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Bianet vom 19.12.2003
Drei Jahre nach der „Rückkehr zum Leben" Operation
Burcin Belge sprach mit Ümit Sahin, der als Facharzt bei der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) arbeitet. Er berichtete, dass die TIHV bislang 560 Gefangene behandelt habe, die an den Folgen des Hungerstreiks und Todesfastens gegen die Gefängnisse vom Typ F vor allem am Wernicke-Korsakoff Syndrom erkrankt seien. Die meisten von ihnen seien nach § 399 der StPO vorläufig aus der Haft entlassen worden, damit sie behandelt werden können. Nun aber würde gegen viele wieder Haftbefehle ausgestellt. Darunter seien auch etliche, deren Behandlung noch nicht abgeschlossen sei. 
Auf Nachfrage sagte Ümit Sahin, dass viele Gefangene sich auch zur Behandlung der Verletzungen bei der Operation „Rückkehr zum Leben“, die am 19. Dezember 2000 begann, an die TIHV gewandt haben. Viele von ihnen hätten Brandwunden gehabt oder seien von Kugeln oder Bombensplittern getroffen worden. Etliche hätten nicht gehen können oder konnten ihre Arme nicht benutzen. Neben den kostenlosen Behandlungen (ein Gefangener sei 10 Mal wegen Brandwunden operiert worden), kümmere sich die TIHV auch um psychologische Betreuung.
Von den 560 Anträgen auf Behandlung seien allein in Istanbul 390 gestellt worden. In den meisten Fällen dauerten die Behandlungen noch an. Im fortgeschrittenen Stadium sei eine Behandlung des Wernicke-Korsakoff Syndroms nicht mehr möglich. Etliche Patienten hätten in ihrem Gedächtnis die ganze Vergangenheit ausgelöscht und müssten nun mühsam ihr Umfeld neu kennenlernen. Bei einigen sei es jedoch in den zweieinhalb Jahren der Behandlung zu guten Fortschritten gekommen. 
Die Behandlung hätte eigentlich vom Staat übernommen werden müssen, aber die Stiftung habe sich der Kranken angenommen. Da die Behandlung sehr lange dauere und die Medikamente sehr teuer sind, stelle dies für die TIHV eine enorme Belastung dar. Es sei aber noch schlimmer, wenn die Patienten wieder inhaftiert werden, bevor die Behandlung abgeschlossen wurde. Einer dieser Fälle sei Tekin Yildiz. Mit Hilfe von Krankengymnastik hätten sich einige Funktionen wieder eingestellt, aber er könne immer noch nicht ohne fremde Hilfe gehen. Eine vollkommene Heilung sei eigentlich ausgeschlossen. Nun sei er wieder inhaftiert worden. Das bedeute, dass seine Behandlung unterbrochen wird und er keine soziale Unterstützung mehr habe.
Zu den Gefängnissen von Typ F sagte Ümit Sahin, dass sie nicht den Menschenrechtsstandards entsprechen, weil in ihnen Isolation vorherrsche, die Bedingungen für den Hofgang sehr schlecht seien und es kaum soziale und kulturelle Aktivitäten gebe.

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