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Sonderberichte 2003
Radikal vom 25.08.2003
In der
Praxis gibt es keine kurdische Identität
Die Journalistin Nese Düzel
sprach mit RA Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender der Anwaltskammer in Diyarbakir
und Leiter des Reha-Zentrum für Gefolterte, das die TIHV in Diyarbakir
betreibt
Frage: Trifft es
zu, dass Elterm ihren Kindern keine Namen in der Muttersprache geben
können?
Ja. Das Einwohner(melde)gesetz
ist sehr kompliziert. Das Innenministerium hat dazu Vorschriften erlassen,
die kurdische Namen verbieten. Noch in der letzten Woche konnte ein Vater
sein Kind in Istanbul nicht den Namen Ranohi geben und musste es unter
dem Namen Eda eintragen lassen.
Es wurden inzwischen 7
Anpassungspakete zum Beitritt in die EU verabschiedet. Im 6. Paket, das
vor einem Monat im Parlament bestätigt wurde, wird ausdrücklich
die Vergabe von kurdischen Namen befürwortet. Aber es gibt einen Erlass
des Innenministers vom 23. Mai letzten Jahres (also in der Zeit der Anpassungspakete),
der es verbietet, Kindern kurdische Namen zu geben.
Der jetzige Innenminister
ist selber aus Diyarbakir, aber er ergreift keine Initiative. Dabei brauchte
er nur zu sagen, dass er den Erlass ausser Kraft setzt und es den Eltern
erlaubt ist, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Dazu ist er aber nicht
in der Lage
Vor dem 12. September
(1980, das Datum des Militärputsches, DTF) war es möglich, den
Kindern kurdische Namen zu geben und es gibt viele Menschen in diesem Land,
die den Namen Berfin, Helin, Hazal, Baran oder Kendal tragen. Dann wurde
den Meldeämtern eine Liste mit verbotenen Namen gesandt und es gab
diese Namen nicht mehr. Unter Özal wurde die Regelung gelockert und
es gibt eine höchste Rechtssprechung, die besagt, dass diese Namen
nicht nationaler Kultur und Gebräuchen widerspricht. Aber seit die
Phase der Anpassung im Jahre 2001 begonnen hat, kam es zu einer gegensätzlichen
Entwicklung. Die Eltern wurden vors Gericht gebracht, um die Namen ihrer
Kinder zu ändern. Es gibt ein paar wenige Verfahren, da diese Praxis
der Gesetzeslage widerspricht, aber unsere Bürger wollen sich an diesem
Punkt nicht mit der Staatshoheit anlegen.
Frage: Gibt es Kreise,
die sich gegen die neuen Gesetze wenden?
Insbesondere unter den
Bürokraten im Innen- und Justizministerium gibt es einen Kern, der
sich gegen die Erweiterung von Freiheiten wendet. Sie hebeln die Gesetze
mit Erlässen und Verfügungen aus. Dafür gibt es eine Reihe
von Beispielen.
Seit vier Jahren wird
versucht, Massnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen. Im
6. Anpassungsgesetz wurde Folter als Delikt bestimmt, deren Strafe nicht
zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Anwälte dürfen vom
Zeitpunkt der Festnahme mit den Verdächtigen reden. Aber in der Praxis
sieht das anders aus. So kommen Verwandte zu uns und wir gehen zur Polizeiwache,
um mit dem Festgenommenen zu reden. Die Polizei sagt uns dann, dass der
Verdächtige keinen Anwalt will. Das hören wir nicht von ihm,
sondern nur von den Beamten.
Ein Skandal der besonderen
Art hat sich gerade erst in den letzten Tagen ereignet. Vor zwei Jahren
hatten wir Anzeige gegen 16 Soldaten erstattet, die an die 30 Dorfbewohner
im Kreis Beytüssebap gefoltert hatten. Was aber tat der Staatsanwalt?
Er machte die Soldaten zu Personal, das dem Gesetz für Richter und
Staatsanwälte unterliegt und fragte beim Justizministerium nach, ob
die Personen vor Gericht gebracht werden könnten. Und aus dem Ministerium,
wo es heisst „keine Toleranz für Folter“, kam die Antwort, dass eine
Erlaubnis zur Anklage der Soldaten nicht erteilt wird.
Frage: Gibt es noch
andere Beispiele?
Aber sicher. Mit dem Anpassungspaket
aus dem August letzten Jahres wurde die Möglichkeit geschaffen, Kurse
für die Erlernung der kurdischen Sprache zu eröffnen. Dann
aber hat das Erziehungsministerium einen Erlass veröffentlicht, der
es praktisch unmöglich macht, einen solchen Kurs zu eröffnen.
Hierbei wurde u.a. auf das Gesetz für Privatlehranstalten verwiesen.
Demnach müssen die Lehrer an der Pädagogischen Hochschule ausgebildet
sein. Es gibt aber kein Hochschulfach für Kurdisch und daher keine
Lehrer.
Für Publikationen
in Fremdsprachen heisst es, dass der Chefredakteur die Sprache der Publikation
beherrschen muss. Vor einem Monat kamen deswegen Polizisten zur Zeitschrift
„Leben am Euphrat“, die in Gaziantep herausgegeben wird. Sie haben den
Chefredakteur einer Prüfung in Kurdisch unterzogen. Er musste
einen kurdischen Artikel vorlesen und übersetzen. Danach hiess es,
dass er nur zu 70% Kurdisch kann und die Zeitschrift wurde aufgefordert,
für Abhilfe zu sorgen.
Frage: Was steckt
hinter all diesen Dingen?
Das Problem ist die Anerkennung
der kurdischen Identität, die bei der Vergabe der Namen z.B. im Vordergrund
steht. Wer sich dort einmischt, wendet sich direkt gegen die kurdische
Identität. Die Politiker sagen seit 15 Jahren, dass die kurdische
Realität anerkannt werden muss, aber diese Realität endet beim
Gefreiten in Beytüssebap oder dem Beamten auf dem Meldeamt in Istanbul.
Die verhalten sich so, wie es die Spitze der Bürokratie vorgibt. Dort
hat sich an der Einstellung nichts geändert. Demokratische Gesetze
können in einem Tag das Parlament passieren, aber Erlässe, die
diese Vorschriften umsetzen, gibt es nicht.
Frage: Wenn Gerichte
nicht weiterhelfen, was kann getan werden?
Die EU sieht schon, dass
es nicht ausreicht, Gesetze zu erlassen und fragt nach der Umsetzung. Wir
haben dort ein Projekt vorgelegt unter dem Titel „Gerechtigkeit für
Alle“ und es wurden 464.000 Euro bewilligt. Ab September werden wir
damit Personen, die von politischen Morden, Minen, Vertreibung und dergleichen
betroffen sind oder Probleme bei der Namensgebung hatten, kostenlosen Rechtsbeistand
gewähren. Die BürgerInnen sollen ermutigt werden, ihr Recht einzufordern.
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