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Presseerklärung des IHD vom 10.09.2004
Folter ist weit verbreitet und systematisch
Die Erklärungen von Günter Verheugen habe die Diskussionen um die Folter erneut entfacht. Seite seiner Gründung im Jahre 1986 sagt der Menschenrechtsverein IHD, dass die Folter in der Türkei weit verbreitet und systematisch ist. Diese Aussage beruht auf Fakten. Was bedeutet "systematische Folter" oder in anderen Worten, wie wird die Folter zur administrativen Praxis?
Die Europäische Menschenrechtskommission hat es als administrative Praxis bezeichnet, wenn trotz des Verbots von Folter und Misshandlungen die Vorgesetzten Aktionen dulden, nichts in Richtung Bestrafung unternehmen, eine Wiederholung nicht verhindert wird oder wenn trotz einer hohen Anzahl von Beschwerden hochrangige Offizielle keine Ermittlungen zur Überprüfung der Richtigkeit einleiten oder den Beschwerdeführern keine Möglichkeit gegeben wird, ihre Beschwerde einer neutralen Gerichtsbarkeit vorzulegen. (aus dem Türkischen übersetzt: Mehmet Semih Gemalmaz, "Verhinderung der Folter, Istanbul 1990, S. 84)
Das UN Komitee gegen die Folter hat den Begriff systematisch für den Fall beschrieben, dass "Folter nicht nur zufällig an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit stattfindet, sondern als Angewohnheit, weit verbreitet und absichtlich in einem großen Teil des Landes angewandt wird." (Definition aus dem Englischen übersetzt, zu finden u.a. unter
http://www.hrw.org/reports/1997/turkey/Turkey-03.htm#P153_29012)
"Folter kann indes auch ohne direkte Absicht der Regierung einen systematischen Charakter haben. Es kann das Ergebnis von Faktoren sein, die für die Regierung schwer zu kontrollieren sind und ihr Auftreten kann auf eine Diskrepanz zwischen der Politik, wie sie von der zentralen Regierung vorgegeben ist und der Anwendung der lokalen Verwaltung hindeuten." (Zusatz ebenfalls aus dem Englischen übersetzt
Fundstelle http://www.bayefsky.com/general/a_48_44_add_1.pdf)
Nach den Daten des IHD wurde im letzten Jahre 1391 Personen gefoltert. Dies geschah in 29 Provinzen: Ankara, Adana, Ardahan, Agri, Aydin, Batman, Bursa, Bingöl, Diyarbakir, Gaziantep, Hakkari, Edirne, Kayseri, Konya, Isparta, Istanbul, Izmir, Manisa, Mardin, Mersin, Mus, Ordu, Siirt, Sanliurfa, Igdir, Tunceli und Van. 16 dieser Provinzen liegen im Osten und Südosten der Türkei. Dort wurden 505 Personen gefoltert. In den anderen 13 Provinzen wurden 886 Personen gefoltert. Aus den Berichten über Folter geht hervor, dass 30 verschiedene Methoden angewandt wurden.
In den ersten 6 Monaten von 2004 wurden 692 Personen gefoltert. Nicht die Folter an sich, sondern bestimmte Methoden sind zu einer Randerscheinung geworden. So kommt es nur in Einzelfällen zur Bastonade, Elektroschocks oder dem als Palästinenser-Hänger bekannten Form des Aufhängens an den auf dem Rücken verbundenen Armen. In Ankara wurde keine dieser drei Methoden angewandt (in dem berichteten Zeitraum, DTF). In Istanbul wurden 283 Personen gefoltert, aber nur in einem Fall die Bastonade und in einem anderen Fall Elektroschocks angewandt. In Izmir gab es einen Fall von Elektroschocks.
Die Regierung kennt unsere Einschätzung. Im Februar 2004 haben Yavuz Önen, der Vorsitzende der Menschenrechtsstiftung TIHV, Hüsnü Öndül, Vorsitzender des IHD dem st. Ministerpräsidenten Abdullah Gül und der Beobachtergruppe der Reformen konkrete Vorschläge gemacht, um die Folter zu verhindern. Der praktische und wirkungsvolle Vorschlag war:
"Null-Toleranz" gegenüber Folter ist als Ausdruck einer Absicht sinnvoll. Aber das muss umgesetzt werden. So ist es z.B. klar, wo die Folter von welchen Leuten angewendet wird, wer davor seine Augen verschließt und Folter toleriert. Wir wollen, dass die Regierung in einem solchen Folterfall den Folterer, den Vorgesetzten, den Polizeichef und seinen Stellvertreter vom Dienst suspendiert. Die Kette soll dafür verantwortlich gemacht werde. Es reicht nicht, den Fall den Gerichten zu überlassen. Es müssen administrative Schritte eingeleitet werden.
Allerdings wurde bis heute, trotz der vielen Foltervorwürfe kein Polizeibeamter oder dessen Vorgesetzte vom Dienst suspendiert.

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