|
|
Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 29/2004
Özgür Gündem
vom 12.07.2004
Prügel in Izmir
Der 14-jährige H.Ö.
hat der Polizei vorgeworfen, ihn wegen eines angeblichen Diebstahls verprügelt
zu haben. Er sei am 9. Juli auf das Dach eines Nachbarn im Kreis Konak
(Izmir) gestiegen, weil er dort eine Taube herunter holen wollte. Gegen
19 Uhr habe ihn dann eine Polizeistreife angehalten und ihn nach dem Grund
der Aktion gefragt. Die Beamten hätten ihm aber nicht geglaubt und
ein groß gewachsener Polizist habe ihn unter Schlägen mit dem
Knüppel und Fußtritten ins Auto gezerrt. Im Auto habe er ihn
auf dem Rücksitz gezwungen, sich hinzulegen und ihn ins Gesicht geschlagen,
bis er ohnmächtig wurde. Auf der Polizeiwache von Basmane sei er wieder
zu sich gekommen. Erneut habe der Polizist ihn mit Diebstahl beschuldigt
und ihn die Treppe hinunter geworfen. Dann habe er seinen Kopf gegen eine
Wand gestoßen und obwohl er verletzt war, habe er die ganze Nacht
auf dem Revier zubringen müssen. Am Morgen hätten sie ihn dann
nach Hause gebracht, aber mit dem Tode gedroht, wenn er über den Vorfall
berichte.
Özgür Gündem
vom 11.07.2004
Prügel in Antep
Osman Akan (16), der die
Tageszeitung "Ülkede Özgür Gündem" in Antep verteilt,
sagte, dass er am 10. Juli von Zivilbeamten angegriffen wurde. Sie hätten
ihn verfolgt und gegen 10 Uhr seien sie mit einem Auto auf ihn zugefahren.
Er habe sich auf die Seite geworfen und sei dadurch einem Unfall entgangen.
Nach einer halben Stunden sei ein kräftig gebauter Mann von ca. 45
Jahren zu ihm gekommen und habe eine Zeitung verlangt. Als er nach Geld
verlangte, habe dieser ihm Fausthiebe auf Augen und Nase versetzt.
Özgür Gündem
vom 11.07.2004
Journalisten angeklagt
Als Konsequenz der Razzien
auf die Büros von der Nachrichtenagentur DIHA und der Wochenzeitschrift
"Özgür Halk" vom 8. Juni (im Vorfeld der NATO-Konferenz) wird
den seinerzeit festgenommenen Journalisten der Prozess gemacht. Von DIHA
wurden Ugur Balik, Evin Katurman, Meryem Yilmaz und Beyhan Sekman und von
"Özgür Halk" der Besitzer Baris Güllü nach § 168/2
TSG angeklagt. Kenan Kirkaya (DIHA) wurde nach § 169 TSG angeklagt.
Zaman vom 13.07.2004
Journalisten vor Gericht
Am 12. Juli verhandelte
das Militärgericht des 3. Armeekorps gegen den Journalisten Abdurrahman
Dilipak, den Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitschrift "Türkiye'de
Cuma", Mustafa Karahasanoglu, und die pensionierten Offiziere Adnan Tanriverdi,
Hüseyin Ari und Mustafa Hacimustafaogullari im Zusammenhang mit einem
Artikel von Dilipak vom 29. August 2003 mit der Überschrift "Wenn
die Generäle nicht hören wollen". Den Angeklagten wird eine Verletzung
der Rangordnung und Beleidigung vorgeworfen. Das Militärgericht entschied
auf Nichtzuständigkeit und schickte die Akte an das Amtsgericht in
Bakirköy. Da in der Verhandlung vom 15. Juni die Anwältinnen
Gülden Sönmez und Elif Kosaroglu wegen Tragen eines Kopftuches
nicht in den Gerichtssaal gelassen worden waren, war dieses Mal Sanar Yurdatapan
von der Initiative gegen Meinungsdelikte mit einem Kopftuch erschienen.
