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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 07/2004
Özgür Gündem
vom 07.02.2004
Bombenexplosion in Savur
Am 30. Januar wurde Celal
Tekin (22) durch die Explosion einer Bombe verletzt, die er auf einem Feld
beim Dorf Cinarönü im Kreis Savur (Mardin) gefunden hatte. Während
er im Krankenhaus der Universität Dicle in Diyarbakir behandelt wird,
hat das Amtsgericht in Savur ein Verfahren nach § 264 TSG eröffnet,
da er unerlaubt Explosiva produziert haben soll. Nach Auskunft des Anwaltes
Muharrem Erbey soll er als Gefangener an sein Bett im Krankenhaus gefesselt
sein.
Özgür Gündem
vom 09.07.2004
Folter in Izmir
Mehmet Ferit Yigit hat Vorwürfe
von Folter erhoben. Nach seinen Angaben wurde er am 4. Februar von zivil
gekleideten Polizeibeamten in Izmir entführt und verprügelt.
Er berichtete dem IHD: “Ich war auf dem Rückweg von Karabaglar nach
Buca als ein rotes Auto neben mir anhielt. Zwei Personen stiegen aus und
zwangen mich in das Auto. Sie brachten zu einem Waldstück. Ein Beamter
mit Schnauzbart schlug mich und fragte mich nach meinem Bruder Sadrettrin
Yigit, der ein Funktionär der HADEP in Mus war. Ich sagte den Beamten,
dass er in Frankreich sei. Die Beamten glaubten mir nicht und schlugen
weiter auf mich ein. Obwohl ich ihnen die Adresse und Telefonnumer meines
Bruder gab, behaupteten sie, dass er sich der KADEK angeschlossen habe.
Danach verbanden sie mir wieder die Augen und liessen mich bei Gediz aus
dem Auto. Sie warnten mich, nicht zu DEHAP zu gehen, sonst würden
sie mich umbringen.”
Bia vom 10.02.2004
Journalisten vor Gericht
Am 9. Februar sprach das
SSG Istanbul Faruk Cakir und den Chefredakteur der Zeitung “Yeni Asya”,
Mustafa Döküler in einem Verfahren nach § 312 TSG frei.
Am gleichen Tag wurde das Verfahren gegen Sükrü Bulut und Mustafa
Döküler wegen eines Artikels zum Erdbeben wieder aufgenommen.
Sie waren im ersten Verfahren freigesprochen worden, aber der Kassationsgerichtshof
hatte das Urteil aufgehoben.
Bia/Evrensel vom 10.02.2004
Lehrer vor Gericht
Die 1. Kammer des Amtsgerichts
in Üsküdar (Istanbul) hat 23 Lehrer eines Gymnasiums wegen der
Streikaktion vom 1. Dezember 2000 zu einer Haftstrafe von 4 Monaten und
einem Berufsverbot von drei Monaten verurteilt. Die Strafen wurden bis
auf die Strafe von Fulya Barut, die schon einmal nach § 236 TSG verurteilt
worden war, zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig verurteilte die
7. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul 18 Gewerkschafter, die als “Plattform
der Arbeit” eine Pressekonferenz in Beyazit am 31. März 2001 abgehalten
hatten, wegen unerlaubtem Demonstrierens zu 18 Monaten Haft. Betroffen
sind folgende Gewerkschafter: Münir Aydin, Murat Tokmak, Faruk Büyükkucak,
Sabri Topçu, Ali Akdag, Atilay Ayçin, Levent Dokuyucu, Ali
Küçükkoçkaya, Hulusi Ugurcan, Ali Riza Küçükosmanoglu,
Kazim Bakis, Yakup Umur, Ali Canci, Ibrahim Kudis, Hüseyin Ayyildiz,
Riça Dalkiliç, Ahmet Korkmaz und Erhan Karaçay.
Evrensel vom 11.02.2004
Folter in Istanbul
Cüneyt Bakar, der am
1. Februar festgenommen worden war, hat der Polizei in Küçükçekmece
und der Abteilung wegen Autodiebstahl auf dem Polizeipräsidium Istanbul
vorgeworfen, ihn gefoltert zu haben. Er warf der Polizei vor, ihn mit Stromstössen
über die Hand, den grossen Zeh und am Hals gefoltert zu haben. Seine
Augen seien ständig verbunden gewesen. Dann seien ihm die Hände
auf dem Rücken verbunden worden und man habe ihn mit einem Riemen
aufgehängt. Schliesslich sei er auch noch gegen seine Hoden getreten
worden. Auf dem Polizeipräsidium sei er mit eiskaltem Wasser abgespritzt
worden und habe schliesslich die Vorwürfe gestanden. Am 5. Februar
sei er zuerst der Gerichtsmedizin vorgeführt worden und dort habe
man die Folter an ihm bescheinigt.
