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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 09/2004
Özgür Gündem
vom 21.02.2004
Festnahmen und Verhaftungen
von DEHAP-Mitgliedern
Am 19.02. wurden zahlreiche
Personen bei einer Demonstration anlässlich der Ankunft des DEHAP-Kandidaten
für die Lokalwahlen in Van festgenommen. Sieben von ihnen wurden verhaftet,
vier wurden noch am selben Tag freigelassen. Ihr Rechtsanwalt Murat Timur
gab bekannt, dass der Staatsanwalt ihm nicht erlaubt hatte, seine Mandanten
zu sehen. Nihat Cabn, Vorstandsmitglied der Freien Partei (ÖP) im
Bezirk Dogubeyazit, und Talat Yasmin, Vorstandsmitglied der DEHAP im Bezirk
Dogubeyazit, wurden im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz am 14.02.
in Dogubeyazit in der Provinz Agri verhaftet. Der Vorsitzende der DEHAP
im Zentralbezirk von Denizli, Ali Calisli, der am 19.02. festgenommen war,
wurde in Haft genommen.
Özgür Gündem/Türkiye/
Cumhuriyet vom 22.-23.02.2004
Festnahmen und Verhaftungen
Bei Razzien der Gendarmerie
am 21.02. in dem Dorf Camili im Kreis Idil der Provinz Sirnak wurden Hasan
Hamarat, Ibrahim Ike, Ali Ecer und Ali Hazar festgenommen. Halis
Kaygisiz (16), Verteiler der Tageszeitung Özgür Gündem in
Antep, wurde im Bezirk Seghitkamil festgenommen. Erdogan Kaldi wurde in
Istanbul unter der Beschuldigung der „Mitgliedschaft in der DHKP-C“ festgenommen.
Ismail T. und Yüzgül C., die unter der Beschuldigung der Mitgliedschaft
in der KHK bei Straßenkontrollen zwischen Semdinli und Yüksekova
festgenommen worden waren, wurden in Haft genommen.
Özgür Gündem
vom 21.-23.02.2004
Kinder zum Verhör
in Izmir
Nach einer Demonstration
für Abdullah Öcalan am 16. Februar in Izmir, bei der auch Molotovcocktails
geworfen worden sein sollen, wurden die Kinder D.Y. (12, Epileptiker und
Spastiker), sein älterer Bruder Y.Y. und R.D. (15) festgenommen. Nach
seiner Freilassung am 20. Februar sagte R.D.: “Am Gymnasium in Karsiyaka
kam ein Lehrer und sagte, daß ich zum Direktor kommen sollte. Dort
sassen fünf Zivilbeamte. Sie zogen mich am Arm ins Auto rein. Sie
fragten mich ständig, warum ich es gemacht hätte, obwohl ich
nicht wusste, was es sein sollte. Später wurde ich zur Kinderabteilung
von Gürcesme gebracht. Dort musste ich einige Papiere unterschreiben,
ohne sie gelesen zu haben. Nach einer Nacht in der Zelle wurde ich freigelassen.”
Y.Y. wurde am 17. Februar in Untersuchungshaft genommen. Sein Onkel sprach
noch am gleichen Tag mit ihm im Kindergefängnis. Danach berichtete
er: “Mein Neffe sagte mir, dass er brutal geschlagen wurde. Sie fragten
ihn nach den Namen seiner Freunde. Er hat daraufhin die Namen seines Bruders
D.Y. und seines Schulfreundes R.D. angegeben.” Der Bruder D.Y. erhielt
am 20. Februar ein Attest über seine Behinderung und wurde daraufhin
freigelassen.
Özgür Gündem
vom 21.02.2004
Kinder in Siirt verhört
Nach einer Demonstration
für Abdullah Öcalan wurden am 14. Februar etliche Kinder in Siirt
festgenommen. Sie wurden noch in der Nacht wieder freigelassen, aber neun
von ihnen wurden am 15. Februar bei Hausdurchsuchungen erneut festgenommen
und später kamen A.K.K. (16), A.K. (16) und F.K. (16) wegen unerlaubten
Demonstrierens in Untersuchungshaft. Die anderen sechs Kinder wurden freigelassen.
Leyla K., die Mutter von A.K. sprach am 18. Februar mit ihrem Sohn in der
Haft. Danach sagte sie, daß er nügbel zugerichtet worden sei.
