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Das Kopftuchverbot
1. Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EMRG)

Am 29.06.2004 gab der EMRG seine Entscheidung zur Klage von Leyla Sahin gegen die Türkei bekannt. Sie hatte sich wegen Einschränkung ihrer Religionsfreiheit (Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention = EMRK) beschwert, weil sie wegen des Tragens eines Kopftuches nicht in der Lage war, ihr Studium in Istanbul zu Ende zu bringen. Die 1973 geborene Leyla Sahin hatte daraufhin (seit 1999) ihr Medizinstudium in Wien betrieben.
Das eigentliche Verbot war am 23.02.1998 durch den st. Rektor der Istanbuler Universität für Frauen mit Kopftüchern und Männern mit Bärten ergangen. Frau Sahin wurde im März 1998 verboten, an einer entscheidenden Prüfung teilzunehmen, weil sie ein Kopftuch trug. Mit der gleichen Begründung konnte sie sich auch nicht in weitere Kurse einschreiben.
Die Petition wurde zunächst an die Kommission gerichtet (März 1998) und nach dessen Auflösung im November 1998 an den EMRG weitergeleitet. Das Gericht sah in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2004 keine Verletzung des Artikels 9 EMRK und verzichtete auf eine gesonderte Untersuchung der ansonsten erhobenen Vorwürfe (von verletzten Grundrechten), da sie mit der zentralen Aussage in Verbindung standen.
Wir präsentierten Auszüge aus der englischen Presseerklärung. Das Urteil selber ist nur in Französisch vorhanden. Beides kann auf den Internetseiten der EMRG gefunden werden. Benutzen Sie dazu die "Links" auf der Internetseite des Demokratischen Türkeiforums.

"Es gab eine legale Basis für das Verbot, den Hals und Nacken mit einem Schleier oder Tuch zu bedecken, da das Verfassungsgericht die Erlaubnis dazu als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Das oberste Verwaltungsgericht hatte das islamische Kopftuch als unvereinbar mit den fundamentalen Prinzipien der Republik bezeichnet... Frau Sahin musste wissen, dass ihr der Zugang zum Unterricht verwehrt werden würde, wenn sie mit dem Tragen des Kopftuches fortfuhr.
"Das Gericht entschied, dass die verordnete Maßnahme das legitime Ziel verfolgte, die Rechte und Freiheiten von anderen und die öffentliche Ordnung zu schützen.
"Das Gericht stellte bei der Abwägung der 'Notwendigkeit' dieses Eingriffs fest, dass es auf zwei Prinzipien beruht – Säkularismus und Gleichheit – die sich gegenseitig bekräftigen und vervollständigen...
"Das Gericht ließ nicht außer Acht, dass es extremistische politische Bewegungen in der Türkei gibt, die ihre religiösen Symbole und Konzeption einer Gesellschaft der Gesellschaft als Ganzer aufdrücken wollen. Es sah die Maßnahmen als den Versuch, Pluralismus an den Universitäten zu erhalten...
"Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung der kleinen Spanne, die den Staaten, die die EMRK unterzeichnet haben, bleibt, fand das Gericht, dass die Regularien, die die Universität Istanbul zum Tragen von Kopftüchern einführte und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um sie durchzusetzen, dem Prinzip nach gerechtfertigt sind und dem verfolgten Ziel angemessen waren und deswegen als 'in einer demokratischen Gesellschaft notwendig' betrachtet werden konnten.“

