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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 29/2004

Özgür Gündem vom 12.07.2004
Prügel in Izmir
Der 14-jährige H.Ö. hat der Polizei vorgeworfen, ihn wegen eines angeblichen Diebstahls verprügelt zu haben. Er sei am 9. Juli auf das Dach eines Nachbarn im Kreis Konak (Izmir) gestiegen, weil er dort eine Taube herunter holen wollte. Gegen 19 Uhr habe ihn dann eine Polizeistreife angehalten und ihn nach dem Grund der Aktion gefragt. Die Beamten hätten ihm aber nicht geglaubt und ein groß gewachsener Polizist habe ihn unter Schlägen mit dem Knüppel und Fußtritten ins Auto gezerrt. Im Auto habe er ihn auf dem Rücksitz gezwungen, sich hinzulegen und ihn ins Gesicht geschlagen, bis er ohnmächtig wurde. Auf der Polizeiwache von Basmane sei er wieder zu sich gekommen. Erneut habe der Polizist ihn mit Diebstahl beschuldigt und ihn die Treppe hinunter geworfen. Dann habe er seinen Kopf gegen eine Wand gestoßen und obwohl er verletzt war, habe er die ganze Nacht auf dem Revier zubringen müssen. Am Morgen hätten sie ihn dann nach Hause gebracht, aber mit dem Tode gedroht, wenn er über den Vorfall berichte.

Özgür Gündem vom 11.07.2004
Prügel in Antep
Osman Akan (16), der die Tageszeitung "Ülkede Özgür Gündem" in Antep verteilt, sagte, dass er am 10. Juli von Zivilbeamten angegriffen wurde. Sie hätten ihn verfolgt und gegen 10 Uhr seien sie mit einem Auto auf ihn zugefahren. Er habe sich auf die Seite geworfen und sei dadurch einem Unfall entgangen. Nach einer halben Stunden sei ein kräftig gebauter Mann von ca. 45 Jahren zu ihm gekommen und habe eine Zeitung verlangt. Als er nach Geld verlangte, habe dieser ihm Fausthiebe auf Augen und Nase versetzt.

Özgür Gündem vom 11.07.2004
Journalisten angeklagt
Als Konsequenz der Razzien auf die Büros von der Nachrichtenagentur DIHA und der Wochenzeitschrift "Özgür Halk" vom 8. Juni (im Vorfeld der NATO-Konferenz) wird den seinerzeit festgenommenen Journalisten der Prozess gemacht. Von DIHA wurden Ugur Balik, Evin Katurman, Meryem Yilmaz und Beyhan Sekman und von "Özgür Halk" der Besitzer Baris Güllü nach § 168/2 TSG angeklagt. Kenan Kirkaya (DIHA) wurde nach § 169 TSG angeklagt.

Zaman vom 13.07.2004
Journalisten vor Gericht
Am 12. Juli verhandelte das Militärgericht des 3. Armeekorps gegen den Journalisten Abdurrahman Dilipak, den Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitschrift "Türkiye'de Cuma", Mustafa Karahasanoglu, und die pensionierten Offiziere Adnan Tanriverdi, Hüseyin Ari und Mustafa Hacimustafaogullari im Zusammenhang mit einem Artikel von Dilipak vom 29. August 2003 mit der Überschrift "Wenn die Generäle nicht hören wollen". Den Angeklagten wird eine Verletzung der Rangordnung und Beleidigung vorgeworfen. Das Militärgericht entschied auf Nichtzuständigkeit und schickte die Akte an das Amtsgericht in Bakirköy. Da in der Verhandlung vom 15. Juni die Anwältinnen Gülden Sönmez und Elif Kosaroglu wegen Tragen eines Kopftuches nicht in den Gerichtssaal gelassen worden waren, war dieses Mal Sanar Yurdatapan von der Initiative gegen Meinungsdelikte mit einem Kopftuch erschienen. Er wurde nicht auf das Militärgelände gelassen.

Milliyet/Radikal vom 15.07.2004
Verfahren gegen Abgeordnete der DEP
Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofs hat am 14. Juli ihr Urteil in der Revision zum Verfahren gegen die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP), Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak verkündet. Die Kammer hob das Urteil des SSG Ankara auf. Als Grund wurde u.a. angeführt, dass bei der Ablehnung des Befangenheitsantrages keine Begründung abgegeben wurde, die Befragung der Angeklagten hätte vollkommen neu stattfinden müssen und die als Beweismittel eingeführten Erklärungen hätten in der Verhandlung verlesen müssen. Die Kammer bemängelte außerdem, dass einige Zeugen der Verteidigung nicht angehört wurden und die als Belastungszeugen aufgeführten Sedat Bucak und Halit Aslan nicht geladen wurden. Die Video- und Kassettenaufzeichnungen seien nicht von unabhängigen Experten ausgewertet worden. Das nun anstehende Verfahren wird vor der 11. Kammer des Landgerichts Ankara durchgeführt, nachdem die Staatssicherheitsgerichte aufgehoben wurden.

