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Übersetzungen aus den
Tagesberichten der TIHV
Woche 05/2004
Özgür Gündem
vom 24.01.2004
Folter in Cizre
Der Anwalt Ridvan Dalmis
gab an, dass sein Mandant Latif Hezar, der am 19. Januar in Cizre festgenommen
wurde, gefoltert worden ist. Er stellte am 23. Januar Strafanzeige und
führte aus, dass sein Mandant Epileptiker sei. Er habe ihm in der
Haft berichtet, dass ihm bei der Festnahme gleich die Augen verbunden wurden,
er von einigen Beamten brutal geschlagen wurde und er deswegen Schwierigkeiten
habe, zu sprechen und zu gehen. Er sei einmal aus der Stadt geführt
worden und die Polizisten hätten in die Gegend geschossen und ihm
mit dem Tode gedroht, wenn er nicht gestehe. Latif Hezar wurde am 24. Januar
in U-Haft genommen. Die mit ihm festgenommenen Musa Adibelli und Adem Özcan
wurden freigelassen.
Hürriyet vom 24.01.2004/Yeni
Safak vom 25.01.2004
Kurdischkurse/TV und
Radiosendungen
Nachdem am 5. Dezember 2003
die Durchführungsverordnung zum Erlernen von Sprachen und Dialekten,
die die Bürger der Türkei im Alltag benutzen, verabschiedet wurde,
hat nun das Generaldirektorat für Privatunterricht das entsprechende
Curriculum (Programm für Kurdischkurse) an die Schulen in Batman,
Van und Urfa geschickt, wo solche Kurse eingerichtet worden waren.
Der Hohe Rat für Fernsehen
und Radio (RTÜK) hat die Durchführungsverordnung für Sendungen
in Sprachen und Dialekten, die die Bürger der Türkei im Alltag
benutzen, erstellt. Sie trat durch die Publikation im Amtsblatt vom 25.
Januar in Kraft. Demnach haben Sender, die in nicht-türkischer Sprache
Programme ausstrahlen wollen, dafür eine Erlaubnis vom RTÜK einzuholen.
Die Sendungen müssen auf Erwachsene ausgerichtet sein und können
Nachrichten, Musik oder Kultursendungen sein. Eine Sprachvermittlung darf
nicht stattfinden. Radiosendungen können täglich bis zu 60 Minuten
lang sein, aber in der Woche nicht länger als 5 Stunden dauern. Im
Fernsehen sind die Fristen auf täglich 45 Minuten und wöchentlich
4 Stunden begrenzt.
Hürriyet vom 24.01.2004
Todesstrafe
Die Grosse Nationalversammlung
der Türkei hat am 22. Januar ein Gesetz verabschiedet, mit dem die
Todesstrafe im Militärischen Strafgesetzbuch reduziert wird. Sie soll
noch für den Kriegsfall oder allgemeiner Mobilmachung gelten, aber
nicht, wenn ein Vorgesetzter umgebracht wird. Die Strafen wurden in lebenslange,
bzw. 24 Jahre Haft umgewandelt. Innerhalb von drei Monaten muss eine Entscheidung
über die Personen gefällt werden, die derzeit schon nach dem
Gesetz zum Tode verurteilt wurden.
Özgür Gündem
vom 26.01.2004
Ehemaliger Todesfastender
wieder inhaftiert
Der Gefangene Ihsan Cibelik,
ein ehemaliges Mitglied der Musikgruppe Grup Yorum, der aufgrund eines
bei ihm von der Gerichtsmedizin diagnostizierten Wernicke-Korsakoff-Syndroms
infolge der Todesfastenaktion nach Artikel 399 der Straprozessordnung vorübergehend
freigelassen worden war, wurde am 23. Januar in Ankara wieder inhaftiert.
Bia/TIHV vom 27.01.2004
Hüseyin Yildirim
verurteilt
Das SSG Istanbul verurteilte
Hüseyin Yildirim am 26. Januar nach § 146 TSG und erteilte ihm
eine lebenslange Haftstrafe. Das angeblich führende Mitglied der TIKKO
ist nach einem Verkehrsunfall vom 26.05.2001 gelähmt und war nicht
aus der Haft entlassen worden, obwohl ihm attestiert wurde, dass er nicht
ohne fremde Hilfe leben kann.
