Wochenbericht 19/2005

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Cumhuriyet vom 07.05.2005
Verfahren gegen Polizisten verlegt

Das Verfahren gegen die Beamten, die für die Erschießung von Ahmet Kaymaz und seinem Sohn Ugur am 21. November 2004 in Kiziltepe (Mardin) verantwortlich gemacht werden, wurde auf Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft vom 21. Februar durch das Justizministerium nach Eskisehir verlegt.

Özgür Gündem vom 08.05.2005
Demo für Studentenführer

Aus Anlass des Todestages der hingerichteten Studentenführer Deniz Gezmis, Hüseyin Inan und Yusuf Aslan veranstaltete eine Gruppe von Studenten an der Universität Kocaeli eine Demonstration während eines Konzertes. Vier Studenten, die Porträts von Ibrahim Kaypakkaya, Hüseyin Aslan und Yusuf Inan aufhängten, wurden festgenommen. Andere Studenten versuchten die Soldaten am Verlassen des Geländes zu hindern. Ihnen wurde die Freilassung versprochen, aber stattdessen wurden die Festgenommenen verprügelt. Daraufhin warfen die Studenten Steine auf die Soldaten. Die Soldaten schossen in die Luft. Eine Kugel traf Caglayan Bozaci am Arm. Ein Soldat wurden ebenfalls durch einen Querschläger verletzt. Es folgten weitere vier Festnahmen. Die Namen der Festgenommenen wurden mit Kazim Oklar, Haydar Yildirim, Çaglayan Bozaci, Dogan Göç, Mehmet Kizilkurt, Özcan Ilter, Özer Senver Kalafat und Kuzey Boy angegeben. Milliyet vom 12.05.2005 Der bei dem Vorfall verletzte Soldat Levent Çenbeli verstarb am 10. Mai im Militärhospital von Istanbul Gülhane.

Radikal vom 08.05.2005
Bombenexplosion

Am 7. Mai fanden Kinder eine Bombe in der Nähe des Dorfes Serenli im Kreis Savur (Mardin). Sie explodierte, als sie sie inspizierten. Ahmet Akin (10) starb und Necdet Oral wurde schwer verletzt.

Milliyet vom 10.05.2005
Urteil wegen Tod in Haft

Am 9. Mai sprach die 2. Kammer des Landgerichts in Kocaeli das Urteil im Verfahren gegen 16 Polizisten, die wegen des Todes von Metin Yurtsever angeklagt waren. Er war bei einer Razzia auf die Büros der HADEP in Kocaeli am 20.11.1998 festgenommen worden und am 23.11.1998 aufgrund von Misshandlungen verstorben. Das Gericht verurteilte die Polizeibeamten Sih Ömer Ediz, Saban Kurnaz, Ismail Türkdemir, Sadettin Topal, Bülent Oral Tunar, Bekir Sahin und Temel Çakmak zu 20 Monaten Haft. Sinasi Yilgin, Süleyman Baskal, Kadir Cenk, Onur Düzcan, Cemil Çetin, Nihal Yücesoy, Mehmet Gürcan, Mustafa Atik und Recai Ergün wurden freigesprochen.

Özgür Gündem vom 12.05.2005
IHD'ler angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Kiziltepe hat den IHD Vertreter für den Südosten, Mihdi Perincek und den Vorsitzenden des IHD in Diyarbakir, Selahattin Demirtas wegen ihres Berichtes zur Ermordung von Ahmet Kaymaz und Ugur Kaymaz (siehe erste Nachricht) angeklagt, da sie in ein laufendes Verfahren eingegriffen haben sollen.

Milliyet vom 12.05.2005
Bombenexplosion

Am 10. Mai fand Mehmet Sabak (55) eine Handgranate in der Nähe von Senköy im Kreis Yedisu (Bingöl). Als er sie in Augenschein nahm, explodierte sie und verletzte ihn schwer.

Weitere Meldungen (DTF)

Radikal vom 13.05.2005
Entscheidung des EMRG zu Abdullah Öcalan

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat seine Entscheidung zum Verfahren gegen Abdullah Öcalan bekannt gegeben. Nur in einigen Punkten der Beschwerde wurden den Antragstellern Recht gegeben und der Türkei eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bescheinigt. Hiernach zitiert nach der Presseerklärung des EMRG: Nach Artikel 5 EMRK war die Zeit der Polizeihaft zu lang und nach Artikel 6 war das Verfahren unfair, weil Abdullah Öcalan nicht von einem unabhängigen und unparteilichen Gericht verurteilt wurde und sein Recht auf Verteidigung eingeschränkt war. Anm.: Im letzten Punkt betrat der EMRG "Neuland". Das Gericht wurde als abhängig und parteilich bezeichnet, obwohl die Türkei durch eine Gesetzesänderung den Militärrichter in den Kammern der Staatssicherheitsgerichte durch einen zivilen Richter ersetzt hatte (das war bislang das Kriterium, um ein Verfahren als "unfair" zu bezeichnen). Zum ersten Mal verwies der EMRG auf die Beschränkung der Verteidigung als ein Element für ein unfaires Verfahren hin. Im Einzelnen wurde festgestellt, dass Abdullah Öcalan nicht genügend Zeit hatte, die Akten zu studieren, zu wenig Kontakt mit seinen Anwälten hatte und bei Vernehmungen von dritten Parteien keine Möglichkeit hatte, Rücksprache mit den Anwälten zu halten.