Wochenbericht 31/2001

Aus DTF

Wechseln zu: Navigation, Suche
Wochenbericht 30/2001 - Übersicht Wochenberichte 2001 - Wochenbericht 32/2001

Cumhuriyet/Evrensel vom 28.07.2001
Weitere Haftentlassungen

Der Gefangene Osman Kaan, der im April in Numune krankenhaus von Ankara verlegt wurde und am Wernicke-Korsakoff Syndrom leidet, wurde nicht aus der Haft entlassen, weil die notwendigen Unterlagen nicht bei dem SSG Adana eingetroffen sind, wo gegen ihn verhandelt wird. Die Zeitschrift “Odak” verbreitete eine Nachricht, derzufolge 36 Gefangene, die von Gebze in das Gefängnis vom Typ F in Kandira verlegt wurden, geschlagen worden sein. Aus dem E-Typ Gefängnis von Usak wurden die weiblichen Gefangenen Gönül Aslan, Nergis Izci, Nuray Özçelik, Inayet Kandemir und Hülya Türüç nach § 399 der StPO entlassen.

Evrensel vom 28./29.07.2001
HADEP’ler in Adiyaman vor Gericht

Am 22. Juli wurden in Adiyaman 15 Funktionäre und Mitglieder der HADEP festgenommen. Sie wurden am 27. Juli einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft für Aysel Öner, Ismihan Öner, Turabi Yuka, Zarife Bektas, Hayriye Polattas und Mehmet Polattas an. Die HADEP’ler Yusuf Bolat, Ali Gözübüyük, Abdurrahman Öner, Haydar Öner, Senel Polattas, Mehmet Gariban, Abuzer Gözübüyük, Mikdat Gazi Akbas und Ibrahim Mutlu wurden freigelassen. Ein Teil der Festgenommenen hatte sich vor ca. 2 Wochem mit VertreterInnen von ai aus der Schweiz getroffen, um über abgelehnte Asylanträge zu sprechen.

Milliyet vom 31.07.2001
Folterer verurteilt

Am 30. Juli ging das Verfahren gegen den Polizeibeamten Niyazi Caglar zu Ende. Er war für den Tod in Haft von Mustafa Koca im Kreis Yenice (Çanakkale) am 6. Juli 1999 verantwortlich gemacht worden, Das Strafgericht von Çanakkale verurteilte den Polizisten zu 6 Jahren und 8 Monaten Haft.

Cumhuiryet vom 01.08.2001
Dorf unter Folter entvölkert

In einer Presseerklärung gab der Vorsitzende des IHD Diyarbakir, Osman Baydemir, bekannt, daß im Kreis Beytüssebap (Sirnak) 5 Dörfer von den Sicherheitskräften überfallen wurden. Die Bewohner der Dörfer Asat und Ortakli wurden am 20. Juli gezwungen, ihre Wohnorte zu verlassen. Nachdem in der Region ein Soldat getötet und 10 Soldaten durch eine Mine verletzt wurden, waren aus diesen und den Dörfern Ulucak, Dagalti und Hisarkapi 33 Bewohner festgenommen worden. Sie wurden auf der Gendarmeriekommandantur für den Kreis verhört und insbesondere Cafer Aslan (Geb. 1978). Kerim Acar (geb. 1966) und Isa Abi (geb. 1961) wurden Folter ausgesetzt, die das Verabreichen von Stromstößen, Warten in glühender Hitze, Vergewaltigung mit einem Polizeiknüppel, Schlagen von Nägeln durch die Hände einschloss.

Cumhuriyet vom 01.08.2001
Entscheidung des Eurpäischen Menschengerichtshofes zur RP

Anstelle einer Übersetzung (Artikel aus der FR)
Gericht bestätigt Partei-Verbot

Ex-Chef der türkischen RP scheitert mit Klage in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der islamistischen türkischen Wohlfahrtspartei (RP) aus dem Jahr 1998 für rechtmäßig erklärt.
STRASSBURG/ANKARA, 31. Juli (dpa/afp). In der am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung kommt der Gerichtshof mit vier gegen drei Stimmen zu dem Schluss, dass das Verbot der Partei nicht die Versammlungs- und Vereinsfreiheit verletzt, so wie sie in der Europäischen Konvention der Menschenrechte festgeschrieben ist.
Das vom türkischen Verfassungsgericht erlassene Verbot der Wohlfahrtspartei (RP) unter Parteichef Necmettin Erbakan war im Februar 1998 rechtskräftig geworden. Der RP war vorgeworfen worden, "zum Zentrum der anti-laizistischen, fundamentalistischen Aktivitäten geworden" zu sein. Erbakan sowie andere Vertreter der Partei reichten daraufhin die Klage in Straßburg ein. Der Europäische Gerichtshof stellt sich in seiner Entscheidung hinter das türkische Gericht. Das Verbot habe der übergeordneten sozialen Notwendigkeit gedient, "die demokratische Gesellschaft zu schützen", nachdem die islamistische Partei ihre Absicht kundgetan habe, das islamische Recht einzuführen, welches sich deutlich von den Werten der Europäischen Konvention abhebe. Außerdem habe die RP den Verdacht nicht ausgeräumt, sie werde Macht mit Gewalt verteidigen, so der Gerichtshof.
Der Chef der neu gegründeten islamistischen Saadet-Partei (SP/Glücks-Partei), Recai Kutan, kritisierte das Urteil. Er sei der Ansicht, "dass eine politische Entscheidung zum Tragen gekommen" sei. Die SP war vor kurzem als Nachfolge-Partei der im Juni durch das türkische Verfassungsgericht verbotenen Tugend-Partei (FP) gegründet worden. Die FP war wiederum als Auffangbecken für die Abgeordneten der Wohlfahrtspartei gegründet worden. Das Urteil werde die Politik der SP nicht beeinflussen, sagte Kutan.
Das bis 2003 geltende politische Betätigungsverbot für Erbakan in der Türkei bleibt mit dem Straßburger Richterspruch in Kraft. Professor Ilter Turan von der Istanbuler Bilgi-Universität sagte, dass das Urteil das Ende der politischen Karriere von Ex-Ministerpräsident Erbakan bedeuten könnte, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu.