Wochenbericht 43/2001

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TIHV vom 23.10.2001
IHD wird nicht geschlossen

Am Justizgericht Nr. 24 in Ankara ging der Prozeß gegen den Menschenrechtsverein IHD zu Ende. In diesem Verfahren war die Schließung des Gesamtvereines gefordert worden, da bei einer Durchsuchung der Zentrale am 25. Januar dieses Jahres inkriminierendes Material gefunden worden war (u.a. Patronenhülsen, die von einer Recherche in Sirnak aus dem Jahre 1992 stammten). In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt, daß es keinen Grund gebe, auf den Ausgang des Strafverfahrens gegen die Vorstandsmitglieder zu warten, da nach seinem Dafürhalten eine Schließung des Vereins nicht in Frage komme. Hüsnü Öndül, der Vorsitzende des IHD schloß sich den Ausführungen an und der Richter Bilal Yildirim verkündete, daß der Antrag auf Schließung des Vereins abgewiesen sei. Die Anklage fußte auf § 37/1 des Gesetzes 2908 zu Vereinen.

Radikal vom 24.10.2001
Tod in Polizeihaft

Am 23. Oktober gegen 7 Uhr in der Frühe wurde die Leiche von Yunus Güzel (33) in einer Zelle der Abteilung für die Bekämpfung des Terrorismus im Polizeipräsidium von Istanbul gefunden. Er war als vermeintlicher Selbstmordattentäter der DHKP/C bei Operationen zwischen dem 16. und 22. Oktober festgenommen worden. Nach offizieller Darstellung beging er Selbstmord, indem er seine Pritsche gegen die Wand stellte und sich mit einem Strick, den er sich aus dem Bettlaken anfertigte, erhängte. Die TIHV sprach von 50 Toten in der Polizeihaft in den letzten 6 Jahren.

Cumhuriyet vom 24.10.2001
Mustafa Düzgün festgenommen

Mustafa Düzgün, der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Alewiten, wurde bei seiner Einreise am Flughafen in Istanbul festgenommen. Er war als st. Generalsekretär der Lehrergewerkschaft TÖB-DER nach dem 12. September 1980 nach Deutschland geflohen und hatte sich seitdem dort aufgehalten.

Cumhuriyet vom 25.10.2001
Das Susurluk Verfahren wird wieder aufgerollt

Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofes hat das Urteil gegen die sogenannte Bande von Susurluk aus formellen Gründen aufgehoben. Dem SSG Istanbul Nr. 6 wurde vorgeworfen, daß sie dem Antrag der Angeklagten auf nicht öffentliche Sitzung nicht gefolgt sei und dadurch versäumt habe, an wichtige Informationen zu gelangen. In dem Verfahren waren der st. Vorsitzende der Abteilung für Sonderoperationen, Ibrahim Sahin und der Geheimdienstler Korkut zu je 6 Jahren Haft verurteilt worden. Die anderen 12 Angeklagten, unter ihnen Mitglieder von Spezialteams hatten 4 Jahre Haft für die “Bildung einer kriminellen Vereinigung” erhalten.

Cumhuriyet vom 25.10.2001
Alewitenorganisation wird nicht verfolgt

Die Ermittlungen der Republikanischen Staatsanwaltschaft in Ankara gegen die Union der Alewitischen Einrichtungen (ABKB) endete in der Entscheidung, kein Verfahren wegen “Diskriminierung von Religion und Sekten” einzuleiten.

Evrensel/TIHV vom 26.10.2001
Verjährung im Folterprozess

Das Strafgericht Nr. 3 in Istanbul entschied am 15. Oktober, daß die Vorwürfe in einem Porzeß gegen Folterer verjährt seien und stellte das Verfahren ein. Dieses Verfahren war gegen 8 Polizeibeamten wegen Folter an Erol Kaplan, Ridvan Kura, Fatma Günay, Mustafa Demir, und den Anwälten Fazil Ahmet Tamer und Hasan Demir, die am 19. April 1994 in Istanbul festgenommen worden waren, eingeleitet worden. Die Anklage datiert vom 26.12.1995 und die erste Verhandlung war am 7. März 1996. In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt, daß die Verletzungen der Opfer als Folterspuren zu bewerten seien, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt werden müsse. In dem Verfahren waren die Polizeibeamten Ali Ersan, Dursun Ali Öztürk, Nizamettin Tuncer, Nihat Çulhaoglu, Bahattin Çiftçi, Aydin Oruç Aydemir, Erhan Mamikoglu und Ramazan Ayan nach § 243 TSG angeklagt gewesen. Gegen die Polizeibeamten Hilmi Kalayci, Abdülkadir Dilber, Salih Babaaslan, Ceylani Baydar und Mustafa Karabulut wurde nicht ermittelt, obwohl sie von den Geschädigten identifiziert worden waren.