Wochenberichte
Sonderberichte
Deutsch English Türkçe
Startseite
Kurzmeldungen
Presseschau
Hintergrund
Archiv
Kontakt
zurück
Übersicht
vor

Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 07/2004

Özgür Gündem vom 07.02.2004
Bombenexplosion in Savur
Am 30. Januar wurde Celal Tekin (22) durch die Explosion einer Bombe verletzt, die er auf einem Feld beim Dorf Cinarönü im Kreis Savur (Mardin) gefunden hatte. Während er im Krankenhaus der Universität Dicle in Diyarbakir behandelt wird, hat das Amtsgericht in Savur ein Verfahren nach § 264 TSG eröffnet, da er unerlaubt Explosiva produziert haben soll. Nach Auskunft des Anwaltes Muharrem Erbey soll er als Gefangener an sein Bett im Krankenhaus gefesselt sein.

Özgür Gündem vom 09.07.2004
Folter in Izmir
Mehmet Ferit Yigit hat Vorwürfe von Folter erhoben. Nach seinen Angaben wurde er am 4. Februar von zivil gekleideten Polizeibeamten in Izmir entführt und verprügelt. Er berichtete dem IHD: “Ich war auf dem Rückweg von Karabaglar nach Buca als ein rotes Auto neben mir anhielt. Zwei Personen stiegen aus und zwangen mich in das Auto. Sie brachten zu einem Waldstück. Ein Beamter mit Schnauzbart schlug mich und fragte mich nach meinem Bruder Sadrettrin Yigit, der ein Funktionär der HADEP in Mus war. Ich sagte den Beamten, dass er in Frankreich sei. Die Beamten glaubten mir nicht und schlugen weiter auf mich ein. Obwohl ich ihnen die Adresse und Telefonnumer meines Bruder gab, behaupteten sie, dass er sich der KADEK angeschlossen habe. Danach verbanden sie mir wieder die Augen und liessen mich bei Gediz aus dem Auto. Sie warnten mich, nicht zu DEHAP zu gehen, sonst würden sie mich umbringen.”

Bia vom 10.02.2004
Journalisten vor Gericht
Am 9. Februar sprach das SSG Istanbul Faruk Cakir und den Chefredakteur der Zeitung “Yeni Asya”, Mustafa Döküler in einem Verfahren nach § 312 TSG frei. Am gleichen Tag wurde das Verfahren gegen Sükrü Bulut und Mustafa Döküler wegen eines Artikels zum Erdbeben wieder aufgenommen. Sie waren im ersten Verfahren freigesprochen worden, aber der Kassationsgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben.

Bia/Evrensel vom 10.02.2004
Lehrer vor Gericht
Die 1. Kammer des Amtsgerichts in Üsküdar (Istanbul) hat 23 Lehrer eines Gymnasiums wegen der Streikaktion vom 1. Dezember 2000 zu einer Haftstrafe von 4 Monaten und einem Berufsverbot von drei Monaten verurteilt. Die Strafen wurden bis auf die Strafe von Fulya Barut, die schon einmal nach § 236 TSG verurteilt worden war, zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig verurteilte die 7. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul 18 Gewerkschafter, die als “Plattform der Arbeit” eine Pressekonferenz in Beyazit am 31. März 2001 abgehalten hatten, wegen unerlaubtem Demonstrierens zu 18 Monaten Haft. Betroffen sind folgende Gewerkschafter: Münir Aydin, Murat Tokmak, Faruk Büyükkucak, Sabri Topçu, Ali Akdag, Atilay Ayçin, Levent Dokuyucu, Ali Küçükkoçkaya, Hulusi Ugurcan, Ali Riza Küçükosmanoglu, Kazim Bakis, Yakup Umur, Ali Canci, Ibrahim Kudis, Hüseyin Ayyildiz, Riça Dalkiliç, Ahmet Korkmaz und Erhan Karaçay.

