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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in der Türkei
Woche 44/2004

Özgür Gündem vom 25.10.2004
Gefangener verprügelt
Zeytun Alkan hat sich beim IHD Izmir beschwert, dass ihr Sohn Mahir Bulut von den Wärtern im Gefängnis Buca geschlagen wurde. Am 18. Oktober sei er mit zwei Mitgefangenen in das F-Typ Gefängnis in Kiriklar verlegt worden. In der Nacht davor sei er verprügelt worden. Die Wärter hätten sogar die Bastonade angewandt (Schlagen auf die Fußsohlen), so dass ihr Sohn nun nicht mehr gehen könne. Sie habe den Oberwärter Gani Uzun, ein Verwandter des Gefängnisdirektors Zeki Uzun, angerufen und ihn gefragt, wieso sie ihren Sohn so behandelten. Er habe ihr geantwortet, dass es auf Befehl der Verwaltung geschehen sei.

Özgür Gündem vom 25.10.2004
Prügel in Tunceli
Die Gruppe der “lebenden Schutzschilder” ist am 24. Oktober von Tunceli nach Van zurück gekehrt. Als Sprecher der Gruppe sagte Özgür Emre Polat, dass sie nach Tunceli gegangen seien, um weitere Gefechte zu verhindern. Von Soldaten der Gendarmeriestation Elmali seien sie verprügelt und festgenommen worden. In der Haft seien sie brutalen Schlägen und Beleidigungen ausgesetzt gewesen. Dann habe man sie in ein Fahrzeug gezerrt und sie seien wieder zurückgeschickt worden. Eine Person, die sich als Kommandant der Wache Mazgirt ausgab, habe sie gewarnt, dass man auf sie schiessen werden, wenn sie noch einmal herkämen.

Milliyet vom 25.10.2004
Urteil gegen Todesschützen
Vor dem Landgericht in Trabzon ging am 21. Oktober das Verfahren gegen den Polizeibeamten Ali Tasdemir zu Ende. Er war wegen der Erschiessung von Muhammet Topalak (16) am 9. August angeklagt worden. Der Jugendliche war angeblich nicht stehen geblieben. Der Polizeibeamte bedauerte den Vorfall, entschuldigte sich bei der Familie und beantragte seine Freilassung. Das Gericht ordnete eine Haftstrafe von 8 Jahren wegen unbeabsichtigtem Totschlags an. Unter Hinweis auf die Revision wurde der Angeklagte aus der Haft entlassen.

Cumhuriyet vom 26.10.2004
Entführung und Folter in Istanbul
Tugba Gümüs, die der Sozialistischen Plattform für Unterdrückte (ESP) angehört, hat der Polizei in Istanbul vorgeworfen, sie am 20. Oktober entführt, 2 Stunden in einem Auto herumgefahren und sie dabei sexuell belästigt und brutal geschlagen zu haben. Ihr war das Gleiche schon einmal am 9. Juni widerfahren.

Özgür Gündem vom 26.10.2004
Besuchsverbot in Adana
Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Gefangenen in Kürkcüler (Adana) ein Besuchsverbot für Anwälte und Verwandte, weil sie Ausweise, auf denen “Terror” vermerkt war, nicht angenommen haben. Der Anwalt Beyhan Günyeli Karadeniz wollte seinen Mandanten Mehmet Ali Özdogan am 24. Oktober besuchen, wurde aber nicht zu ihm gelassen. Esra Yangin, die Schwester von Eser Yangin, hatte den Staatsanwalt darauf angesprochen, aber kein Ergebnis erzielt. Haci Cicek, der Bruder von Soner Cicek, sagte, dass er seit 3 Monaten keinen Besuch habe durchführen können. Auch Ibrahim Yapici und Ali Egilmez sollen von dem Besuchsverbot betroffen sein. Gefangene beschwerten sich auch darüber, dass ihnen die Benutzung der Gemeinschaftsräume untersagt sei und sie ihre Briefe erst sehr spät erhielten.