Milliyet vom 13.02.2004
Verfahren wegen Tod in
Polizeihaft
Am 12. Februar setzte das
Gericht für schwere Strafen in Ankara zwei verfahren von 10 Plizisten
fort, die wegen des Todes des Studenten Birtan Altinbas am 16. januar 1991
angekalgt sind. Der angeklagte Hasan Cavit Orhan forderte einen zeitaufschub
um einen neuen Anwalt zu beauftragen, da sein Anwalt das Mandat niedergelegt
habe. Die Rechtsanwältin Oya Aydin legte dem Gericht Tageszeitungen
vor, die einen Bericht veröffentlicht hatten, nachdem sie mit dem
pensionierten Polizisten Ibrahim Dedeoglu telefoniert hatten, der seit
langer Zeit nicht zu den Gerichtsverhandlungen gekommen war. Einige andere
Anwälte erklärten, dass sie ihn in dem Direktorat der Sicherheitsabteilung
in Ankara gesehen hatten. Das Gericht entschied, dass vorherige Aufforderungen
nicht korrekt durchgeführt worden seien und dass, auch wenn Dedeoglu
beim nächsten Mal nicht käme, es so angesehen würde, als
wenn er gekommen wäre. Beide Verfahren wurden auf den 5. März
vertagt.
Özgür Gündem
vom 13.02.2004
Folter in Antep
Der DEHAP Funktionär
aus dem Kreis Sehitkamil (Antep) Ismetullah Erat hat Vorwürfe von
Entführung und Folter erhoben. Er sei am 10. Februar gegen 4.30 Uhr
von Beamten mit Schneemasken aus seiner Wohnung in ein Auto geschleppt
worde und zu einem Waldstück gefahren worden. Dort hätten sich
ingesamt 11 Personen mit Schneemasken befunden. Sie hätten ihm vorgeworfen,
Plakate geklebt zu haben und Jugendliche anzuleiten. Als er darauf hinwies,
dass die DEHAP eine legale Partei sei, fingen die Schläge an. Dann
sollte er sich entkleiden, was er ablehnte. Dafür sei er mit dem Tod
bedroht worden. Sodann wurde er bis auf die Unterhose ausgezogen. In nacktem
Zustand sei er dann in den Schlamm eines Flussbettes gesteckt worden. Gleichzeitig
wurde er mit Fäusten und Stöcken geschlagen. Des weiteren habe
man ihm gedroht, seine Frau zu vergewaltigen. Nach 6 Stunden sei er dann
neben einer Kontrollstelle der Polizei ausgesetzt worden. Beamten, die
ihn sahen, habe er gesagt, was passiert und sie hätten entgegnet,
dass er froh sein solle, noch am Leben zu sein. Erst ein Bus mit Arbeitern
habe ihm geholfen, aufzustehen und ihn anschliessend nach Hause gebracht.
DTF vom 13.02.2004
Mitarbeiter der TIHV
in Izmir zu Haftstrafen verurteilt
Am 13.Februar fand vor dem
Strafgericht in Aliaga der letzte Termin im Verfahren gegen 65 Angeklagte,
unter ihnen die Mitarbeiter der TIHV Izmir Herrn Dr. Alp Ayan, Frau Günseli
Kaya, Frau Esin Kaya, die an der Beerdigung von Herrn Nevzat Ciftci teilgenommen
hatten, der als Häftling am 26.September 1999 im Zusammenhang mit
den Massakern im Ankara Ulucanlar Gefängnis getötet worden war.
Der Prozess hatte sich über bereits mehr als 4 Jahre hingezogen.
Die frühere Anklage
wegen der Beschuldigung, dass sie „Gendarmen mit Steinen und Flaschen attackiert
haben“ und die nach 32/3 des Art. 2911 des Türk. Strafgesetzes 3-5
Jahre Haftstrafe gefordert hatte, wurde fallen gelassen. Erst an diesem
Prozesstermin erklärten sich der Richter und Staatsanwalt bereit,
das Video von der Beerdigung anzuschauen. Vorher hatten sie dies abgelehnt.
