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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in der Türkei
Woche 39/2004

Radikal/Zaman vom 19./20.09.2004
Dorfbewohner ermordet
In den Abendstunden des 17. September töteten Soldaten Kenan Çubukçu (34) und Olcay Bayrak (17) aus dem Dorf Elmackur im Kreis Siran (Gümüshane) und verletzten Ismail Sari (18) und Selahattin Çubuk (30). Der an Armen und Beinen verletzte Ismail Sari berichtete: "Gegen 20 Uhr fragten uns LKW-Fahrer nach dem Weg nach Torul. Der Lastwagen fuhr etwas weiter und dann hielt er an. Soldaten stiegen aus und schossen auf uns. Ich sah, dass 2 Freunde getroffen worden waren und versuchte fortzulaufen. Ich schaffte zwei Schritte, dann schossen sie auf mich und trafen mich am Arm. Die Soldaten lachten. Ich habe 10-15 Schüsse gehört." Der Vater von Olcay Bayrak, Halis Bayrak, warf den Soldaten vor, die Verletzten lange am Straßenrand liegen gelassen zu haben, so dass sie verbluteten. Vom Gouverneur in Gümüshane verlautete, dass die Sicherheitskräfte 700 Meter vom Dorf Elmackur entfernt auf vier Personen getroffen seien und sie für Terroristen hielten. Die Personen hätten Aufforderungen, stehen zu bleiben, nicht befolgt und ein paar Schüsse auf die Sicherheitskräfte abgegeben. Die Soldaten hätten erst in die Luft und dann gezielt geschossen. Später habe man entdeckt, dass die Personen aus dem Dorf stammten. Am Ort des Vorfalls seien 3 Jagdgewehre gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft in Siran untersuche den Vorfall.

Özgür Gündem vom 22.09.2004
Vermeintliche Massengräber gefunden
Die Nachrichtenagentur Dicle (DIHA) hat eine Erklärung der HPG verbreitet, die von zwei Massengräbern im Kreis Tatvan (Bitlis) spricht. Nach einem Gefecht im Jahre 1994 sollen 34 PKK Militante in zwei Massengräbern verscharrt worden sei. Die Erklärung führte insgesamt 20 Namen der Getöteten auf. Einer der Getöteten soll Aytekin Sezgin sei, der bei einem Gefecht am 27. Oktober 1994 ums Leben kam. Die Erklärung der HPG spricht zudem von insgesamt 6 Massengräbern in der Provinz Bitlis, in denen 100 Militante begraben sein sollen. So sollen bei einem weiteren Gefecht am 12. Mai 1997 auf der Hochweide Duav insgesamt 28 PKK Militante getötet worden und anschließend mit dem Bulldozer der Stadt auf der Müllhalde "beerdigt" worden sein. Im Jahre 1996 sei es in der Nähe des Dorfes Cengiz zu einem Gefecht gekommen, bei dem 18 Militante getötet und in einem Massengrab verscharrt wurden. Neben Abdullah Tepe wurde unter den Toten auf weitere 5 Militante namentlich hingewiesen. Als weitere Gefechte mit Toten in Massengräbern wurde auf ein Gefecht im Jahre 1995 zwischen 2 Dörfern (Sexan und Sex Cuma) mit 17 Toten, ein Gefecht im April 1997 in der Nähe des Kreises Güroymak mit 27 Toten, ein Gefecht im Jahre 1996 in der Nähe des Dorfes Pihok im Kreis Tatvan mit 17 Toten hingewiesen. Ohne Datum wurde ein Gefecht zwischen Bitlis und dem Kreis Baykan erwähnt, bei dem 32 PKK Militante getötet worden sein sollen. Des weiteren sollen in einem Massengrab am Fuße des Berges Kender (Tatvan) 13 PKK Militante begraben sein und am Fuße des Berges Bindaki sollen 19 Militante gemeinsam begraben worden sein. Als Nachweis der Behauptungen wurde auf Knochen und Kleidung, wie sie für PKK Militante üblich ist, hingewiesen.

