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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 06/2004
Özgür Gündem
vom 01.02.2004
Entführung in Malatya
Der in Malatya lebende Sami
Sucu (30) hat angegeben, am 26. Januar von Beamten der Anti-Terror Abteilung
entführt worden zu sein. Auf dem Nachhauseweg von der Arbeit hätten
5 maskierte Personen ihn in ein Auto gezerrt. Er sei dann in einen Keller
gebracht worden und an der Stimme habe er einen der Beamten als Verhörer
aus dem Jahre 2003 erkannt. Sami Sucu sagte ferner: “Ich wurde psychologischer
und physischer Folter ausgesetzt. Sie wollte Informationen über die
MLKP. Als ich sagte, daß ich nichts wisse, fuhren sie mit der Folter
fort. Die Entführer nannten sich Kontr-Guerilla und drohten mir, dass
ich einem Mord durch unerkannte Täter zum Opfer fallen würde.
Am Morgen des 27. Januar führten sie mich fort und sagten, dass ich
zur Hinrichtung gebracht würde. Sie haben mich dann auf einem freien
Stück Land in der Nähe meiner Wohnung freigelassen.” Sami Sucu
ging anschließend zum Staatskrankenhaus und der Gerichtsmedizin in
Malatya, wo ihm Spuren von Schlägen an den Füssen bescheinigt
wurden.
Evrensel vom 05.02.2004
Folter in Istanbul
Vor dem Amtsgericht in Beyoglu
(Istanbul) fand ein Verfahren gegen Cihan Sevime statt, dem Körperverletzung
und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt werden. Cihan Sevime
erklärte, dass er in Polizeihaft am 5. August 2003 gefoltert worden
sei und die Polizisten die Folter mit einem Protokoll vom 6. August 2003
verschleiern wollte. Dort hatten sie ausgeführt, dass er am 6. August
an den Tatort geführt wurde und mit Handschellen versuchte zu fliehen.
Dabei habe er sich verletzt. Das Gericht hörte die Polizeibeamten
Metin Bostanci und Sükrü Sentürk, die angaben, dass die
Unterschriften unter dem Protokoll nicht von ihnen seien und sie den Angeklagten
nicht zum Tatort gebracht hätten. Die Staatsanwaltschaft wird nun
gegen die Polizeibeamten von der Abteilung wegen Fälschung und Verletzung
der Dienstaufsicht ermitteln.
Weitere Meldungen (Zusammenstellung:
DTF)
Özgür Politika
vom 06.02.2004
Kein Verfahren wegen
Folter
Bei militärischen Operationen
im Kreis Beytüssebap im Juni und Juli 2001 verlor ein Soldat sein
Leben und 6 Soldaten wurden verletzt, als eine Mine explodierte. Anschließend
wurden Operationen in mehreren Dörfern des Kreises durchgeführt
und viele Dorfbewohner festgenommen. Sie wurden 11 Tage lang auf der zentralen
Gendarmeriestation von Beytüssebap verhört und 27 von ihnen kamen
in U-Haft. Das Verfahren gegen 32 Dorbewohner ist noch nicht abgeschlossen
(die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich die Todesstrafe gegen
16 Angeklagte nach § 125 TSG). Gleichzeitig stellten die Angeklagten
Strafanzeige gegen 15 Gendarmen, denen sie Folter vorwarfen. Die Staatsanwaltschaft
stellte die Ermittlungen ein, weil in einem Schreiben vom 2. Juni 2003
die Abteilung für Strafverfahren im Justizministerium keine Erlaubnis
erteilt habe.
Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender
der Anwaltskammer Diyarbakir und Verteidiger der Dorfbewohner machte darauf
aufmerksam, dass das Gesetz 2802 nur für Richter und Staatsanwälte
zutreffe und bei Soldaten keine Genehmigung durch das Justizministerium
eingeholt werden müsse. Sezgin Tanrikulu machte deutlich, dass seine
Mandanten in den 11 Tagen Haft bei der Gendarmerie schwer gefoltert wurden.
Kemal Acar habe Elektroschocks erhalten und seine Augen seien die ganze
Zeit verbunden gewesen. Cafer Aslan und Hekim Aslan erhielten ebenfalls
Stromstösse. Yakup Aslan habe viele Fausthiebe erhalten und sei mit
dem Tode bedroht worden. Die Gefangenen seien splitternackt ausgezogen
und mit eiskalten Wasser abgespritzt worden. Sie seien mit den Händen
auf dem Rücken aufgehängt worden und ihnen sei ein Knüppel
in den After gesteckt worden, den sie später ablecken mussten. Bei
der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt in Beytüssebap habe der Arzt
wegen schlechter Ausrüstung und aus Angst keine Folter bescheinigt,
die erst nach erheblicher Zeit im Staatskrankenhaus von Siirt attestiert
wurde.
Sezgin Tanrikulu legte am
16. Dezember 2003 Widerspruch gegen die Entscheidung des Staatsanwaltes
Rafet Yavas ein. Dieser antwortete am 19. Dezember, dass die Ermittlungen
eingestellt wurden, aber die Abteilung für Strafverfahren im Justizministerium
sei nun noch einmal um einen Kommentar gebeten worden, über dessen
Ergebnis der Anwalt informiert werde. Sezgin Tanrikulu sagte ferner, dass
die Sache bei dem EMRG anhängig sei, obwohl er es vorziehen würde,
wenn die Sache vor Gerichten in der Türkei geklärt werden könne.
