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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Woche 39/2004
Radikal/Zaman vom 19./20.09.2004
Dorfbewohner ermordet
In den Abendstunden des
17. September töteten Soldaten Kenan Çubukçu (34) und
Olcay Bayrak (17) aus dem Dorf Elmackur im Kreis Siran (Gümüshane)
und verletzten Ismail Sari (18) und Selahattin Çubuk (30). Der an
Armen und Beinen verletzte Ismail Sari berichtete: "Gegen 20 Uhr fragten
uns LKW-Fahrer nach dem Weg nach Torul. Der Lastwagen fuhr etwas weiter
und dann hielt er an. Soldaten stiegen aus und schossen auf uns. Ich sah,
dass 2 Freunde getroffen worden waren und versuchte fortzulaufen. Ich schaffte
zwei Schritte, dann schossen sie auf mich und trafen mich am Arm. Die Soldaten
lachten. Ich habe 10-15 Schüsse gehört." Der Vater von Olcay
Bayrak, Halis Bayrak, warf den Soldaten vor, die Verletzten lange am Straßenrand
liegen gelassen zu haben, so dass sie verbluteten. Vom Gouverneur in Gümüshane
verlautete, dass die Sicherheitskräfte 700 Meter vom Dorf Elmackur
entfernt auf vier Personen getroffen seien und sie für Terroristen
hielten. Die Personen hätten Aufforderungen, stehen zu bleiben, nicht
befolgt und ein paar Schüsse auf die Sicherheitskräfte abgegeben.
Die Soldaten hätten erst in die Luft und dann gezielt geschossen.
Später habe man entdeckt, dass die Personen aus dem Dorf stammten.
Am Ort des Vorfalls seien 3 Jagdgewehre gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft
in Siran untersuche den Vorfall.
Özgür Gündem
vom 22.09.2004
Vermeintliche Massengräber
gefunden
Die Nachrichtenagentur Dicle
(DIHA) hat eine Erklärung der HPG verbreitet, die von zwei Massengräbern
im Kreis Tatvan (Bitlis) spricht. Nach einem Gefecht im Jahre 1994 sollen
34 PKK Militante in zwei Massengräbern verscharrt worden sei. Die
Erklärung führte insgesamt 20 Namen der Getöteten auf. Einer
der Getöteten soll Aytekin Sezgin sei, der bei einem Gefecht am 27.
Oktober 1994 ums Leben kam. Die Erklärung der HPG spricht zudem von
insgesamt 6 Massengräbern in der Provinz Bitlis, in denen 100 Militante
begraben sein sollen. So sollen bei einem weiteren Gefecht am 12. Mai 1997
auf der Hochweide Duav insgesamt 28 PKK Militante getötet worden und
anschließend mit dem Bulldozer der Stadt auf der Müllhalde "beerdigt"
worden sein. Im Jahre 1996 sei es in der Nähe des Dorfes Cengiz zu
einem Gefecht gekommen, bei dem 18 Militante getötet und in einem
Massengrab verscharrt wurden. Neben Abdullah Tepe wurde unter den Toten
auf weitere 5 Militante namentlich hingewiesen. Als weitere Gefechte mit
Toten in Massengräbern wurde auf ein Gefecht im Jahre 1995 zwischen
2 Dörfern (Sexan und Sex Cuma) mit 17 Toten, ein Gefecht im April
1997 in der Nähe des Kreises Güroymak mit 27 Toten, ein Gefecht
im Jahre 1996 in der Nähe des Dorfes Pihok im Kreis Tatvan mit 17
Toten hingewiesen. Ohne Datum wurde ein Gefecht zwischen Bitlis und dem
Kreis Baykan erwähnt, bei dem 32 PKK Militante getötet worden
sein sollen. Des weiteren sollen in einem Massengrab am Fuße des
Berges Kender (Tatvan) 13 PKK Militante begraben sein und am Fuße
des Berges Bindaki sollen 19 Militante gemeinsam begraben worden sein.
Als Nachweis der Behauptungen wurde auf Knochen und Kleidung, wie sie für
PKK Militante üblich ist, hingewiesen.
