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Übersetzungen aus den Tagesberichten der TIHV
Woche 06/2003
 
Radikal-TIHV vom 04.02.2003
Gesetzesänderungen
Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer ratifizierte das als 2. Anpassungspaket bekannte Gesetz Nr. 4793, mit dem Änderungen an bestimmten Gesetzen vorgenommen wurde. Das Gesetz war am 23. Januar in der Nationalversdammlung verabschiedet worden und eröffnet die Möglichkeit, dass die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP) ein erneutes Verfahren vor Gericht erhalten. Im Vereinsgesetz wurden Änderungen vorgenommen, so dass Vereine nun ohne vorherige Genehmigung mit ausländischen Vereinen und Einrichtungen Kontakt aufnehmen können. Ausserdem wurden die Haftstrafen für das Verfassen von Flugblättern ohne Vorstandsbeschluss und ähnliche Vergehen in Geldstrafen umgewandelt. Der Staatspräsident ratifizierte ausserdem eine Reihe von UN-Konventionen gegen grenzübergreifende Verbrechen.
 
Özgür Gündem vom 05.02.2003
Selbstmord im Gefängnis
Der Gefangene Ismet B. Soll am 4. Februar Selbstmord im Gefängnis von Salihli (Manisa) begangen haben.
 
Özgür Gündem vom 05.02.2003
Politiker und Anwälte vor Gericht
Vor dem SSG Ankara begann der Prozess gegen den Anwalt Mahmut Sakar, der zu den Wahlen für die DEHAP kandidiert hatte, Salih Yildiz, Kandidat für Hakkari und Irfan Dündar, Anwalt des KADEK Führers Abdullah Öcalan. Ihnen wird aufgrund von Interviews im Fernsehsender Medya TV die Unterstützung einer bewaffneten Bande und Separatismuspropaganda vorgeworfen.
 
Evrensel vom 05.02.2003
Journalist aus Verein augeschlossen
Der Journalist Nevzat Onaran wurde auf Verlangen des Governeurs von Ankara aus dem Verein der zeitnenössischen Journalisten ausgeschlossen. Wegen des Buches ?Gedankenfreiheit - 38? waren er und Sanar Yurdatapan zu je 2 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe war nach dem Gesetz 4454, das sich auf Straftaten mittels der Presse bezieht, zur Bewährung ausgesetzt worden.
 
Radikal vom 06.02.2003
Verfahren wegen Folter
Vor dem Strafgericht 6 in Istanbul ging das Verfahren gegen 6 Polizisten zu Ende, denen Folter an den vermeintlichen Mitglieder der TKEP-L, Bülent Gedik, Devrim Öktem, Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Sinan Kaya, Sevgi Kaya, Arzu Kemanoglu, Levent Bagdadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur und Ulas Bati im März 1996 zur Last gelegt worden war. Das Verfahren gegen Atilla Çavdar wurde eingestellt, da der Angeklagte inzwischen verstorben war. Gegen den später angeklagten Polizeibeamten Mustafa Sara wurde eine Strafe von 2 Jahren nach § 243 TSG verhängt. Die Verfahren gegen die anderen Angeklagten Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan wurden aufgrund der mittlerweile eingetretenen Bewährungsfrist eingestellt. Im Falle von Mustafa Sara läuft die Bewährungsfrist am 14. April ab.
 
Özgür Gündem vom 06.02.2003
Foltervorwurf gegen Dorfschützer
Erst jetzt wurden 32 Dorfschützer angeklagt, die im Jahre 1994 im Dorfe Kayaballi, Kreis Ömerli (Mardin) den Dorfbewohner Mehmet Zeki Özdemir zu Tode gefoltert und dessen Sohn Tercan Özdemir durch Folter verletzt haben sollen. Dazu sagte der Sohn: ?Soldaten brachten uns zu einem Häuschen in der Nähe des Feldes. Dort waren 5 Dorfschützer. Sie fragten meinen Vater etwas und begannen dann, uns zu schlagen. Sie steckten Kunststoff an und liessen es auf mich niederträufeln. Ich habe immer noch Narben. Dann schlugen sie meinen Vater mit Holz. Als er zu Boden fiel, wollten sie ihm Wasser einflössen. Da das nicht ging, merkten sie, dass er tot war. Die Namen der angeklagten Dorfschützer sind: Hüsnü Oral, Mehmet Sükrü Dündar, Sükrü Çelik, Abdullaziz Özgün, Yilmaz Yilmaz, Halo Özgün, Hidir Bulut, M.Resit Oktay, Tekin Gültekin, Ali Kaymaz, Süleyman Erdem, Mehmet Bulut, Hüsnü Oral, Mehmet Ökmen, Edip Tas, Ahmet Tas, Mehmet Gültekin, Ferhan Erden, Ali Kanat, Hasan Kanat, Ismail Gültekin, Hasan Oktay, Mehmet Ökmen, Mahmut Bal, Ali Ökmen, Mehmet Salih Oral, Mehmet Demir, Ismail Dündar, Sükrü Kanat, Davut Oral, Sehmus Kanat und Hamdullah Özdemir.
 
TIHV vom 06.02.2003
Gesetz zu Hungerstreiks
Die Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Absatz dem § 307 TSG hinzugefügt wird. Demnach werden Personen, die andere zum Hungerstreik oder Todesfasten anstiften, mit einer Strafe von 2-4 Jahren Haft belegt. Wenn die Aktion zum Tode führt, beträgt die Strafe 10-20 Jahre Haft. Wenn es bei der Aktion zu bleibenden Schäden kommt, wird der § 456 TSG angewandt. In einem Gesetz über Zwangsernährung von Hungerstreikenden wurde die Leibesvisitation für Anwälte nur im Falle der Einstimmung akzeptiert.

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