Wochenbericht 22/2005

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Wochenbericht 21/2005 - Übersicht Wochenberichte 2005 - Wochenbericht 23/2005

Özgür Gündem vom 29.05.2005
Knochen der “Verschwundenen” geborgen

Am 28. Mai wurden die Knochen, die den im Mai 1994 „verschwundenen“ Bahri Budak (61) und seinem Enkel Metin Budak (14) zugerechnet werden, unter der Aufsicht des Staatsanwaltes Tamer Can, dem Landrat von Lice, Ismail Kosum, der Budak Familie und dem IHD Vertreter Irfan Eser geborgen. Es sollen 11 Patronenhülsen in der Gegend gefunden worden sein. Ein DNA Test soll die Identität der Leichen nachweisen.

Milliyet vom 30.05.2005
Flüchtlinge werden vermisst

Am 29. Mai sank ein Boot mit Flüchtlingen, die von Ayvalik zur griechischen Insel Lesbos fliehen wollten. Der Kapitän, Ismail T. und 5 Personen aus Mauretanien wurden gerettet. 4 Personen aus Mauretanien werden vermisst.

Hürriyet vom 28.05.2005
Minenexplosion

Am 27. Mai fuhr ein Traktor, der Nahrungsmittel zu einer Militäreinheit im Kreis Lice (Diyarbakir) bringen wollte, auf eine Mine. Der Fahrer Hüseyin Bolat, sein Bruder Taha Bolat und die Soldaten Dogan Yarlitas und Musa Memis wurden getötet.

Özgür Gündem vom 01.06.2005
Verfahren gegen DEHAP Funktionäre

Die 3. Kammer des Amtsgerichts in Malatya sprach am 30. Mai das Urteil in einem Verfahren, das nach einem Kongress der Partei am 27. April 2003 eröffnet worden war. Während des Kongresses soll kurdische Musik gespielt und Reden in Kurdisch gehalten worden sein. Die Artikel 81/c und 117 des Parteiengesetzes schreibt den Parteien aber vor, ausschließlich die türkische Sprache zu benutzen. Daher wurden Mustafa Türk, damaliger DEHAP Vorsitzender in der Provinz, der Versammlungsleiter Dogan Karaoglan und Zeki Aktar, ehemaliger DEHAP Vorsitzender für den zentralen Kreis zu Haftstrafen von je 6 Monaten verurteilt. Die Haftstrafen wurden in Geldstrafen von ca. 2.000 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt.

Radikal vom 02.06.2005
Sandra Bakutz freigesprochen

Die 11. Kammer des Landgerichts Ankara sprach die österreichische Journalistin Sandra Bakutz vom Vorwurf einer organisatorischen Verbindung mit der DHKP/C aus Mangel an Beweisen frei. Sie war bei der Einreise in die Türkei festgenommen worden, als sie ein Verfahren gegen Mitglieder der DHKP/C beobachten wollte.

Özgür Gündem vom 03.06.2005
Tod in Haft

Murat Yavuzer (24), der in der Nacht vom 1. Juni in Diyarbakir unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden war, starb auf der Polizeistation Saglik. Er soll sich in der Nacht mit Hilfe seiner Hose erhängt haben.

Weitere Meldungen (DTF)

Radikal vom 30.05.2005
Wahlpropaganda muss in Türkisch sein

Der Autor des Artikels, Adnan Keskin, berichtet aus Ankara, dass die 8. Strafkammer des Kassationsgerichts, am 27. Mai 2005 einstimmig die Verurteilung zweier Personen aufgehoben hat, die im April 2003 vom erstinstanzlichen Strafgericht in Sirnak  zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Yusuf Ugur war im April 2003 für schuldig befunden worden, auf einer Wahlveranstaltung das Musikinstrument Saz gespielt zu haben, Abdülaziz Bilgi war zur Last gelegt worden, eine türkisch-kurdische Kassette abgespielt zu haben. Als Basis für die Verurteilung diente das türkische Wahlgesetz, das Wahlpropaganda in anderen als der türkischen Sprache verbietet. Laut Überzeugung des Kassationsgerichts stellt das Spielen von Musik auf der Saz und das Abspielen von Kassetten keine Wahlpropaganda im Sinne des Wahlgesetzes dar. Auch hätten die Angeklagten die Kassettenmusik eingestellt, als sie von den Sicherheitskräften ermahnt worden seien und somit keinen Tatvorsatz gehabt. Aus diesem Grund sei der Schuldspruch gegen die beiden aufzuheben gewesen. Diese Entscheidung ist wegweisend für künftige Gerichtsurteile.
20 Jahre Gefängnis

