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Auszug aus der
MITTEILUNG DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007
mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder
vom 08.11.2006 (kompletter Bericht zu finden unter:)
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2006/Nov/com_649_strategy_paper_de.pdf

Die Angaben zur Türkei beginnen auf Seite 61 und gehen bis Seite 69. Das DTF hat die Passagen mit Relevanz zu Menschenrechten ausgewählt.

Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen weiterhin ausreichend und hat die politischen Reformen fortgesetzt. Allerdings verlangsamte sich das Tempo im vergangenen Jahr. Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen, vor allem in Bezug auf die freie Meinungsäußerung. Weitere Verbesserungen sind außerdem bei den Rechten nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften, den Frauenrechten, den Gewerkschaftsrechten und der zivilen Kontrolle über das Militär erforderlich.

Bei der Justizreform sind Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wurden die neuen Rechtsvorschriften bislang nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz von der Justiz umgesetzt. Die Unabhängigkeit der Justiz muss mit mehr Nachdruck gesichert werden.

Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz anbetrifft, so ist die Zahl der Berichte über Fälle von Folter und Misshandlungen weiter zurückgegangen. Allerdings geben Berichte über Folter und Misshandlungen außerhalb von Haftanstalten und im Südosten des Landes weiterhin Anlass zur Sorge. Problematisch ist auch, dass die Täter oft straflos ausgehen. Die Auswirkungen der Änderungen des Antiterrorgesetzes auf die Grundfreiheiten müssen genau überwacht werden. Mit diesen Änderungen wurde eine umfassende Liste von terroristischen Straftaten aufgestellt und die Verfahrensgarantien für die Angeklagten wurden eingeschränkt.

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass in der Gesellschaft der offene Meinungsaustausch zu einem breiten Spektrum von Themen, auch zu traditionell heiklen Fragen, zugenommen hat. Trotz dieser Entwicklung gewährleistet der geltende Rechtsrahmen noch keinen Schutz der Meinungsfreiheit nach Europäischen Standards. In seiner jüngsten Rechtsprechung stützte sich der Kassationshof auf Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die freie Meinungsäußerung einschränkt. Überdies wurde eine größere Anzahl von Personen wegen friedlicher Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt. Artikel 301 und andere Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches, die die freie Meinungsäußerung einschränken, müssen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Einklang gebracht werden.

Die Einschränkungen der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit haben dank konsequenterer Anwendung der in den letzten Jahren eingeführten Maßnahmen abgenommen. Allerdings gibt es bei Demonstrationen noch immer Fälle von unangemessener Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Die Gründung von Vereinigungen, die eine bestimmte kulturelle Identität fördern wollen, ist weiterhin mit Schwierigkeiten verbunden.

Was die Religionsfreiheit anbetrifft, so wurde die Annahme des Gesetzes, das die Lage der religiösen Minderheiten verbessern sollte, mehrfach verschoben und nichtmuslimische Glaubensgemeinschaften haben in der Türkei nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Auch die Lage der Aleviten hat sich nicht gebessert. Daher sollte durch einen der EMRK entsprechender Rechtsrahmen sichergestellt werden, dass keine religiöse Gemeinschaft unangemessenen Zwängen unterworfen wird.

Die Rechte der Frau finden in der türkischen Öffentlichkeit zunehmend Beachtung und die Zivilgesellschaft kann hier immer stärker positiven Einfluss nehmen. Der einschlägige Rechtsrahmen ist im Großen und Ganzen zufrieden stellend. Allerdings ist der Schutz der Rechte der Frau in der Praxis nicht immer gewährleistet, dies gilt insbesondere für die ärmsten Regionen des Landes. Bei Verbrechen im Namen der Familienehre muss konsequenter polizeilich ermittelt und gegebenenfalls auch die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Täter gewährleistet werden.

Keine nennenswerten Entwicklungen gab es in Bezug auf die Rechte des Kindes. Hier muss verstärkt auf die Durchsetzung des Rechts auf Bildung und des Verbots der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren geachtet werden.

Bei den Rechtsvorschriften über die Rechte der Gewerkschaften sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei erfüllt bislang weder die EU- noch die IAO (Internationale Arbeitsorganisation)-Normen; dies betrifft insbesondere das Streikrecht und die Tarifautonomie.

Auch in Bezug auf die Rechte von Minderheiten verfolgt die Türkei nach wie vor einen restriktiven Ansatz. So ratifizierte die Türkei auch nicht die internationalen Übereinkommen über Minderheitenrechte. Was die kulturellen Rechte anbetrifft, so sind nun mit Einschränkungen Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch gestattet. Im Rahmen des staatlichen Schulsystems ist das Erlernen dieser Sprachen weiterhin nur mit Einschränkungen möglich. Alle privaten Lehreinrichtungen, an denen Kurdischunterricht erteilt wurde, sind im August 2005 geschlossen worden. Sowohl im politischen Leben als auch bei dem Zugang zu öffentlichen Diensten gelten weiterhin strenge Beschränkungen für die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch.

Die Türkei ist in zunehmendem Maße Ziel von terroristischen Anschlägen, insbesondere durch die PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt ist. Die EU hat diese Anschläge nachdrücklich verurteilt…

Fortschritte konnten zum Teil in den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien erzielt werden, so auch im Hinblick auf lokale Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch. Die Türkei verfügt nun über eine gute Ausgangsbasis für weitere Rechtsangleichungen in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien. Insgesamt ist die Angleichung für die Bereiche audiovisuelle Politik und Medien jedoch nur sehr wenig vorangekommen.

Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Bei der Justizreform sind insgesamt kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wurden die neuen Rechtsvorschriften bislang nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz von der Justiz umgesetzt und die Unabhängigkeit der Justiz muss mit mehr Nachdruck durchgesetzt werden…

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sind Fortschritte auf den Gebieten Asylrecht, Grenzverwaltung, Bekämpfung des Menschenhandels, Zoll und polizeilicher Zusammenarbeit festzustellen. Die Rechtsangleichung wird fortgesetzt, ist aber in Bereichen wie Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Geldwäsche und justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen noch unzureichend.

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