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für das Jahr 2006
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Auszugsweise Übersetzung des
Berichtes des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung (Committee for the Prevention of Torture = CPT). Der am 6. September 2006 veröffentlichte Bericht kann in Englisch unter http://www.cpt.coe.int/ gefunden werden.

Der Bericht und eine Antwort der türkischen Regierung beziehen sich auf einen Besuch des Komitees zwischen dem 7. und 14. Dezember 2005. Die Untersuchungen des CPT konzentrierten sich auf die Städte Adana, Istanbul (neben dem Polizeipräsidium auch Stationen in Beyoglu und Sirkeci) und Van (Polizeipräsidium und Kommandantur der Gendarmerie). Drei Hochsicherheitsgefängnisse vom Typ F wurden in Adana und Tekirdag besucht. Des Weiteren wurden zwei Krankenhäuser für Geisteskranke besucht. Die Gefängnisbesuche in Adana Typ E, Bayrampasa, Bitlis, Ümraniye E-Typ und Van M-Typ dienten dazu, Gefangene zu interviewen, die kürzlich Verhören bei den uniformierten Kräften unterzogen worden waren.
Am Ende der Besuche teilte die CPT den türkischen Autoritäten unmittelbare Beobachtungen mit (nach Artikel 8, Absatz 5), die sich auf die Situation der inhaftierten Immigranten auf dem Polizeipräsidium in Istanbul bezogen.

Mit dem Absatz 12 des Berichts beginnen die vorausgehenden Bemerkungen. Die gesetzliche Grundlage für die effektive Bekämpfung von Folter und Misshandlung ist mit den am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (Strafgesetz und Strafprozessordnung) geschaffen worden. Die Dauer der Polizeihaft (bzw. bei der Gendarmerie) ist mit 24 Stunden relativ kurz und kann auf 48 Stunden bzw. vier Tagen bei gemeinsam begangenen Taten verlängert werden. Die Festgenommenen dürfen Außenstehende informieren, haben das Recht auf einen Anwalt vom ersten Augenblick der Festnahme (Anmerkung des DTF: hier hat das CPT die Änderungen im Anti-Terror Gesetz vom Juni 2006 übersehen), es werden detaillierte Aufzeichnungen über Festnahmen angefertigt und häufige Besuche der Staatsanwälte bei Personen in Polizeigewahrsam oder bei der Gendarmerie sind im Gesetz vorgesehen. Die Strafen für Folter und Misshandlung wurden auf eine Stufe angehoben, die als abschreckend gelten kann.
Im Absatz 16 stellt die CPT fest, dass die Beobachtungen in Adana, Istanbul und Van ermutigend sind, was die Fortschritte im Kampf gegen Folter betrifft. Die meisten der interviewten Personen, die im Jahre 2005 durch Polizei- oder Gendarmeriehaft gegangen waren, sagten, dass sie keiner physischen Misshandlung ausgesetzt waren. Vom Aufhängen an den Armen und Elektroschocks sprach nur eine Person, die Mitte 2004 auf dem Polizeipräsidium in Adana verhört worden war.

Es gab aber auch Beschwerden über kürzliche Misshandlung, sehr häufig im Moment der Festnahme (nach einer Demonstration z.B.). Die Beschwerden waren vielfach durch medizinische Atteste unterstützt und Mediziner in dem Komitee selber fanden Verletzungen, die mit den Beschwerden übereinstimmten. Viele Personen beschwerten sich über psychische Folter, wie die Drohung mit Folter oder Festnahme von Angehörigen, ganz zu schweigen von verbalen Beschimpfungen.
In den Polizeistationen Beyoglu, Gayrettepe (beide in Istanbul, im letzten Fall die Abteilung für Raubdelikte) und auf dem Polizeipräsidium Van (Diebstahl) wurden Vorwürfe von Quetschen der Hoden und brutalen Schlägen gemacht. An diesen drei Orten sollten Ermittlungen durchgeführt werden.
Mehr als eine Person beschwerte sich darüber, in eine Waldgegend verschleppt und dort mit einer Pistole an den Kopf bedroht worden zu sein. Diese Art von Misshandlungen außerhalb des Geländes der uniformierten Kräfte scheint zuzunehmen.
Die zeitliche Begrenzung der Haft wurde eingehalten und mit wenigen Ausnahmen war die Registrierung von Haft ordentlich durchgeführt worden. In der Regel wurden Angehörige informiert und in einigen Fällen konnten die Festgenommenen selber mit ihnen sprechen. In einigen Fällen wurde die Benachrichtigung hinaus gezögert und es gab keine Rückmeldung an die Gefangenen.
Neben Kindern müssen Personen, die eines Deliktes beschuldigt werden, das mehr als 5 Jahre Haft erfordert, Rechtsbeistand erhalten (Anmerkung des DTF: Angeklagte, die eine Strafe über 5 Jahre Haft zu erwarten haben, müssen vor Gericht anwaltlich vertreten sein, Minderjährige vom Augenblick der Festnahme an). Der Besuch im Dezember zeigte, dass mehr Personen in den Genuss von Rechtsbeistand kommen, selbst wenn es nicht obligatorisch ist. Allerdings kam es häufig vor, dass ein Anwalt erst nach der Befragung bei gezogen wurde.
In den 3 besuchten Provinzen wurden Formblätter zur Belehrung von Verdächtigen benutzt. Viele Gefangene beschwerten sich aber, erst spät belehrt worden zu sein, bzw. keine Kopie des Formblattes erhalten zu haben.