Die Rechtsanwälte hatten jedoch darauf bestanden, da das Video ein
Bestandteil ihrer Beweisführung ist, anderenfalls es ihnen nicht möglich
ist, die Beweisführung vorzutragen.
In dem Video von der Beerdigung
konnte festgestellt werden, dass die Gewalt von den Gendarmen ausging und
nicht von den Teilnehmern an der Beerdigung. Weiterhin war nicht erkennbar,
dass die Gendarmen zur Auflösung des Zuges aufgerufen hatten. Obwohl
alle Stimmen im Video gut zu hören waren, war keine Aufforderung zur
Auflösung des Beerdigungszuges zu hören und zu sehen gewesen.
Die bis dahin zu 1-3 Jahren
verurteilten Angeklagten wurden zum Teil frei gesprochen, darunter auch
die Mitarbeiterin im TIHV, Frau Esin Kaya. Jedoch die beiden Mitarbeiter
der Menschenrechtsstiftung TIHV in Izmir, Dr. Alp Ayan und Frau Günseli
Kaya, wie auch weitere Angeklagte, wurden zu 18 Monate Gefängnisstrafen
verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, gegen den Art. 2911
des Türkischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Die Rechtsanwälte
der Verurteilten können innerhalb von 8 Tagen gegen diese Urteile
Einspruch beim Kassationsgericht einlegen.
Detailliertere Informationen
über den Prozess und das Urteil wird die TIHV in Kürze geben.
Initiative zur Gedankenfreiheit
(FOX) vom 13.02.2004
Protest gegen Erdogan
Bei seinem Treffen mit einer
Delegation von amnesty international sagte Recep Tayyip Erdogan, dass die
Menschenrechtsorganisationen eine Doppelmoral haben. Niemand habe ihn unterstütgzt,
als er wegen eines Gedichts ins Gefängnis musste. Dabei seien Beobachter
gekommen, als der Bürgermeister von Diyarbakir vor Gericht stand.
Dazu sagte Sanar Yurdatapan von der Initiative gegen “Gedankenverbrechen”:
Erdogan war nicht allein.
Wir haben die Worte von ihm insgesamt fünf Mal veröffentlicht
und damit 5 Mal das gleiche “Verbrechen” begangen. Ein Verfahren in dieser
Sache dauert vor der 2. Kammer des Amtsgerichts in Üsküdar an.
Der IHD hat in der Sache viele Erklärungen herausgegeben und im Jahre
1999 ein Plakat mit dem Foto von Erdogan unter dem Titel “Freiheit der
Gedanken” erstellt. Der TIHV hat das Verfahren in den Jahresberichten aufgegriffen
und der Vorsitzende Yavuz Önen wurde wegen des Gedichtes, zusammen
mit dem Vorsitzenden des IHD, Hüsnü Öndül und dem Vorsitzenden
von Mazlum Der, Yilmaz Ensaroglu angeklagt. Mazlum Der hat zudem eine Broschüre
über das Verfahren herausgegeben.
Erdogan kann auch nicht
einwenden, dass er internationale Organisationen gemeint hat. Human Rights
Watch, PEN und amnesty international haben ihn von Anfang an unterstützt.
Am 13. August 1998 schrieb de damalige Generalsekretär von ai einen
Brief an den Justizminister Oltan Sungurlu und verlangte die Freilassung.
Am 4. Februar 1999 wurde Erdogan zum Gefangenen des Monats ernannt. Tausende
von Menschen aus 20 Ländern haben danach unzählige Briefe geschrieben
und sich für die Freilassung von Erdogan eingesetzt.
Erdogan kann nicht behaupten,
dass er von alledem nichts weiss, denn diese Sachen sind mit Sicherheit
beim Amt des Ministerpräsidenten, dem Aussenministerium und dem Generalstab
verfolgt worden. Niemand hat seinerzeit Unterstützung gezeigt, um
dafür bedankt zu werden. Aber Undankbarkeit war auch nicht die Erwartungshaltung.
Wir protestieren hiermit gegen die Äusserung von Erdogan und machen
ihn darauf aufmerksam, dass es noch andere Dinge gibt, die es aufzuarbeiten
gilt.
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