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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 12/2004
Özgür Gündem
vom 13.03.2004
Folter in Bingöl
Mehmet Cuya hat der Polizei
in Bingöl vorgeworfen, ihn nach seiner Festnahme am 6. März auf
dem Polizeipräsidium gefoltert zu haben. Er sagte: “Sie kamen zu dem
Lokal, wo ich mit meinem Bruder saß und sagten, dass sie eine Gegenüberstellung
machen wollten, weil ein Handy gestohlen worden sei. Im 2. Stock des Polizeipräsidiums
wurde ich dann der Person gegenübergestellt, der ein Handy gestohlen
worden war. Er sagte, dass ich nicht der Dieb sei. Sofort warfen die Polizisten
ihn auf den Boden und fingen an zu fluchen. Dann haben sie mir die Augen
mit einem Tuch verbunden. Ich wurde splitternackt ausgezogen und auf einem
Betonboden gehalten. Sie spritzten mich mit eiskaltem Wasser ab. Ich sollte
den Raub gestehen. Wenn nicht, dann würden sie mich vergewaltigen,
sagten sie. Sie schleuderten mich mit dem Kopf gegen die Wand und quetschten
meine Hoden. Ich musste mich hinknien und während einer mich am Hals
packte, hat ein anderer mit einem Schlauch auf mein Geschlechtsteil geschlagen.
Dann wieder zogen sie daran. Dies ging mit ein paar Pausen so weiter. Nackt
wurde ich dann auf den Korridor gebracht. Die Polizisten sagten, dass sie
auf Befehl des Polizeichefs folterten. Später kam dann ein klein gewachsener
Mann, der sich als Polizeichef bezeichnete und mich beschimpfte.” Cuya
gab ferner an, dass er morgens zur Polizeiwache Düzagac und dann zum
Staatskrankenhaus in Bingöl gebracht wurde. Er sei gewarnt worden,
dem Arzt nichts von der Folter zu erzählen. Das habe er auch nicht
getan, weil die Polizisten anwesend waren. Später sei er freigelassen
worden. Er habe allerdings einige Papiere unterschreiben müssen, ohne
dass er sie vorher lesen durfte.
Radikal vom 13.03.2004
Das DEP Verfahren
Am 12. März wurde das
Verfahren gegen die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei DEP, Leyla
Zana, Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak vor dem SSG Ankara weitergeführt.
Die Angeklagten waren aus Protest nicht erschienen. Der Verteidiger Yusuf
Alatas sagte: “Dies Verfahren wurde durch eine Entscheidung des EMRG ermöglicht.
Wir haben uns bemüht, die Unabhängigkeit des Gerichts und die
Personen der Richter nicht in Frage zu stellen und anstelle einer politischen
Verteidigung uns auf die juristischen Aspekte konzentriert. Die Regierung
hat die Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht, die Angeklagten
aber nicht als Meinungstäter sondern als Terroristen hingestellt.
Dies ist Einmischung in ein laufendes Verfahren. Es gab auch kein Dementi,
dass Leyla Zana als Geisel gegen die KADEK gehalten wird. Wir verlangen
die Freilassung unserer Mandanten.” Der Staatsanwalt Dilaver Kahveci behauptete,
dass die Verteidigung mehr als ausreichend Zeit gewährt wurde und
die Zeugen befragt worden seien. Er könne keinen Grund sehen, warum
vom ersten Urteil, das vom Kassationsgerichtshof bestätigt wurde,
abgewichen werden solle und forderte Freiheitsstrafen von 15 Jahren. Das
Gericht vertagte sich auf den 2. April.
Cumhuriyet vom 16.03.2004
Folterverfahren in Izmir
Die Staatsanwaltschaft in
Izmir hat die Polizeibeamten Ahmet Karaaslan, Riza Dalaman, Ali Nevzat
Sabahçi, Murat Elaltunkara, Mehmet Gündüz, Osman Çakmak,
Ömer Karayazili, Serkan Çakmak und Süleyman Tepe wegen
Folter an Firat Özisik und Ahmet Özdes angeklagt, die wegen Diebstahls
verhört worden waren. Das Verfahren wird vor der 7. Kammer des Landgerichts
in Izmir geführt werden.
Sabah vom 13.03.2004
Überfall auf Wohnung
von Hungerstreikenden
Am 12. März veranstaltete
die Polizei in Istanbul einen Überfall auf eine Wohnung, in der sich
ehemalige Gefangene aufhalten, die im Verlauf des Hungerstreiks aus der
Haft entlassen wurden. Es wurde behauptet, dass der Überfall durchgeführt
wurde, weil nach Hüsne Davran wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst
gefahndet wurde. (Hüsne ist jedoch ein Frauenname, DTF). Dafür
nahm die Polizei Ömer Ünal fest, der aufgrund seiner Erkrankung
am Wernicke-Korsakoff Syndrom kaum aufrecht stehen kann. Er soll ebenfalls
seinen Wehrdienst nicht abgeleistet haben.
Özgür Gündem
vom 14.03.2004
Strafe wegen Kurdisch
Auf einer Pressekonferenz
des IHD in Istanbul sagte die Anwältin Eren Keskin, dass ihr Mandant
Cebeli Aksoy, der im F-Typ Gefängnis von Kandira einsitzt, eine Disziplinarstrafe
von einem Monat Verbot von Briefen und Besuchen erhalten habe, weil er
am 10. September 2003 mit seiner Mutter in Kurdisch gesprochen hatte. Sie
habe alle Möglichkeiten des Widerspruchs genutzt, aber die Disziplinarstrafe
sei in allen Instanzen bestätigt worden, sagte Frau Keskin.