Allerdings hat die am 1. Juni in Kraft tretende Änderung des türkischen Strafgesetzbuchs verheerende Auswirkungen für diejenigen, die künftig der Verletzung des im Parteiengesetz und im Wahlgesetz verankerten Sprachverbots für schuldig befunden werden. Nach Artikel 15/1 des bisherigen TStGB beträgt die Höchststrafe für Delikte, deren Obergrenze nicht im Gesetz festgelegt ist, 5 Jahre Haft. Artikel 48 des neuen TStGB besagt dagegen, dass die Höchstgrenze 20 Jahre beträgt. Da im Parteiengesetz für die Verwendung anderer als der türkischen Sprache nur die Untergrenze von 6 Monaten Haft, nicht aber die Obergrenze festgelegt ist, bedeutet dies, dass von nun an für die Verwendung des Kurdischen, Arabischen, Lasischen oder anderer Sprachen für die Wahlpropaganda bis zu 20 Jahren Gefängnis verhängt werden können.

Radikal vom 31.05.2005
Haft für Zeugen Jehovas

Seit 1994 werden Zeugen Jehovas in der Türkei nicht mehr für die Ausübung ihres Glaubens bestraft, mit einer Ausnahme - wenn sie den Kriegsdienst verweigern. So hat jetzt die 3. Kammer des Militärkassationsgerichts das Urteil der Vorinstanz gegen den Zeugen Jehovas A.A. (2 Monate und 15 Tage Gefängnis) bestätigt. Es handelte sich um einen Reserveoffiziersanwärter, der es ablehnte, sich bei der zuständigen Militärbehörde einzufinden. Das Kassationsgericht befand, dass jeder Staat das Recht habe, zu seiner Verteidigung die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Angesichts der geographischen Lage der Türkei im Einzugsbereich bewaffneter Konflikte sei die Wehrpflicht eine der wichtigsten Maßnahmen. Die türkische Republik habe daher für alle Männer die Wehrpflicht eingeführt. Das Kassationsgericht behauptet auch, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in seinen Entscheidungen keine Bewegungen unterstütze, die den Grundregeln und -bedürfnissen der bewaffneten Streitkräfte zuwider laufen. Die Ablehnung des Militärdienst aus religiösen Gründen, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz von Artikel 10 der türkischen Verfassung. Das Argument der Zeugen Jehovas ist, dass die Armee das Töten lehrt und es folglich ein Verstoß gegen die Verfassung sei, Menschen anzuklagen, die für das Recht auf Leben für sich und andere eintreten und deshalb entsprechend ihrer Überzeugung nicht zu den Waffen greifen.
Sechs Jahre Gefängnis

Bis zu einer Entscheidung der Strafkammer des Kassationsgerichts in vollständiger Besetzung aus dem Jahre 1985 wurden die Zeugen Jehovas in der Türkei wegen der Praktizierung ihres Glaubens zu bis zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Seit der Zeit werden diese Strafen nicht mehr verhängt. Die Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas ist jedoch nie auf Verständnis gestoßen. Stets wurde die Formulierung des Oberen Militärischen Verwaltungsgerichts von 1994 zitiert: "Gemäß Artikel 72 der Verfassung ist der Vaterlandsdienst das Recht und die Pflicht jedes männlichen Türken. Die Forderung des Klägers, aufgrund einer Reihe persönlicher Gründe hiervon ausgenommen zu werden, entbehrt jeder legitimen und rechtlichen Grundlage."
"Gegen Militärdienst, Steuer und Stimmabgabe“