Hürriyet vom 27.10.2004
Haftstrafe gegen Journalisten bestätigt
Die 8. Kammer des Kassationshofes hat die Haftstrafen gegen den Besitzer der Zeitung Yeni Asya, Mehmet Kutlular, und den Journalisten Nureddin Sirin, beide nach § 312 TSG, bestätigt. Mehmet Kutlular war wegen einer Rede im Oktober 1999, in der er das Erdbeben als eine Strafe Gottes für Ungläubige bezeichnete, vom SSG Ankara am 8. Mai 2000 zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Nach einer Änderung im Absatz 2 des § 312 TSG wurde erneut gegen ihn verhandelt, wobei Ankara SSG wieder zum gleichen Urteil kam. Nureddin Sirin von der Zeitschrift Selam war wegen eines Artikels vom 9. Oktober 1999 mit dem Titel “Satanismus und Kemalismus” zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil vom SSG Ankara wurde nun ebenfalls bestätigt.

Bia vom 27.10.2004
Journalisten freigesprochen
Die 4. Kammer des Amtsgerichts Diyarbakir hat die Journalisten und Mitglieder des kurdischen PEN, Yildiz Çakar, Mehmet Vahit Günes, Sedat Yurtdas, Darul Keyyas Akay, Suzan Samanci, Sami Tan und Edip Polat vom Vorwurf eines unerlaubten Interview mit Abgeordneten des Europaparlaments freigesprochen. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, dafür keine Erlaubnis durch den Gouverneur eingeholt zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Abgeordneten nicht auf Einladung des Vereins in der Türkei waren und es daher keiner Erlaubnis bedurfte.

Milliyet vom 27.10.2004
Entlassungen nach Gesetzesänderung
In Diyarbakir sollen aufgrund des im Mai 2005 in Kraft tretenden Strafgesetzes mehr als 200 Gefangene aus der Haft entlassen worden sein. Es handelt sich dabei um Personen, die nach dem derzeitigen § 168/2 TSG wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation verurteilt worden waren. Dieser Paragraph sah eine Strafe zwischen 10 und 15 Jahren Haft vor. Bei einer Minimalstrafe von 10 Jahren wurde die Haftdauer nach Artikel 5 ATG um 50% angehoben und dann wegen “guter Führung” um ein Sechstel reduziert, so dass sich eine Gesamtstrafe von 12,5 Jahren ergab. Der neue § 314/2 TSG sieht Strafen zwischen 5 und 10 Jahren Haft vor. Bei “guter Führung” wird zudem um ein Fünftel gekürzt. Dies führt dann zu einer Haftdauer von 6 Jahren.

Weitere Meldungen (vom DTF)

Özgür Politika vom 24.10.2004
HPG bilanziert den Krieg
Die Volksverteidigungskräfte (HPG) haben eine Bilanz der Kampfhandlungen zwischen dem 1. Juni 2004 (Aufkündigung des einseitigen Waffenstillstands) und dem 28. September herausgegeben. Demnach führte die Armee 119 Operationen durch und die HPG veranstaltete 78 Vergeltungsaktionen. Die Armee soll 284 Soldaten verloren haben, während die Guerilla von 49 Verlusten spricht. Davon seien 4 bei einem Kampf mit der iranischen Armee gefallen.

Bia vom 29.10.2004
Kriegsdienstverweigerer wieder auf freiem Fuß
In Izmir war in der letzten Woche Cemal Karakus in seiner Wohnung und am 9. Oktober Necdet Özaktin in einem Hotel in Ankara unter dem Vorwurf, sich der Musterung zu entziehen, festgenommen worden. Sie wurden jeweils mit der Auflage, zu den Kreiswehrersatzämtern zu gehen, wieder freigelassen. Nun hielt Cemal Karakus zusammen mit Erkan Ersöz und Yavuz Atan am 28. Oktober eine Pressekonferenz beim Menschenrechtsverein in Izmir ab. Cemal Karakus stellte dabei fest, dass er am 15. Mai 2003 seine Kriegsdienstverweigerung (KDV) aus Gewissensgründen bekannt gegeben habe. Erkan Ersöz und Yavuz Atan bekräftigten ebenfalls ihre zuvor erklärte KDV.

1. Halbjahr 2003
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