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Sonderberichte
aus dem Jahr 2004
Das Kopftuchverbot
1. Die Entscheidung des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EMRG)
Am 29.06.2004 gab der EMRG
seine Entscheidung zur Klage von Leyla Sahin gegen die Türkei bekannt.
Sie hatte sich wegen Einschränkung ihrer Religionsfreiheit (Artikel
9 der Europäischen Menschenrechtskonvention = EMRK) beschwert, weil
sie wegen des Tragens eines Kopftuches nicht in der Lage war, ihr Studium
in Istanbul zu Ende zu bringen. Die 1973 geborene Leyla Sahin hatte daraufhin
(seit 1999) ihr Medizinstudium in Wien betrieben.
Das eigentliche Verbot war
am 23.02.1998 durch den st. Rektor der Istanbuler Universität für
Frauen mit Kopftüchern und Männern mit Bärten ergangen.
Frau Sahin wurde im März 1998 verboten, an einer entscheidenden Prüfung
teilzunehmen, weil sie ein Kopftuch trug. Mit der gleichen Begründung
konnte sie sich auch nicht in weitere Kurse einschreiben.
Die Petition wurde zunächst
an die Kommission gerichtet (März 1998) und nach dessen Auflösung
im November 1998 an den EMRG weitergeleitet. Das Gericht sah in seiner
Entscheidung vom 26. Juni 2004 keine Verletzung des Artikels 9 EMRK und
verzichtete auf eine gesonderte Untersuchung der ansonsten erhobenen Vorwürfe
(von verletzten Grundrechten), da sie mit der zentralen Aussage in Verbindung
standen.
Wir präsentierten Auszüge
aus der englischen Presseerklärung. Das Urteil selber ist nur in Französisch
vorhanden. Beides kann auf den Internetseiten der EMRG gefunden werden.
Benutzen Sie dazu die "Links" auf der Internetseite des Demokratischen
Türkeiforums.
"Es gab eine legale Basis
für das Verbot, den Hals und Nacken mit einem Schleier oder Tuch zu
bedecken, da das Verfassungsgericht die Erlaubnis dazu als verfassungswidrig
bezeichnet hatte. Das oberste Verwaltungsgericht hatte das islamische Kopftuch
als unvereinbar mit den fundamentalen Prinzipien der Republik bezeichnet...
Frau Sahin musste wissen, dass ihr der Zugang zum Unterricht verwehrt werden
würde, wenn sie mit dem Tragen des Kopftuches fortfuhr.
"Das Gericht entschied,
dass die verordnete Maßnahme das legitime Ziel verfolgte, die Rechte
und Freiheiten von anderen und die öffentliche Ordnung zu schützen.
"Das Gericht stellte bei
der Abwägung der 'Notwendigkeit' dieses Eingriffs fest, dass es auf
zwei Prinzipien beruht – Säkularismus und Gleichheit – die sich gegenseitig
bekräftigen und vervollständigen...
"Das Gericht ließ
nicht außer Acht, dass es extremistische politische Bewegungen in
der Türkei gibt, die ihre religiösen Symbole und Konzeption einer
Gesellschaft der Gesellschaft als Ganzer aufdrücken wollen. Es sah
die Maßnahmen als den Versuch, Pluralismus an den Universitäten
zu erhalten...
"Unter diesen Umständen
und unter Berücksichtigung der kleinen Spanne, die den Staaten, die
die EMRK unterzeichnet haben, bleibt, fand das Gericht, dass die Regularien,
die die Universität Istanbul zum Tragen von Kopftüchern einführte
und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um sie durchzusetzen, dem
Prinzip nach gerechtfertigt sind und dem verfolgten Ziel angemessen waren
und deswegen als 'in einer demokratischen Gesellschaft notwendig' betrachtet
werden konnten.“
2. Human Rights Watch
zur Türkei: Kopftuchverbot unterdrückt akademische Freiheit
Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte entscheidet über „Kopftuchfälle“ türkischer
Studentinnen
(New York, 29. Juni 2004)
– Das strenge Eingreifen der türkischen Regierung an den Universitäten,
gekoppelt mit einem strikten Kopftuchverbot für Studenten und Dozenten,
unterdrückt die akademische Freiheit, sagte Human Rights Watch in
einem heute veröffentlichten Bericht. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte befasst sich heute mit den Fällen zweier türkischer
Studentinnen, die wegen des Tragens eines Kopftuches von der Hochschule
ausgeschlossen wurden.
Der 46-seitige Bericht analysiert
das staatlich verhängte Kopftuchverbot an türkischen Universitäten.
Außerdem wird darin die dominierende Rolle des Türkischen Hochschulrates
(Yuksek Ogretim Kurulu, oder YÖK), der vom Militär nach dem Putsch
von 1980 gebildet wurde, erörtert.
Trotz der, im Rahmen einer
Verfassungsänderung im Mai, willkommenen Entlassung eines Kandidaten
des Militärs vom Hochschulrat, drückt das Militär weiterhin
öffentlich seine strenge Haltung über Bildungsrichtlinien aus
und wendet sich strikt gegen jede Infragestellung des Kurses des Hochschulrates
zum Universitätssystem.
„Die türkische Regierung
hat immer noch nicht den Zwang und die Selbstzensur beendet, die das akademische
Leben bestimmen“, sagte Rachel Denber. „Professoren werden weiterhin für
ihre Kritik an Staatspraktiken zur Rechenschaft gezogen“.