(nach Radikal) Die Zeugen Jehovas sind eine Religion mit christlichen Wurzeln, die im 19. Jahrhundert in den USA gegründet wurde. In einigen Ländern sind sie als Religion akzeptiert und streben die Gründung eines religiösen Staates, des Königreichs Gottes an. Sie sind gegen die Ableistung des Militärdienstes, gegen die Stimmabgabe und gegen Blutübertragung und Organverpflanzung. Die Zeugen Jehovas, die weltweit auf 5 Millionen geschätzt werden, werden aufgrund ihrer Handelsgeschäfte als Dollarmilliardäre eingestuft. Die Zeugen Jehovas, die 1914, 1918 und 1925 behaupteten, der Jüngste Tag breche an, behaupten, dass Jesus bald auf die Erde zurückkommen werde. Aufgrund einer Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts wurde der förmliche Antrag der Zeugen Jehovas, sie in diesem Land als Kirche anzuerkennen, mit der Begründung abgelehnt, ihr Verbot der Wahlbeteiligung widerspreche demokratischen Prinzipien. In der Türkei treten die Zeugen Jehovas seit den 1950er Jahren auf. In Griechenland, Armenien, den USA, Deutschland und Korea, wo die Zeugen Jehovas wegen der Verweigerung des Kriegsdienstes bestraft werden können, wird über die Strafbarkeit diskutiert, der Europarat hat zu diesem Thema seine Mitglieder ermahnt.

Özgür Politika vom 01.06.2005
287 Operationen in 1 Jahr

Die HPG hat die Bilanz der bewaffneten Auseinandersetzungen seit dem 1. Juni 2004 bekannt gegeben. An diesem Tage hatte sie den am 1. September 1998 einseitig verkündeten Waffenstillstand aufgehoben. Nach Angaben der HPG gab es von der türkischen Armee 287 Operationen gegen die Guerilla, bei denen es in 184 zu direktem Kontakt kam. Bei den Gefechten und Racheakten wurden 630 Soldaten, 55 Offiziere, 21 Polizisten, 1 Agent und 7 Dorfschützer getötet. Die Verluste auf Seiten der Guerilla wurden mit 96 Opfern bei Gefechten und Einsätzen und 12 Verlusten durch Ertrinken oder Gesundheitsprobleme angegeben.

Özgür Politika vom 01.06.2005
Mysteriöser Tod eines Soldaten aus Batman

Der 20-jährige Ekrem Celik, der seinen Militärdienst in Mugla ableistete, soll am vergangenen Sonntag während des Wachdienstes Selbstmord begangen haben. Die Familie sagte, dass er seit 4 Monaten in Mugla stationiert war und keine Probleme gehabt habe. Die Familie holte den Leichnam von der Gerichtsmedizin in Izmir ab, wurde aber nicht vom Ergebnis einer Autopsie unterrichtet. Es hieß lediglich, dass er sich mit seiner eigenen Waffe gegen 4 Uhr morgens erschossen habe.

Radikal vom 02.06.2005
Urteil gegen Journalisten aufgehoben

Die Tageszeitung „Milliyet“ hatte nach dem Freispruch der Polizisten im Prozess gegen die Folterer der Jugendlichen aus Manisa unter der Überschrift "Da haben sie den Richtigen gefunden" berichtet. Der Richter Mehmet Yilmaz brachte die Sache vor ein Justizgericht. Das Gericht in Manisa verurteilte den Besitzer der Zeitung, Aydin Dogan und den Chefredakteur Eren Güvener zur Zahlung einer Entschädigung. Die 4. Rechtskammer des Kassationsgerichtshofs hob dieses Urteil auf. Da das erstinstanzliche Gericht auf seinem Urteil beharrte, kam die Sache vor die Kammerversammlung am Kassationsgericht. Mit 42 gegen 1 Stimme schloss sich die Kammerversammlung der 4. Kammer an. Dabei betonte sie die Bedeutung der Pressefreiheit, wie sie nach Artikel 28 der Verfassung und im Artikel 1 des Pressegesetzes festgelegt wird.

Özgür Politika vom 03.06.2005
TAK bekennt sich zu Anschlägen

In einem Telefonat mit der Nachrichtenagentur MHA hat eine Person, die sich als Verantwortlicher der Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) ausgab, sich zu Anschlägen in Istanbul, Konya und Adana am 27. und 30. Mai bekannt. Falls die AKP und der Generalstab nicht von der repressiven Politik gegen die Kurden Abstand nähmen, würde es weitere Anschläge geben. TAK warnte die europäischen Touristen, nicht in die Türkei zu fahren.