TIHV vom 16.07.2004
Folterverfahren in Konya
Die 1. Kammer des Landgerichts in Konya verhandelte am 15. Juli gegen die Polizeibeamten Alpaslan Altug, Isa Akyüz, Ziya Yildirim und Hasan Yilmaz wegen Folter an I.A. (10) und B.K. (9), die am 17. September 2003 im Kreis Selçuklu (Konya) unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden waren. Es wurden 4 Ärzte und ein Psychiater als Zeugen gehört. Dr. Halit Balevi vom Numune Krankenhaus in Konya sagte, dass er den blauen Flecken am Fuß nicht für wichtig erachtet habe, weil er auch durch enge Schuhe oder einen Fehltritt hervorgerufen sein könnte. Er erkannte die Geschädigten nicht, wollte sich aber erinnern, dass sie gehen konnten. Schließlich meinte er, dass er härter zugeschlagen hätte, wenn er der Folterer gewesen wäre. Das Verfahren wird am 21. Oktober weitergeführt.

Weitere Meldungen (Zusammenstellung DTF)

Radikal vom 06.07.2004
Frauenhäuser von nun an Pflicht
In der Türkei gibt es derzeit nur 11 Frauenhäuser. Im Entwurf des Gesetzes über die Stadtverwaltungen wurde an dem Artikel, der die Pflichten und Aufgaben der Stadtverwaltung definiert, eine Änderung vorgenommen. Demnach sollen alle Gemeinden, deren Einwohnerzahl die 50.000 überschreitet, Frauenhäuser einrichten, in denen Frauen und Kinder Schutz finden sollen. Der Vorschlag wurde mit den Stimmen von AKP und CHP angenommen. Laut EU muss für je 7.500 Frauen ein Frauenhaus existieren, das vor häuslicher Gewalt fliehende Frauen bereit steht.  In der Türkei sieht die Lage dagegen so aus: Drei Frauenhäuser in Istanbul, in Ankara, Izmir, Bursa, Eskisehir, Antalya, Konya, Diyarbakir und Mersin je eins, zusammen elf.

Özgür Politika vom 14.07.2004
Türkischer Geheimdienst MIT im Nordirak
Der türkische Geheimdienst MIT beobachtet in Südkurdistan (Nordirak) nicht nur Kongra-Gel, sondern alle kurdischen Formationen. Er hat Büros in Zaho, Duhok, Amediye, Diyana, Süleymaniye, Kerkük und Hewler. Die Aktivitäten begannen im Jahre 1991 als das Koordinationsbüro in Zaho errichtet wurde. Es liegt 200 Meter vom Büro der Turkmenen (Irakische Turkmenen Front) entfernt. Auch in Duhok liegen die Büros beider Einrichtungen nicht weit voneinander im Stadtteil Girebase. Besondere Aufmerksamkeit wird den Aktivitäten des UNHCR geschenkt. In Hewler werden vor allem Presse- und andere Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Turkmenen haben Geld für Radio- und Fernsehsendungen erhalten.

Radikal vom 16./17.07.2004
Grundsatzentscheidungen des Kassationsgerichtshofs
Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofs hat zwei wichtige Entscheidungen zur Meinungsfreiheit gefällt. Die 1. Entscheidung fiel in einem Verfahren, in dem die 3. Kammer des SSG Istanbul den Journalisten Erdal Tas nach § 312 TSG verurteilt hatte. Die Kammer löste das Urteil einstimmig auf. Sie vertrat die Ansicht, dass nach den Artikeln 2, 12, 25 und 26 Pluralismus in der Türkei herrsche und daher eine Meinungsvielfalt vorhanden sei. Meinungsfreiheit sei für die Entwicklung jedes Einzelnen notwendig. Allerdings sei sie in einer demokratischen Gesellschaft nicht der einzige Wert, der geschützt werden müsse und wenn sie mit anderen Werten wie der öffentlichen Ordnung, nationaler Sicherheit oder moralischen Werten in Konflikt gerate, müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Die Kriterien für die Einschränkung der Meinungsfreiheit sei zum Einen in der Änderung des Artikels 312/2 TSG zu sehen, der die Aufstachelung zu Rassenhass nur dann unter Strafe stellt, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gefährdet werde. Nach Meinung der 8. Kammer ist dies der Fall wenn Äußerungen von Hass erfüllt sind und zur Gewalt aufrufen. Im vorliegenden Fall aber sei dies nicht gegeben. Der Artikel habe die Politik der damaligen Regierung kritisiert und die Meinung vertreten, dass der Wohlstand in der Türkei unter den Standard von Afrika gefallen sei, die kurdische Frage nicht gelöst werde. Dies möge zwar einen Teil der Gesellschaft nicht behagen, sei aber im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt.
Am Folgetage fällte die 8. Kammer ein weiteres Grundsatzurteil zum Artikel 312 TSG. Es bestätigte entgegen dem Antrag des Oberstaatsanwaltes das Urteil gegen einen Arzt in Erzurum, der einen Teil der Patienten als "Schmutzige Kurden" beschimpft hatte, "die alle umgebracht werden sollen". Der Arzt Mustafa Sen, der am Gesundheitsamt im Kreis Tekman arbeitete, war im Jahre 1999, als die Leichen von getöteten Militanten zum Gesundheitsamt gebracht worden, mit seiner Pistole vor das Gesundheitsamt getreten und hatte die dort versammelte Menge beschimpft und bedroht. Darin sah die Kammer die Verbreitung von Hass und Aufforderung zur Gewaltanwendung und folgerte, dass die Verurteilung nach § 312/2 TSG (Aufstachelung zum Rassenhass) gerechtfertigt sei. Das Urteil wurde unter dem Vorsitz des Richters Zeki Aslan mit den Beisitzern Serpil Çetinkol, Hulusi Özek, Erol Özgenç und Nuri Yilmaz gefällt.

