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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 26/2004
Cumhuriyet vom 19.06.2004
Folterverfahren in Ankara
Vor der 1. Kammer des Landgerichts
Ankara ging das Verfahren gegen die Polizeibeamten Murat Dedeoglu (Sohn
des im Verfahren wegen Folter mit Todesfolge an Birtan Altunbas angeklagten
Ibrahim Dedeoglu), Rifat Dogru, Gürah Ayhan, Atanur Arslan, Erdal
Simsek Ahmet Horoz, Tekin Tasliova, Recep Cömert und Mustafa Usul
wegen 6-tägiger Folter an Senol Gürkan im Juni 2001 weiter. In
der Verhandlung sagte der Geschädigte, dass Murat Dedeoglu und Recep
Cömert nicht unter den Folterern gewesen seien. Anstelle von Recep
Dedeoglu sei ihm jemand anders vorgestellt worden.
Evrensel vom 22.06.2004
Tod im Gefängnis
Der Anwalt Abdulhekim Gider
hat den Vorwurf erhoben, dass sein Mandant Kerem Payat, der am 17. Juni
im Gefängnis in Diyarbakir (Typ E) verstorben war, wegen mangelnder
medizinischer Versorgung gestorben ist. Er sei bei einem Streit im Kreis
Sirvan (Siirt) an den Armen und Füßen verletzt worden und nach
nur einem Tag Behandlung im Staatskrankenhaus von Batman in das Gefängnis
von Batman eingewiesen worden. Dort sei er 14 Tage festgehalten worden,
ohne dass es zu einem medizinischen Eingriff kam. Aus bisher unbekannten
Gründen sei er in die Nervenheilanstalt in Elazig gekommen, wo er
sich aber nicht verständlich machen konnte, weil er kein Türkisch
kann. Nach 10 Tagen sei er in de Gefängnis in Elazig (Typ E) gekommen.
Dort habe er ihn besucht. Zwei Mitgefangene hätten ihn stützen
müssen und sein Mandant habe selbst dann nicht reagiert, als er ihn
in Kurdisch ansprach. Seine Wunden seien nicht verheilt und seine Kleidung
sei stark verschmutzt gewesen. Er habe stark an Gewicht verloren und die
Mitgefangenen hätten berichtet, dass er seit 5 Tagen keine Nahrung
zu sich nehmen. Die Gefängnisleitung habe auf die Bitte einer Behandlung
erwidert, dass es viele Personen mit solchen Krankheiten gebe. Nach 2 Monaten
ohne Behandlung sei Kerem Payat erst am 26. Mai in das Universitätskrankenhaus
in Diyarbakir eingewiesen worden, nachdem er in ein Choma gefallen war.
Der Arzt Dr. Ali Akçiçek habe vermutet, dass er eine Gehirnblutung
haben könne, sie aber nur Medizin verabreichen könnten. Der Arzt
habe sich für eine Haftverschonung ausgesprochen, aber das Gericht
in Sirvan habe das abgelehnt. Am 11. Juni sei er dann als geheilt in das
Gefängnis in Diyarbakir eingewiesen worden. Der Oberwärter habe
eine Verlegung ins Krankenhaus abgelehnt, weil eine Order zur Verlegung
nach Batman vorgelegen habe und dies nur vom Ministerium gestoppt werden
könne. Noch bevor es dort eine Entscheidung gab, sei sein Mandant
verstorben.
TIHV vom 24.06.2004
Selbstverbrennungen in
Sincan
Im F-Typ Gefängnis
von Sincan (Ankara) steckte sich Hüseyin Cukurluöz (42) am 21.