Evrensel vom 11.02.2004
Folter in Istanbul
Cüneyt Bakar, der am 1. Februar festgenommen worden war, hat der Polizei in Küçükçekmece und der Abteilung wegen Autodiebstahl auf dem Polizeipräsidium Istanbul vorgeworfen, ihn gefoltert zu haben. Er warf der Polizei vor, ihn mit Stromstössen über die Hand, den grossen Zeh und am Hals gefoltert zu haben. Seine Augen seien ständig verbunden gewesen. Dann seien ihm die Hände auf dem Rücken verbunden worden und man habe ihn mit einem Riemen aufgehängt. Schliesslich sei er auch noch gegen seine Hoden getreten worden. Auf dem Polizeipräsidium sei er mit eiskaltem Wasser abgespritzt worden und habe schliesslich die Vorwürfe gestanden. Am 5. Februar sei er zuerst der Gerichtsmedizin vorgeführt worden und dort habe man die Folter an ihm bescheinigt.

Milliyet vom 13.02.2004
Verfahren wegen Tod in Polizeihaft
Am 12. Februar setzte das Gericht für schwere Strafen in Ankara zwei verfahren von 10 Plizisten fort, die wegen des Todes des Studenten Birtan Altinbas am 16. januar 1991 angekalgt sind. Der angeklagte Hasan Cavit Orhan forderte einen zeitaufschub um einen neuen Anwalt zu beauftragen, da sein Anwalt das Mandat niedergelegt habe. Die Rechtsanwältin Oya Aydin legte dem Gericht Tageszeitungen vor, die einen Bericht veröffentlicht hatten, nachdem sie mit dem pensionierten Polizisten Ibrahim Dedeoglu telefoniert hatten, der seit langer Zeit nicht zu den Gerichtsverhandlungen gekommen war. Einige andere Anwälte erklärten, dass sie ihn in dem Direktorat der Sicherheitsabteilung in Ankara gesehen hatten. Das Gericht entschied, dass vorherige Aufforderungen nicht korrekt durchgeführt worden seien und dass, auch wenn Dedeoglu beim nächsten Mal nicht käme, es so angesehen würde, als wenn er gekommen wäre. Beide Verfahren wurden auf den 5. März vertagt.

Özgür Gündem vom 13.02.2004
Folter in Antep
Der DEHAP Funktionär aus dem Kreis Sehitkamil (Antep) Ismetullah Erat hat Vorwürfe von Entführung und Folter erhoben. Er sei am 10. Februar gegen 4.30 Uhr von Beamten mit Schneemasken aus seiner Wohnung in ein Auto geschleppt worde und zu einem Waldstück gefahren worden. Dort hätten sich ingesamt 11 Personen mit Schneemasken befunden. Sie hätten ihm vorgeworfen, Plakate geklebt zu haben und Jugendliche anzuleiten. Als er darauf hinwies, dass die DEHAP eine legale Partei sei, fingen die Schläge an. Dann sollte er sich entkleiden, was er ablehnte. Dafür sei er mit dem Tod bedroht worden. Sodann wurde er bis auf die Unterhose ausgezogen. In nacktem Zustand sei er dann in den Schlamm eines Flussbettes gesteckt worden. Gleichzeitig wurde er mit Fäusten und Stöcken geschlagen. Des weiteren habe man ihm gedroht, seine Frau zu vergewaltigen. Nach 6 Stunden sei er dann neben einer Kontrollstelle der Polizei ausgesetzt worden. Beamten, die ihn sahen, habe er gesagt, was passiert und sie hätten entgegnet, dass er froh sein solle, noch am Leben zu sein. Erst ein Bus mit Arbeitern habe ihm geholfen, aufzustehen und ihn anschliessend nach Hause gebracht.
 

