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BEHANDLUNG VON FOLTEROPFERN
IN DEN REHABILITATIONSZENTREN DER MENSCHENRECHTSSTIFTUNG DER TÜRKEI (TIHV) IM JAHRE 2003
Zusammenfassende Übersetzung aus dem Englischen

Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) betreibt Rehabilitationszentren für die kostenlose Behandlung von physischen und psychischen Problemen, die durch Folter oder grausame, erniedrigende und unmenschliche Behandlung oder Strafe verursacht werden, in fünf Städten der Türkei (in Adana, Ankara, Diyarbakir, Istanbul und Izmir). Dieser Bericht ist eine Auswertung der Fakten, die sich aus den Anträgen für eine solche Behandlung ergeben.

    1. Vergleichende Auswertung
    Seit der Gründung der TIHV im Jahre 1990 bis zum Ende des Jahres 2003 wurden in den Zentren der TIHV insgesamt 8.834 Menschen behandelt. Im Jahre 2002 wandten sich 965 Personen an die Zentren, von ihnen waren 365 im selben Jahr gefoltert oder misshandelt worden. Im Jahr 2003 lag die Zahl der Anträge bei 925, davon waren 340 im selben Jahr gefoltert worden.
    a) Zu Beginn der Arbeit im Jahre 1990 existierte nur ein Behandlungszentrum und da die Stiftung weithin unbekannt war, gab es nur 40 Anträge auf Behandlung. Momentan wird von einer Zahl von 850 Bewerbungen pro Jahr ausgegangen. Allerdings haben sich in den ersten 4 Monaten von 2004 schon 294 Menschen an die Zentren gewandt, so dass befürchtet werden muss, dass wieder einmal die Zahl von 900 auch im Jahre 2004 überschritten wird.
    b) Unter den Antragstellern waren 25% Frauen und 7,4% Minderjährige.
    c) Im Laufe der Zeit hat die Zahl der akuten Fälle (Folter im Jahr der Antragstellung) abgenommen. Sie lag am Anfang bei 50% und nun bei 36,7%. Ein Überblick über die Orte der Folter über die letzten fünf Jahre ergibt folgendes Bild.
 
1999
2000
2001
2002
2003
   
%
 
%
 
%
 
%
 
%
Polizeiwachen
53
14.9
52
9.6
52
13.6
61
16.7
36
10.9
Gendarmeriewachen
20
5.6
12
2.2
11
2.9
26
7.1
10
3.0
Polizeipräsidien
145
40.6
165
30.6
181
47.4
120
32.9
116
35.2
Gendarmeriekommandanturen
8
2.2
6
1.1
3
0.8
7
1.9
5
1.5
Andere Haftorte
22
6.2
9
1.7
8
2.1
7
1.9
11
3.3
Gefängnisse
8
2.2
9
1.7
25
6.5
56
15.4
6
1.8
Zu Hause
7
2.0
4
0.7
4
1.0
1
0.3
8
2.4
Sonstige
94
26.3
283
52.4
98
25.7
87
23.8
138
41.8
Gesamt
357
100
540
100
382
100
365
100
330*
100

*10 der insgesamt 340 Fälle enthielten keine Angaben zu diesem Punkt

Die Polizeipräsidien sind bei den Folterorten führend. Es muss gefolgert werden, dass das Personal dort spezielles Training durchlaufen hat. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Folter in der Türkei systematisch ist. Bedeutend ist aber auch die Zunahme von Folter in anderen Plätzen. Hierzu gehören Autos, verlassene Plätze etc.; in jedem Fall aber bleiben diese Festnahmen unregistriert.

