Wochenbericht 51/2006

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Wegen eines Umzuges der Menschenrechtsstiftung TIHV hat die Dokumentationsabteilung erst wieder am 22. Dezember Berichte über Menschenrechtsverletzungen herausgegeben. Sie stehen am Anfang, gefolgt von zusammenfassenden Übersetzungen des DTF

Sabah/Toplumsal Demokrasi vom 18./19.12.2006
Tod auf Gendarmeriewache

Der Jugendliche Semsettin Yavuzkaplan starb am 17. Dezember auf der Gendarmeriestation Pirinclik bei Diyarbakir. Auf dem Dorfplatz hatten die Soldaten mehrere Jugendliche unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen. Einige versuchten zu fliehen. Daraufhin schossen die Soldaten. Ein Soldat soll Semsettin Yavuzkaplan zu Boden gelegt, auf dessen Kopf getreten und dann neben den Kopf geschossen haben. Neben Semsettin Yavuzkaplan wurden Gönül Seplek, Ümit Seplek, Ünal Seplek, Ata Seplek, Fedai Gezer, Ramazan Gezici und Nurettin Yavuzkaplan festgenommen. Offiziell verlautete, dass der Jugendliche einem Herzinfarkt erlegen sei. Der Bruder Nurettin Yavuzkaplan sagte, dass Semsettin schon tot war, als sie bei der Gendarmeriestation ankamen.

Hürriyet/Vatan vom 13./14.12.2006
Todesschüsse in Adana

Die Polizei erschoss den Jugendlichen Ugur Cetin (17) am 12. Dezember. Er soll auf die Polizisten geschossen haben, als sie ihn beim Diebstahl eines Autos überraschten. Zwei vermeintlichen Komplizen von Ugur Cetin soll die Flucht gelungen sein.

Weitere Meldungen (DTF)

Radikal vom 19.12.2006
Grundsatzurteil des Kassationshofs

Die 9. Kammer des Kassationshofs hat ein Urteil der 4. Kammer des Landgerichts Diyarbakir aufgehoben. Dort waren die Studenten Murat Atac, Murat Demez und Tülay Öner zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden, weil das Gericht sie als Mitglieder der PKK betrachtete. Sie hatten Hausbesuche gemacht und dabei Unterschriften unter eine Erklärung gesammelt, in der die Unterzeichnenden Abdullah Öcalan als den Ausdruck ihres politischen Willens bezeichneten. Der Kassationshof möchte diese Handlung nicht als Mitgliedschaft sondern als einen Verstoß gegen das Anti-Terror Gesetz betrachtet wissen. Darauf steht eine Strafe zwischen 1 Jahr und 3 Jahren. Die Studenten waren am 26. Januar 2006 verhaftet worden.

Radikal vom 20.12.2006
Ipek Calislar freigesprochen

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar (Istanbul) hat die Autorin Ipek Calislar vom Vorwurf der Beleidigung Atatürks freigesprochen. Es ging um das Buch "Frau Latife" (Ehegattin von Atatürk).

Radikal vom 21.12.2006
Chomsky und Herman freigesprochen

Die Autoren Noam Chomsky und Edward S. Herman wurden in dem Verfahren wegen der Übersetzung ihres Buches "Manufacturing Consent" (Gegen öffentliche Konsensfabrikation) von der 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul freigesprochen. Mit ihnen war der Besitzer des Verlages Aram, Fatih Tas, der Lektor Ömer Faruk Kurhan und der Übersetzer Ender Abadogu angeklagt. Die Anklage war unter den Artikeln 206 und 301 des neuen TStG erhoben worden.

Netzwerk Bia vom 20.12.2006
Ahmet Altan freigesprochen

Ahmet Altan ist im Zusammenhang mit seiner Kolumne "Das Kind, das seinen Namen verlor" (erschienen in Hürriyet vom 26.02.2006) freigesprochen worden. Der Artikel enthielt eine Kritik an der Gerichtsmedizin in dem Fall eines 9-jährigen Jungen, der in Adana vergewaltigt worden sein soll. Das Verfahren wurde vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar geführt.

Netzwerk Bia vom 21.12.2006
Menschenrechtler verurteilt

Die 1. Kammer des Amtsgerichts Bingöl hat die Funktionäre des Menschenrechtsvereins IHD, Kiraz Bicici und Ridvan Kizgin, eines Vergehens nach Artikel 301 neues TStG für schuldig befunden. Die verhängten Freiheitsstrafen von 6 Monaten wurde in Geldstrafen umgewandelt. Es ging um eine Pressemitteilung vom 24.07.2003 zu Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht befand, dass die Sicherheitskräfte ohne konkrete Beweise beleidigt worden seien. Von der Zweigstelle Bingöl des IHD wurde im letzten Oktober ein Bericht herausgegeben, der seit 2001 209 Ermittlungen und 51 Verfahren gegen die Filiale auflistete. Im gleichen Zeitraum hatte die Zweigstelle von 2.354 Verletzungen der Menschenrechte berichtet, wobei es nur in einem Fall zu einem Verfahren gegen Staatsbedienstete gekommen war.

Netzwerk Bia vom 21.12.2006
Dilipak freigesprochen

Der Journalist und Schriftsteller Abdurrahman Dilipak wurde im Zusammenhang mit dem Artikel "An welcher Stelle des 28. Februar sind wir?", der im Jahre 2001 in der Zeitschrift Cuma erschienen war, freigesprochen. Ihm waren die Worte "das wahre Gesicht der Paschas kam zum Vorschein" als Beleidigung der Streitkräfte ausgelegt worden. Das Verfahren hatte vor dem Landgericht Bakirköy begonnen und war an der 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar fortgeführt worden.

Netzwerk Bia vom 22.12.2006
Verhandlung wegen Kriegsdienstverweigerung

Das Militärgericht in Corlu verhandelte heute gegen den Kriegsdienstverweigerer Halil Savda. Savda erklärte, dass er kein Deserteur sondern ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissengründen sei. Die Verweigerung habe er das erste Mal bei der Militäreinheit im Jahre 2004 erklärt. Angesichts eines im Gerichtssaals anwesenden Psychiaters und Gerichtsmediziners erklärte Savda, dass er keine Untersuchung wünsche. Er brauche auch keine Behandlung durch einen Psychiater. Die Verhandlung wurde auf den 15. Januar 2007 vertagt. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Haft an.

Radikal vom 24.12.2006
Entschädigungen wegen Folter

Seit der Einführung des Rechtes Verfahren auf Entschädigung nicht nur gegen die Folterer sondern auch gegen die Institutionen zu eröffnen, wurden 115 Anträge gegen das Innenministerium gestellt. Davon wurden 29 positiv entschieden und den Betroffenen insgesamt 750.000 YTL als Entschädigung ausgezahlt. 35 Anträge wurden abgelehnt und 51 Verfahren dauern noch an. Das Recht auf Entschädigung durch Institutionen wurde durch eine Änderung des Artikels 13 des Gesetzes 4753 zu Staatsbeamten am 26. März 2002 eingeführt. Von der obersten Polizeidirektion verlautete, dass im letzten Jahr gegen 181 Polizisten Verfahren wegen Folter oder Misshandlung eröffnet wurden. 116 Verfahren endeten in Entscheidung gegen eine Verfolgung und 30 Verfahren endeten mit Freispruch. Die Verfahren gegen 35 Beamte dauern noch an. In den ersten neun Monaten dieses Jahres ging die Zahl der angeklagten Polizisten auf 24 zurück. Hiervon wurde in 19 Fälle gegen eine Verfolgung entschieden und in 5 Fällen gab es Freispruch.