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Radikal vom 25.08.2003
In der Praxis gibt es keine kurdische Identität

Die Journalistin Nese Düzel sprach mit RA Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender der Anwaltskammer in Diyarbakir und Leiter des Reha-Zentrum für Gefolterte, das die TIHV in Diyarbakir betreibt

Frage: Trifft es zu, dass Elterm ihren Kindern keine Namen in der Muttersprache geben können?
Ja. Das Einwohner(melde)gesetz ist sehr kompliziert. Das Innenministerium hat dazu Vorschriften erlassen, die kurdische Namen verbieten. Noch in der letzten Woche konnte ein Vater sein Kind in Istanbul nicht den Namen Ranohi geben und musste es unter dem Namen Eda eintragen lassen. 
Es wurden inzwischen 7 Anpassungspakete zum Beitritt in die EU verabschiedet. Im 6. Paket, das vor einem Monat im Parlament bestätigt wurde, wird ausdrücklich die Vergabe von kurdischen Namen befürwortet. Aber es gibt einen Erlass des Innenministers vom 23. Mai letzten Jahres (also in der Zeit der Anpassungspakete), der es verbietet, Kindern kurdische Namen zu geben.
Der jetzige Innenminister ist selber aus Diyarbakir, aber er ergreift keine Initiative. Dabei brauchte er nur zu sagen, dass er den Erlass ausser Kraft setzt und es den Eltern erlaubt ist, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Dazu ist er aber nicht in der Lage
Vor dem 12. September (1980, das Datum des Militärputsches, DTF) war es möglich, den Kindern kurdische Namen zu geben und es gibt viele Menschen in diesem Land, die den Namen Berfin, Helin, Hazal, Baran oder Kendal tragen. Dann wurde den Meldeämtern eine Liste mit verbotenen Namen gesandt und es gab diese Namen nicht mehr. Unter Özal wurde die Regelung gelockert und es gibt eine höchste Rechtssprechung, die besagt, dass diese Namen nicht nationaler Kultur und Gebräuchen widerspricht. Aber seit die Phase der Anpassung im Jahre 2001 begonnen hat, kam es zu einer gegensätzlichen Entwicklung. Die Eltern wurden vors Gericht gebracht, um die Namen ihrer Kinder zu ändern. Es gibt ein paar wenige Verfahren, da diese Praxis der Gesetzeslage widerspricht, aber unsere Bürger wollen sich an diesem Punkt nicht mit der Staatshoheit anlegen.

Frage: Gibt es Kreise, die sich gegen die neuen Gesetze wenden?
Insbesondere unter den Bürokraten im Innen- und Justizministerium gibt es einen Kern, der sich gegen die Erweiterung von Freiheiten wendet. Sie hebeln die Gesetze mit Erlässen und Verfügungen aus. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen.
Seit vier Jahren wird versucht, Massnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen. Im 6. Anpassungsgesetz wurde Folter als Delikt bestimmt, deren Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Anwälte dürfen vom Zeitpunkt der Festnahme mit den Verdächtigen reden. Aber in der Praxis sieht das anders aus. So kommen Verwandte zu uns und wir gehen zur Polizeiwache, um mit dem Festgenommenen zu reden. Die Polizei sagt uns dann, dass der Verdächtige keinen Anwalt will. Das hören wir nicht von ihm, sondern nur von den Beamten.
Ein Skandal der besonderen Art hat sich gerade erst in den letzten Tagen ereignet. Vor zwei Jahren hatten wir Anzeige gegen 16 Soldaten erstattet, die an die 30 Dorfbewohner im Kreis Beytüssebap gefoltert hatten. Was aber tat der Staatsanwalt? Er machte die Soldaten zu Personal, das dem Gesetz für Richter und Staatsanwälte unterliegt und fragte beim Justizministerium nach, ob die Personen vor Gericht gebracht werden könnten. Und aus dem Ministerium, wo es heisst „keine Toleranz für Folter“, kam die Antwort, dass eine Erlaubnis zur Anklage der Soldaten nicht erteilt wird.

Frage: Gibt es noch andere Beispiele?
Aber sicher. Mit dem Anpassungspaket aus dem August letzten Jahres wurde die Möglichkeit geschaffen, Kurse für die Erlernung der kurdischen Sprache zu eröffnen. Dann aber hat das Erziehungsministerium einen Erlass veröffentlicht, der es praktisch unmöglich macht, einen solchen Kurs zu eröffnen. Hierbei wurde u.a. auf das Gesetz für Privatlehranstalten verwiesen. Demnach müssen die Lehrer an der Pädagogischen Hochschule ausgebildet sein. Es gibt aber kein Hochschulfach für Kurdisch und daher keine Lehrer.
Für Publikationen in Fremdsprachen heisst es, dass der Chefredakteur die Sprache der Publikation beherrschen muss. Vor einem Monat kamen deswegen Polizisten zur Zeitschrift „Leben am Euphrat“, die in Gaziantep herausgegeben wird. Sie haben den Chefredakteur einer Prüfung in Kurdisch unterzogen. Er musste einen kurdischen Artikel vorlesen und übersetzen. Danach hiess es, dass er nur zu 70% Kurdisch kann und die Zeitschrift wurde aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.

Frage: Was steckt hinter all diesen Dingen?
Das Problem ist die Anerkennung der kurdischen Identität, die bei der Vergabe der Namen z.B. im Vordergrund steht. Wer sich dort einmischt, wendet sich direkt gegen die kurdische Identität. Die Politiker sagen seit 15 Jahren, dass die kurdische Realität anerkannt werden muss, aber diese Realität endet beim Gefreiten in Beytüssebap oder dem Beamten auf dem Meldeamt in Istanbul. Die verhalten sich so, wie es die Spitze der Bürokratie vorgibt. Dort hat sich an der Einstellung nichts geändert. Demokratische Gesetze können in einem Tag das Parlament passieren, aber Erlässe, die diese Vorschriften umsetzen, gibt es nicht. 

Frage: Wenn Gerichte nicht weiterhelfen, was kann getan werden?
Die EU sieht schon, dass es nicht ausreicht, Gesetze zu erlassen und fragt nach der Umsetzung. Wir haben dort ein Projekt vorgelegt unter dem Titel „Gerechtigkeit für Alle“ und es wurden 464.000 Euro bewilligt. Ab September werden wir damit Personen, die von politischen Morden, Minen, Vertreibung und dergleichen betroffen sind oder Probleme bei der Namensgebung hatten, kostenlosen Rechtsbeistand gewähren. Die BürgerInnen sollen ermutigt werden, ihr Recht einzufordern.


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