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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 24/2004
Birgün vom 05.06.2004
Ärztin wegen Folterattest
bedroht
Am 4. Juni fand eine weitere
Verhandlung gegen die Polizeibeamten Mücahit Aydas, Ragip Keven und
Levent Binici vor dem Amtsgericht in Istanbul statt. Sie sind angeklagt,
weil sie die Expertin der Gerichtsmedizin, Dr. Elif Kirtekin (sie hatte
zuvor bei der TIHV gearbeitet) bedrohten, nachdem sie in einem Fall, der
am 27. Juni 2000 vor das SSG Istanbul kam, Atteste ausgestellt hatte, die
Folter bescheinigten. Das Verfahren war im März 2001 eröffnet
worden. Die Angeklagten erschienen das erste Mal vor Gericht und wurden
von Frau Kirteke identifiziert. Das Gericht vertagte sich auf den 27. September.
Milliyet vom 06.06.2004
Einspruch gegen Gefängnisregeln
abgelehnt
Das oberste Verwaltungsgericht
(Danistay) hat den Einspruch der Anwaltskammern der Türkei gegen einzelne
Artikel der als „3-er Protokoll“ (Innen-, Justiz- und Gesundheitsministerium)
bekannten Verordnung zu Gefängnisregel abgelehnt. Die Anwaltskammern
hatten gegen Artikel 6 (Durchsuchung von Anwälten beim Besuch), Artikel
11 (Durchsuchung der Gefangenen vor und nach einem Besuch) und Artikel
24 (Durchsuchung von Fahrzeugen, die in den Gefängnisbereich kommen)
geklagt, aber der Danistay bekräftige, dass diese Vorschriften für
die Sicherheit notwendig seien.
Sabah vom 08.06.2004
Häftling begeht
Selbstmord
Ali Göbelek, der wegen
der Ermordung seiner Frau und vier weiterer Personen in Deutschland im
Gefängnis vom Typ in Adana einsaß, soll sich mit einer Rasierklinge
die Halsschlagadern aufgeschnitten und so am 6. Juni Selbstmord begangen
haben.
Özgür Gündem
vom 08.06.2004
Gefangene geschlagen
Aus dem Gefängnis in
Tekirdag wurden Vorwürfe laut, dass Gefangene, die sich weigerten
in ein Auto mit Überwachungskamera einzusteigen, geschlagen wurden.
Halil Ibrahim Süsem berichtete, dass sein Sohn ihm den Vorfall folgendermaßen
geschildert habe: „Am 28. Mai warteten Coskun Akdeniz, Gökhan Oruc
und ich vor der Staatsanwaltschaft auf einen Transport. Dort haben uns
ein Offizier und Soldaten geschlagen. Auch als wir aus dem Fahrzeug stiegen
wurden wir gefoltert. Obwohl ich Quetschungen an der linken Hand und Wunden
am Körper hatte, kam ich nicht in die Krankenstation. Am nächsten
Tag hätten wir ins Krankenhaus gebracht werden sollen, erhielten unsere
Schuhe aber nicht zurück, nachdem wir sie zum Durchsuchen abgegeben
hatten und konnten daher nicht zum Krankenhaus gebracht werden.
Radikal vom 08.06.2004
Oberster Staatsanwalt
moniert das Urteil gegen die Abgeordneten
Der oberste Staatsanwalt
am Kassationsgerichtshof hat der 9. Kammer empfohlen, das Urteil gegen
die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP), Leyla Zana, Hatip
Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak aus formellen Gründen aufzuheben.
Das SSG Ankara habe das Verfahren nicht grundsätzlich erneut aufgerollt,
obwohl inzwischen kein Militärrichter mehr präsent war. Die Angeklagten
hätten erneut vernommen werden müssen. Es genüge nicht,
das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zu verlesen
und die Angeklagten nach einem Kommentar zu fragen. Das Gericht hätte
auch die Zeugen, die von der Verteidigung genannt wurden, anhören
müssen und hätte sich nicht mit dem Verlesen früherer Protokolle
begnügen dürfen. Außerdem hätte ein Gutachter die
Video- und Bandaufzeichnungen von Reden der Angeklagten bewerten müssen.