Er wurde nicht auf das Militärgelände gelassen.
Milliyet/Radikal vom 15.07.2004
Verfahren gegen Abgeordnete
der DEP
Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofs
hat am 14. Juli ihr Urteil in der Revision zum Verfahren gegen die ehemaligen
Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP), Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan
Dogan und Selim Sadak verkündet. Die Kammer hob das Urteil des SSG
Ankara auf. Als Grund wurde u.a. angeführt, dass bei der Ablehnung
des Befangenheitsantrages keine Begründung abgegeben wurde, die Befragung
der Angeklagten hätte vollkommen neu stattfinden müssen und die
als Beweismittel eingeführten Erklärungen hätten in der
Verhandlung verlesen müssen. Die Kammer bemängelte außerdem,
dass einige Zeugen der Verteidigung nicht angehört wurden und die
als Belastungszeugen aufgeführten Sedat Bucak und Halit Aslan nicht
geladen wurden. Die Video- und Kassettenaufzeichnungen seien nicht von
unabhängigen Experten ausgewertet worden. Das nun anstehende Verfahren
wird vor der 11. Kammer des Landgerichts Ankara durchgeführt, nachdem
die Staatssicherheitsgerichte aufgehoben wurden.
TIHV vom 16.07.2004
Folterverfahren in Konya
Die 1. Kammer des Landgerichts
in Konya verhandelte am 15. Juli gegen die Polizeibeamten Alpaslan Altug,
Isa Akyüz, Ziya Yildirim und Hasan Yilmaz wegen Folter an I.A. (10)
und B.K. (9), die am 17. September 2003 im Kreis Selçuklu (Konya)
unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden waren. Es wurden
4 Ärzte und ein Psychiater als Zeugen gehört. Dr. Halit Balevi
vom Numune Krankenhaus in Konya sagte, dass er den blauen Flecken am Fuß
nicht für wichtig erachtet habe, weil er auch durch enge Schuhe oder
einen Fehltritt hervorgerufen sein könnte. Er erkannte die Geschädigten
nicht, wollte sich aber erinnern, dass sie gehen konnten. Schließlich
meinte er, dass er härter zugeschlagen hätte, wenn er der Folterer
gewesen wäre. Das Verfahren wird am 21. Oktober weitergeführt.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung
DTF)
Radikal vom 06.07.2004
Frauenhäuser von
nun an Pflicht
In der Türkei gibt
es derzeit nur 11 Frauenhäuser. Im Entwurf des Gesetzes über
die Stadtverwaltungen wurde an dem Artikel, der die Pflichten und Aufgaben
der Stadtverwaltung definiert, eine Änderung vorgenommen. Demnach
sollen alle Gemeinden, deren Einwohnerzahl die 50.000 überschreitet,
Frauenhäuser einrichten, in denen Frauen und Kinder Schutz finden
sollen. Der Vorschlag wurde mit den Stimmen von AKP und CHP angenommen.
Laut EU muss für je 7.500 Frauen ein Frauenhaus existieren, das vor
häuslicher Gewalt fliehende Frauen bereit steht. In der Türkei
sieht die Lage dagegen so aus: Drei Frauenhäuser in Istanbul, in Ankara,
Izmir, Bursa, Eskisehir, Antalya, Konya, Diyarbakir und Mersin je eins,
zusammen elf.
Özgür Politika
vom 14.07.2004
Türkischer Geheimdienst
MIT im Nordirak
Der türkische Geheimdienst
MIT beobachtet in Südkurdistan (Nordirak) nicht nur Kongra-Gel, sondern
alle kurdischen Formationen. Er hat Büros in Zaho, Duhok, Amediye,
Diyana, Süleymaniye, Kerkük und Hewler. Die Aktivitäten
begannen im Jahre 1991 als das Koordinationsbüro in Zaho errichtet
wurde. Es liegt 200 Meter vom Büro der Turkmenen (Irakische Turkmenen
Front) entfernt. Auch in Duhok liegen die Büros beider Einrichtungen
nicht weit voneinander im Stadtteil Girebase. Besondere Aufmerksamkeit
wird den Aktivitäten des UNHCR geschenkt. In Hewler werden vor allem
Presse- und andere Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Turkmenen
haben Geld für Radio- und Fernsehsendungen erhalten.
