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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Thema: Menschenrechte in
der Türkei
Woche 31/2004
Radikal vom 24.06.2004
Urteil im Folterprozess
Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofs
hat das Urteil im Verfahren gegen 9 Polizeibeamte, denen Folter an 14 Personen
im März 1999 zur Last gelegt worden war, gefällt. Die Kammer
hob die Strafen von 11 Monaten und 20 Tagen Haft gegen die Polizisten Bayram
Kartal, Yusuf Öz, Erdogan Oguz und Sedat Selim Ay. Sie waren nach
§ 243 TSG erteilt und zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Kassationsgerichtshof
widersprach der Ansicht des Gerichts in Istanbul, dass nach § 80 TSG
eine Gesamtstrafe gebildet hatte und wollte Strafen für jedes Folteropfer.
Im Falle der Polizisten Zülfikar Özdemir, Saban Toz, Bülent
Duramanoglu und Necip Tükenmez hob die Kammer die Freisprüche
auf, weil ihre Verfahren aufgrund von Verjährung aufgehoben werden
sollten. Die Kammer bestätigte lediglich den Freispruch eines weiteren
Polizeibeamten. Anwalt Keles Öztürk, der in dem Verfahren für
die Nebenklage aktiv ist, wies darauf hin, dass am 6. September auch für
die anderen Angeklagten die Verjährungsfrist um ist und damit in diesem
Verfahren keine Strafe für die Folterer verhängt werden wird.
Er beschuldigte den Kassationsgerichtshof, für die Verstreichung der
Frist mit verantwortlich zu sein, da die Revision des Urteils 1,5 Jahre
gedauert habe.
Cumhuriyet vom 25.07.2004
Neue Gruppe von Todesfastenden
In Gedenken an Sevgi Erdogan,
die am 14. Juli 2001 an den Folgen des Hungerstreiks, den sie außerhalb
des Gefängnisses fortführte, verstarb, werden weitere Gefangene
das Todesfasten gegen "Isolation, Einheitskleidung und das neue Strafvollzugsgesetz"
aufnehmen. Es werden Vedat Çelik (Tekirdag F Typ Gefängnis),
M. Kemal Eren (Kandira F Typ Gefängnis), M. Inan Isik (Kiriklar F
Typ Gefängnis), Fehim Horasan (Sincan F Typ Gefängnis) ve H.
Sergül Albayrak (Usak E Typ Gefängnis) sein. Derzeit wird das
Todesfasten von Selami Kurnaz und Remzi Aydin im F-Typ Gefängnis von
Tekirdag durchgeführt.
Özgür Gündem
vom 29.07.2004
Todesschüsse an
der Grenze
Am 26. Juli schossen Soldaten
auf eine 8-achtköpfige Gruppe von Schmugglern (von Benzin) in der
Nähe des Dorfes Kizilca im Kreis Baskale (Van). Dabei verlor der iranische
Kurde Emin Celibako sein Leben.
Özgür Gündem
vom 30.07.2004
Prügel für
Soldaten
Aus Amasya wurden Vorwürfe
laut, dass der Wehrpflichtige Sait Kus als vermeintlicher PKK Sympathisant
Repressalien ausgesetzt ist. Sait Kus habe sich am 12. Juni bei seiner
Einheit gemeldet. Seine Probleme mit der Anpassung habe er seinen Vorgesetzten
mitgeteilt, die ihm zuerst die Waffe abnahmen und ihn dann auf die Krankenstation
schickten. Ein Arzt verschrieb eine Woche Erholung. In dieser Zeit sei
er von einem Unteroffizier mit dem Namen Ahmet gerufen worden. Dieser habe
ihn verprügelt. Dazu Sait Kus: "Der Unteroffizier wollte mir nicht
glauben und meinte, dass ich simuliere. Er nannte mich einen Vaterlandsverräter
und wollte wissen, ob ich für die PKK aktiv war. Auf die Frage, ob
mein Vorsitzender Apo sei, erwiderte ich, dass ich so sei, wie sie mich
sehen wollten. Dann wurde ich wieder geschlagen und bedroht." Später
wurde Kus in das Militärkrankenhaus Gülhane eingewiesen. Hier
wurden ihm weitere 20 Tage Erholung verschrieben.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung:
DTF)
Radikal vom 06.07.04
Klage gegen Religionsunterricht
in der Türkei
Die Konföderation der
alevitischen Vereinigungen Europas hat mitteilt, dass sie vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung in Religion und Bildung klagt. Die Konföderation
wirft der Türkei einen doppelten Standard vor, weil der verpflichtende
Religionsunterricht die alevitische Religion nicht berücksichtigt.
