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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 25/2004

Milliyet vom 12.06.2004
Folterverfahren in Adana
Die Staatsanwaltschaft im Kreis Kozan (Adana) hat die Unteroffizieren Ayhan Karasakal, Sertan Erturan und den Gefreiten Ömer Sipahi wegen Folter an Mehmet Can, der im März wegen einer gewöhnlichen Straftat festgenommen worden war, nach § 243 TSG angeklagt.

Birgün vom 12.06.2004
Entführung in Istanbul
Tugba Gümüs (25) von der Sozialistischen Plattform der Unterdrückten und der Union der Arbeitenden Frauen hat der Polizei in Istanbul vorgeworfen, sie am 9. Juni entführt und verbal und physisch belästigt zu haben. Sie sei von drei mit Schneemasken verkleideten Männern entführt worden. Ihr seien die Augen verbunden worden und sie habe sich auf den Boden des Wagens legen müssen. In dieser Position sei sie beschimpft und sexuell belästigt worden. Dann sei sie in Ohnmacht gefallen und habe sei nach 4,5 Stunden nur noch halb bekleidet in einem Waldstück wieder zu sich gekommen.

Evrensel vom 16.06.2004
Freispruch für Mutter eines Gefangenen
Die 5. Kammer des Amtsgerichts Ankara hat Sakine Tekelioglu, Mutter von Kerem Özdikmenli, der im Gefängnis in Bolu (Typ F) einsitzt, vom einem Vorwurf unter § 283 TSG freigesprochen. Sie war angeklagt worden, weil sie in einer Petition an den Menschenrechtsausschuss im Parlament und an den Justizminister eine Straftat "frei erfunden" haben sollte.

Sabah vom 16.06.2004
Journalist vor Militärgericht
Am 15. Juni fand vor dem Militärgericht der 3. Armee in Istanbul eine Verhandlung gegen den Journalisten Abdurrahman Dilipak, den Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitschrift "Freitag in der Türkei" und 3 pensionierte Offiziere statt. Grund war eine Kolumne von Abdurrahman Dilipak vom 29. August 2003 mit dem Titel "Wenn die Generäle nicht zuhören". In dem Artikel soll ein Verstoß gegen den § 95/4 des Militärischen Strafgesetzes begangen worden sein. Der Paragraph stellt eine Schwächung des Gehorsams und Beleidigung von Vorgesetzten unter Strafe. Herr Dilipak machte keine Angaben vor Gericht, da er das Verfahren von Zivilisten vor Militärgerichten nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention betrachtet.

TIHV vom 17.06.2004
Gesetz zu SSG verabschiedet
Am 16. Juni hat ein Gesetz das Parlament (TBMM) passiert, das die Staatssicherheitsgerichte (SSG) ersetzen. Das Gesetz 5160 schaffte das Gesetz zur Gründung und Funktionsweise der SSG ab und führte entsprechende Veränderungen an der Strafprozessordnung ein. Es sollen Landgerichte eingerichtet werden, die sich spezielle mit den Vergehen beschäftigen, die bislang vor den SSG verhandelt wurden. Der Hohe Rat von Richtern und Staatsanwälten soll diese Gerichte näher bestimmen. Die Akten der SSG sollen diesen Gerichten übergeben werden.

Özgür Gündem/TIHV vom 18.06.2004
Ermordung von Siyar Perinçek
Eine Delegation von IHD, TIHV, Mazlum-Der und KESK hat den Bericht zur Ermordung von Siyar Perincek am 28. Mai in Adana herausgegeben. Die Delegation hatte mit Zeugen und Offiziellen gesprochen. Bei der Untersuchung der Fotos vom Tatort konnte die Delegation keine Bomben, Waffen oder Patronen entdecken. Es sei auch kein Hinweis vorhanden, dass die auf einem Motorrad fahrenden Siyar Perinçek und Mehmet Nurettin Basci eine Waffe besessen hätten. Es sei auch mehr als zweifelhaft, ob die Polizeibeamten vor der Erschießung einer Aufforderung zum Anhalten aussprachen. Der Vorfall deute in allen Dimension auf eine Hinrichtung ohne Gerichtsurteil hin.

Weitere Meldungen (Zusammenstellung DTF)