Milliyet vom 22.09.2004
Haftbefehl für Todesfastende aufgehoben
Die Anwältin Gülizar Tuncer gab bekannt, dass nach der Untersuchung des EMRG die Haftbefehle von 5 Gefangenen, denen die Gerichtsmedizin bescheinigt hatte, dass ihr Gesundheitszustand eine Fortdauer der Haft nicht entgegen stehe, nun aufgehoben wurden. Frau Tuncer hatte sich wegen ihres Mandanten Bekir Balyemez, der am Wernicke-Korsakoff Syndrom erkrankt war, an den EMRG gewandt und das Gericht hatte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Haftbefehl gegen Bekir Balyemez am 6. Februar aufgehoben. Danach wandten sich weitere 54 Gefangene an den EMRG. Eine Delegation untersuchte die Gefangenen zwischen dem 6. und 13. September und als Ergebnis wurden nun die Haftbefehle für Gülnaz Kuruçay, Cafer Gürbüz, Sait Oral Uyan, Tekin Yildiz und Aziz Hun aufgehoben.

Cumhuriyet vom 23.09.2004
Menschenrechtler freigesprochen
Das Amtsgericht in Bingöl hat am 22. September Feray Salman, die Generalsekretärin des IHD und Ridvan Kizgin, Vorsitzender der Zweigstelle Bingöl im Zusammenhang mit Reden auf dem Kongress vom 25.10.2003 freigesprochen. Die Reden sollen keine Beleidigung von Offiziellen gewesen sein, sondern sich im Rahmen der Meinungsfreiheit gehalten haben.

Özgür Gündem vom 23.09.2004
Ermittlungen in Sachen Folter verzögert
Der Anwalt Sehmus Kabadayi hat bekannt gegeben, dass die Ermittlungen zu den Foltervorwürfen seines Mandanten Siddik Onay, der am 25. Mai 2002 in Diyarbakir festgenommen worden war, noch zu keinem Ergebnis geführt hätten. Siddik Onay sei damals von einem als "Kurde Mustafa" bekannten Mann und zwei Polizisten zu Hause festgenommen und auf dem Polizeipräsidium in Diyarbakir gefoltert worden. Dies sei durch ein Attest der Gerichtsmedizin bestätigt worden. Am 30. Mai 2002 habe er Strafanzeige gestellt und am 27. Juni 2002 auch den EMRG eingeschaltet. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft bis heute keine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Folterer getroffen.

Evrensel vom 24.09.2004
Folter in Ankara
Am 22. September begann ein Verfahren gegen 15 Personen, denen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation vorgeworfen wird, vor der 11. Kammer des Landgerichts Ankara. Der Angeklagte Ahmet Mert beschwerte sich über Folter in der Polizeihaft. Er habe nichts zu trinken erhalten, ihm sei der Gang zur Toilette verweigert worden und habe nackt warten müssen. Mit einer Waffe an der Schläfe hätten die Polizeibeamten ihn aufgefordert, eine von ihnen vorbereitete Aussage vor laufender Kamera zu verlesen. Nach der Verhandlung wurden Yusuf Bayraktar, Metin Külekçi (von der Zeitschrift "Atilim"), Ahmet Mert, Selçuk Mat und Göksen Çal aus der U-Haft entlassen. Die Angeklagten Gizem Kiliç, Sibel Can, Kamil Akçi, Hanim Çiçek, Mahir Akkaya, Meltem Sahin, Fatma Kelleci, Hasan Akkoyun, Selver Orman (von der Zeitschrift "Atilim") und Serol Aktas waren nicht in U-Haft.

