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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 25/2004
Milliyet vom 12.06.2004
Folterverfahren in Adana
Die Staatsanwaltschaft im
Kreis Kozan (Adana) hat die Unteroffizieren Ayhan Karasakal, Sertan Erturan
und den Gefreiten Ömer Sipahi wegen Folter an Mehmet Can, der im März
wegen einer gewöhnlichen Straftat festgenommen worden war, nach §
243 TSG angeklagt.
Birgün vom 12.06.2004
Entführung in Istanbul
Tugba Gümüs (25)
von der Sozialistischen Plattform der Unterdrückten und der Union
der Arbeitenden Frauen hat der Polizei in Istanbul vorgeworfen, sie am
9. Juni entführt und verbal und physisch belästigt zu haben.
Sie sei von drei mit Schneemasken verkleideten Männern entführt
worden. Ihr seien die Augen verbunden worden und sie habe sich auf den
Boden des Wagens legen müssen. In dieser Position sei sie beschimpft
und sexuell belästigt worden. Dann sei sie in Ohnmacht gefallen und
habe sei nach 4,5 Stunden nur noch halb bekleidet in einem Waldstück
wieder zu sich gekommen.
Evrensel vom 16.06.2004
Freispruch für Mutter
eines Gefangenen
Die 5. Kammer des Amtsgerichts
Ankara hat Sakine Tekelioglu, Mutter von Kerem Özdikmenli, der im
Gefängnis in Bolu (Typ F) einsitzt, vom einem Vorwurf unter §
283 TSG freigesprochen. Sie war angeklagt worden, weil sie in einer Petition
an den Menschenrechtsausschuss im Parlament und an den Justizminister eine
Straftat "frei erfunden" haben sollte.
Sabah vom 16.06.2004
Journalist vor Militärgericht
Am 15. Juni fand vor dem
Militärgericht der 3. Armee in Istanbul eine Verhandlung gegen den
Journalisten Abdurrahman Dilipak, den Chefredakteur der inzwischen eingestellten
Zeitschrift "Freitag in der Türkei" und 3 pensionierte Offiziere statt.
Grund war eine Kolumne von Abdurrahman Dilipak vom 29. August 2003 mit
dem Titel "Wenn die Generäle nicht zuhören". In dem Artikel soll
ein Verstoß gegen den § 95/4 des Militärischen Strafgesetzes
begangen worden sein. Der Paragraph stellt eine Schwächung des Gehorsams
und Beleidigung von Vorgesetzten unter Strafe. Herr Dilipak machte keine
Angaben vor Gericht, da er das Verfahren von Zivilisten vor Militärgerichten
nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention betrachtet.
TIHV vom 17.06.2004
Gesetz zu SSG verabschiedet
Am 16. Juni hat ein Gesetz
das Parlament (TBMM) passiert, das die Staatssicherheitsgerichte (SSG)
ersetzen. Das Gesetz 5160 schaffte das Gesetz zur Gründung und Funktionsweise
der SSG ab und führte entsprechende Veränderungen an der Strafprozessordnung
ein. Es sollen Landgerichte eingerichtet werden, die sich spezielle mit
den Vergehen beschäftigen, die bislang vor den SSG verhandelt wurden.
Der Hohe Rat von Richtern und Staatsanwälten soll diese Gerichte näher
bestimmen. Die Akten der SSG sollen diesen Gerichten übergeben werden.
Özgür Gündem/TIHV
vom 18.06.2004
Ermordung von Siyar Perinçek
Eine Delegation von IHD,
TIHV, Mazlum-Der und KESK hat den Bericht zur Ermordung von Siyar Perincek
am 28. Mai in Adana herausgegeben. Die Delegation hatte mit Zeugen und
Offiziellen gesprochen. Bei der Untersuchung der Fotos vom Tatort konnte
die Delegation keine Bomben, Waffen oder Patronen entdecken. Es sei auch
kein Hinweis vorhanden, dass die auf einem Motorrad fahrenden Siyar Perinçek
und Mehmet Nurettin Basci eine Waffe besessen hätten. Es sei auch
mehr als zweifelhaft, ob die Polizeibeamten vor der Erschießung einer
Aufforderung zum Anhalten aussprachen. Der Vorfall deute in allen Dimension
auf eine Hinrichtung ohne Gerichtsurteil hin.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung
DTF)
Özgür Politika
vom 14. und 17.06.2004
Kriegsbilanz der HPG
Nach der Aufkündigung
des einseitigen Waffenstillstands am 1. Juni haben die Gefechte zwischen
der türkischen Armee und den Guerillas der Volksverteidigungskräfte
(HPG) zugenommen. Die HPG gab bekannt, dass dabei viele Soldaten ihr Leben
verloren haben. Eine Operation der Armee in der Provinz Bingöl endete
zwischen dem 8. und 12. Juni ohne Verluste. Im Andenken an die Gefallenen
Bülent Dogan (Hüseyin) Mahmut Gök (Nurhak) ve Imam Hüseyin
Taskiran (Azad), die bei einem Gefecht in Adiyaman am 8. Juni ums Leben
kamen, wurden am 11. Juni 2 Panzer der Armee in der Provinz Tunceli angegriffen.