Radikal vom 16./17.07.2004
Grundsatzentscheidungen
des Kassationsgerichtshofs
Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofs
hat zwei wichtige Entscheidungen zur Meinungsfreiheit gefällt. Die
1. Entscheidung fiel in einem Verfahren, in dem die 3. Kammer des SSG Istanbul
den Journalisten Erdal Tas nach § 312 TSG verurteilt hatte. Die Kammer
löste das Urteil einstimmig auf. Sie vertrat die Ansicht, dass nach
den Artikeln 2, 12, 25 und 26 Pluralismus in der Türkei herrsche und
daher eine Meinungsvielfalt vorhanden sei. Meinungsfreiheit sei für
die Entwicklung jedes Einzelnen notwendig. Allerdings sei sie in einer
demokratischen Gesellschaft nicht der einzige Wert, der geschützt
werden müsse und wenn sie mit anderen Werten wie der öffentlichen
Ordnung, nationaler Sicherheit oder moralischen Werten in Konflikt gerate,
müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Die Kriterien für die
Einschränkung der Meinungsfreiheit sei zum Einen in der Änderung
des Artikels 312/2 TSG zu sehen, der die Aufstachelung zu Rassenhass nur
dann unter Strafe stellt, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gefährdet
werde. Nach Meinung der 8. Kammer ist dies der Fall wenn Äußerungen
von Hass erfüllt sind und zur Gewalt aufrufen. Im vorliegenden Fall
aber sei dies nicht gegeben. Der Artikel habe die Politik der damaligen
Regierung kritisiert und die Meinung vertreten, dass der Wohlstand in der
Türkei unter den Standard von Afrika gefallen sei, die kurdische Frage
nicht gelöst werde. Dies möge zwar einen Teil der Gesellschaft
nicht behagen, sei aber im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt.
Am Folgetage fällte
die 8. Kammer ein weiteres Grundsatzurteil zum Artikel 312 TSG. Es bestätigte
entgegen dem Antrag des Oberstaatsanwaltes das Urteil gegen einen Arzt
in Erzurum, der einen Teil der Patienten als "Schmutzige Kurden" beschimpft
hatte, "die alle umgebracht werden sollen". Der Arzt Mustafa Sen, der am
Gesundheitsamt im Kreis Tekman arbeitete, war im Jahre 1999, als die Leichen
von getöteten Militanten zum Gesundheitsamt gebracht worden, mit seiner
Pistole vor das Gesundheitsamt getreten und hatte die dort versammelte
Menge beschimpft und bedroht. Darin sah die Kammer die Verbreitung von
Hass und Aufforderung zur Gewaltanwendung und folgerte, dass die Verurteilung
nach § 312/2 TSG (Aufstachelung zum Rassenhass) gerechtfertigt sei.
Das Urteil wurde unter dem Vorsitz des Richters Zeki Aslan mit den Beisitzern
Serpil Çetinkol, Hulusi Özek, Erol Özgenç und Nuri
Yilmaz gefällt.
Özgür Politika/Bia
vom 16.07.2004
Anwaltskammer Izmir stellt
Bericht zur Folter vor
Innerhalb der Anwaltskammer
Izmir hat die Gruppe zur Verhinderung der Folter einen Bericht über
ihre Tätigkeit zwischen Januar 2002 und Dezember 2003 vorgelegt. Sie
hat darin 423 Fälle von Folter und Misshandlung untersucht. Ein Viertel
der untersuchten Fälle habe Minderjährige (Personen unter 18
Jahren) betroffen. In einem Fünftel der Fälle sei kein Tatvorwurf
gemacht worden. Bei den Tatvorwürfen handelte es sich in 27% (91)
um politische Delikte und in 73% (242) um gewöhnliche Kriminalität.