Das CPT hörte viele Personen bezüglich der medizinischen Untersuchungen zu Beginn und am Ende der Polizeihaft an. Die Vertraulichkeit der Untersuchung ist noch weit davon entfernt, garantiert zu sein. Viele Personen beschwerten sich darüber, dass uniformierte Kräfte bei der Untersuchung dabei waren. Auch die Übermittlung des Berichts an den Staatsanwalt in einem verschlossenen Umschlag wurde oft nicht eingehalten.
Bei den Untersuchungen hatten die Patienten in der Regel ihre Kleidung an und meistens waren die medizinischen Resultate auf "keine Zeichen von physischer Misshandlung/Verletzungen" beschränkt.

Staatsanwälte scheinen mittlerweile ihre Aufgabe von ad-hoc Besuchen und Hafteinrichtungen durchzuführen, während die Menschenrechtsräte in den Provinzen und Kreisstädten offenbar dieser Aufgabe nicht nachkommen. In Istanbul, Adana und Van konnten keine gegenteiligen Anzeichen entdeckt werden.
Personen in Polizeihaft erhalten (wie schon in der Vergangenheit) Nahrung (Brot, Käse und Tomaten), notfalls auch ohne Bezahlung. Es kann aber sein, dass diese trockene Kosten vier Tage lang verabreicht wird. Es gab Beschwerden, dass in den ersten Stunden nach der Festnahme keine Nahrung angeboten wurde.
Die Haftabteilung für Ausländer auf dem Polizeipräsidium in Istanbul war mehr als doppelt über belegt. Die Räume reichen (laut Personal) für 90 Personen; es waren aber 147 Männer und 43 Frauen inhaftiert. Einige der Personen waren dort seit mehr als 6 Monaten. Schon seit 1997 hat das CPT auf die untragbaren Verhältnisse dort hingewiesen. 2001 wurde der Punkt erneut erwähnt. Die türkischen Autoritäten haben am 23. Februar 2006 mitgeteilt, dass bis Ende 2006 neue Einrichtungen fertig gestellt sein würden. Renovierungen an der Einrichtung in Eminönü seien abgeschlossen.

Die Lage in den Gefängnissen
Es gab kaum Beschwerden über Misshandlungen von Gefangenen in den F-Typ Gefängnissen von Adana und Tekirdag 1 und 2. Solche Beschwerden gab es beim Gefangenentransfer am 30. Juli 2005 von Tekirdag (1) zu anderen Gefängnissen. Der Rat zur Überwachung des Gefängnisses stellte fest, dass die Gewalt nötig war, um den Widerstand der Gefangenen zu brechen.
Die Delegation besuchte auch andere Gefängnisse und muss besonders zum Gefängnis in Adana vom Typ E Bedenken anmelden. Hier gab es viele Vorwürfe von Misshandlungen durch Personal im Gefängnis. Die Vorwürfe bezogen sich vor allem auf Ohrfeigen, Fausthiebe und Tritte sowie Beschimpfungen, es gab aber auch Vorwürfe von Bastonade. Hinzu kommt, dass das Gefängnis völlig über belegt war. Bei einer Kapazität von 450 Personen wurden dort 950 Personen gehalten. In einer Abteilung wurden 22 Gefangene in einem Raum von 24m² gehalten.
Was die Hochsicherheitstrakte (F-Typ Gefängnisse) anbetrifft, so hat das CPT niemals die materiellen Bedingungen dort kritisiert. Auch beim letzten Besuch wurde ein guter Standard festgestellt. Allerdings hat das CPT wiederholt die Entwicklung gemeinsamen Aktivitäten der Gefangenen angemahnt. Leider zeigt auch der Besuch im Dezember 2005, dass die Lage nicht als zufrieden stellend bezeichnet werden kann.
Nach den Bestimmungen sollen Gefangene, die an Sport oder Kommunikation teilnehmen wollen, 5 Stunden in der Woche zusammen kommen. Diese schon arg beschränkte Zeit wird in Adana (oder sonst wo) nicht angeboten. Gruppen von je 9 Gefangenen konnten sich fünf oder sechs Mal zu jeweils einstündigen Unterhaltungen im Monat treffen. Die Möglichkeit von Sport bestand vier Mal im Monat (2 Mal in der Halle und 2 Mal draußen). Sie sollten jeweils 2 Stunden dauern, aber in der Praxis waren sie meistens auf 1 Stunde beschränkt.
Nur die wenigen Gefangenen (ein Dutzend ungefähr) in Arbeitsgruppen hatten mehr Stunden Zeit dafür. Die mit Töpferei beschäftigten Gefangenen hatten wöchentlich 10 Stunden Zeit und in der Gruppe mit Malerei waren es 25 Stunden in der Woche. Das CPT wunderte sich, dass keiner der Gefangenen die Bibliothek aufsuchen wollte.
In Tekirdag (1) gab es mehr Gefangene in den Arbeitsgruppen (50). Es gab eine kleine Gruppe, die wöchentlich religiösen Unterricht besucht und der Zugang zur Bibliothek wurde ebenfalls wöchentlich gewährt. In Tekirdag (2) war die Zeit außerhalb der Zellen extrem begrenzt. Der Direktor kalkulierte, dass ein Gefangener ca. 6 Stunden im Monat außerhalb der Zelle verbringen würde.
Als Argument für den geringen Anteil an Aktivitäten wurde fehlendes Personal für viele kleine Gruppen genannt und die Frage der Sicherheit der Gefangenen untereinander.