Özgür Gündem
vom 13.03.2004
Bücher werden zurückgegeben
Das SSG Ankara hat beschlossen,
8 der 23 Bücher von Ismail Besikçi, die beschlagnahmt worden
waren, wieder zurückzugeben. Der Verlag “Yurt” hatte das Verfahren
angestrengt, nachdem der Artikel 8 des ATG aufgehoben worden war. Der Beschluss
der Beschlagnahme bleibt in 15 Fällen jedoch bestehen.
Özgür Gündem
vom 19.03.2004
Folter in Izmir
Auf einer Pressekonferenz
des IHD in Izmir beschwerte sich Yusuf Poyraz über Folter und Misshandlung
durch zivile Polizeibeamte. Er sei am 16. März von den Beamten entführt
und im Industriegebiet von Cigli misshandelt worden. Später hätten
ihn die Beamten aus dem fahrenden Auto geworfen. Er habe eine gebrochene
Nase und sei sich seines Lebens nicht sicher, weil er mit dem Tode bedroht
werde. Yusuf Poyraz war am 25. und 26. Februar im Gefängnis von Buca,
da gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verfahrens zu Zeiten seines Militärdienstes
bestand. Damals war er von den Wärtern brutal geschlagen worden und
hatte Strafanzeige gestellt.
Weitere Meldungen (zusammengestellt
vom DTF)
Bianet vom 16.03.2004
Kassationsgerichtshof
beachtet Folter
Nach Auskunft des Anwaltes
Ercan Kanar hat die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofes das Urteil gegen
die ehemalige Mitarbeiterin der Zeitschrift “Atilim”, Asiye Zeybek Güzel,
aus Formgründen aufgehoben. Die 3. Kammer des SSG Istanbul hatte sie
in einem Verfahren mit 17 Angeklagten am 16.10.2002 wegen Mitgliedschaft
in der MLKP zu einer Strafe von 12,5 Jahren Haft verurteilt. Während
des Verfahrens hatten sie und die Angeklagten Zabit Iltemur und Gönül
Karagöz jedoch angeführt, dass ihre polizeilichen Aussagen im
Februar 1997 unter Folter aufgenommen worden waren. Der Vorwurf der Vergewaltigung,
den Asiye Zeybek Güzel erhoben hatte, war durch ein Gutachten des
Psycho-Trauma Zentrums an der Universität Istanbul bekräftigt
worden. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft in Fatih es abgelehnt, ein
Verfahren gegen die Folterer zu eröffnen. Der Widerspruch des Anwalts
war durch das Landgericht in Beyoglu zurückgewiesen worden, so dass
er schließlich vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
ging. In dem Urteil des Kassationsgerichtshof ist nun zu lesen, dass das
SSG Istanbul eine Entscheidung in diesem Verfahren abwarten solle, bevor
es ein Urteil über die Journalistin fällt.
Bianet vom 19.03.2004
Verfahren gegen Folterer
von Desde vertagt
Am 18. März ging das
Verfahren gegen die Polizeibeamten Muhtesem Çavusoglu (jetzt st.
Polizeichef in Aydin), Mesut Angi, Alim Erçetin und Hürriyet
Gündüz vor der 7. Kammer des Landgerichts in Izmir weiter. Ihnen
wird vorgeworfen, den deutschen Staatsbürger Mehmet Desde im Juli
2002 vier Tage lang gefoltert zu haben. Das Verfahren wurde auf den 14.
April vertagt, da ein Bericht des Gerichtsmedizinischen Instituts aus Istanbul,
der im Dezember 2003 angefordert wurde, noch nicht eingetroffen war.
Radikal vom 20.03.2004
Entscheidung zum Dev-Yol
Verfahren vertagt
Am 19. März verhandelte
die 11. Strafkammer des Kassationsgerichtshof das Urteil in dem Verfahren
gegen Devrimci Yol, das nach dem 12. September 1980 eröffnet worden
war und in dem 723 Personen angeklagt worden waren. Das Verfahren hatte
am 17. Juli 1989 vor dem Militärgericht in Ankara mit der Todesstrafe
für 7 Angeklagte, lebenslanger Haft für 39 Angeklagte und zwischen
2 und 20 Jahren Haft für 346 Angeklagte geendet. Der militärische
Kassationsgerichtshof hatte weitere 22 Todesstrafen gefordert. Dem war
die 6. Kammer des Landgerichts in Ankara (an das das Verfahren nach der
Aufhebung des Kriegsrechts abgegeben wurde) gefolgt. Die Anwälte verlangten
eine Frist, um die 465 Akten einsehen zu können. Sie führten
des weiteren aus, dass mindestens 7 Akten mit 3.500 Seiten “verschwunden”
seien. Dies gehe aus einer Auflistung hervor. Die Angeklagten selber hatten
von insgesamt 700 Akten berichtet. Das Gericht gab ihnen eine Frist bis
zum 28. Mai, in denen sie die Akten einsehen können. Fotokopien müssen
sie aber selber zahlen. Nach Angaben der Anwälte würden dadurch
Kosten in Höhe von 20 Milliarden TL entstehen (ca. 12.500 Euro). Der
Staatsanwalt verlangte eine Bestätigung des Urteils.
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