Bei den Gefolterten aus
den Dörfern Yesilöz, Ilicak, Dagalti, Akarsu, Ortali und Sögütçe
handelt es sich um: Fahri Ceylan, Yakup Ceylan, Karaman Abo, Nezir Abo,
Cafer Aslan, Bahattin Aslan, Turan Aslan, Hakim Aslan, Keser Acar, Kelam
Acar, Kerim Acar, Hamit Acar, Zeydin Asan, Hakki Asan, Naif Asan, Ekrem
Askan, Yakup Asan, Mirza Asan, Isa Abi, semsettin Abi, Isa Abi, Nazmi Abi,
Sehmus Abi, Orhan Abi, Yasin Abi, Ahmet Abi und Sadun Yesil. Bei den Soldaten
(Folterern) handelt es sich um: Hakan Torun, Murat Yildiz, Dursun Cibik,
Kadir Dogan, Yasin Özyagan, Bayram Akgül, Uzman Çavuslar
Mehmet Koç, Kasim Göl, Mesut Aydogmus, Kenan Begiç,
Seyfettin Kirikkale, Mustafa Turak, Mustafa Dönmez, Erkan Basiç
und einen Obergefreiten.
BIA vom 05.02.2004
10 Journalisten in Haft
Die “Plattform zur Solidarität
mit Journalisten” hat die Freilassung von 10 Journalisten gefordert, die
derzeit in der Türkei inhaftiert sind. Die Plattform nannte folgende
Namen: Memik Horuz (Isçi Köylü), Nurettin Sirin (Selam),
Sinan Kara (Datça Haber), Erol Zavar (Odak), Erdal Tan (Odak), Bülent
Genç (Emegin Bayragi), Mehmet Emin Tastan (Özgür Halk),
Özgen Is (Mücadele Birligi), Hatice Duman (Özgürlük
ve Sosyalizm Yolunda Atilim) und Kemal Evcimen (Özgür Karadeniz).
Zu erreichen ist die Plattform unter:
Tel: 0212 633 62 02
Fax: 0212 5891656
E-mail: tutuklugazeteciler@mynet.com
Radikal vom 06.02.2004
Menschenrechtskommission
im F-Typ Gefängnis in Bolu
Der Untersuchungsausschuß
zu Menschenrechten im TBMM hat seinen Bericht zu Untersuchungen im F-Typ
Gefängnis von Bolu vorgestellt. Der Kommission gehörten der Vorsitzende
Mehmet Elkatmis und die Mitglieder Cavit Torun, Hakan Tasçi, Yüksel
Çorbacioglu und Faruk Ünsal. Die Abgeordneten unterhielten
sich mit dem Staatsanwalt und 30 Gefangenen und Wärtern. In dem Gefängnis
befinden sich 71 politische Häftlinge (Terroristen), 18 gewöhnlich
Kriminelle und 94 Personen, die wegen organisierter Kriminalität inhaftiert
sind. Unter den politischen Gefangenen gehört ein Grossteil der Hizbullah
an. Sie beschwerten sich, dass sie beim Gefangenenarzt strammstehen müssen,
er sie nur anhöre und nicht untersuche und dann Arznei verschreibe.
Beim Eintreten und Verlassen des Gefängnisses würden sie splitternackt
ausgezogen, obwohl es elektronische Geräte gebe. Sie kämen nur
zwei Mal im Monat in einen freien Raum. Die Wärter würden zudem
jeden Vorwand nutzen, um ihnen auch diese Gelegenheit für mehrere
Monate zu verbieten. Bei den Besuchen beim Psychologen seien Wärter
dabei und sie könnten im Stehen ihre Probleme nicht vorbringen. Ein
Gefangener beschwerte sich über Schläge durch Soldaten und Aufsichtspersonal.
Danach sei er zwei Mal in die Notaufnahme gebracht worden, aber eine richtige
Untersuchung habe es erst nach 6 Monaten gegeben, wo die Wunden schon verheilt
waren.
Unter den Wärtern waren
die Beschwerden auf lange Arbeitszeiten und niedrigen Lohn gerichtet. Insbesondere
die politischen Gefangenen betrachteten sie als ihre Sklaven. Um aufmüpfigen
Gefangenen entgegentreten zu können, verlangten sie Waffen.
Die Kommission kam zu dem
Schluss, dass es in Einzelfällen auch im Gefängnis zu Folter
komme. Sie bemängelte, dass jede/r Gefangene nur drei Bücher
haben dürfe (selbst wenn die heiligen Schriften dabei ausgenommen
seien). Zwischen den Gefangenen und den Wärtern sollte die Kommunikation
verbessert und den Gefangenen die Gelegenheit gegeben werden sich weiterzubilden.
Radikal vom 06.02.2004
Nur wenig Reumütige
Heute ist der letzte Tag
für Personen um in den Genuss des als “Gesetz zum Heimkommen” bezeichneten
Gesetzes zur Integration in die Gesellschaft zu kommen. Das Gesetz trat
am 6. August 2003 in Kraft. Seitdem haben sich 3.107 Personen gemeldet,
die von dem Gesetz Gebrauch machen wollen. Von ihnen waren 2.419 in Haft
und 688 haben sich gestellt. Aus der Haft entlassen wurden 1.008 und von
den Personen, die sich stellten, kamen 584 nicht in Haft. Nach den Organisationen
verteilen sich die Anträge und Bewilligungen bei der PKK/KADEK auf
1518 Anträge (663 Bewilligungen) und Hizbullah 1008 Anträge (691
Bewilligungen). Von der DHKP/C kamen 151, von TKP/ML-TIKKO 68, von Hizb-ut
Tahrir 39 und von IBDA-C 31 Anträge. Anträge kamen von 33 verschiedenen
Organisationen. Auch 51 Personen, die wegen des Massaker in Sivas verurteilt
wurden, haben einen Antrag gestellt. Darüber wird das SSG Ankara am
17. Februar entscheiden.
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