Wochenbericht 26/2006

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Özgür Gündem vom 24.06.2006
Prügel in Izmir

Sevki Kaytan hat eine Anzeige gestellt und sich darüber beschwert, von der Polizei am 19. Juni verprügelt worden zu sein. Sie hätten eigentlich nach seinem Bruder Ali und dessen Sohn gefragt. Er habe sie zunächst an das Nachbarhaus verwiesen, wo sein Bruder sich im oberen Stockwerk aufgehalten habe. Es habe eine heftige Diskussion gegeben und er sei hingegangen, um zu schlichten. Ein Polizist habe ihn dabei mit einem Schlagstock geschlagen. Er habe nach unten gehen wollen, um den Polizisten ein Attest über Epilepsie zu zeigen, aber zwei Beamte seien ihm gefolgt und hätten ihn verprügelt. Später sei er mit seinen Brüdern Ali und Mahmut auf die Polizeiwache Altindag gebracht worden. Seine Brüder seien auch dort geschlagen worden. Am 20. Juni erhielt Sevki Kaytan ein Attest und stellte Strafantrag.

Özgür Gündem vom 24.06.2006
Bürgermeister und Journalist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat den Bürgermeister Osman Baydemir und den Journalisten Cemal Subasi von der Zeitschrift Tempo wegen eines Artikels vom 14. Januar angeklagt. In diesem Artikel hatte Osman Baydemir sich gegen die Isolationshaft von Abdullah Öcalan gewandt und darauf hingewiesen, dass er in bestimmten Kreisen einen großen Einfluss habe. Die Anklage fußt auf Artikel 216/2 TStG (Aufstachelung zu Rassenhass) und Artikel 218 TStG (höhere Strafe, wenn Straftat durch die Medien begangen wird).

Nachrichtenagentur DIHA vom 26.06.2006
Minenexplosion

Am 25. Juni wurde der Dorfschützer Abdülzeydi Arikanoglu getötet und Ahmet Eydemir verletzt, als sie in der Nähe der Kreisstadt Palu (Elazig) auf eine Mine traten.

Milliyet vom 27.06.2006
Bombenexplosion in Manavgat

Bei der Explosion einer Bombe im Kreis Manavgat (Antalya) starben vier Personen (3 davon Touristen aus Norwegen und Ungarn: Ellij Marria, Atilla Hankins und Edith Marvick) und 28 Personen wurden verletzt. Durch eine Überwachungskamera sollen 3 Personen identifiziert worden sein, die kurz vorher einen Gegenstand in einen Müllbehälter legten. Die Freiheitsfalken von Kurdistan (TAK) übernahmen die Verantwortung für den Anschlag. Özgür Gündem vom 29.06.2006 Bei einem der Todesopfer soll es sich um Femmie Merkusscha aus den Niederlanden handeln.

Cumhuriyet/Radikal vom 27.06.2006
Vorfall in Trabzon

Die TAYAD Mitglieder Cetin Güven, U.T., Ö.K., D.Ü., F.B., S.G., Ö.A. Emrah Bakir und Onur Uzun, die nach einem Lynchversuch gegen sie wegen einer Presseerklärung am 25. Juni festgenommen worden waren, wurden wieder freigelassen. Onur Uzun beschuldigte anschließend die Polizei, sie nicht beschützt und im Gegenteil misshandelt zu gaben. Erst seien sie in eine öffentliche Toilette gedrängt worden. Die Polizei habe die Angreifer nicht entfernt. Da sie unter diesen Umständen nicht zu den Polizeiautos gehen wollten, habe die Polizei Pfeffergas eingesetzt und sie getreten und mit Fäusten geschlagen. Dann seien sie in die Polizeiautos gezogen worden und waren 2 Stunden in Polizeihaft.

Özgür Gündem vom 28.06.2006
Extra-legale Hinrichtung

Die im Ausland erscheinende Zeitung Özgür Politika hat anhand von Fotos, die ein Unteroffizier aufgenommen haben soll, Vorwürfe erhoben, dass der iranische HPG Militante Abbas Emani bei einem Gefecht in der Nähe des Dorfes Tepecik im Kreis Besiri (Batman) am 25. August 2005 lebend gefasst und dann umgebracht wurde. Man habe ihm eine militärische Uniform angezogen und er habe dann 3 Kilometer bis zu einem Stützpunkt eines Spezialteams gehen müssen. Dort sei er verhört und dann erschossen worden. Dann habe man ihn wieder zu dem Ort des Gefechtes geschleift und verbrannt. ISKU, Quelle: ANF vom 30.06.2006 (Ergänzung durch das DTF) Gündem beschlagnahmt Das 2. Strafgericht Beyoglu hat die Beschlagnahmung der Ausgabe vom 28. Juni 2006 der in Istanbul erscheinenden Tageszeitung Ülkede Özgür Gündem angeordnet. Anlass ist ein Artikel unter der Unterschrift „Die Menschheit wird verbrannt“, in dem anhand von Fotos belegt wird, dass der HPG-Kämpfer Abbas Emani vor zehn Monaten nach seiner Gefangennahme hingerichtet wurde. Im Gerichtsbeschluss heißt es, die „Sicherheitskräfte“ würden mit dem Artikel „zur Zielscheibe“ gemacht...

Milliyet vom 28.06.2006
Bürgermeister angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat den Bürgermeister Osman Baydemir wegen einer Rede Ende März angeklagt. Er hatte die Rede bei der Beerdigung von HPG Militanten gehalten, die in der Nähe von Mus getötet worden waren. Dabei soll er gesagt haben: “unser Schmerz war 14, jetzt sind die Schmerzen auf 16 angestiegen”. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bestrafung nach Artikel 314/2 TStG (Unterstützung einer bewaffneten Organisation).