Führend war dabei der Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt
(81 Fälle). Etliche der in dieser Weise beschuldigten Personen gaben
an, dass die Polizei damit möglichen Foltervorwürfen entgegentreten
wolle. In 24% der Fälle (99 Personen) wurde kein Festnahmeprotokoll
angefertigt. Die meisten Antragsteller kamen über den sogenannten
CMUK-Service (kostenloser Rechtsbeistand der Anwaltskammer). Es waren 131
Personen (31%). 114 Personen (27%) kamen aus eigenem Antrieb; 78 (18,5%)
wurden von ihren Anwälten geschickt; 49 (11,5%) kamen auf Empfehlung
von Angehörigen; vom IHD kamen 28 Personen (7%); von Mazlum Der kamen
18 Personen (4%) und über TIHV kamen 3 Personen (0,5%). Die meisten
Beschwerden bezogen sich auf Polizeistationen (88%), gefolgt von der Gendarmerie
mit 5%.
Özgür Politika
vom 16.07.2004
Mysteriöser Tod
beim Militär
Mehmet Mustafa Özavci
starb am 29. Juni 2004, als er seinen Wehrdienst auf der Gendarmeriestation
Bulucanlar im Kreis Zara (Sivas) versah. Er soll durch eine Kugel aus einem
G3 Gewehr getötet worden sein, die von oben nach unten abgefeuert
wurde. Der Vater Sehmus Özavci und der Anwalt der Familie, Selahattin
Demirtas, vertreten die Meinung, dass auf diese Weise kein Selbstmord verübt
werden kann. Außerdem habe der Sohn keinen Grund für einen Selbstmord
gehabt.
Bia vom 15.07.2004
Projekt Bia2
Das Projekt von Bia zur
Berichterstattung über Menschenrechte, Rechte von Kindern und Frauen
und die Meinungsfreiheit wertet jeden Monat 12 Tageszeitungen aus. Im Juni
wurde dabei festgestellt, dass sich in der Zeitung "Ülkede Özgür
Gündem" im Juni 2.568 Nachrichten befanden und 11,37% davon sich mit
den o.a. Rechten befassten. Die wenigsten Meldungen befanden sich mit 2,19%
von 3.237 Nachrichten in der Tageszeitung "Sabah". Die Prozentzahlen bei
anderen Zeitungen waren: Evrensel 7,05%; Radikal 4,82%; Birgün 4,79%
und Cumhuriyet 4,24%.
Radikal vom 17.07.2004
Süryani bauen Kirche
wieder auf
Im Dorf Baglarbasi, Kreis
Midyat (Mardin) lebten vor 20 Jahren 180 Familie, von denen 80 Familien
der syrisch-orthodoxen Glaubensrichtung angehörten. Mitte der 80er
Jahre verließen die Süryani das Dorf und als die letzte Familie
vor 10 Jahren das Dorf verließ, verwaiste die Mor Kuryakus Kirche.
Nun haben Süryani in den Niederlanden und Schweden insgesamt 100.000
Euro gesammelt, um die Kirche wieder aufzubauen. Am 15. Juli (dem Todestag
von Mor Kuryakus) haben 80 Süryani das Dorf besucht und einen Gottesdienst
abgehalten. Der Priester Ablahat Dag sagte, dass sein Vater schon hier
Dienst getan habe.
Özgür Politika
vom 17.07.2004
IHD wird 18
Der IHD wurde am 17. Juli
1986 von 98 Personen gegründet. Inzwischen hat er 34 Zweigstellen
und an die 14.000 Mitglieder. Der Vorsitzende Hüsnü Öndül
bedauerte, dass in den 18 Jahren des Bestehens 14 Mitglieder und Funktionäre
ermordet wurden und mehr als 800 Verfahren gegen den Verein eingeleitet
wurden.
|