2. Human Rights Watch zur Türkei: Kopftuchverbot unterdrückt akademische Freiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über „Kopftuchfälle“ türkischer Studentinnen
(New York, 29. Juni 2004) – Das strenge Eingreifen der türkischen Regierung an den Universitäten, gekoppelt mit einem strikten Kopftuchverbot für Studenten und Dozenten, unterdrückt die akademische Freiheit, sagte Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich heute mit den Fällen zweier türkischer Studentinnen, die wegen des Tragens eines Kopftuches von der Hochschule ausgeschlossen wurden.
Der 46-seitige Bericht analysiert das staatlich verhängte Kopftuchverbot an türkischen Universitäten. Außerdem wird darin die dominierende Rolle des Türkischen Hochschulrates (Yuksek Ogretim Kurulu, oder YÖK), der vom Militär nach dem Putsch von 1980 gebildet wurde, erörtert.
Trotz der, im Rahmen einer Verfassungsänderung im Mai, willkommenen Entlassung eines Kandidaten des Militärs vom Hochschulrat, drückt das Militär weiterhin öffentlich seine strenge Haltung über Bildungsrichtlinien aus und wendet sich strikt gegen jede Infragestellung des Kurses des Hochschulrates zum Universitätssystem.
„Die türkische Regierung hat immer noch nicht den Zwang und die Selbstzensur beendet, die das akademische Leben bestimmen“, sagte Rachel Denber. „Professoren werden weiterhin für ihre Kritik an Staatspraktiken zur Rechenschaft gezogen“.
Das jüngste Beispiel ist die Entlassung der Professorin, Sebnem Korur Fincanci, Direktorin der Abteilung für Gerichtsmedizin an der Istanbuler Universität im April, weil sie sich kritisch über die Bemühungen der staatlichen Abteilung für Gerichtsmedizin, Folter zu bekämpfen, geäußert hatte.
Der Bericht von Human Rights Watch untersucht das staatlich auferlegte Kopftuchverbot, das Tausende Frauen von höherer Bildung ausschließt. Hunderte weitere wurden von ihren Lehrstühlen suspendiert oder entlassen.
Die Umsetzung des Verbots wurde seit 1997 verstärkt, als das Militär der damaligen Regierung ein Ultimatum stellte. Unterstützer der führenden Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei würden es begrüßen, wenn die Regierung das Verbot aufheben würde. Die Regierung wagt es aber nicht, das Militär in dieser sensiblen Frage herauszufordern. Das Militär betrachtet die Kopftuchfrage als einen Prüfstein der modernen, säkularen Identität des türkischen Staates.
Der Bericht von Human Rights Watch betrachtet den historischen, sozialen und politischen Kontext der Kopftuchfrage. Sie wird in der Türkei noch kontroverser diskutiert, als im restlichen Europa. Viele Säkularisten in der Türkei glauben, dass die religiösen Parteien planen, den Säkularismus Stück für Stück zu beseitigen, wobei das Kopftuch der erste Schritt ist.
Human Rights Watch ist der Meinung, dass das Kopftuchverbot eine ungerechtfertigte Verletzung des Rechtes auf Ausübung der Religionsfreiheit darstellt. Außerdem ist die Kleiderordnung diskriminierend und verletzt das Recht auf Bildung, Meinungs- und Religionsfreiheit und Privatsphäre.
Die türkische Regierung verhängte das Kopftuchverbot im Namen des Säkularismus als Schutz einer anerkannten Gefahr: Das Eindringen des Islam in die Politik. Tatsächlich aber ist der Schutz der Religionsfreiheit vollkommen vereinbar mit dem Säkularismus in staatlichen Institutionen. Das Tragen verschiedener Kopfbedeckungen sagt nichts darüber aus, ob staatliche Autoritäten irgendeine bestimmte Religion befürworten und bedarf auch keiner zusätzlichen staatlichen Mittel.
Vielmehr unterstreicht der Schutz der Religionsfreiheit den Respekt unterschiedlichster religiöser Ausrichtungen, worauf der Säkularismus öffentlicher Institutionen basiert. Studenten dazu zu verpflichten oder ihnen zu verbieten, sichtbare religiöse Kleidung zu tragen, ist ein Pflichtversäumnis des Staates, keinen Zwang auf den Religionsglauben auszuüben.
Kopftücher stellen weder eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Ordnung oder Moral dar, noch verletzen sie die Rechte anderer, so Human Rights Watch. Außerdem stellen Kopftücher selbst keine Gefahr dar, stören nicht die öffentliche Ordnung und untergraben auch nicht erzieherische Funktionen.
„Die türkischen Autoritäten sagen, sie wollen die Frauen schützen, die sich dagegen entscheiden, ein Kopftuch zu tragen,“ sagte Denber. „Wenn aber Frauen aufgrund ihrer Kleidung von höherer Bildung ausgeschlossen werden, ist das ein fragwürdiger Weg, die Freiheiten der Frauen zu schützen.“
Human Rights Watch fordert die Regierung auf, das Kopftuchverbot so schnell wie möglich aufzuheben. Dies könnte ein Teil einer Langzeitstrategie sein, um die Mängel im Schutz von Frauen aufzuheben und ihren Zugang zu Bildung und Arbeit zu verbessern. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits vom UN-Komitee zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen gemacht.
Einige türkische Studentinnen, die vom Studium wegen des Tragens eines Kopftuches ausgeschlossen wurden, haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich heute damit befasst, eingelegt. Die Studentinnen behaupten, dass nach der Europäischen Menschenrechtskonvention das Kopftuchverbot ihre Religionsfreiheit, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und ihre Privatsphäre verletzt. Außerdem sei es diskriminierend. Die jüngsten Entscheidungen des Gerichtshofs bestätigen das Recht der Regierungen, das Tragen von Kopftüchern „im Interesse der öffentlichen Sicherheit, dem Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ einzuschränken.
Der Bericht von Human Rights Watch stellt die Annahme in Frage, dass die Ausweitung von Rechten und Freiheiten streng gläubiger Moslems zwangsläufig die Rechte von Nichtmoslems und Säkularisten einschränken würde. Der Bericht unterstreicht außerdem die Bemühungen von Gruppen innerhalb der türkischen Gesellschaft, die sich für den pluralistischen Standpunkt aussprechen, um sicherzustellen, dass Frauen in der Lage sind, ihre eigenen Entscheidungen bezüglich des Kopftuches zu treffen.

Anm.: Dies ist eine offizielle Übersetzung, die auf den deutschen Seiten von Human Rights Watch zu finden sind. Der komplette Bericht ist hingegen nur in englischer Sprache vorhanden. Beide Fundstellen sind über die "Links" der Internetseiten vom Demokratischen Türkeiforum zu erreichen.
Eine gute Zusammenstellung von Artikeln zur Kopftuchdebatte in Deutschland findet sich auf den Seiten von Friedenspolitischem Ratschlag an der Uni Kassel.

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