Einer der Panzer und die Insassen wurden vernichtet.
Am 17. Juni wurde eine Bilanz
der ersten zwei Wochen nach dem Ende des Waffenstillstands veröffentlicht.
Demnach hat die türkische Armee 18 Operationen durchgeführt,
von denen es in 8 Fällen zu Kontakt mit der HPG kam. Die HPG wiederum
hat 17 Aktionen durchgeführt. Die türkische Armee hat dabei 43
Verluste (3 Offizieren, 38 Soldaten und 2 Polizisten) erlitten. Zu eigenen
Verlusten wurden keine Angaben gemacht.
Özgür Politika
vom 18.06.2004
Freispruch im Folterverfahren
Die 3. Kammer des Landgerichts
in Diyarbakir hat am 16. Juni die Polizeibeamten Ismail Icen und Fatih
Resat Gürbüz vom Vorwurf der Folter an Gökhan Bicer nach
§ 243 TSG freigesprochen. Er war am 9. Februar 2002 zusammen mit einem
Freund festgenommen worden, weil er PKK Parolen gerufen haben sollte. Nach
2 Tagen wurde er freigelassen, aber vor dem SSG Diyarbakir angeklagt. Dies
sprach ihn am 5. September 2002 frei. Erst am Folgetage begann die Staatsanwaltschaft
Diyarbakir mit Ermittlungen gegen die Polizisten. Der Gouverneur von Diyarbakir
verweigerte m 27.10.2002 die Erlaubnis für eine Untersuchung des Falles.
Diese Entscheidung wiederum wurde vom Verwaltungsgericht am 21.05.2003
aufgehoben. Das Verfahren gegen die Polizisten begann am 03.11.2003. Während
die Anklageschrift davon sprach, dass der Geschädigte nicht nur geschlagen
wurde, sondern splitternackt ausgezogen, mit eiskaltem Wasser abgespritzt
und in die Hoden getreten wurde, hieß es im Plädoyer, dass außer
der Aussage des Geschädigten dafür keine Beweise vorhanden seien.
Dabei hatte der Mitgefangene Devran Ak die Foltervorwürfe bestätigt.
Dennoch sprach das Gericht einen Freispruch aus.
Özgür Politika
vom 18.06.2004
6-Monat-Bericht des IHD
Istanbul
Auf einer Pressekonferenz
gab die Zweigstelle des IHD in Istanbul bekannt, dass in den ersten 6 Monaten
des Jahres 200 Menschen sich wegen Folter in unregistrierter Haft beschwert
haben. Des weiteren hätten sich 4 Frauen wegen Entführung, sexueller
Belästigung und Vergewaltigung beschwert. Die Vorsitzende Hürriyet
Sener sagte, dass die Folter in der Türkei nicht abgenommen habe,
sondern sich lediglich die Methoden geändert hätten. Der Bericht
des IHD Istanbul führt von den Folterfällen in unregistrierter
Haft 12 Beispiele auf, darunter Deniz Bakir, Abdurrahman Yesilmen und Derya
Aksakal.
Bia vom 17.06.2004
5-Monat-Bericht von TOHAV
Die Stiftung für Gesellschaftliche
und Juristische Recherche (TOHAV) hat einen Bericht über Anträge
zur Behandlung von Folter in den ersten 5 Monaten des Jahres herausgegeben.
In dieser Zeit haben 73 Personen einen Antrag auf Behandlung wegen den
Folgen der Folter gestellt. Alle seien aus politischen Gründen festgenommen
worden und bis auf eine Person handelte es sich bei allem um Kurden. Unter
ihnen waren 17 Frauen. Im Jahre 2003 habe die Zahl der Anträge 197
betragen. Unter den 64 verschiedenen Foltermethoden sei es am häufigsten
zu Elektroschocks, Verbinden der Augen, Entkleidung, Schlaflosigkeit und
Bedrohung von Angehörigen gekommen. Mehr als ein Drittel der Folteropfer
hätten sich auch wegen sexueller Belästigung, Todesdrohungen
und Scheinhinrichtungen beschwert.
Bia vom 17.06.2004
Journalist als Militanter
angeklagt
Muharrem Cengiz, der Besitzer
der Zeitschrift "Haltung im kulturellen und künstlerischen Leben"
und des Kulturzentrums Idil, ist nun wegen der Aussage einer Person seit
drei Monaten in U-Haft. Die 3. Kammer des SSG Istanbul hat nun sein Verfahren
mit dem Bombenattentat auf ein Fahrzeug mit Richtern und Staatsanwälten
im Oktober 2003 verbunden und die Fortdauer der Haft angeordnet. Der Anwalt
Taylan Tanay, der an der Verhandlung am 9. Juni teilnahm, sagte, dass die
Aussage, mit der sein Mandant beschuldigt werde, unter Folter aufgenommen
wurde. Dieser Aussage zufolge soll Nadir Akgül mit der DHKP/C in Verbindung
stehen und Muharrem Cengiz mit Inan Gök bekannt gemacht haben. Inan
Gök soll für das Attentat auf das Fahrzeug verantwortlich sein.