TIHV vom 27.01.2004
Mitarbeiter vor Gericht
Das Amtsgericht in Aliaga
verhandelte am 26. Januar in der Sache gegen 68 Angeklagte, zu denen auch
die Mitarbeiter der TIHV in Izmir, Dr. Alp Ayan und Günseli Kaya gehören,
weiter. Die Anklage lautet auf unerlaubte Demonstration bei der Beerdigung
von Nevzat Çiftçi, der bei einem Übergriff im Gefängnis
Ulucanlar (Ankara) am 26.09.1999 ums Leben gekommen war.
Cumhuriyet vom 28.01.2004
Çayan Bilgin vor
Gericht
Das SSG Istanbul führte
am 27. Januar das Verfahren gegen Çayan Bilgin fort, der als Gründer
der Organisation “Revolutionäre Volksjustiz” angeklagt ist. Sein Anwalt
Ercan Kanar forderte die Freilassung des Mandanten, der seit 4 Jahren in
Untersuchungshaft ist, obwohl die Existenz einer solchen Organisation nicht
nachgewiesen sei und der Name der Organisation nur in seiner polizeilichen
Aussage gefallen war. Das SSG Istanbul hatte Çayan Bilgin im ersten
Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt, aber der Kassationsgerichtshof
hatte das Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass es nicht aufgrund
der polizeilichen Aussage erfolgen könne.
Cumhuriyet vom 28.01.2004
Urteil im Verfahren gegen
TIH
Am 27. Januar sprach das
SSG Malatya das Urteil in einem Verfahren gegen 47 vermeintliche Mitglieder
der Islamischen Bewegung der Türkei (TIH). Zekeriya Sengöz und
Fahri Memur erhielten Haftstrafen von je 18 Jahren und 9 Monaten, Ahmet
Turan Caner, Hakan Toprak, Namik Sahin, Basri Yasar, Firat Dirikolu, Altan
Özkanli und Nuh Tunç wurden zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
und Ismet Kançura, Ferit Özdemir, Ramazan Yakici, Eyüp
Mansur Öztan, Hasan Alici und Mehmet Kayis erhielten wegen Unterstützung
je 45 Monate Haftstrafe. Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Dies war ein Revisionsverfahren. Im ersten Verfahren waren alle Angeklagten
am 28. September 2000 freigesprochen worden.
Özgür Gündem
vom 29.01.2004
Zeitung erscheint vier
Tage lang nicht
Die gedruckte Ausgabe von
Özgür Gündem wird vier Tage lang nicht erscheinen, beginnend
mit dem 28. Januar. Dies war der Zeitung am 30. Dezember 2003 auferlegt
worden. Das SSG Istanbul hatte an diesem Tag das Urteil in Bezug auf zwei
Artikel vom 5. Januar 2003 gesprochen. Dabei waren der Besitzer Ali Çelik
Kasimogullari zu 2,09 Milliarden TL und der Chefredakteur Mehmet Çolak
zu 1,04 Milliarden TL Geldstrafe verurteilt worden.
Evrensel vom 29.01.2004
Verfahren wegen außergerichtlicher
Hinrichtung
Am 28. Januar setzte das
Strafgericht in Sivas das Verfahren gegen 6 Gendarmen wegen Tötung
der 15-jährigen jungen Frau Nermin Karabulut am 29. Juli 1998 im Dorf
Göydün im Bezirk Hafik (Sivas) fort. Das Gericht erklärte
sich für nicht zuständig, da die Angeklagten zur Tatzeit im Militärdienst
waren. Am Tag der tat hatte der Rechtsanwalt Ismail Hakki Konar bekannt
gegeben, dass Nermin Karabulut und ihre nervenkranke Schwester Serap Karabulut
(16 Jahre) auf dem Weg von Erzurum nach Sivas waren, um zu einem Krankenhaus
zur Behandlung zu gehen. Sie seien von einem Militärfahrzeug aus beschossen
worden.
Özgür Gündem
vom 29.01.2004
Verfahren wegen Folter
Am 28. Januar wurde am Strafgericht
in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Ömer Özüyilmaz,
Ömer Faruk Albayrak, Feyzullah Ilker Serdar and Özkan Ekinci
unter der Anklage, Sunay Yesildag und Naciye Cogaltay, gefoltert zu haben,
die am 23. September 2002 unter dem Verdacht KADEK-Mitglieder zu sein,
festgenommen worden waren. Özkan Ekinci sagte während der Verhandlung,
dass Sunay Yesildag und Naciye Çogaltay nicht gefoltert worden seien.