Özgür Politika/Bia vom 16.07.2004
Anwaltskammer Izmir stellt Bericht zur Folter vor
Innerhalb der Anwaltskammer Izmir hat die Gruppe zur Verhinderung der Folter einen Bericht über ihre Tätigkeit zwischen Januar 2002 und Dezember 2003 vorgelegt. Sie hat darin 423 Fälle von Folter und Misshandlung untersucht. Ein Viertel der untersuchten Fälle habe Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) betroffen. In einem Fünftel der Fälle sei kein Tatvorwurf gemacht worden. Bei den Tatvorwürfen handelte es sich in 27% (91) um politische Delikte und in 73% (242) um gewöhnliche Kriminalität. Führend war dabei der Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt (81 Fälle). Etliche der in dieser Weise beschuldigten Personen gaben an, dass die Polizei damit möglichen Foltervorwürfen entgegentreten wolle. In 24% der Fälle (99 Personen) wurde kein Festnahmeprotokoll angefertigt. Die meisten Antragsteller kamen über den sogenannten CMUK-Service (kostenloser Rechtsbeistand der Anwaltskammer). Es waren 131 Personen (31%). 114 Personen (27%) kamen aus eigenem Antrieb; 78 (18,5%) wurden von ihren Anwälten geschickt; 49 (11,5%) kamen auf Empfehlung von Angehörigen; vom IHD kamen 28 Personen (7%); von Mazlum Der kamen 18 Personen (4%) und über TIHV kamen 3 Personen (0,5%). Die meisten Beschwerden bezogen sich auf Polizeistationen (88%), gefolgt von der Gendarmerie mit 5%.

Özgür Politika vom 16.07.2004
Mysteriöser Tod beim Militär
Mehmet Mustafa Özavci starb am 29. Juni 2004, als er seinen Wehrdienst auf der Gendarmeriestation Bulucanlar im Kreis Zara (Sivas) versah. Er soll durch eine Kugel aus einem G3 Gewehr getötet worden sein, die von oben nach unten abgefeuert wurde. Der Vater Sehmus Özavci und der Anwalt der Familie, Selahattin Demirtas, vertreten die Meinung, dass auf diese Weise kein Selbstmord verübt werden kann. Außerdem habe der Sohn keinen Grund für einen Selbstmord gehabt.

Bia vom 15.07.2004
Projekt Bia2
Das Projekt von Bia zur Berichterstattung über Menschenrechte, Rechte von Kindern und Frauen und die Meinungsfreiheit wertet jeden Monat 12 Tageszeitungen aus. Im Juni wurde dabei festgestellt, dass sich in der Zeitung "Ülkede Özgür Gündem" im Juni 2.568 Nachrichten befanden und 11,37% davon sich mit den o.a. Rechten befassten. Die wenigsten Meldungen befanden sich mit 2,19% von 3.237 Nachrichten in der Tageszeitung "Sabah". Die Prozentzahlen bei anderen Zeitungen waren: Evrensel 7,05%; Radikal 4,82%; Birgün 4,79% und Cumhuriyet 4,24%.

Radikal vom 17.07.2004
Süryani bauen Kirche wieder auf
Im Dorf Baglarbasi, Kreis Midyat (Mardin) lebten vor 20 Jahren 180 Familie, von denen 80 Familien der syrisch-orthodoxen Glaubensrichtung angehörten. Mitte der 80er Jahre verließen die Süryani das Dorf und als die letzte Familie vor 10 Jahren das Dorf verließ, verwaiste die Mor Kuryakus Kirche. Nun haben Süryani in den Niederlanden und Schweden insgesamt 100.000 Euro gesammelt, um die Kirche wieder aufzubauen. Am 15. Juli (dem Todestag von Mor Kuryakus) haben 80 Süryani das Dorf besucht und einen Gottesdienst abgehalten. Der Priester Ablahat Dag sagte, dass sein Vater schon hier Dienst getan habe.

Özgür Politika vom 17.07.2004
IHD wird 18
Der IHD wurde am 17. Juli 1986 von 98 Personen gegründet. Inzwischen hat er 34 Zweigstellen und an die 14.000 Mitglieder. Der Vorsitzende Hüsnü Öndül bedauerte, dass in den 18 Jahren des Bestehens 14 Mitglieder und Funktionäre ermordet wurden und mehr als 800 Verfahren gegen den Verein eingeleitet wurden.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
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2. Halbjahr 2003
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