Die nächste Verhandlung wird am 27. August sein.
Radikal vom 19.06.2004
Verordnung zu Demonstrationen
Der Innenminister Abdülkadir
Aksu hat mit Datum vom 11. Juni 2004 eine Verordnung zum Verhalten der
Sicherheitskräfte bei Demonstrationen erlassen. Nach dieser Verordnung
ist es den Beamten untersagt, bei Kundgebungen und Demonstrationen "willkürlich,
extrem und ungerecht" einzugreifen. Die Polizei und Gendarmerie darf keine
Video- oder Fotoaufnahmen zum Zwecke der Archivierung von Erkenntnissen
(das sogenannte "fisleme" in Personaldateien) anfertigen. In Zukunft sollen
die als Pressekonferenz deklarierten "Kundgebungen" für die Dauer
von einer Stunde erlaubt sein, wenn die Zahl der Teilnehmer nicht das 5-fache
der Funktionäre der Vereinigung übersteigt, der Verkehr nicht
behindert wird und es nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt.
Dabei ist die Benutzung von Megaphonen und anderen lautverstärkenden
Instrumenten erlaubt. Spruchbänder und Parolen sind erlaubt, da sie
als Ausdruck des im Grundgesetz verbrieften Rechts auf freie Meinungsäußerung
darstellen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden keine
Videogeräte eingesetzt und nichts unternommen, das den Eindruck erwecken
könne, es handele sich um eine illegale Aktion. Nur im Falle, dass
es ernsthafte Hinweise auf Straftaten gebe, können Aufgaben mit schriftlicher
Genehmigung des örtlichen Regierungsvertreters (Gouverneur, Landrat)
gemacht werden.
In einer ersten Stellungnahme
hat der Vorsitzende des IHD, Hüsnü Öndül, die Verordnung
als einen enormen Schritt bezeichnet. Im Jahre 2003 seien im Südosten
der Türkei 2.794 festgenommen, von denen 908 nach sogenannten Demonstrationen
festgenommen wurden. Das seien 35% aller Festnahmen. Im Westen der Türkei
habe der Anteil dieser Festnahmen nach dem Gesetz zu Demonstrationen und
Kundgebungen 40% betragen. Dabei habe es aber erhebliche Unterschied gegeben.
Während in Ankara in 90% der Fälle das Recht wie in Paris in
Anspruch genommen werden könne, sei das in Istanbul unmöglich
gewesen.
Özgür Politika
vom 19.06.2004
80 Verfahren gegen die
Anwälte von Abdullah Öcalan
Wie verlautete, soll gegen
7 Anwälte des kurdischen Volksführers Abdullah Öcalan, Mahmut
Sakar, Aysel Tugluk, Dogan Erbas, Okan Yildiz, Irfan Dündar, Firat
Altinkaya und Aydin Oruç bislang mehr als 70 Ermittlungs- und Strafverfahren
unter dem Vorwurf eingeleitet worden sein, die der Verteidigung vorwerfen,
die Anweisungen von Öcalan an Kongra-Gel weiterzuleiten. Der Anwalt
Dogan Erbas sagte dazu, dass sie jede Woche eine Stunde lang Gespräche
mit ihrem Mandanten in Bezug auf das vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
anhängigen Verfahren führen dürfte. Sie würden sich
dabei Notizen machen, die allerdings in der Akte verblieben und an niemanden
weitergegeben würden. In der Regel würden die Gespräche
nach der Strafprozessordnung ohne Überwachung stattfinden, aber manchmal
würden sie von 5 Bediensteten beobachtet.
Özgür Politika
vom 19.06.2004
Veränderte Foltermethoden
Der Dienst für die
Bereitstellung von Rechtsbeistand im Rahmen der Strafprozessordnung (der
sogenannte CMUK-Service) der Anwaltskammer Diyarbakir hat in einem Bericht
auf die Schwierigkeiten der Anwälte hingewiesen. So sei in den ersten
5 Monaten des Jahres 2004 die Zahl der Anwälte, die für die Ausübung
ihres Berufes mit "Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt" beschuldigt
wurden, um ein 5-faches gegenüber dem Jahre 2002 gestiegen. Im Jahre
2002 seien 18 Anwälte auf diese Weise beschuldigt worden, um Jahre
2003 seien es 26 gewesen und in den ersten 5 Monaten dieses Jahres waren
es 48. Sezgin Tanrikulu, der Vorsitzende der Anwaltskammer Diyarbakir vermutete,
dass dieses Vorgehen darauf abziele, Folter und Misshandlung zu verheimlichen.
In vielen Fällen werde gleichzeitig mit einer Beschwerde wegen Folter
eine Anzeige auf Widerstand gegen die Staatsgewalt gestellt und damit der
Eindruck erweckt, als habe sich der Beamter gegen Angriffe zur Wehr setzen
müssen.
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