyet vom 27.10.2004
Entlassungen nach Gesetzesänderung
In Diyarbakir sollen aufgrund
des im Mai 2005 in Kraft tretenden Strafgesetzes mehr als 200 Gefangene
aus der Haft entlassen worden sein. Es handelt sich dabei um Personen,
die nach dem derzeitigen § 168/2 TSG wegen Mitgliedschaft in einer
illegalen Organisation verurteilt worden waren. Dieser Paragraph sah eine
Strafe zwischen 10 und 15 Jahren Haft vor. Bei einer Minimalstrafe von
10 Jahren wurde die Haftdauer nach Artikel 5 ATG um 50% angehoben und dann
wegen “guter Führung” um ein Sechstel reduziert, so dass sich eine
Gesamtstrafe von 12,5 Jahren ergab. Der neue § 314/2 TSG sieht Strafen
zwischen 5 und 10 Jahren Haft vor. Bei “guter Führung” wird zudem
um ein Fünftel gekürzt. Dies führt dann zu einer Haftdauer
von 6 Jahren.
Weitere Meldungen (vom DTF)
Özgür Politika
vom 24.10.2004
HPG bilanziert den Krieg
Die Volksverteidigungskräfte
(HPG) haben eine Bilanz der Kampfhandlungen zwischen dem 1. Juni 2004 (Aufkündigung
des einseitigen Waffenstillstands) und dem 28. September herausgegeben.
Demnach führte die Armee 119 Operationen durch und die HPG veranstaltete
78 Vergeltungsaktionen. Die Armee soll 284 Soldaten verloren haben, während
die Guerilla von 49 Verlusten spricht. Davon seien 4 bei einem Kampf mit
der iranischen Armee gefallen.
Bia vom 29.10.2004
Kriegsdienstverweigerer
wieder auf freiem Fuß
In Izmir war in der letzten
Woche Cemal Karakus in seiner Wohnung und am 9. Oktober Necdet Özaktin
in einem Hotel in Ankara unter dem Vorwurf, sich der Musterung zu entziehen,
festgenommen worden. Sie wurden jeweils mit der Auflage, zu den Kreiswehrersatzämtern
zu gehen, wieder freigelassen. Nun hielt Cemal Karakus zusammen mit Erkan
Ersöz und Yavuz Atan am 28. Oktober eine Pressekonferenz beim Menschenrechtsverein
in Izmir ab. Cemal Karakus stellte dabei fest, dass er am 15. Mai 2003
seine Kriegsdienstverweigerung (KDV) aus Gewissensgründen bekannt
gegeben habe. Erkan Ersöz und Yavuz Atan bekräftigten ebenfalls
ihre zuvor erklärte KDV.
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