Milliyet vom 22.09.2004
Haftbefehl für Todesfastende
aufgehoben
Die Anwältin Gülizar
Tuncer gab bekannt, dass nach der Untersuchung des EMRG die Haftbefehle
von 5 Gefangenen, denen die Gerichtsmedizin bescheinigt hatte, dass ihr
Gesundheitszustand eine Fortdauer der Haft nicht entgegen stehe, nun aufgehoben
wurden. Frau Tuncer hatte sich wegen ihres Mandanten Bekir Balyemez, der
am Wernicke-Korsakoff Syndrom erkrankt war, an den EMRG gewandt und das
Gericht hatte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Haftbefehl
gegen Bekir Balyemez am 6. Februar aufgehoben. Danach wandten sich weitere
54 Gefangene an den EMRG. Eine Delegation untersuchte die Gefangenen zwischen
dem 6. und 13. September und als Ergebnis wurden nun die Haftbefehle für
Gülnaz Kuruçay, Cafer Gürbüz, Sait Oral Uyan, Tekin
Yildiz und Aziz Hun aufgehoben.
Cumhuriyet vom 23.09.2004
Menschenrechtler freigesprochen
Das Amtsgericht in Bingöl
hat am 22. September Feray Salman, die Generalsekretärin des IHD und
Ridvan Kizgin, Vorsitzender der Zweigstelle Bingöl im Zusammenhang
mit Reden auf dem Kongress vom 25.10.2003 freigesprochen. Die Reden sollen
keine Beleidigung von Offiziellen gewesen sein, sondern sich im Rahmen
der Meinungsfreiheit gehalten haben.
Özgür Gündem
vom 23.09.2004
Ermittlungen in Sachen
Folter verzögert
Der Anwalt Sehmus Kabadayi
hat bekannt gegeben, dass die Ermittlungen zu den Foltervorwürfen
seines Mandanten Siddik Onay, der am 25. Mai 2002 in Diyarbakir festgenommen
worden war, noch zu keinem Ergebnis geführt hätten. Siddik Onay
sei damals von einem als "Kurde Mustafa" bekannten Mann und zwei Polizisten
zu Hause festgenommen und auf dem Polizeipräsidium in Diyarbakir gefoltert
worden. Dies sei durch ein Attest der Gerichtsmedizin bestätigt worden.
Am 30. Mai 2002 habe er Strafanzeige gestellt und am 27. Juni 2002 auch
den EMRG eingeschaltet. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft bis heute
keine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens gegen
die Folterer getroffen.
Evrensel vom 24.09.2004
Folter in Ankara
Am 22. September begann
ein Verfahren gegen 15 Personen, denen Mitgliedschaft in einer illegalen
Organisation vorgeworfen wird, vor der 11. Kammer des Landgerichts Ankara.
Der Angeklagte Ahmet Mert beschwerte sich über Folter in der Polizeihaft.
Er habe nichts zu trinken erhalten, ihm sei der Gang zur Toilette verweigert
worden und habe nackt warten müssen. Mit einer Waffe an der Schläfe
hätten die Polizeibeamten ihn aufgefordert, eine von ihnen vorbereitete
Aussage vor laufender Kamera zu verlesen. Nach der Verhandlung wurden Yusuf
Bayraktar, Metin Külekçi (von der Zeitschrift "Atilim"), Ahmet
Mert, Selçuk Mat und Göksen Çal aus der U-Haft entlassen.