Das jüngste Beispiel
ist die Entlassung der Professorin, Sebnem Korur Fincanci, Direktorin der
Abteilung für Gerichtsmedizin an der Istanbuler Universität im
April, weil sie sich kritisch über die Bemühungen der staatlichen
Abteilung für Gerichtsmedizin, Folter zu bekämpfen, geäußert
hatte.
Der Bericht von Human Rights
Watch untersucht das staatlich auferlegte Kopftuchverbot, das Tausende
Frauen von höherer Bildung ausschließt. Hunderte weitere wurden
von ihren Lehrstühlen suspendiert oder entlassen.
Die Umsetzung des Verbots
wurde seit 1997 verstärkt, als das Militär der damaligen Regierung
ein Ultimatum stellte. Unterstützer der führenden Gerechtigkeits-
und Entwicklungspartei würden es begrüßen, wenn die Regierung
das Verbot aufheben würde. Die Regierung wagt es aber nicht, das Militär
in dieser sensiblen Frage herauszufordern. Das Militär betrachtet
die Kopftuchfrage als einen Prüfstein der modernen, säkularen
Identität des türkischen Staates.
Der Bericht von Human Rights
Watch betrachtet den historischen, sozialen und politischen Kontext der
Kopftuchfrage. Sie wird in der Türkei noch kontroverser diskutiert,
als im restlichen Europa. Viele Säkularisten in der Türkei glauben,
dass die religiösen Parteien planen, den Säkularismus Stück
für Stück zu beseitigen, wobei das Kopftuch der erste Schritt
ist.
Human Rights Watch ist der
Meinung, dass das Kopftuchverbot eine ungerechtfertigte Verletzung des
Rechtes auf Ausübung der Religionsfreiheit darstellt. Außerdem
ist die Kleiderordnung diskriminierend und verletzt das Recht auf Bildung,
Meinungs- und Religionsfreiheit und Privatsphäre.
Die türkische Regierung
verhängte das Kopftuchverbot im Namen des Säkularismus als Schutz
einer anerkannten Gefahr: Das Eindringen des Islam in die Politik. Tatsächlich
aber ist der Schutz der Religionsfreiheit vollkommen vereinbar mit dem
Säkularismus in staatlichen Institutionen. Das Tragen verschiedener
Kopfbedeckungen sagt nichts darüber aus, ob staatliche Autoritäten
irgendeine bestimmte Religion befürworten und bedarf auch keiner zusätzlichen
staatlichen Mittel.
Vielmehr unterstreicht der
Schutz der Religionsfreiheit den Respekt unterschiedlichster religiöser
Ausrichtungen, worauf der Säkularismus öffentlicher Institutionen
basiert. Studenten dazu zu verpflichten oder ihnen zu verbieten, sichtbare
religiöse Kleidung zu tragen, ist ein Pflichtversäumnis des Staates,
keinen Zwang auf den Religionsglauben auszuüben.
Kopftücher stellen
weder eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit,
Ordnung oder Moral dar, noch verletzen sie die Rechte anderer, so Human
Rights Watch. Außerdem stellen Kopftücher selbst keine Gefahr
dar, stören nicht die öffentliche Ordnung und untergraben auch
nicht erzieherische Funktionen.
„Die türkischen Autoritäten
sagen, sie wollen die Frauen schützen, die sich dagegen entscheiden,
ein Kopftuch zu tragen,“ sagte Denber. „Wenn aber Frauen aufgrund ihrer
Kleidung von höherer Bildung ausgeschlossen werden, ist das ein fragwürdiger
Weg, die Freiheiten der Frauen zu schützen.“
Human Rights Watch fordert
die Regierung auf, das Kopftuchverbot so schnell wie möglich aufzuheben.
Dies könnte ein Teil einer Langzeitstrategie sein, um die Mängel
im Schutz von Frauen aufzuheben und ihren Zugang zu Bildung und Arbeit
zu verbessern. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits vom UN-Komitee
zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen gemacht.
Einige türkische Studentinnen,
die vom Studium wegen des Tragens eines Kopftuches ausgeschlossen wurden,
haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
der sich heute damit befasst, eingelegt. Die Studentinnen behaupten, dass
nach der Europäischen Menschenrechtskonvention das Kopftuchverbot
ihre Religionsfreiheit, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung
und ihre Privatsphäre verletzt. Außerdem sei es diskriminierend.
Die jüngsten Entscheidungen des Gerichtshofs bestätigen das Recht
der Regierungen, das Tragen von Kopftüchern „im Interesse der öffentlichen
Sicherheit, dem Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ einzuschränken.
Der Bericht von Human Rights
Watch stellt die Annahme in Frage, dass die Ausweitung von Rechten und
Freiheiten streng gläubiger Moslems zwangsläufig die Rechte von
Nichtmoslems und Säkularisten einschränken würde. Der Bericht
unterstreicht außerdem die Bemühungen von Gruppen innerhalb
der türkischen Gesellschaft, die sich für den pluralistischen
Standpunkt aussprechen, um sicherzustellen, dass Frauen in der Lage sind,
ihre eigenen Entscheidungen bezüglich des Kopftuches zu treffen.
Anm.: Dies ist eine offizielle
Übersetzung, die auf den deutschen Seiten von Human Rights Watch zu
finden sind. Der komplette Bericht ist hingegen nur in englischer Sprache
vorhanden. Beide Fundstellen sind über die "Links" der Internetseiten
vom Demokratischen Türkeiforum zu erreichen.
Eine gute Zusammenstellung
von Artikeln zur Kopftuchdebatte in Deutschland findet sich auf den Seiten
von Friedenspolitischem Ratschlag an der Uni Kassel.
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