Sie habe ihn nach der geschwollen Nase gefragt und er habe ihr erzählt,
daß sie bei der Einlieferung ins Gefängnis drei Mal gefragt
wurden, ob sie bereuten und als sie drei Mal verneinten, hätten 20
Soldaten auf sie eingeschlagen. Später seien sie splitternackt ausgezogen
und mit kaltem Wasser abgespritzt worden. Als er sich geweigert habe, seine
Unterhose auszuziehen, habe er Fausthiebe ins Gesicht erhalten, so daß
seine Nase brach.” K.K. (12) sagte nach seiner Freilassung: “Wir wurden
am 15. Februar nur leicht bekleidet von zu Hause abgeholt. Wir mussten
durch den Schnee gehen und wurden an einem Platz aufgereiht Dort haben
sie uns mit Schlagstöcken geschlagen und den Füssen getreten.
Dann wurden wir in einem Panzer zur Kinderabteilung gebracht, wo wir mit
nackten Füssen freigelassen wurden.” A.K. (13) fügte hinzu: “In
der Kinderabteilung wurden unsere Aussagen im Stehen aufgenommen. Einige
hatte keine Schuhe an den Füssen. Auch hier wurden wir verprügelt.
Zwei Freunde und ich mussten sich bei der Polizei übergeben. Dafür
wurden wir wieder geschlagen und gezwungen, den Ort sauber zu machen.”
M.C.K. berichtete, daß sie nach den Verhören zum Staatskrankenhaus
gebracht wurden, wo sie dem Arzt erzählten, daß sie durch den
Schnee laufen mussten. Der Arzt habe alles notiert und mit dem Attest wurden
sie dem Staatsanwalt vorgeführt. Dieser habe nach einem neuen Attest
verlangt und sie seien dann zu einem anderen Arzt gebracht worden, der
einen anderen Bericht anfertigte. Verwandte der Kinder haben unterdessen
Strafanzeige gegen die Polizeibeamten gestellt.
Özgür Gündem
vom 22.02.2004
Strafe gegen Politiker
bestätigt
Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofs
hat die 18-monatige Haftstrafe gegen Abdülkerim Bingöl, der dem
Parlament der DEHAP angehört, bestätigt. Das SSG Erzurum hatte
ihn zu dieser Strafe wegen einer Rede auf einem Kongreß der Partei
in Dogubeyazit (Agri) am 28.02.2003 nach § 312 TSG verurteilt.
TIHV vom 24.02.2004
Verfahren gegen Folterer
Am 20.02. wurde das Verfahren
gegen die Polizisten Nevzat Ayar, Leiter der Sicherheitsabteilung der Polizeistation
in Kücükcekmece, und Feridum Koc wegen der Anklage der Folterung
von Kenan Ak und Serkan Aksoy, die am 05.06.2000 unter Diebstahlsverdacht
festgenommen worden waren, am Strafgericht Bakirköy (Istanbul) fortgesetzt.
Das Gericht entschied, die medizinischen berichte von Kenan Ak und Serkan
Aksoy dem Gerichtsmedizinischen Institut zur Überprüfung zuzuschicken.
Cumhuriyet vom 24.02.2004
Ali Asker frei
Das SSG Istanbul hat den
Sänger Ali Asker, der am 22. Februar in Istanbul festgenommen worden
war, am 23. Februar freigelassen. Sein Anwalt Halis Yildirim teilte mit,
daß Ali Asker vor einem Militärgericht in einem Verfahren gegen
Dev-Yol angeklagt war und freigesprochen wurde. Als französischer
Staatsbürger soll er nun ausgewiesen werden.
Milliyet vom 26.02.2004
Flüchtlinge ertrunken
Von den Flüchtlingen,
die auf einem Schiff vor der Küste von Ayvalik (Balikesir) sanken,
wurden bislang sieben Personen gerettet und die Leichen von 11 Personen
gefunden. Es sollen 35 Flüchtlinge auf dem Schiff gewesen sein.
Cumhuriyet vom 26.02.2004
Verfahren wegen der Anschläge
in Istanbul
Die Staatsanwaltschaft am
SSG Istanbul hat im Zusammenhang mit den Anschlägen in Istanbul vom
15. und 20.11.2003 Anklage gegen 69 Personen erhoben, von denen 50 in Untersuchungshaft
sind. Die Anklage bezifferte die Anzahl der Getöteten auf 57 und die
Zahl der Verletzten auf 644. Der Befehl zu den Anschlägen soll vom
Türkeichef der Organisation El Kaida, Habip Aktas gegeben worden sein.
