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Übersetzungen
aus den Tagesberichten der TIHV
Woche
06/2003
Radikal-TIHV vom 04.02.2003 Gesetzesänderungen
Staatspräsident
Ahmet Necdet Sezer ratifizierte das als 2. Anpassungspaket bekannte Gesetz
Nr. 4793, mit dem Änderungen an bestimmten Gesetzen vorgenommen wurde.
Das Gesetz war am 23. Januar in der Nationalversdammlung verabschiedet
worden und eröffnet die Möglichkeit, dass die ehemaligen Abgeordneten der
Demokratiepartei (DEP) ein erneutes Verfahren vor Gericht erhalten. Im
Vereinsgesetz wurden Änderungen vorgenommen, so dass Vereine nun ohne vorherige
Genehmigung mit ausländischen Vereinen und Einrichtungen Kontakt aufnehmen
können. Ausserdem wurden die Haftstrafen für das Verfassen von Flugblättern
ohne Vorstandsbeschluss und ähnliche Vergehen in Geldstrafen umgewandelt.
Der Staatspräsident ratifizierte ausserdem eine Reihe von UN-Konventionen
gegen grenzübergreifende Verbrechen.
Özgür Gündem vom 05.02.2003 Selbstmord
im Gefängnis
Der
Gefangene Ismet B. Soll am 4. Februar Selbstmord im Gefängnis von Salihli
(Manisa) begangen haben.
Özgür Gündem vom 05.02.2003 Politiker
und Anwälte vor Gericht
Vor
dem SSG Ankara begann der Prozess gegen den Anwalt Mahmut Sakar, der zu
den Wahlen für die DEHAP kandidiert hatte, Salih Yildiz, Kandidat für Hakkari
und Irfan Dündar, Anwalt des KADEK Führers Abdullah Öcalan. Ihnen wird
aufgrund von Interviews im Fernsehsender Medya TV die Unterstützung einer
bewaffneten Bande und Separatismuspropaganda vorgeworfen.
Evrensel vom 05.02.2003 Journalist
aus Verein augeschlossen
Der
Journalist Nevzat Onaran wurde auf Verlangen des Governeurs von Ankara
aus dem Verein der zeitnenössischen Journalisten ausgeschlossen. Wegen
des Buches ?Gedankenfreiheit - 38? waren er und Sanar Yurdatapan zu je
2 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe war nach dem Gesetz 4454,
das sich auf Straftaten mittels der Presse bezieht, zur Bewährung ausgesetzt
worden.
Radikal vom 06.02.2003 Verfahren
wegen Folter
Vor
dem Strafgericht 6 in Istanbul ging das Verfahren gegen 6 Polizisten zu
Ende, denen Folter an den vermeintlichen Mitglieder der TKEP-L, Bülent
Gedik, Devrim Öktem, Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Sinan Kaya, Sevgi Kaya,
Arzu Kemanoglu, Levent Bagdadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur und Ulas Bati
im März 1996 zur Last gelegt worden war. Das Verfahren gegen Atilla Çavdar
wurde eingestellt, da der Angeklagte inzwischen verstorben war. Gegen den
später angeklagten Polizeibeamten Mustafa Sara wurde eine Strafe von 2
Jahren nach § 243 TSG verhängt. Die Verfahren gegen die anderen Angeklagten
Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan wurden
aufgrund der mittlerweile eingetretenen Bewährungsfrist eingestellt. Im
Falle von Mustafa Sara läuft die Bewährungsfrist am 14. April ab.
Özgür Gündem vom 06.02.2003 Foltervorwurf
gegen Dorfschützer
Erst
jetzt wurden 32 Dorfschützer angeklagt, die im Jahre 1994 im Dorfe Kayaballi,
Kreis Ömerli (Mardin) den Dorfbewohner Mehmet Zeki Özdemir zu Tode gefoltert
und dessen Sohn Tercan Özdemir durch Folter verletzt haben sollen. Dazu
sagte der Sohn: ?Soldaten brachten uns zu einem Häuschen in der Nähe des
Feldes. Dort waren 5 Dorfschützer. Sie fragten meinen Vater etwas und begannen
dann, uns zu schlagen. Sie steckten Kunststoff an und liessen es auf mich
niederträufeln. Ich habe immer noch Narben. Dann schlugen sie meinen Vater
mit Holz. Als er zu Boden fiel, wollten sie ihm Wasser einflössen. Da das
nicht ging, merkten sie, dass er tot war. Die Namen der angeklagten Dorfschützer
sind: Hüsnü Oral, Mehmet Sükrü Dündar, Sükrü Çelik, Abdullaziz Özgün, Yilmaz
Yilmaz, Halo Özgün, Hidir Bulut, M.Resit Oktay, Tekin Gültekin, Ali Kaymaz,
Süleyman Erdem, Mehmet Bulut, Hüsnü Oral, Mehmet Ökmen, Edip Tas, Ahmet
Tas, Mehmet Gültekin, Ferhan Erden, Ali Kanat, Hasan Kanat, Ismail Gültekin,
Hasan Oktay, Mehmet Ökmen, Mahmut Bal, Ali Ökmen, Mehmet Salih Oral, Mehmet
Demir, Ismail Dündar, Sükrü Kanat, Davut Oral, Sehmus Kanat und Hamdullah
Özdemir.
TIHV vom 06.02.2003 Gesetz
zu Hungerstreiks
Die
Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Absatz dem
§ 307 TSG hinzugefügt wird. Demnach werden Personen, die andere zum Hungerstreik
oder Todesfasten anstiften, mit einer Strafe von 2-4 Jahren Haft belegt.
Wenn die Aktion zum Tode führt, beträgt die Strafe 10-20 Jahre Haft. Wenn
es bei der Aktion zu bleibenden Schäden kommt, wird der § 456 TSG angewandt.
In einem Gesetz über Zwangsernährung von Hungerstreikenden wurde die Leibesvisitation
für Anwälte nur im Falle der Einstimmung akzeptiert.
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