Özgür Politika
vom 26.07.2004
Zweifelhafter Tod eines
Soldaten
Die vermeintlichen Selbstmorde
unter Soldaten haben in letzter Zeit wieder zugenommen. Das jüngste
Opfer ist der in Diyarbakir geborene Mustafa Metin, der in Adapazari seinen
Militärdienst ableistete und dessen Tod der Familie am 15. Juli mitgeteilt
wurde. Es habe geheißen, dass er ertrunken sei. Zwei Onkel von ihm
wollten den Leichnam in Adapazari abholen. Ihnen wurde gesagt, dass der
Leichnam zur Autopsie erst nach Bursa und von dort nach Ankara geschickt
worden sei. Ihnen sei aber auch gesagt worden, dass Mustafa Metin sich
mit einem Strick erhängt habe. Nachdem die Verwandten den Leichnam
in Empfang nahmen, stellten sie Blutspuren auf seiner Zivilkleidung fest,
obwohl er sich in Uniform umgebracht haben sollte. Die Familie erhielt
keine Kopie der Autopsiebefunde. Ihnen wurde aber gesagt, dass Mustafa
Metin sich in einem Keller umgebracht haben soll, wo er nach eigenen Angaben
zuvor vom Unteroffizier und anderen Soldaten verprügelt wurde.
Özgür Politika/Bia
vom 28.07.2004
Bericht zu Minenexplosionen
Die Initiative für
eine Minenlose Türkei hat den 13.-17. Juni Diyarbakir Bericht der
Öffentlichkeit vorgestellt. In dem erwähnten Zeitraum hatte die
Initiative Gespräche mit Betroffenen geführt. Dem Bericht zufolge
kamen in den letzten 6 Monaten 20 Personen bei Explosionen von Minen und
unbeaufsichtigter Munition ums Leben und 40 Personen wurden verstümmelt.
Unter den Toten waren 12 Soldaten, 4 Zivilisten und 4 Kinder. Nachdem die
Türkei die Ottawa Deklaration im Jahre 2003 unterzeichnete, wird sie
bis 2008 alle vorrätigen Minen vernichten müssen und bis 2014
alle verlegten Landminen entfernen müssen. In der Türkei sollen
900.094 Minen verlegt sein, 615.419 davon an der syrischen Grenze. In den
Jahren 1989 bis 1992 wurden um militärische Anlagen im Osten und Südosten
der Türkei weitere 39.569 Minen verlegt.
Radikal vom 29.07.2004
Gefängnisse sind
wieder überfüllt
Das Statistikamt hat Zahlen
zur Belegung der Gefängnisse herausgegeben. Im Jahre 1986 waren 52.313
Personen in Haft. Diese Zahl stieg bis zum Jahre 2000 auf 67.500 an, bevor
durch eine "Amnestie" 18.000 Personen aus der Haft entlassen wurden. Bis
zum 1. Juni 2003 war die Zahl der Gefangenen aber wieder auf 63.803 angestiegen.
Radikal vom 29.07.2004
Entschädigungen
nach dem EMRG
Auf Anfrage des CHP Abgeordneten
für Diyarbakir, Mesut Deger, hat der Justizminister Cemil Cicek bekanntgegeben,
dass die Türkei bislang knapp 25 Millionen Euro an Entschädigungen
aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
(EMRG) zahlen musste. Dazu zählen auch die gütlichen Einigungen.