Juni (Tag 249 seiner Todesfasten-Aktion) und Bekir Baturu am 22. Juni (Tag
250 der Aktion) in Brand. Beide verstarben am 23. Juni. Wie verlautete,
sollen sie sich gegen Zwangsernährung zur Wehr gesetzt haben und sich
aus Protest dagegen mit Kissen umhüllt in Brand gesteckt haben. Angeblich
sei ihre Aktion zu spät bemerkt worden, weil in ihrer Zelle (für
3 Personen) keine Kamera installiert war. Nach dem Tod von Bekir Baturu
und Hüseyin Çukurluöz soll sich nur noch Selami Kurnaz
im F-Typ Gefängnis von Tekirdag im Todesfasten befinden. Andere Berichte
sprachen davon, dass er vor einiger Zeit ins Krankenhaus verlegt wurde.
Hürriyet/Milliyet vom
25.06.2004
Bomben in Istanbul und
Ankara
Bei 2 Bombenexplosionen
in Ankara und Istanbul kamen am 24. Juni vier Personen ums Leben und 21
Personen wurden verletzt. Um 10.40 Uhr explodierte eine Bombe vor dem Hilton
Hotel in Ankara, wo George W. Bush bei seinem geplanten Besuch wohnen sollte.
Die Bombe wurde rechtzeitig bemerkt, aber noch bevor die Experten eintrafen,
explodierte sie und verletzte zwei Polizisten und einen Passanten. Es wurde
behauptet, dass die Bombe von der MLKP platziert wurde. Gegen 15.15 Uhr
kam es im Stadtteil Capa in Istanbul zu einer Explosion in einem privaten
Linienbus (genannt: Volksbus). Eine Frau, die nach Auskunft der Polizei
einen Ausweis auf den Namen Behice Catalca bei sich trug, soll die Bombe
in den Bus und zur Explosion gebracht haben. Neben ihr starben Zehra Sahin
(40), Kemal Polat (68) und Feride Ilgiz (50). Bei den Verletzten handelt
es sich um: Cansu Sahin, Perihan Ercan, Tugay Arici, Eyüp Demir, Erdem
Kara, Ayse Uçmaz, Günes Dagli, Zeynep Gökalp, Tuba Karaca,
Sabriye Koçyigit, Fazli Karatas, Ramazan Basak, Erdal Yasar, Izzet
Kiziltas, Öznur Karaca, Songül Koçyigit, Melek Akyalçin
und Recep Bildan. Der Gouverneur von Istanbul, Muammer Güler sagte
nach der Explosion, dass es sich um eine Knallbombe gehandelt habe, die
eigentlich nicht im Bus gezündet werden sollte. Die Polizei sprach
von einem Anschlag der DHKP/C.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung
DTF)
Özgür Politika
vom 21.06.2004
Ermittlungen gegen Folterer
eingestellt
Am 23. November 2003 nahm
die Polizei in Derik (Mardin) Serhan Aksin, Mehmet Basaran und Bülent
Özcan unter dem Verdacht von bewaffneten Aktionen für eine illegale
Organisation fest. Sie wandten sich später an den IHD in Mardin und
beschwerten sich, dass sie in der Polizeihaft brutal geschlagen wurden,
Elektroschocks erhalten, ihnen die Hoden gequetscht wurden und sie an den
Armen aufgehängt wurden. Serhan Aksin erlitt dabei einen Nasenbeinbruch.
Der Staatsanwalt Hüseyin Kaplan soll die Beiziehung eines Rechtsbeistandes
mit den Worten "hier ist die Republik Derik" abgelehnt haben. Der IHD Mardin
stellte Strafanzeige und beantragte eine Untersuchung durch die Gerichtsmedizin.