Auflistung der Dauer von Haft (jeweils bezogen auf Personen, die im Jahr der Antragstellung gefoltert wurden)

 
1999
2000
2001
2002
2003
   
%
 
%
 
%
 
%
 
%
1 Tag
151
42.3
389
72.0
152
39.8
203
55.6
204
60.0
2 Tage
49
13.7
67
12.4
70
18.3
66
18.1
75
22.1
3 Tage
50
14.0
42
7.8
33
8.6
29
7.9
22
6.5
4 Tage
26
7.3
16
3.0
43
11.3
28
7.7
26
7.6
5-7 Tage
60
16.8
16
3.0
53
13.9
25
6.9
7
2.1
7 oder mehr
21
5.9
10
1.8
31
8.1
14
3.8
6
1.8
GESAMT
357
100
540
100
382
100
365
100
340
100

Vergleicht man die Dauer der Haft, so ist eine Verkürzung festzustellen. Waren es im Jahre 1999 noch 22,7% der Fälle die länger als 4 Tage festgehalten wurden, so waren dies nur noch 3,9% der Fälle im Jahre 2003. Dies ist eine positive Entwicklung, selbst wenn die Vorschrift des Artikel 5/3 der Europäischen Menschenrechtskonvention immer noch nicht befolgt wird, da sie vorschreibt, dass Gefangene umgehend einem Richter vorgeführt werden müssen.

Vor 2003 war der Südosten der Türkei stets das Gebiet, in dem die meisten Fälle von Folter und Misshandlung zu verzeichnen waren (30%). Im Jahre 2003 wurde die Marmara Region mit 43% zum Gebiet mit den meisten Folterfällen. Einer der Gründe mag daran liegen, dass es insbesonders in Istanbul zu vielen Demonstrationen kommt und das brutale Eingreifen der Polizei zu physischen Schäden führt.

Noch immer ist die Zahl der Meldungen zu Folter nach Haft aus unpolitischen Gründen gering, aber mit 15% aller Fälle dennoch im Vergleich zu den Jahren davor (3,7%) gestiegen. Eine Besserung war in der gesteigerten Anzahl von Personen zu sehen, die in der Haft einen Anwalt beiziehen konnte. Das waren zuvor 3% aller Fälle; im Jahre 2003 waren dies 29%. Die Zahl der Antragsteller, die nach den Verhören der Sicherheitskräfte in U-Haft kamen, betrug ehemals 79%. Im Jahre 2003 sank diese Zahl auf 22%. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Polizeihaft sehr willkürlich angewendet wird und die erlittene Folter eine Art von Bestrafung darstellt.

    2. Zukunftsperspektiven
Unter den 925 Antragstellern im Jahre 2003 waren 337, die aus dem Gefängnis entlassen worden waren. Die meisten von ihnen waren im Zusammenhang mit der Kurdenfrage verhaftet worden und hatten an die 10 Jahre in Haft verbracht. Da noch viele Gefangene aus den 90er Jahren in Haft sind, erwartet die TIHV eine größere Zahl von Antragstellern aus diesem Spektrum in den nächsten 3-5 Jahren.
    3. Die Bedeutung der Arbeit
In den 14 Jahren, die die TIHV mit der Behandlung von Folteropfern verbracht hat, wurde viel Wissen und Erfahrung gesammelt. Die Stiftung hat sich an vielen Fortbildungsmaßnahmen beteiligt und die medizinischen Berichte sind sowohl am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als auch an nationalen Gerichten, einschließlich dem Kassationsgerichtshof anerkannt.

Die TIHV ist auch an der Umsetzung des Istanbuler Protokolls (zur effektiven Bekämpfung von Folter aus medizinischer und juristischer Sicht) beteiligt. Zusammen mit der Weltärztekammer (WMA) und dem IRCT (Internationaler Rehabilitationsrat für Folteropfer) führt die TIHV Schulungen in Marokko, Georgien, Mexico, Sri Lanka und Uganda durch.

    4. Gefährliche Tendenzen
Die Ereignisse auf der Basis von Guantanamo (Kuba) und im Gefängnis Abu Ghraib (Irak) machen deutlich, wie grassierend das Problem der Folter ist. Gleichzeitig haben wir beobachtet, dass immer seltener der Begriff von Folter gebraucht und mit dem Begriff Misshandlung ersetzt wird. Dies ist u.a. im Falle der Bewertung der Türkei durch das Europäische Anti-Folter-Komitee (CPT) der Fall. Dabei hat die Vorsitzende der CPT, Silvia Casele, selber eingeräumt, dass eine klare Unterscheidung von Folter und Misshandlung nicht möglich ist. Um so wichtiger ist eine Arbeit, die auf die Beseitigung von Folter und grausamer, unmenschlicher, erniedrigender Behandlung oder Strafe gerichtet ist.

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