Jedoch †ogaltay sagte aus, dass Ekinci sie gegen die Wand gestoßen
habe indem er sie am Haar gepackt hielt und dass er auch einer der Polizisten
war, die sie gezwungen hatten sich nackt auszuziehen und sie sexuell gepeinigt
hatten. Die Anklage erklärte, dass Sunay Yesildag von Kommissar Ömer
Özüyilmaz und dem Polizisten Ömer Faruk Albayrak verhört
worden war und Naciye Cogaltay von Kommissar Feyzullah Ilker Serdar und
dem Polizisten Özkan Ekinci. Die Anklage schließt einen Arztbericht
über 15-tägige Arbeitsunfähigkeit für Yesildag and
Cogaltay ein. Die Anklage fordert eine Verurteilung der Angeklagten wegen
Androhung von vergewaltigung, Stoßen eines Schlauches in die Vagina
und Verabreichung von Elektroschocks.
Özgür Gündem
vom 30.01.2004
Zeitungsverteiler misshandelt
Sunar Kutluk (16), der die
Zeitung Özgür Gündem in Adana verteilt, hat sich beschwert,
dass er von Polizisten entführt, misshandelt und bedroht wurde. Er
sei am 29. Januar in ein Auto gezerrt worden, wo man ihm die Augen verbunden
habe. Schon im Auto sei er ständig bedroht worden, dass man ihn umbringe,
wenn er weiter die Zeitung verteile. Nachdem sie eine Weile gefahren waren,
habe man ihn aus dem Auto geholt und mit dem Gesicht nach unten auf den
Boden gelegt. Ein Beamter habe seine Hände auf dem Rücken zusammengeführt
und ein anderer habe einen Stein mit 20-25kg Gewicht darauf gelegt. Erneut
hätten sie ihm mit dem Tode gedroht, falls er die Zeitung verteile.
Als er darauf bestand, sie zu verteilen, hätten sie erwidert: “Dann
wirst du sterben.” Danach sei er ins Stadtzentrum gefahren und wieder freigelassen
worden.
Milliyet/TIHV vom 30.01.2004
Verfahren gegen Jugendliche
Am 29. Januar setzte das
SSG Istanbul das Verfahren gegen 24 mutmaßliche Mitglieder der Türkischen
Kommunistischen Arbeiterpartei / Leninist (TKEP/L) fort, die im März
1996 im Alter von 16 bis 23 Jahren festgenommen worden waren. Erbil Kizil,
der das Reuegesetz in Anspruch genommen hatte, wurde bei der Gerichtsverhandlung
freigelassen. Die Anklage fordert für Devrim Öktem, Bülent
Gedik, Ismail Altun, Özgür Öktem und Erbil Kizil lebenslange
Haftstrafen unter der Beschuldigung „führende Mitglieder einer illegalen
Organisation zu sein“. Zülcihan Sahin, Müstak Erhan Il, Izzet
Tokur, Arzu Kemanoglu, Bilgin Ayata, Sinan Kaya, Ebru Karahanci, Ulas Bati,
Okan Kaplan, Sevgi Kaya, Mustafa Yazici, Ilyas Koçak, Güven
Dagdelen, Ahmet Olgun, Zuhal Sürücü, Serpil Koçak,
Cemal Bozkurt, Ali Kiliç und Levent Bagdadi müssen mit einer
Haftstrafe rechnen. Das Verfahren gegen 6 Polizisten, die die Jugendlichen
gefoltert hatten, wurde am 5. Februar 2003 am Gericht für Schwere
Strafen in istanbul abgeschlossen. Der Polizist Mustafa Sara war nach Artikel
243 TStG zu einer 2-jährigen Haftstrafe verurteilt worden „wegen Folterung
von Bülent Gedik and Devrim Öktem”. Das Verfahren gegen Ali Çavdar
war wegen dessen Todes eingestellt worden. Das Verfahren gegen Mustafa
Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan war eingestellt
worden, weil die Tat verjährt war.
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