DTF vom 13.02.2004
Mitarbeiter der TIHV in Izmir zu Haftstrafen verurteilt
Am 13.Februar fand vor dem Strafgericht in Aliaga der letzte Termin im Verfahren gegen  65 Angeklagte, unter ihnen die Mitarbeiter der TIHV Izmir Herrn Dr. Alp Ayan, Frau Günseli Kaya, Frau Esin Kaya, die an der Beerdigung von Herrn Nevzat Ciftci teilgenommen hatten, der als Häftling am 26.September 1999 im Zusammenhang mit den Massakern im Ankara Ulucanlar Gefängnis getötet worden war. Der Prozess hatte sich über bereits mehr als 4 Jahre hingezogen.
Die frühere Anklage wegen der Beschuldigung, dass sie „Gendarmen mit Steinen und Flaschen attackiert haben“ und die nach 32/3 des Art. 2911 des Türk. Strafgesetzes 3-5 Jahre Haftstrafe gefordert hatte, wurde fallen gelassen. Erst an diesem Prozesstermin erklärten sich der Richter und Staatsanwalt bereit, das Video von der Beerdigung anzuschauen. Vorher hatten sie dies abgelehnt. Die Rechtsanwälte hatten jedoch darauf bestanden, da das Video ein Bestandteil ihrer Beweisführung ist, anderenfalls es ihnen nicht möglich ist, die Beweisführung vorzutragen.
In dem Video von der Beerdigung konnte festgestellt werden, dass die Gewalt von den Gendarmen ausging und nicht von den Teilnehmern an der Beerdigung. Weiterhin war nicht erkennbar, dass die Gendarmen zur Auflösung des Zuges aufgerufen hatten. Obwohl alle Stimmen im Video gut zu hören waren, war keine Aufforderung zur Auflösung des Beerdigungszuges zu hören und zu sehen gewesen.
Die bis dahin zu 1-3 Jahren verurteilten Angeklagten wurden zum Teil frei gesprochen, darunter auch die Mitarbeiterin im TIHV, Frau Esin Kaya. Jedoch die beiden Mitarbeiter der Menschenrechtsstiftung TIHV in Izmir, Dr. Alp Ayan und Frau Günseli Kaya, wie auch weitere Angeklagte, wurden zu 18 Monate Gefängnisstrafen verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, gegen den Art. 2911 des Türkischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Die Rechtsanwälte der Verurteilten können innerhalb von 8 Tagen gegen diese Urteile Einspruch beim Kassationsgericht einlegen.
Detailliertere Informationen über den Prozess und das Urteil wird die TIHV in Kürze geben.

Initiative zur Gedankenfreiheit (FOX) vom 13.02.2004
Protest gegen Erdogan
Bei seinem Treffen mit einer Delegation von amnesty international sagte Recep Tayyip Erdogan, dass die Menschenrechtsorganisationen eine Doppelmoral haben. Niemand habe ihn unterstütgzt, als er wegen eines Gedichts ins Gefängnis musste. Dabei seien Beobachter gekommen, als der Bürgermeister von Diyarbakir vor Gericht stand. Dazu sagte Sanar Yurdatapan von der Initiative gegen “Gedankenverbrechen”:
Erdogan war nicht allein. Wir haben die Worte von ihm insgesamt fünf Mal veröffentlicht und damit 5 Mal das gleiche “Verbrechen” begangen. Ein Verfahren in dieser Sache dauert vor der 2. Kammer des Amtsgerichts in Üsküdar an. Der IHD hat in der Sache viele Erklärungen herausgegeben und im Jahre 1999 ein Plakat mit dem Foto von Erdogan unter dem Titel “Freiheit der Gedanken” erstellt. Der TIHV hat das Verfahren in den Jahresberichten aufgegriffen und der Vorsitzende Yavuz Önen wurde wegen des Gedichtes, zusammen mit dem Vorsitzenden des IHD, Hüsnü Öndül und dem Vorsitzenden von Mazlum Der, Yilmaz Ensaroglu angeklagt. Mazlum Der hat zudem eine Broschüre über das Verfahren herausgegeben.
Erdogan kann auch nicht einwenden, dass er internationale Organisationen gemeint hat. Human Rights Watch, PEN und amnesty international haben ihn von Anfang an unterstützt. Am 13. August 1998 schrieb de damalige Generalsekretär von ai einen Brief an den Justizminister Oltan Sungurlu und verlangte die Freilassung. Am 4. Februar 1999 wurde Erdogan zum Gefangenen des Monats ernannt. Tausende von Menschen aus 20 Ländern haben danach unzählige Briefe geschrieben und sich für die Freilassung von Erdogan eingesetzt.
Erdogan kann nicht behaupten, dass er von alledem nichts weiss, denn diese Sachen sind mit Sicherheit beim Amt des Ministerpräsidenten, dem Aussenministerium und dem Generalstab verfolgt worden. Niemand hat seinerzeit Unterstützung gezeigt, um dafür bedankt zu werden. Aber Undankbarkeit war auch nicht die Erwartungshaltung. Wir protestieren hiermit gegen die Äusserung von Erdogan und machen ihn darauf aufmerksam, dass es noch andere Dinge gibt, die es aufzuarbeiten gilt.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
Sitemap Impressum Webmaster powered by Syncope