Die vermeintlich führenden Mitglieder der Organisation Harun Ilhan,
Adnan Ersöz, Fevzi Yitik, Osman Eken und Yusuf Polat sollen nach §
146 TSG zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Metin Ekinci
und Süleyman Ugurlu sollen nach § 146/3 TSG verurteilt werden,
während für Baki Yigit und Seyit Ertul der § 168/1 TSG zur
Anwwendung kommen sollen. 45 Angeklagte sollen nach § 168/2 TSG verurteilt
werden, während es für 15 Angeklagte Strafen nach § 169
TSG geben soll. Die Verfahren gegen 9 Angeklagte, die nicht gefaßt
werden konnten, wurden abgetrennt. Dazu gehören Habib Aktas, Azad
Ekinci und Gürcan Baç.
Özgür Gündem
und Türkiye vom 24.02.2004
Razzien in den
Büros einer Zeitschrift und eines Vereins
In den Büros der Zeitschrift
„Halkin Sesi“ (Volkes Stimme) und des Vereins Solidarität mit
den Familien der Gefangenen (TAYAD) wurden am 20.02. razzien durchgeführt.
Nihat Özcan wiurde im Büro von Halkin Sesi festgenommen. Am 21.02.
wurden 24 Personen festgenommen, als sie Poster von TAYAD in Sisli (Istanbul)
ankleben wollten.
Cumhuriyet vom 26.02.2004
Hungerstreikende verurteilt
Am 25. Februar sprach das
SSG Istanbul das Urteil gegen 19 Personen, die bei einer Operation auf
ein Haus in Küçükarmutlu, in dem ein Soldaritätshungerstreik
stattfand, am 5. November 2001 festgenommen worden waren. Bei dem Polizeieinsatz
waren seinerzeit Arzu Güler, Sultan Yildiz, Bülent Durga und
Baris Kas ums Leben gekommen. Das SSG Istanbul verurteilte Zeki Dogan,
Sinan Tökü, Güzin Tolga, Eylem Göktas, Ahmet Güzel,
Gamze Turan, Vedat Çelik, Selma Kubat (alle in U-Haft), sowie Dursun
Ali Pekin, Halil Aksu, Haydar Bozkurt, Hakki Simsek, Hüseyin Akpinar,
Madimak Özen und Serap Boyoglu (nicht in U-Haft) zu je 12,5 Jahren
Haft (§ 168 TSG). Gegen die nicht inhaftierten Angeklagten wurden
Haftbefehle erlassen. Die Verfahren gegen Serhat Ertürk, Özkan
Güzel, Halil Acar und Engin Karagöz, gegen die Haftbefehle in
Abwesenheit existieren, wurden abgetrennt.
Radikal vom 26.02.2004
TKEP Verfahren
Das SSG Istanbul sprach
nach 11 Jahren ein weiteres Urteil in einem Verfahren gegen die TKEP (Kommunistische
Arbeiterpartei der Türkei). Der einzige inhaftierte Angeklagte Mehmet
Ali Ayhan, der am Wernicke-Korsakoff Syndrom leidet, wurde nach §
146 TSG zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der vermeintliche
Gründer der Organisation, Teslim Töre, erhielt eine Strafe von
18 Jahren und 9 Monaten Haft nach § 168/1 TSG. Teslim Töre war
am 5. Mai 1993 festgenommen worden und hatte 7,5 Jahren in Haft gesessen.
Wenn der Kassationsgerichtshof das Urteil bestätigen sollte, wird
er weitere 5 Jahre im Gefängnis verbringen müssen. Die Angeklagten
Yusuf Ergin Adakli und Hüseyin Bakir wurden ebenfalls zu einer Haftstrafe
von 18 Jahren, 9 Monaten verurteilt. Kemal Bilgeç erhielt eine Strafe
von 12,5 Jahren Haft, während Recep Üzmez freigesprochen wurde.
Die Verfahren gegen Murat Toprak, Kenan Kalyoncu, Fadime Irier, Cemile
Arda, Muazzez Yücel, Mukaddes Alatas, Hüseyin Karakas, Emine
Hacer Karakas, Mustafa Çubuk, Songül Çoskun, Ahmet F.
Yildirim und Fethi Ihsan Yildirim wurden wegen Verjährung aufgehoben
und die Akte gegen Ese Ayten Yilmaz, gegen die ein Haftbefehl in Abwesenheit
existiert, wurde abgetrennt.
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