Die Angeklagten Gizem Kiliç, Sibel Can, Kamil Akçi, Hanim
Çiçek, Mahir Akkaya, Meltem Sahin, Fatma Kelleci, Hasan Akkoyun,
Selver Orman (von der Zeitschrift "Atilim") und Serol Aktas waren nicht
in U-Haft.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung
DTF)
Bia vom 16.09.2004
Anwaltskammer Izmir:
Folter ist systematisch
Als Sprecher der "Gruppe
zur Verhinderung der Folter" in der Anwaltskammer Izmir sagte der Anwalt
Baris Cilingir, dass sie die Folter in der Türkei als systematisch
betrachten. Alle Organe des Staates würden keine klare Haltung gegen
die Folter beziehen und die Sicherheitskräfte, die Staatsanwälte,
Richter, Gerichtsmediziner würde die internationalen Standards nicht
einhalten. Bislang (seit der Gründung im Februar 2002) hätten
sich 566 Personen aus der Provinz Izmir bei der Gruppe wegen Folter und
Misshandlung beschwert. Von ihnen seien 155 unter 18 Jahre alt gewesen
und 69 Frauen haben sich unter den Geschädigten befunden. Die meisten
Beschwerden (73%) bezögen sich auf unpolitische Fälle. Erst am
13. August hätte sich noch jemand über die Anwendung von Elektroschocks
beschwert. Immerhin hätten die Gruppe es erreicht, dass 26 Verfahren
wegen Folter an Landgerichten und 86 Verfahren wegen Misshandlung an Amtsgerichten
anhängig seien. In 5 Verfahren hätten sie auch eine Bestrafung
der Polizeibeamten erreicht.
Radikal vom 20.09.2004
Viele Anträge auf
Grüne Karte
Seit der Einführung
der "grünen Karte" (für kostenlose Gesundheitsversorgung) im
Jahre 1992 haben 18 Millionen Menschen einen Antrag auf eine solche Karte
(für mittellose Bürger) gestellt. Bis Mitte dieses Jahres hatten
13,4 Millionen Bürger eine solche Karte erhalten, d.h. bei einer Einwohnerzahl
von 71 Millionen Menschen in der Türkei besitzen 18,7% eine grüne
Karte. In den letzten 5 Jahren wurde für die grünen Karten ein
Betrag von 1,2 Milliarden Dollar ausgegeben. Die Zahl der Bewerber hat
in den letzten Jahren abgenommen. Waren es noch 1,3 Millionen Anträge
im letzten Jahr, von denen lediglich 294.000 bewilligt wurden, so waren
es in den ersten 6 Monaten dieses Jahres 176.000 Anträge, von denen
122.000 bewilligt wurden.
Radikal vom 21.09.2004
Langsame Gerichtsbarkeit
Den Statistiken zufolge
dauern Verfahren vor den Landgerichten (Gerichte, die Zuchthausstrafen
verhängen) im Durchschnitt 354 Tage, die Verfahren gegen Schuldner
136 Tage und die Verfahren vor den Kindergerichten dauern im Schnitt 433
Tage. Im Jahre 1996 dauerten Verfahren vor den Staatssicherheits-gerichten
im Durchschnitt 127 Tage, im Jahre 2003 war der Schnitt auf 362 Tage angewachsen.
Auch an anderen Gerichten ist die Durchschnittsdauer für den Abschluss
von Verfahren in den letzten Jahren angestiegen. Dies scheint der Vorschrift
des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu widersprechen,
die allen Bürger ein Recht auf Verfahren in angemessener Frist einräumt.
Prof. Dr. Süheyl Donay von der Juristischen Fakultät der Universität
in Istanbul sagte dazu, dass es an Richtern fehle, in vielen Fällen
sogar das Geld für Marken für die Zustellung von Dokumenten fehle
und lange Pausen zwischen den Verhandlungen liegen. Es gebe auch Fälle,
in denen Anwälte versuchten, die Verfahren hinauszuzögern, um
eine Verjährungsfrist zu erreichen. Gutachten würden ebenfalls
eine lange Zeit in Anspruch nehmen.
Bia vom 21.09.2004
Verfahren dauert trotz
Verurteilung von Folterern an
Der in der Öffentlichkeit
als Manisa-2 Verfahren bekannte Prozess gegen anfangs 15 und mittlerweile
23 Jugendliche, denen Mitgliedschaft in der TKEP/L vorgeworfen wird, ging
am heutigen Tage vor der 13. Kammer des Landgerichts Istanbul weiter. Der
einzig inhaftierte Angeklagte Bülent Gedik und die Anwältin Gülizar
Tuncer waren anwesend. Die Anwältin verlangte, dass das Urteil des
EMRG als Beweis genommen werde, dass die Jugendlichen gefoltert worden
seien. 15 Jugendliche (im Alter von 15-19 Jahren) hatten dort eine Beschwerde
über Folter im Februar 1996 vorgebracht und ihnen war im Juni 2004
eine Entschädigung von 309.000 Euro zuerkannt worden. Das in der Türkei
angestrengte Verfahren gegen die Folterer (von der Anti-Terror Abteilung
in Istanbul) war von der 6. Kammer des Landgerichts Istanbul wegen Verjährung
eingestellt worden.