Radikal/TIHV vom 10.06.2004
Abgeordnete entlassen
Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofs
ordnete die Haftentlassung für Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan Dogan
und Selim Sadak an, da sie mehr als 10 Jahre und 3 Monate im Gefängnis
verbracht hatten. Eine grosse Menschenmenge begrüßte sie am
9. Juni gegen 18 Uhr.
Cumhuriyet/Özgür
Gündem vom 09.06.2004
Razzien in Istanbul
Im Zusammenhang mit dem
NATO Gipfel am 28./29. Juni in Istanbul führte die Polizei Razzien
in Büros von Zeitschriften, Vereinen und Kulturzentren durch. Dabei
wurden am 8. Juni insgesamt 33 Personen festgenommen. Bei der Durchsuchung
der Nachrichtenagentur Dicle wurden Özlem Kasan, Müjde Arslan,
Mehmet Ali Çelebi, Evin Katulman, Emine Çelebi, Davut Özalp,
Kenan Kirkaya, Hatice Özbaris, Ugur Balik, Timur Ubeydullah, Beyhan
Sekman, Berivan Tapan, Meryem Yilmaz, Mazlum Özdemir, Aysel Bakiray,
Cevdet Deniz, Hüsniye Tekin und Medine Yigit festgenommen. Esra Minyaz,
Resat Nuri Ayaz, Selahattin Aslan, Baris Güllü, Özgür
Kolay und Engin Kolay wurden in den Büros von Özgür Halk
und Genç Bakis festgenommen. Im Stadtteil Okmeydani wurden verschiedene
Vereine durchsucht und 9 Personen festgenommen.
Özgür Gündem
vom 11.06.2004
Die Dauer der Polizeihaft
wurde im Falle von Ugur Balik (DIHA), Evin Katurman, Meryem Yilmaz, Kenan
Kirilkaya, Beyhan Sekman, Mehmet Ali Çelebi und Baris Güllü
verlängert. Entlassen wurden Selahattin Aslan, Esra Mihyaz, Resat
Ayaz, Özgür Kortay, Engin Kortay, Sami ..., Özlem Kasa,
Mazlum Özdemir, Davut Özalp, Berivan Tapan, Aysel Bakiray, Emine
Çelebi, Müjde Arslan, Ubeydullah Timur, Deniz Boyraz, Cevdet
Deniz, Medine Igit, Baki Gül, Hatice Özbaris und Hüsniye
Tekin.
Özgür Gündem
vom 13.06.2004
Ugur Balik und Baris Güllü
kamen am 12. Juni unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in Kongra-Gel in
Untersuchungshaft, während Mehmet Ali Çelebi, Evin Katurman,
Meryem Yilmaz, Beyhan Sekman und Kenan Kirkaya freigelassen wurden.
Milliyet/Radikal vom 11.06.2004
Journalist vor Gericht
Am 10. Juni befasste sich
das SSG Ankara mit der Strafsache gegen Fikret Bila (Milliyet) und Ümit
Gürtuna, Besitzer des Verlags Ümit, der das Buch „Versuch eines
zivilen Putsches und der Irak-Krieg in Ankara“ im November 2003 herausgegeben
hatte. Das Gericht beschloss das Verfahren bis zu einer Entscheidung über
das Schicksal der Staatssicherheitsgerichte auszusetzen. Dem Autor wird
vorgeworfen, geheime Dokumente des Nachrichtendienste MIT veröffentlicht
zu haben. Die Verteidigung stellte mittlerweile fest, dass MIT ein Schreiben
an das Justizministerium und den Staatsanwalt in diesem Fall geschickt
hat. In diesem Schreiben wird eingeräumt, dass MIT ein Gespräch
zwischen dem britischen Botschafter Peter Westmacott und Michael Leigh
von der Europäischen Union abhörte. Das Protokoll dazu sei aber
geheim und hätte vom Autor nicht publiziert werden dürfen.
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