Özgür Gündem vom 29.06.2006
Mord durch Rechtsradikale?

Am 28. Juni sprach Ercan Özmüs, der Bruder des Studenten Özcan Özmüs auf einer Pressekonferenz des IHD in Izmir und erhob den Vorwurf, dass sein Bruder durch Rechtsradikale ermordet wurde. Das eigentliche Ziel des Anschlags aber sei er selbst gewesen. Ercan Özmüs gab an, seit 1996 Funktionär der HADEP gewesen zu sein. “Ich kenne die Täter, denn ich habe sie gesehen. Die Polizei weiß auch, wer den Anschlag verübt hat, aber der Drahtzieher und zwei Personen, die in den Auto waren, sind immer noch auf freiem Fuß. Es sind Aktive des Idealistenvereins. Einer von ihnen ist Yavuz Yigit aus Trabzon. Sein Bruder Ihsan Yigit gehört ebenfalls dazu. Er wurde festgenommen, ebenso wie Gökhan Metin aus Kayseri. Eine weitere Person ist Kadir Yilmaz aus Ödemis (Izmir). Der ‘Hintermann’ (der den Mordbefehl gab) ist der Vorsitzende der Idealisten in Karabaglar mit dem Vornamen Vedat.”

Hürriyet vom 29.06.2006
Verfahren gegen Kaplancilar

Vor der 7. Kammer des Landgerichts Adana wird am 11 August ein Verfahren gegen 64 Personen beginnen, denen neben der Mitgliedschaft in der radikal-islamischen Vereinigung “Union der islamischen Gemeinden – Organisation des föderalen islamischen Staates von Anatolien” (eine Organisation, die von Cemalettin Kaplan gegründet und von seinem Sohn Metin Kaplan geleitet worden sein soll und deshalb auch als Kaplancilar bezeichnet wird) auch diverse Einbrüche zur Last gelegt werden. Unter anderem wird in der Anklageschrift erwähnt, dass die Angeklagten Mahir Ertugrul Zevkililer und Tahsin Mert bei einem Raubüberfall in Isparta im Jahre 2001 den Polizisten Ramazan Caglar ermordeten.

Milliyet vom 30.06.2006
Massengrab bei Kulp

Die militärische Staatsanwaltschaft des 7. Armeechorps hat erneut Ermittlungen im Zusammenhang mit der Entdeckung eines Massengrabs in der Nähe des Dorfes Alaca im Kreis Kup (Diyarbakir) aufgenommen. Dort waren im November 2004 die Überreste von 11 Personen gefunden worden. Zuvor hatte die zivile Staatsanwaltschaft sich für nicht zuständig erklärt. Der Vorsitzendes des IHD in Diyarbakir, Selahattin Demirtas sagte, dass dies den Verdacht erhärte, dass die Opfer von Soldaten ermordet worden. Die DNA Tests hatten ergeben, dass die Überreste zu Dorfbewohnern gehörten, die als “verschwunden” galten.

Bia (Netzwerk) vom 30.06.2006
Journalist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Bagcilar (Istanbul) hat den Kolumnisten Murat Yetkin von der Tageszeitung Radikal nach Artikel 288 TStG angeklagt. In einem Artikel vom 18. September 2005 mit dem Titel “Im Verfahren gegen Orhan Pamuk wird die Türkei angeklagt” soll er Einfluss auf ein laufendes Verfahren genommen haben. Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Bagcilar wird sich am 24. August mit der Sache befassen.

Özgür Politika vom 30.06.2006
Vereinsvorsitzender verurteilt

Die 1. Kammer des Friedensgerichts in Elazig hat Hüseyin Celik, den Vorsitzenden des örtlichen Vereins für Grundrechte und –freiheiten zu einer Geldstrafe von 500 YTL verurteilt. Nach dem Vorfällen im März des Jahres soll er in einer Rede davon gesprochen haben, dass sich die Kurden ihrer Märtyrer annehmen. Damit soll er Straftat und Straftäter gelobt haben, was ein Vergehen nach Artikel 215 TStG ist.

Milliyet/Radikal vom 30.06.2006
Anti-Terror Gesetz verabschiedet

Die Große Nationalversammlung der Türkei hat am 29. Juni die Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes gebilligt. Bestimmungen zur “wirkungsvollen Reue” wurde aus dem Gesetz entfernt. Die CHP hatte befürchtet, dass dies zu einer Begnadigung von Abdullah Öcalan führen könne. Strafen für unbewaffnete Organisationen werden nun durch den Artikel 220 TStG festgelegt. Die Staatsanwaltschaft erhält das Recht, Publikationen, die zu Straftaten anstiften oder Straftaten und Straftäter loben, zu verbieten. Diese Vergehen wurden zu Delikten mit terroristischem Hintergrund, ebenso wie die Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst und die Anstiftung zur Befehlsverweigerung. Die Sicherheitskräfte können, falls der Aufforderung, sich zu stellen, nicht sofort nachgekommen wird, von ihren Schusswaffen Gebrauch machen. Bei Angriffen auf Angehörige der uniformierten Kräfte (auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst) können diese ihre Waffen einsetzen. Personen, die sich während Demonstrationen vermummen, Zeichen von Organisationen bei sich tragen, Parolen von Organisationen rufen oder in Einheitskleidung der Organisationen demonstrieren, werden bestraft. Die Landgerichte, die sich mit terroristischen Straftaten befassen, richten auch über Jugendliche, die älter als 15 Jahre sind. Haftstrafen, die nach dem Anti-Terror-Gesetz verhängt werden, können nicht in Geldstrafen verwandelt und nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.