Weitere Meldungen (Zusammenstellung DTF)

Bia vom 16.09.2004
Anwaltskammer Izmir: Folter ist systematisch
Als Sprecher der "Gruppe zur Verhinderung der Folter" in der Anwaltskammer Izmir sagte der Anwalt Baris Cilingir, dass sie die Folter in der Türkei als systematisch betrachten. Alle Organe des Staates würden keine klare Haltung gegen die Folter beziehen und die Sicherheitskräfte, die Staatsanwälte, Richter, Gerichtsmediziner würde die internationalen Standards nicht einhalten. Bislang (seit der Gründung im Februar 2002) hätten sich 566 Personen aus der Provinz Izmir bei der Gruppe wegen Folter und Misshandlung beschwert. Von ihnen seien 155 unter 18 Jahre alt gewesen und 69 Frauen haben sich unter den Geschädigten befunden. Die meisten Beschwerden (73%) bezögen sich auf unpolitische Fälle. Erst am 13. August hätte sich noch jemand über die Anwendung von Elektroschocks beschwert. Immerhin hätten die Gruppe es erreicht, dass 26 Verfahren wegen Folter an Landgerichten und 86 Verfahren wegen Misshandlung an Amtsgerichten anhängig seien. In 5 Verfahren hätten sie auch eine Bestrafung der Polizeibeamten erreicht.

Radikal vom 20.09.2004
Viele Anträge auf Grüne Karte
Seit der Einführung der "grünen Karte" (für kostenlose Gesundheitsversorgung) im Jahre 1992 haben 18 Millionen Menschen einen Antrag auf eine solche Karte (für mittellose Bürger) gestellt. Bis Mitte dieses Jahres hatten 13,4 Millionen Bürger eine solche Karte erhalten, d.h. bei einer Einwohnerzahl von 71 Millionen Menschen in der Türkei besitzen 18,7% eine grüne Karte. In den letzten 5 Jahren wurde für die grünen Karten ein Betrag von 1,2 Milliarden Dollar ausgegeben. Die Zahl der Bewerber hat in den letzten Jahren abgenommen. Waren es noch 1,3 Millionen Anträge im letzten Jahr, von denen lediglich 294.000 bewilligt wurden, so waren es in den ersten 6 Monaten dieses Jahres 176.000 Anträge, von denen 122.000 bewilligt wurden.

Radikal vom 21.09.2004
Langsame Gerichtsbarkeit
Den Statistiken zufolge dauern Verfahren vor den Landgerichten (Gerichte, die Zuchthausstrafen verhängen) im Durchschnitt 354 Tage, die Verfahren gegen Schuldner 136 Tage und die Verfahren vor den Kindergerichten dauern im Schnitt 433 Tage. Im Jahre 1996 dauerten Verfahren vor den Staatssicherheits-gerichten im Durchschnitt 127 Tage, im Jahre 2003 war der Schnitt auf 362 Tage angewachsen. Auch an anderen Gerichten ist die Durchschnittsdauer für den Abschluss von Verfahren in den letzten Jahren angestiegen. Dies scheint der Vorschrift des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu widersprechen, die allen Bürger ein Recht auf Verfahren in angemessener Frist einräumt. Prof. Dr. Süheyl Donay von der Juristischen Fakultät der Universität in Istanbul sagte dazu, dass es an Richtern fehle, in vielen Fällen sogar das Geld für Marken für die Zustellung von Dokumenten fehle und lange Pausen zwischen den Verhandlungen liegen. Es gebe auch Fälle, in denen Anwälte versuchten, die Verfahren hinauszuzögern, um eine Verjährungsfrist zu erreichen. Gutachten würden ebenfalls eine lange Zeit in Anspruch nehmen.

Bia vom 21.09.2004
Verfahren dauert trotz Verurteilung von Folterern an
Der in der Öffentlichkeit als Manisa-2 Verfahren bekannte Prozess gegen anfangs 15 und mittlerweile 23 Jugendliche, denen Mitgliedschaft in der TKEP/L vorgeworfen wird, ging am heutigen Tage vor der 13. Kammer des Landgerichts Istanbul weiter. Der einzig inhaftierte Angeklagte Bülent Gedik und die Anwältin Gülizar Tuncer waren anwesend. Die Anwältin verlangte, dass das Urteil des EMRG als Beweis genommen werde, dass die Jugendlichen gefoltert worden seien. 15 Jugendliche (im Alter von 15-19 Jahren) hatten dort eine Beschwerde über Folter im Februar 1996 vorgebracht und ihnen war im Juni 2004 eine Entschädigung von 309.000 Euro zuerkannt worden. Das in der Türkei angestrengte Verfahren gegen die Folterer (von der Anti-Terror Abteilung in Istanbul) war von der 6. Kammer des Landgerichts Istanbul wegen Verjährung eingestellt worden.

