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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 06/2004

Özgür Gündem vom 01.02.2004
Entführung in Malatya
Der in Malatya lebende Sami Sucu (30) hat angegeben, am 26. Januar von Beamten der Anti-Terror Abteilung entführt worden zu sein. Auf dem Nachhauseweg von der Arbeit hätten 5 maskierte Personen ihn in ein Auto gezerrt. Er sei dann in einen Keller gebracht worden und an der Stimme habe er einen der Beamten als Verhörer aus dem Jahre 2003 erkannt. Sami Sucu sagte ferner: “Ich wurde psychologischer und physischer Folter ausgesetzt. Sie wollte Informationen über die MLKP. Als ich sagte, daß ich nichts wisse, fuhren sie mit der Folter fort. Die Entführer nannten sich Kontr-Guerilla und drohten mir, dass ich einem Mord durch unerkannte Täter zum Opfer fallen würde. Am Morgen des 27. Januar führten sie mich fort und sagten, dass ich zur Hinrichtung gebracht würde. Sie haben mich dann auf einem freien Stück Land in der Nähe meiner Wohnung freigelassen.” Sami Sucu ging anschließend zum Staatskrankenhaus und der Gerichtsmedizin in Malatya, wo ihm Spuren von Schlägen an den Füssen bescheinigt wurden.

Evrensel vom 05.02.2004
Folter in Istanbul
Vor dem Amtsgericht in Beyoglu (Istanbul) fand ein Verfahren gegen Cihan Sevime statt, dem Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt werden. Cihan Sevime erklärte, dass er in Polizeihaft am 5. August 2003 gefoltert worden sei und die Polizisten die Folter mit einem Protokoll vom 6. August 2003 verschleiern wollte. Dort hatten sie ausgeführt, dass er am 6. August an den Tatort geführt wurde und mit Handschellen versuchte zu fliehen. Dabei habe er sich verletzt. Das Gericht hörte die Polizeibeamten Metin Bostanci und Sükrü Sentürk, die angaben, dass die Unterschriften unter dem Protokoll nicht von ihnen seien und sie den Angeklagten nicht zum Tatort gebracht hätten. Die Staatsanwaltschaft wird nun gegen die Polizeibeamten von der Abteilung wegen Fälschung und Verletzung der Dienstaufsicht ermitteln.

Weitere Meldungen (Zusammenstellung: DTF)

Özgür Politika vom 06.02.2004
Kein Verfahren wegen Folter
Bei militärischen Operationen im Kreis Beytüssebap im Juni und Juli 2001 verlor ein Soldat sein Leben und 6 Soldaten wurden verletzt, als eine Mine explodierte. Anschließend wurden Operationen in mehreren Dörfern des Kreises durchgeführt und viele Dorfbewohner festgenommen. Sie wurden 11 Tage lang auf der zentralen Gendarmeriestation von Beytüssebap verhört und 27 von ihnen kamen in U-Haft. Das Verfahren gegen 32 Dorbewohner ist noch nicht abgeschlossen (die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich die Todesstrafe gegen 16 Angeklagte nach § 125 TSG). Gleichzeitig stellten die Angeklagten Strafanzeige gegen 15 Gendarmen, denen sie Folter vorwarfen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil in einem Schreiben vom 2. Juni 2003 die Abteilung für Strafverfahren im Justizministerium keine Erlaubnis erteilt habe.
Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender der Anwaltskammer Diyarbakir und Verteidiger der Dorfbewohner machte darauf aufmerksam, dass das Gesetz 2802 nur für Richter und Staatsanwälte zutreffe und bei Soldaten keine Genehmigung durch das Justizministerium eingeholt werden müsse. Sezgin Tanrikulu machte deutlich, dass seine Mandanten in den 11 Tagen Haft bei der Gendarmerie schwer gefoltert wurden. Kemal Acar habe Elektroschocks erhalten und seine Augen seien die ganze Zeit verbunden gewesen. Cafer Aslan und Hekim Aslan erhielten ebenfalls Stromstösse. Yakup Aslan habe viele Fausthiebe erhalten und sei mit dem Tode bedroht worden. Die Gefangenen seien splitternackt ausgezogen und mit eiskalten Wasser abgespritzt worden. Sie seien mit den Händen auf dem Rücken aufgehängt worden und ihnen sei ein Knüppel in den After gesteckt worden, den sie später ablecken mussten. Bei der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt in Beytüssebap habe der Arzt wegen schlechter Ausrüstung und aus Angst keine Folter bescheinigt, die erst nach erheblicher Zeit im Staatskrankenhaus von Siirt attestiert wurde.
Sezgin Tanrikulu legte am 16. Dezember 2003 Widerspruch gegen die Entscheidung des Staatsanwaltes Rafet Yavas ein. Dieser antwortete am 19. Dezember, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, aber die Abteilung für Strafverfahren im Justizministerium sei nun noch einmal um einen Kommentar gebeten worden, über dessen Ergebnis der Anwalt informiert werde. Sezgin Tanrikulu sagte ferner, dass die Sache bei dem EMRG anhängig sei, obwohl er es vorziehen würde, wenn die Sache vor Gerichten in der Türkei geklärt werden könne.
Bei den Gefolterten aus den Dörfern Yesilöz, Ilicak, Dagalti, Akarsu, Ortali und Sögütçe handelt es sich um: Fahri Ceylan, Yakup Ceylan, Karaman Abo, Nezir Abo, Cafer Aslan, Bahattin Aslan, Turan Aslan, Hakim Aslan, Keser Acar, Kelam Acar, Kerim Acar, Hamit Acar, Zeydin Asan, Hakki Asan, Naif Asan, Ekrem Askan, Yakup Asan, Mirza Asan, Isa Abi, semsettin Abi, Isa Abi, Nazmi Abi, Sehmus Abi, Orhan Abi, Yasin Abi, Ahmet Abi und Sadun Yesil. Bei den Soldaten (Folterern) handelt es sich um: Hakan Torun, Murat Yildiz, Dursun Cibik, Kadir Dogan, Yasin Özyagan, Bayram Akgül, Uzman Çavuslar Mehmet Koç, Kasim Göl, Mesut Aydogmus, Kenan Begiç, Seyfettin Kirikkale, Mustafa Turak, Mustafa Dönmez, Erkan Basiç und einen Obergefreiten.