Die Geschädigten wurden aber erst nach 3 Monaten zum Staatskrankenhaus
Mardin geschickt. Serhan Aksin erhielt eine Bescheinigung über 15
Tage Arbeitsunfähigkeit. Bei den anderen 2 Personen waren keine Folterspuren
mehr festzustellen. Die Staatsanwaltschaft in Mardin schicke die Akte nach
Derik, wo gegen die Polizeibeamten Nadir Memis, Kurbanali Kaya, Güner
Tas, Aydin Çildir, Hüseyin Bozkurt, Vahap Gürbüzer,
Hüseyin Petdogan, Zafer Gündüz, Faruk Sapmaz, Üzeyir
Sarikaya und Pehlül Uslu ermittelt wurde. Am 15. Juni entschied nun
der Staatsanwalt Hüseyin Kaplan gegen eine Anklage mit der Begründung,
dass die Beschuldigten nicht misshandelt worden seien. Der Vorsitzende
des IHD Mardin, Hüseyin Cangir, protestierte gegen diese Entscheidung,
die gefällt wurde, obwohl die Folteropfer in dem Verfahren gegen sie
(und auch dem IHD Mardin gegenüber) die erlittene Folter detailliert
geschildert hatten, was der Staatsanwalt jedoch nicht berücksichtigte.
Özgür Politika
vom 21.06.2004
158 Todesfälle in
den Gefängnissen
Der Justizminister Cemil
Cicek antwortete auf die Anfrage des CHP Abgeordneten für Izmir, Kemal
Anadol nach Todesopfern in den Gefängnissen. Demnach sind im Jahre
2003 in den Gefängnissen der Türkei 158 Gefangene gestorben;
122 davon eines natürlichen Todes, 30 durch Selbstmord und 6 durch
Tötungen. In der Polizeihaft verstarben 5 Personen. Auf eine andere
Frage sagte der Justizminister, dass derzeit 33 Personen in Haft seien,
die als Beruf "Journalist" angegeben haben.
Radikal vom 24.06.2004
Folterer ausgezeichnet
Nach fast 5 Jahren wurden
nun 2 Polizisten und 5 Soldaten wegen Folter und Misshandlung an Veli Tosun
angeklagt. Veli Tosun war am 3. August 1999 in Diyarbakir wegen des Verdachts
der Unterstützung der PKK festgenommen worden. Nachdem die Gerichtsmedizin
Folterspuren feststellte, zeigte er die Polizisten an. Er beschwerte sich
auch gegen Soldaten, die ihn bei der Einweisung ins Gefängnis geschlagen
hatten. Die Sache ging zwischen dem Verwaltungsrat der Provinz, dem Verwaltungsgericht
und der 3. Kammer des Amtsgerichts in Diyarbakir hin und her, bis es schließlich
zu einer Anklage kam. Mittlerweile stellte sich heraus, dass die beiden
Polizeibeamten wegen "erfolgreicher Arbeit" zwischen dem 22. und 30. Juli
(1999) mit einer Lohnerhöhung und Auszeichnung geehrt wurden.
Bia vom 24.06.2004
Menschenrechtsverletzungen
gehen weiter
Nach dem Ende der Überwachung
durch den Europarat am 22.06.2004 haben führende Menschenrechtler
davor gewarnt, dies als ein Ende der Menschenrechtsverletzungen in der
Türkei darzustellen, wie es von Teilen der Medien gemacht wurden.
Die Entscheidung, die Türkei nicht mehr zu überwachen, wurden
in der Versammlung der Parlamentarier mit 141 gegen 8 Stimmen angenommen.
Damit wurde ein Beschluss aus dem Jahre 1996 aufgehoben. Allerdings hat
diese Entscheidung des Europarates nichts mit dem möglichen Beitritt
der Türkei zur Europäischen Union zu tun. Yavuz Önen, Vorsitzender
der TIHV, sagte dass nicht ein Beschluss des Europarates, sondern die Sensibilität
der Öffentlichkeit in der Türkei entscheidend sei. Es werde auch
in Zukunft gefragt werden, wie es um die Menschenrechte in der Türkei
stehe. Auch Hüsnü Öndül, der Vorsitzende des IHD, machte
darauf aufmerksam, dass in der Resolution des Europarates eine Liste von
Forderungen (wie z.B. das Recht auf Kriegsdienstverweigerung) stehe, die
in der Türkei noch umgesetzt werden müssen.
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