Bia vom 24.09.2004
Menschenrechtler widersprechen
Verheugen
Die führenden Menschenrechtsorganisationen
der Türkei (IHD, TIHV und Mazlum Der) haben der Meinung von Günter
Verheugen (derzeit noch EU Kommissar für die Erweiterung) widersprochen,
dass die Folter in der Türkei "nicht systematisch sei. Die Vorsitzenden
der Menschenrechtsorganisationen, Hüsnü Öndül (IHD),
Yavuz Önen (TIHV) und Ayhan Bilgen (Mazlum Der) sprachen am heutigen
Tage auf einer Pressekonferenz, mit der die Kampagne "Wende dich gegen
Folter" eröffnet wurde. Yavuz Önen vertrat die Meinung, dass
die Haltung von Verheugen von politischem Kalkül herrühre. Verheugen
habe in einem 2,5-minütigem Gespräch (mit ihm) das Thema selber
angesprochen, aber anscheinend auch schon die Antwort parat gehabt. Es
gehe auch nicht nur darum, ob die Folter in der Türkei systematisch
angewandt werde oder nicht. Das eigentliche Problem sei es, die Folter
vollkommen zu beseitigen. Hüsnü Öndül und Ayhan Bilgen
machten darauf aufmerksam, dass die Definition von "systematischer Folter"
in der EU Kommission eine andere sei, als sie von ihnen vertreten werde.
Die EU vertrete die Meinung, dass Folter erst dann systematisch sei, wenn
sie durch die Regierung angeordnet werde. Demgegenüber gehe es in
internationalen Konventionen wie der UN Anti-Folter Konvention bei dem
Begriff "systematisch" im wesentlichen um 3 Elemente: Dauer, Verbreitung
und Vorsatz. Das müsse nicht die erklärte Regierungspolitik sein,
denn eine Regierung kann z.B. nicht in der Lage sein, die Bürokratie
zu kontrollieren. Auf die Türkei bezogen sei in den letzten 5 Jahren
zu sehen, dass es dauernd Foltervorwürfe nicht nur aus Provinzen wie
Ankara, Istanbul und Izmir gegeben habe, sondern die Vorwürfe aus
32 Provinzen kamen. In Bezug auf den Vorsatz könne auch keine Rede
davon sein, dass die Knie der Polizeibeamten aus Versehen die Nase eines
Verdächtigen berührten. Folter und Misshandlun-gen seien immer
absichtliche Aktionen. Um die Folter zu unterbinden, seien die Erklärungen
der Regierung von "Null-Toleranz" nicht genug. Neben einigen positiven
Gesetzesänderungen müsse die Regierung bei der Einstellung, Beförderung
und Kontrolle der Beamten administrative Maßnahmen ergreifen. Es
gehe nicht an, dass die Angeklagten in einem Verfahren wegen Folter, das
13 Jahre andauere, die ganze Zeit im Dienst seien. Öndül beschwerte
sich des weiteren über die Haltung von Staatsanwälten und Richtern,
die Folterer schützen wollen und die lange Dauer dieser Verfahren.
Ayhan Bilgen von Mazlum Der schloss sich der Meinung von Hüsnü
Öndül an und betonte, dass die Menschenrechtler nicht der EU
verpflichtet seien, sondern den Folteropfern und der Gesellschaft gegenüber
Verantwortung tragen. In Bezug auf Folter und Misshandlung müsse von
einer weit verbreiteten Erscheinung gesprochen werden, gegen die die Regierung
nicht genügend Maßnahmen, insbesondere im Bereich der administrativen
Ermittlungen, ergriffen habe. Bilgen bezeichnete die Folter als das Resultat
einer Einstellung, mit der die Oppositionellen eingeschüchtert (bedroht)
werden sollen. Solange wie Oppositionelle als innere Feinde angesehen würden,
können die Folter auch nicht beseitigt werden.
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