Wochenbericht 28/2001 - Übersicht Wochenberichte 2001 - Wochenbericht 31/2001
Radikal vom 15.07.2001
29. Opfer des Todesfastens
Sevgi Erdogan (45), die am 1. Juni nach § 399 der StPO aus der Haft entlassen worden war, verstarb am 14. Juli. Sie befand sich am 266. Tag ihrer Aktion. Sie wird neben ihrem Mann, Ibrahim Erdogan, der am 12. Juli 1991 von der Polizei erschossen wurde, beerdigt werden.
Evrensel-Radikal vom 17. und 21.07.2001
Todesfasten geht weiter
Justizminister Hikmet Sami Türk gab bekannt, daß sie 10 Gefangene im Hungerstreik und 172 Gefangene im Todesfasten befinden. Von den auf 17 Gefängnisse verteilten Gefangenen, wurden 65 in Krankenhäuser eingeliefert. Von ihnen sollen 40 medizinische Behandlung ablehnen. In Ankara wurden Asiye Güden, Ayse Bastimur, Hatun Ari, Murat Çandar, Esma Aslanbogan und Hakan Baran am 19. Juli, Suat Karabulut am 20 Juli nach § 399 StPO aus der Haft entlassen.
Radikal vom 19./20.07.2001
Tod in Haft
Im Zusammenhang mit dem Tod des Studenten Birtan Altunbas, der im Januar 1991 in der Polizeihaft in Ankara starb, wurde nun das Urteil gegen 10 Polizisten gesprochen, die vor dem Strafgericht Nr. 2 in Ankara angeklagt waren. Das Gericht verurteilte die Polizisten Ibrahim Dedeoglu, Sadi Çayli, Hasan Cavit Orhan und Süleyman Sinkil zu 4 Jahren und 5 Monaten Haft nach § 452/1 TSG. Die Polizisten Tansel Kayhan, Talip Tastan, Mehmet Kirpici und Muammer Ekin wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Evrensel vom 19.07.2001
IHD Van wieder eröffnet
Die Zweigstelle Van des Menschenrechtsvereins IHD wurde am 13. Juli wieder eröffnet, nachdem ein Verfahren gegen den Vorstand am 29. Juni mit Freispruch geendet hatte. Der Verein war vor 6 Monaten geschlossen worden.
Günlük Evrensel vom 23./24.07.2001
Zeitungsvertrieb verboten
Die Tageszeitung “Günlük Evrensel”, die nach der Schließung der Zeitung “Yeni Evrensel” erschienen war, wurde für das Gebiet unter Ausnahmezustand verboten.
Cumhuriyet/Radikal vom 19./20.07.2001
Verfassungsgericht entscheidet über “Amnestie”
Das Verfassungsgericht hat seine Beratungen über die 400 Einsprüche gegen das Gesetz Nr. 4616 zur Bedingten Haftentlassung und Aussetzung von Verfahren und Strafen abgeschlossen. Der Antrag, Straftaten, die nach dem 23.04.1999 begangen wurden, mit in das Gesetz aufzunehmen, wurde abgelehnt. Des weiteren bleiben folgende Paragraphen ausserhalb einer “Amnestie”: Folter (TSG 243), Betrug (TSG 503-504), illegale Aneignung (TSG 202), Bandendelikte (TSG 313), Urkundenfälschung (TSG 339, 342, 343, 345, 346 und 347: vorgetäuschte Exporte), Bestechung (TSG 202, 209, 219), Vergewaltigung (TSG 414, 415, 416, 417, 418), Schmuggel (TSG 264, 403, 404 und entsprechende Gesetze), Aufträge fälschen (TSG 366, 367), Waldvergehen (Waldgesetz 91, 93, 108, 110), Geldstrfafen im militärischen Strafgesetz (§§ 79, 82, 88, 91 131), unrechtmäßiger Besitz und Steuervergehen (Gesetz Nr. 3628). Das Verfassungsgericht nahm folgende Strafbestimmungen auf: TSG 188 (Informationen erpressen), TSG 191 (Drohung), TSG 240 (Dienstmißbrauch), TSG 298 (Flucht), TSG 383 (Verursachen von Brand und anderen Unfällen). Ferner beschloß das Gericht, daß Personen, die schon zuvor von einem Gesetz zur Bedingten Haftentlassung profitiert hatten, in den Genuß dieses Gesetzes kommen können.
Milliyet vom 25.07.2001
Staatsanwalt beantragt Aufhebung der Immunität for Sema Piskinsüt
Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat einen Antrag an das Parlament geschickt, in dem die Aufhebung der Immunität für die Angeorndete der DSP, Sema Piskinsüt gefordert wird. Als Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses hatte sie sich geweigert, die Namen von Folteropfern preiszugeben, die in den Jahren 1998 und 2000 in den Gefängnissen von Erzurum und Erzincan interviewt worden waren. Der Antrag wurde mit einem Verstoß gegen § 296 TSG begründet.