Özgür Politika vom 14. und 17.06.2004
Kriegsbilanz der HPG
Nach der Aufkündigung des einseitigen Waffenstillstands am 1. Juni haben die Gefechte zwischen der türkischen Armee und den Guerillas der Volksverteidigungskräfte (HPG) zugenommen. Die HPG gab bekannt, dass dabei viele Soldaten ihr Leben verloren haben. Eine Operation der Armee in der Provinz Bingöl endete zwischen dem 8. und 12. Juni ohne Verluste. Im Andenken an die Gefallenen Bülent Dogan (Hüseyin) Mahmut Gök (Nurhak) ve Imam Hüseyin Taskiran (Azad), die bei einem Gefecht in Adiyaman am 8. Juni ums Leben kamen, wurden am 11. Juni 2 Panzer der Armee in der Provinz Tunceli angegriffen. Einer der Panzer und die Insassen wurden vernichtet.
Am 17. Juni wurde eine Bilanz der ersten zwei Wochen nach dem Ende des Waffenstillstands veröffentlicht. Demnach hat die türkische Armee 18 Operationen durchgeführt, von denen es in 8 Fällen zu Kontakt mit der HPG kam. Die HPG wiederum hat 17 Aktionen durchgeführt. Die türkische Armee hat dabei 43 Verluste (3 Offizieren, 38 Soldaten und 2 Polizisten) erlitten. Zu eigenen Verlusten wurden keine Angaben gemacht.

Özgür Politika vom 18.06.2004
Freispruch im Folterverfahren
Die 3. Kammer des Landgerichts in Diyarbakir hat am 16. Juni die Polizeibeamten Ismail Icen und Fatih Resat Gürbüz vom Vorwurf der Folter an Gökhan Bicer nach § 243 TSG freigesprochen. Er war am 9. Februar 2002 zusammen mit einem Freund festgenommen worden, weil er PKK Parolen gerufen haben sollte. Nach 2 Tagen wurde er freigelassen, aber vor dem SSG Diyarbakir angeklagt. Dies sprach ihn am 5. September 2002 frei. Erst am Folgetage begann die Staatsanwaltschaft Diyarbakir mit Ermittlungen gegen die Polizisten. Der Gouverneur von Diyarbakir verweigerte m 27.10.2002 die Erlaubnis für eine Untersuchung des Falles. Diese Entscheidung wiederum wurde vom Verwaltungsgericht am 21.05.2003 aufgehoben. Das Verfahren gegen die Polizisten begann am 03.11.2003. Während die Anklageschrift davon sprach, dass der Geschädigte nicht nur geschlagen wurde, sondern splitternackt ausgezogen, mit eiskaltem Wasser abgespritzt und in die Hoden getreten wurde, hieß es im Plädoyer, dass außer der Aussage des Geschädigten dafür keine Beweise vorhanden seien. Dabei hatte der Mitgefangene Devran Ak die Foltervorwürfe bestätigt. Dennoch sprach das Gericht einen Freispruch aus.

Özgür Politika vom 18.06.2004
6-Monat-Bericht des IHD Istanbul
Auf einer Pressekonferenz gab die Zweigstelle des IHD in Istanbul bekannt, dass in den ersten 6 Monaten des Jahres 200 Menschen sich wegen Folter in unregistrierter Haft beschwert haben. Des weiteren hätten sich 4 Frauen wegen Entführung, sexueller Belästigung und Vergewaltigung beschwert. Die Vorsitzende Hürriyet Sener sagte, dass die Folter in der Türkei nicht abgenommen habe, sondern sich lediglich die Methoden geändert hätten. Der Bericht des IHD Istanbul führt von den Folterfällen in unregistrierter Haft 12 Beispiele auf, darunter Deniz Bakir, Abdurrahman Yesilmen und Derya Aksakal.

Bia vom 17.06.2004
5-Monat-Bericht von TOHAV
Die Stiftung für Gesellschaftliche und Juristische Recherche (TOHAV) hat einen Bericht über Anträge zur Behandlung von Folter in den ersten 5 Monaten des Jahres herausgegeben. In dieser Zeit haben 73 Personen einen Antrag auf Behandlung wegen den Folgen der Folter gestellt. Alle seien aus politischen Gründen festgenommen worden und bis auf eine Person handelte es sich bei allem um Kurden. Unter ihnen waren 17 Frauen. Im Jahre 2003 habe die Zahl der Anträge 197 betragen. Unter den 64 verschiedenen Foltermethoden sei es am häufigsten zu Elektroschocks, Verbinden der Augen, Entkleidung, Schlaflosigkeit und Bedrohung von Angehörigen gekommen. Mehr als ein Drittel der Folteropfer hätten sich auch wegen sexueller Belästigung, Todesdrohungen und Scheinhinrichtungen beschwert.

Bia vom 17.06.2004
Journalist als Militanter angeklagt
Muharrem Cengiz, der Besitzer der Zeitschrift "Haltung im kulturellen und künstlerischen Leben" und des Kulturzentrums Idil, ist nun wegen der Aussage einer Person seit drei Monaten in U-Haft. Die 3. Kammer des SSG Istanbul hat nun sein Verfahren mit dem Bombenattentat auf ein Fahrzeug mit Richtern und Staatsanwälten im Oktober 2003 verbunden und die Fortdauer der Haft angeordnet. Der Anwalt Taylan Tanay, der an der Verhandlung am 9. Juni teilnahm, sagte, dass die Aussage, mit der sein Mandant beschuldigt werde, unter Folter aufgenommen wurde. Dieser Aussage zufolge soll Nadir Akgül mit der DHKP/C in Verbindung stehen und Muharrem Cengiz mit Inan Gök bekannt gemacht haben. Inan Gök soll für das Attentat auf das Fahrzeug verantwortlich sein. Die nächste Verhandlung wird am 27. August sein.

Radikal vom 19.06.2004
Verordnung zu Demonstrationen
Der Innenminister Abdülkadir Aksu hat mit Datum vom 11. Juni 2004 eine Verordnung zum Verhalten der Sicherheitskräfte bei Demonstrationen erlassen. Nach dieser Verordnung ist es den Beamten untersagt, bei Kundgebungen und Demonstrationen "willkürlich, extrem und ungerecht" einzugreifen. Die Polizei und Gendarmerie darf keine Video- oder Fotoaufnahmen zum Zwecke der Archivierung von Erkenntnissen (das sogenannte "fisleme" in Personaldateien) anfertigen. In Zukunft sollen die als Pressekonferenz deklarierten "Kundgebungen" für die Dauer von einer Stunde erlaubt sein, wenn die Zahl der Teilnehmer nicht das 5-fache der Funktionäre der Vereinigung übersteigt, der Verkehr nicht behindert wird und es nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Dabei ist die Benutzung von Megaphonen und anderen lautverstärkenden Instrumenten erlaubt. Spruchbänder und Parolen sind erlaubt, da sie als Ausdruck des im Grundgesetz verbrieften Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden keine Videogeräte eingesetzt und nichts unternommen, das den Eindruck erwecken könne, es handele sich um eine illegale Aktion. Nur im Falle, dass es ernsthafte Hinweise auf Straftaten gebe, können Aufgaben mit schriftlicher Genehmigung des örtlichen Regierungsvertreters (Gouverneur, Landrat) gemacht werden.
In einer ersten Stellungnahme hat der Vorsitzende des IHD, Hüsnü Öndül, die Verordnung als einen enormen Schritt bezeichnet. Im Jahre 2003 seien im Südosten der Türkei 2.794 festgenommen, von denen 908 nach sogenannten Demonstrationen festgenommen wurden. Das seien 35% aller Festnahmen. Im Westen der Türkei habe der Anteil dieser Festnahmen nach dem Gesetz zu Demonstrationen und Kundgebungen 40% betragen. Dabei habe es aber erhebliche Unterschied gegeben. Während in Ankara in 90% der Fälle das Recht wie in Paris in Anspruch genommen werden könne, sei das in Istanbul unmöglich gewesen.

Özgür Politika vom 19.06.2004
80 Verfahren gegen die Anwälte von Abdullah Öcalan
Wie verlautete, soll gegen 7 Anwälte des kurdischen Volksführers Abdullah Öcalan, Mahmut Sakar, Aysel Tugluk, Dogan Erbas, Okan Yildiz, Irfan Dündar, Firat Altinkaya und Aydin Oruç bislang mehr als 70 Ermittlungs- und Strafverfahren unter dem Vorwurf eingeleitet worden sein, die der Verteidigung vorwerfen, die Anweisungen von Öcalan an Kongra-Gel weiterzuleiten. Der Anwalt Dogan Erbas sagte dazu, dass sie jede Woche eine Stunde lang Gespräche mit ihrem Mandanten in Bezug auf das vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängigen Verfahren führen dürfte. Sie würden sich dabei Notizen machen, die allerdings in der Akte verblieben und an niemanden weitergegeben würden. In der Regel würden die Gespräche nach der Strafprozessordnung ohne Überwachung stattfinden, aber manchmal würden sie von 5 Bediensteten beobachtet.

Özgür Politika vom 19.06.2004
Veränderte Foltermethoden
Der Dienst für die Bereitstellung von Rechtsbeistand im Rahmen der Strafprozessordnung (der sogenannte CMUK-Service) der Anwaltskammer Diyarbakir hat in einem Bericht auf die Schwierigkeiten der Anwälte hingewiesen. So sei in den ersten 5 Monaten des Jahres 2004 die Zahl der Anwälte, die für die Ausübung ihres Berufes mit "Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt" beschuldigt wurden, um ein 5-faches gegenüber dem Jahre 2002 gestiegen. Im Jahre 2002 seien 18 Anwälte auf diese Weise beschuldigt worden, um Jahre 2003 seien es 26 gewesen und in den ersten 5 Monaten dieses Jahres waren es 48. Sezgin Tanrikulu, der Vorsitzende der Anwaltskammer Diyarbakir vermutete, dass dieses Vorgehen darauf abziele, Folter und Misshandlung zu verheimlichen. In vielen Fällen werde gleichzeitig mit einer Beschwerde wegen Folter eine Anzeige auf Widerstand gegen die Staatsgewalt gestellt und damit der Eindruck erweckt, als habe sich der Beamter gegen Angriffe zur Wehr setzen müssen.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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