Bis Ende 2003 waren aus der Türkei 9.729 Petitionen an den EMRG geschickt
worden. Davon wurden 202 nicht zugelassen. Derzeit werden noch Entscheidungen
von 1.509 Fällen erwartet.
Özgür Politika
vom 30.07.2004
Grüne Karte verweigert
Büsra Aksoy wurde mit
Problemen am Bein und an der Hüfte geboren. Sie ist jetzt 2,5 Jahre
alt. Nachdem der Vater Alper Aksoy eine grüne Karte für kostenlose
Gesundheitsversorgung erhielt, ging er nach Istanbul, wo er seinen Lebensunterhalt
mit dem Sammeln von Papier und Plastik sicherte. Seine Tochter hat mittlerweile
3 Operationen hinter sich. Eine vierte Operation soll ihre Probleme mit
der Niere beseitigen. Sie würde aber 20 Milliarden TL (ca. 10.000
Euro) kosten. Also ging der Vater wieder in seine Heimatstadt Karliova
(Bingöl), um die grüne Karte zu verlängern. Da er die Formalitäten
nicht sofort abschließen konnte, beauftragte er seinen Vater Abdurrahim
Aksoy damit, die Papiere abzuholen. Am 16. Juli ging der Großvater
von Büsra Aksoy zum Landrat Ali Fuat Atik. Der aber zerriss die Papiere
und sagte: "Soll die PKK euch doch die Papiere ausstellen." Der Landrat
soll zudem die grünen Karte der Großeltern und der Tante (Bruder
des Vaters) ungültig gemacht haben, vermutlich, weil ein Onkel sich
der Kongra-Gel angeschlossen hat.
Radikal vom 31.07.2004
EMRG schickt Medizinische
Gutachter
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
(EMRG) hat sich entschlossen, eine Gruppe von Medizinern (2 Franzosen,
Prof. Dr. Christian Derouesne und Prof. Dr. Francis Bolgert, 1 Türke,
Name unbekannt) zu Gefangenen zu schicken, die nach der Diagnose des Wernicke-Korsakoff
Syndroms als geheilt wieder in Haft genommen worden. Aufgrund des Todesfastens
waren ca. 500 Gefangene nach dem Artikel 399 der Strafprozessordnung (CMUK)
für jeweils 6 Monate aus der Haft entlassen worden. Die Dauer der
Haftentlassung war in den meisten Fällen verlängert worden. Der
Staatspräsident hatte 125 von ihnen begnadigt. Aber der 3. Expertenrat
des Gerichtsmedizinischen Instituts hatte später Atteste über
Genesung ausgestellt, demzufolge Gefangene genesen sein sollten. Deshalb
mussten ca. 50 von ihnen ihre Reststrafe antreten. Von ihnen wandte sich
Bekir Balyemez (im F-Typ Gefängnis von Tekirdag mit einer Strafe von
12,5 Jahren Haft) über seine Anwältin Gülizar Tuncer an
den EMRG. Ihm folgten weitere 10 Gefangene.
Der Vorsitzende des Vereins
der Gerichtsmediziner mit 269 Mitgliedern, Dr. Ümit Bicer, machte
auf die Auseinandersetzungen um die Unabhängigkeit der Expertenkommissionen
der Gerichtsmedizin aufmerksam und sagte zur Aussicht der Heilung bei einem
Wernicke-Korsakoff Syndrom, dass die gesamte Literatur von einer 2%igen
Wahrscheinlichkeit der Heilung nach einem Jahr spreche, während der
Expertenrat nach mehreren Jahren noch eine 75%ige Wahrscheinlichkeit für
Besserung sehe. Entweder habe die Diagnose am Anfang nicht gestimmt, oder
aber die Heilung sei nicht korrekt attestiert worden.
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