Bia vom 24.09.2004
Menschenrechtler widersprechen Verheugen
Die führenden Menschenrechtsorganisationen der Türkei (IHD, TIHV und Mazlum Der) haben der Meinung von Günter Verheugen (derzeit noch EU Kommissar für die Erweiterung) widersprochen, dass die Folter in der Türkei "nicht systematisch sei. Die Vorsitzenden der Menschenrechtsorganisationen, Hüsnü Öndül (IHD), Yavuz Önen (TIHV) und Ayhan Bilgen (Mazlum Der) sprachen am heutigen Tage auf einer Pressekonferenz, mit der die Kampagne "Wende dich gegen Folter" eröffnet wurde. Yavuz Önen vertrat die Meinung, dass die Haltung von Verheugen von politischem Kalkül herrühre. Verheugen habe in einem 2,5-minütigem Gespräch (mit ihm) das Thema selber angesprochen, aber anscheinend auch schon die Antwort parat gehabt. Es gehe auch nicht nur darum, ob die Folter in der Türkei systematisch angewandt werde oder nicht. Das eigentliche Problem sei es, die Folter vollkommen zu beseitigen. Hüsnü Öndül und Ayhan Bilgen machten darauf aufmerksam, dass die Definition von "systematischer Folter" in der EU Kommission eine andere sei, als sie von ihnen vertreten werde. Die EU vertrete die Meinung, dass Folter erst dann systematisch sei, wenn sie durch die Regierung angeordnet werde. Demgegenüber gehe es in internationalen Konventionen wie der UN Anti-Folter Konvention bei dem Begriff "systematisch" im wesentlichen um 3 Elemente: Dauer, Verbreitung und Vorsatz. Das müsse nicht die erklärte Regierungspolitik sein, denn eine Regierung kann z.B. nicht in der Lage sein, die Bürokratie zu kontrollieren. Auf die Türkei bezogen sei in den letzten 5 Jahren zu sehen, dass es dauernd Foltervorwürfe nicht nur aus Provinzen wie Ankara, Istanbul und Izmir gegeben habe, sondern die Vorwürfe aus 32 Provinzen kamen. In Bezug auf den Vorsatz könne auch keine Rede davon sein, dass die Knie der Polizeibeamten aus Versehen die Nase eines Verdächtigen berührten. Folter und Misshandlun-gen seien immer absichtliche Aktionen. Um die Folter zu unterbinden, seien die Erklärungen der Regierung von "Null-Toleranz" nicht genug. Neben einigen positiven Gesetzesänderungen müsse die Regierung bei der Einstellung, Beförderung und Kontrolle der Beamten administrative Maßnahmen ergreifen. Es gehe nicht an, dass die Angeklagten in einem Verfahren wegen Folter, das 13 Jahre andauere, die ganze Zeit im Dienst seien. Öndül beschwerte sich des weiteren über die Haltung von Staatsanwälten und Richtern, die Folterer schützen wollen und die lange Dauer dieser Verfahren. Ayhan Bilgen von Mazlum Der schloss sich der Meinung von Hüsnü Öndül an und betonte, dass die Menschenrechtler nicht der EU verpflichtet seien, sondern den Folteropfern und der Gesellschaft gegenüber Verantwortung tragen. In Bezug auf Folter und Misshandlung müsse von einer weit verbreiteten Erscheinung gesprochen werden, gegen die die Regierung nicht genügend Maßnahmen, insbesondere im Bereich der administrativen Ermittlungen, ergriffen habe. Bilgen bezeichnete die Folter als das Resultat einer Einstellung, mit der die Oppositionellen eingeschüchtert (bedroht) werden sollen. Solange wie Oppositionelle als innere Feinde angesehen würden, können die Folter auch nicht beseitigt werden.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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