BIA vom 05.02.2004
10 Journalisten in Haft
Die “Plattform zur Solidarität mit Journalisten” hat die Freilassung von 10 Journalisten gefordert, die derzeit in der Türkei inhaftiert sind. Die Plattform nannte folgende Namen: Memik Horuz (Isçi Köylü), Nurettin Sirin (Selam), Sinan Kara (Datça Haber), Erol Zavar (Odak), Erdal Tan (Odak), Bülent Genç (Emegin Bayragi), Mehmet Emin Tastan (Özgür Halk), Özgen Is (Mücadele Birligi), Hatice Duman (Özgürlük ve Sosyalizm Yolunda Atilim) und Kemal Evcimen (Özgür Karadeniz). Zu erreichen ist die Plattform unter:
Tel: 0212 633 62 02
Fax: 0212 5891656
E-mail: tutuklugazeteciler@mynet.com

Radikal vom 06.02.2004
Menschenrechtskommission im F-Typ Gefängnis in Bolu
Der Untersuchungsausschuß zu Menschenrechten im TBMM hat seinen Bericht zu Untersuchungen im F-Typ Gefängnis von Bolu vorgestellt. Der Kommission gehörten der Vorsitzende Mehmet Elkatmis und die Mitglieder Cavit Torun, Hakan Tasçi, Yüksel Çorbacioglu und Faruk Ünsal. Die Abgeordneten unterhielten sich mit dem Staatsanwalt und 30 Gefangenen und Wärtern. In dem Gefängnis befinden sich 71 politische Häftlinge (Terroristen), 18 gewöhnlich Kriminelle und 94 Personen, die wegen organisierter Kriminalität inhaftiert sind. Unter den politischen Gefangenen gehört ein Grossteil der Hizbullah an. Sie beschwerten sich, dass sie beim Gefangenenarzt strammstehen müssen, er sie nur anhöre und nicht untersuche und dann Arznei verschreibe. Beim Eintreten und Verlassen des Gefängnisses würden sie splitternackt ausgezogen, obwohl es elektronische Geräte gebe. Sie kämen nur zwei Mal im Monat in einen freien Raum. Die Wärter würden zudem jeden Vorwand nutzen, um ihnen auch diese Gelegenheit für mehrere Monate zu  verbieten. Bei den Besuchen beim Psychologen seien Wärter dabei und sie könnten im Stehen ihre Probleme nicht vorbringen. Ein Gefangener beschwerte sich über Schläge durch Soldaten und Aufsichtspersonal. Danach sei er zwei Mal in die Notaufnahme gebracht worden, aber eine richtige Untersuchung habe es erst nach 6 Monaten gegeben, wo die Wunden schon verheilt waren.
Unter den Wärtern waren die Beschwerden auf lange Arbeitszeiten und niedrigen Lohn gerichtet. Insbesondere die politischen Gefangenen betrachteten sie als ihre Sklaven. Um aufmüpfigen Gefangenen entgegentreten zu können, verlangten sie Waffen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es in Einzelfällen auch im Gefängnis zu Folter komme. Sie bemängelte, dass jede/r Gefangene nur drei Bücher haben dürfe (selbst wenn die heiligen Schriften dabei ausgenommen seien). Zwischen den Gefangenen und den Wärtern sollte die Kommunikation verbessert und den Gefangenen die Gelegenheit gegeben werden sich weiterzubilden.

Radikal vom 06.02.2004
Nur wenig Reumütige
Heute ist der letzte Tag für Personen um in den Genuss des als “Gesetz zum Heimkommen” bezeichneten Gesetzes zur Integration in die Gesellschaft zu kommen. Das Gesetz trat am 6. August 2003 in Kraft. Seitdem haben sich 3.107 Personen gemeldet, die von dem Gesetz Gebrauch machen wollen. Von ihnen waren 2.419 in Haft und 688 haben sich gestellt. Aus der Haft entlassen wurden 1.008 und von den Personen, die sich stellten, kamen 584 nicht in Haft. Nach den Organisationen verteilen sich die Anträge und Bewilligungen bei der PKK/KADEK auf 1518 Anträge (663 Bewilligungen) und Hizbullah 1008 Anträge (691 Bewilligungen). Von der DHKP/C kamen 151, von TKP/ML-TIKKO 68, von Hizb-ut Tahrir 39 und von IBDA-C 31 Anträge. Anträge kamen von 33 verschiedenen Organisationen. Auch 51 Personen, die wegen des Massaker in Sivas verurteilt wurden, haben einen Antrag gestellt. Darüber wird das SSG Ankara am 17. Februar entscheiden.

1. Halbjahr 2003
1. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2005
1. Halbjahr 2006
2. Halbjahr 2003
2. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2005
2. Halbjahr 2006

 
 
 
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