Die F-Typ Gefängnisse könnten ein Modell für Strafanstalten sein, aber momentan stehen sie weiter in der Kritik, ein System der Kleingruppen-Isolation zu verfestigen.
Es gibt bestimmte Gefangene, die in Einzelhaft gehalten werden. Das sind Neuankömmlinge, die unter Beobachtung gehalten werden, Gefangene mit Disziplinarstrafen, Gefangene, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getrennt gehalten werden und solche, die um gesonderte Haft gebeten haben. Das CPT hat ein besonderes Augenmerk auf solche Gefangene gerichtet, die zu verschärfter lebenslanger Haft verurteilt und nach Artikel 25 des Gesetzes zum Strafvollzug in Einzelhaft gehalten werden. Hiervon waren 2 Gefangene in Adana, 6 in Tekirdag (1) und 1 Gefangener in Tekirdag (2) betroffen.
Neben 14-tägigen Besuchen und einem Telefonat in 15 Tagen, durften die Gefangenen in Adana jeden Tag eine Stunden die Zelle verlassen. In Tekirdag wurde die Zeit einen Tag vor Ankunft des CPT auf 2 Stunden angehoben. Sie sind im Hof, der an die Zelle anschließt, allein; können aber mit Gefangenen in den anderen an den Hof angrenzenden Zellen sprechen. In Tekirdag (2) war dies für den einzigen Gefangenen mit verschärfter lebenslanger Haft nicht möglich, da der Direktor das Gesetz so verstand, dass Gespräche nur unter Gefangenen mit der gleichen Strafe erlaubt sind.
Das CPT war betroffen, dass diese Regelung plötzlich am 1. Juni 2005 eingeführt worden war. Bis dahin konnten sich diese Gefangene an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen. Isolation kann schlimme Folgen haben und unter gewissen Umständen zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung führen. In der Empfehlung des Komitees der Minister Rec (2003) 23 können Anregungen über die Durchführung von lebenslanger oder lang andauernder Haft gefunden werden. Die Absätze c) und d) im Artikel 25 beinhalten Möglichkeiten, wie Gefangene mit erschwerter lebenslanger Haft progressiver behandelt werden können. Die Bestimmungen sollten aber insgesamt überdacht werden.
In Tekirdag (1 und 2) wurde eine kleine Anzahl von Gefangenen angetroffen, die aus psychiatrischen Gründen in Einzelhaft gehalten wurden. Eine adäquate Behandlung fand nicht statt. Kein Mediziner in den Anstalten verfügte über eine entsprechende Ausbildung und es fanden keine Besuche bei einem Psychiater statt. Im Bericht über den Besuch im März 2004 betonte das CPT, dass unbehandelte psychiatrische Probleme schnell zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung führen könne. Das CPT kann die Empfehlungen nur wiederholen: - Mediziner und Psychologen in den Gefängnissen müssen geschult werden, um eine Diagnose zu stellen und an der Behandlung teilzunehmen – Psychiater müssen regelmäßig konsultiert werden – wenn nötig, müssen längere Krankenhausaufenthalte stattfinden.
Eine andere Empfehlung ist, dass Gefangenen täglich mindestens eine Stunde pro Tag Hofgang gewährt wird.

- keine Übersetzung der Abschnitte zu medizinischer Ausstattung der Gefängnisse und Beobachtungen in den psychiatrischen Anstalten von Bakirköy (Istanbul) und Adana -

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