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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 14/2003
 
Milliyet und Radikal vom 29./31.03.2003
Verfahren gegen Folterer
Am 28. März sprach die 9. Kammer des Amtsgerichts in Ankara das Urteil gegen 2 Polizisten, die den Strassenhändler Haydar Durmaz nach seiner Festnahme am 17.08.2002 gefoltert haben sollen. Tayfun Nalçakar und Ali Gültepe wurden zu je 75 Tagen Haft verurteilt. Die Strafe gegen Nalçakar wurde zur Bewährung ausgesetzt, die von Gültepe jedoch nicht, weil er zuvor wegen einer ähnlichen Tat verurteilt worden war. Seine Strafe wurde jedoch in eine Geldstrafe verwandelt, die er in 9 Raten zahlen kann.
 
Cumhuriyet vom 29.03.2003
Verfahren gegen Abgeordnete begann erneut
Vor dem SSG Ankara begann das Verfahren gegen die Ex-Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP), Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan Dog(an und Selim Sadak erneut, nachdem der Europäische Menschengreichtshof schon vor geraumer Zeit das ursprüngliche Verfahren als unfair kritisiert hatte. Die Verteidigung stellte Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Orhan Karadeniz, da dieser sich gegen ein erneutes Verfahren ausgesprochen hatte. Der Antrag wurde abgelehnt. Anträge auf Haftentlassung der Abgeordneten wurden ebenfalls abgelehnt und das Verfahren wurde auf den 25. April vertagt.
 
Milliyet vom 29.03.2003
Kurdische Namen
Die 18. Rechtskammer des Kassationsgerichtshofes hat den Antrag auf Streichung des Namens ?Helin? aus dem Register abgelehnt. Das Verfahren war von der Staatsanwalt in Kurtalan (Provinz Siirt) eröffnet worden, nachdem das Einwohnermeldeamt mitgeteilt hatte, dass dort ein Vater sein am 23.09.2001 geborenes Kind unter dem Namen ?Helin? eingetragen habe. Im Beschluss des Kassationsgerichtshofes heisst es u.a., dass die Eltern das Recht haben, den Namen des Kindes zu bestimmen und ein Beamter lediglich auf eine mögliche Änderung aufmerksam machen darf, wenn es dazu berechtigte Gründe gibt. Ein einmal erteilter Name sei aber nicht aus dem Register zu entfernen, da dies die Person namenlos machen würde. Ein Name könne geändert werden, aber dazu müsste ein neuer Name vorhanden sein.
 
Özgür Gündem vom 01.04.2003
Verfahren gegen HADEP-Vorstand
Vor dem Amtsgericht in Karakoçan (Provinz Elazig) ging das Verfahren gegen das Organisationskomitee zu einem Kongress der Partei am 22. Dezember 2002 zu Ende. Die Mitglieder des Komitees Abdulkadir Gül, Mirberk Ç?karay, Cemal Ay?k, Erkan Poyraz, Mehmet Sar?, I.brahim Selçuk und Mecit Y?ld?z waren wegen Singen von kurdischen Liedern nach Artikel 81/c und 117 des Parteiengesetzes angeklagt worden. Das Gericht verurteilte sie zu 5 Monaten Haft und verwandelte diese Strafe in eine Geldbusse von 1,1 Milliarden TL.
 
Yeni Safak vom 02.04.2003
Tod unter Folter
Die 6. Kammer des Landgerichts Istanbul fällte am 1. April das Urteil im Zusammenhang mit dem Foltertod des Gewerkschafters Süleyman Yeter, der am 7. April 1999 verstorben war. Das Gericht befand Ahmet Okuducu (per Haftebefehl gesucht) und Mehmet Yutar der Folter schuldig, die zum Tode des Häftlings geführt habe. Das Verfahren gegen Ahmet Okuducu wurde abgetrennt und Mehmet Yutar wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Diese Strafe wurde auf 5 Jahre reduziert, da mehr als eine Person an der Tat beteiligt waren und der wahre Schuldige nicht ermittelt werden konnte. Wegen guter Führung wurde diese Strafe auf 4 Jahre und 2 Monate Haft reduziert. Nach dem Strafvollzugsgesetz bedeutet dies eine effektive Haft von 20 Monaten und 8 Tagen. Nach der U-Haft von ca. 1,5 Jahren kommt der Verurteilte demnach nach 2 Monaten wieder auf freien Fuss. Der angkelagte Polizist Erol Ersan wurde freigesprochen.
 
Özgür Gündem vom 03.04.2003
Prügel für Antrag auf ?grüne? Karte
Nazif Korparal, ein Funktionär der DEHAP im Kreis Samsat (Adiyaman), erhob Vorwürfe von Folter. Er sagte, dass er aufgrund eines Antrages auf eine ?grüne Karte? (kostenloser Gesundheitsdienst für Bedürftige) am 28. März auf die Gendarmeriestation in Samsat bestellt worden sei. Nachdem er eine Stunden gewartet habe, sei er zum Kompaniechef mit dem Namen Adnan Girgin gerufen worden. Dieser habe gleich auf ihn losgeschimpft, warum er als Mitglied der HADEP staatliche Hilfe beantrage. Er solle lieber erzählen, wo sich sein Bruder befinde. Dabei habe er ihn so heftig geschlagen, dass er auf den Boden fiel. Danach habe er ihm eine Frist von 48 Stunden eingeräumt. Falls er in dieser Zeit seinen Bruder nicht brächte, würde er (der Kommandant) dafür sorgen, dass er aus der Stadt vertrieben würde.
 
Özgür Gündem vom 02.04.2003
Strafe für Journalisten
Die 1. Kammer des Landgerichts in Mersin hat die Chefredakteurin der lokalen Zeitung ?Cinar? zu einer Haftstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe verwandelt. Das Verfahren war eröffnet worden, nachdem ein Artikel erschienen war, der das Buch von Nadire Mater über den türkischen Soldaten (?Mehmet?in Kitabi?) erschienen war. Dies ist nun schon das 3. Urteil in diesem Verfahren, nachdem der Kassationsgerichtshof vorherige Veruretilungen aufgehoben und Änderungen im Gesetz (§ 159 TSG) vorgenommen worden waren. Nadire Mater wurde wegen ihres Buches freigesprochen.

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