Wochenbericht 09/2001

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Yeni Gündem vom 25.02.2001
Kind starb im Gefängnis

Am 23. Januar verstarb Mustafa Cökmet (14) im Gefängnis von Urfa. Er soll sich das Leben genommen haben. Der Wärtter Ahmet Demirel wurde wegen „Verletzung der Dienstaufsicht“ angeklagt. Unterdessen hat sich der Vater des Kindes an den IHD in Urfa gewandt. Dort sagte er, daß sein Kind kein Dieb sei, sondern von der Polizei überredet wurde, die Vorwürfe einzugestehen. Des weiteren erwähnte er ein Gehirntrauma, das sein Sohn im Alter von 8 Jahren bei einem Verkehrsunfall erlitten hatte. Die Polizisten hatten deswegen gemeint, daß er entlassen werde, weil er nicht richtig im Kopf sei. Der Vater zweifelte des Selbstmord auch deswegen an, weil sein Sohn den linken Arm nicht benutzen kann und in der Zelle, wo er sich erhängt haben soll, weitere 7 Gefangenen sind.

Evrensel vom 26.02.2001
Vergewaltigung in Haft

Rechtsanwältin Meral Denis-Bestas, die Vorsitzende der Frauenkommission in der Anwaltskammer Diyarbakir, sprach auf einer Konferenz zu „Frauen im Alltag und der Justiz“. Sie sagte, daß sich allein im letzten 123 Frauen an die Kommission geawandt hatten und sich über sexuelle Belästigung bzw. Vergewaltigung in Polizeihaft beschwert hätten. In 47 Fällen sei es zu vollzogener Vergewaltigung gekommen. Bei den Übeltätern handeles es sich um 97 Polizeioffiziere und 24 Soldaten. Von den Opfern seien 93 kurdischer und 24 türkischer Herkunft (der Rest verschiedener Herkunft, u.a. auch eine Deutsche). 14 der Opfer seien aufgrund krimineller Vorwürfe und 107 aufgrund von politischen Vorwürfen festgenommen worden.

Radikal vom 28.02.2001
Gerichte wollen sich nicht dem Massaker im Gefängnis befassen

Gestern fand eine Verhandlung gegen 85 Gefangene aus der Haftanstalt Ulucanlar (Ankara) statt, die ein Massaker vom 26. September, bei dem 10 Gefangene ums Leben gekommen waren, überlebt hatten. Das 7. Strafgericht von Ankara war mit der Sache befaßt, nachdem das 5. Strafgricht nach einem Mißtrauensantrag der Verteidigung die Sache abgegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft behauptete nun, daß der Rückzug des 5. Strafgerichts nicht rechtens sei. Das Strafgericht schloß sich dieser Meinung an wird nun die Akte zum Justizministerium schicken. Dies kann entweder das 7. Strafgericht beauftragen oder die Sache dem Kassationsgerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Den Gefangenen wird Meuterei im Gefängnis vorgeworfen.

Milliyet vom 28.02.2001
„Amnestiegesetz“

Das Verfassungsgericht hat weitere 14 Klagen gegen das Gesetz zur bedingten Haftentlassung und dem Aussetzen von Strafen und Verfahren angenommen. Damit hat sich die Zahl der Klagen, mit denen sich das Verfassungsgericht beschäftigen will, auf 67 erhöht. Dazu gehört auch der § 243 TSG (Folter). Zurückgewiesen wurden bislang 6 Anträge, u.a. auch der § 168 TSG, da die beantragende Stelle dazu nicht befugt sei.

HRFT vom 28.02.2001
Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes

Am 27. Februar gab der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mehrere Entscheidungen bekannt. Zum ersten Mal wurde dabei auch eine Entscheidung über einen Fall von „Verschwindenlassen“ aus der Türkei gefällt. Hamsa Cicek (jetzt 71) hatte die Petition eingereicht. Nachdem der Antrag von der inszwischen aufgelösten Kommission überprüft worden war, ging auch das Gericht davon aus, daß Tahsin und Ali Ihsan Cicek 4 weiteren Bewohnern des Dorfes Dernek (Kreis Lice, Diyarbakir) am 10. Mai 1994 von Gendarmen zu einem Internat in Lice gebracht und dort im Keller festgehalten wurden. Nach 2 Tagen wurden die zwei Brüder aus dem Raum gebracht, mit der Andeutung, daß sie freigelassen würden. Seitdem wurden sie nicht mehr gesehen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Recht auf Leben (Artikel 2 der Konvention), da nach einer solch langen Zeit davon ausgegangen werden müsse, daß beide Personen nicht mehr am Leben seien. Es konnte zwar keinen Verstoß gegen Artikel 3 (Folter und Mißhandlung) feststellen, was die „Verschwundenen“ anbetraf; jedoch sei das, was die Antragstellerin durchgemacht habe, durchaus in diesem Bereich zu bewerten. Ferner wurde eine Verletzung des Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) festgestellt, da diese Bestimmung den Offiziellen eine Verpflichtung auferlege, im Falle von „Verschwindenlassen“ zwingende Maßnahmen zu ergreifen und diesen Vorwürfe unbedingt nachzugehen. In diesem Fall sei auch der Artikel 13 verletzt worden (wirksame Rechtsmittel), da der Vorwurf von Frau Cicek nie ernsthaft untersucht worden sei. Den Erben wurden £ 50.000 als Abfindung zugesprochen und Antragstellerin erhielt £ 20.000 als Entschädigung und Kostenerstattung.

Der englische Text ist unter http://www.echr.coe.int nachzulesen

Cumhuriyet vom 01.03.2001
Verfahren gegen die Gefangenen aus Burdur

Vor dem Strafgericht von Burdur ging das Verfahren gegen 61 Gefangenen weiter, denen Meuterei am 5. Juli 2000 vorgeworfen wird. An dem Verfahren nahmen die inzwischen aus der Haft entlassenen Veli Sacilik (er verlor einen Arm bei dem Angriff auf das Gefängnis), Feryal Demircanund Ayten Yildirim teil. Das Gericht stellte fest, daß einige Aussagen von den inzwischen verlegten Gefangenen per Amtshilfe eingetroffen seien und vernahm Feryal Demircan und Ayten Yildirim (Veli Sacilik hatte zuvor schon ausgessagt). Beiden Angeklagten sagten übereinstimmen, daß es keine Meuterei gegeben habe und auch der Vorwurf nicht zutreffe, daß sie sich geweigert hätten, an Gerichtsverfahren teilnzunehmen. Es sei zu einem direkten Überfall auf sie gekommen und sie hätten nur versucht, am Leben zu bleiben. Die Verteidigung beantragte eine Rückweisung des Verfahrens, da der Staatsanwalt, der die Anklage vorbereitete und derjenige, der seinerzeit für das Gefängnis zuständig war, ein und dieselbe Person sei und es nicht angehen könne, daß von einer Partei, die eine Mitschuld trage, eine Anklage erstellt werde. Das Gericht lehnte den Antrag auf und vertagte sich auf Mai, um weitere Aussagen von Angeklagten abzuwarten.

Evrensel/HRFT vom 01.03.2001
Strafe gegen Folterer ausgesetzt

Zum 2 Mal endete das Verfahren gegen den Polizeibeamten Mahir Güney, dem Folter an Abdullah Salman (13) im November 1994 vorgeworfen wird. Dieses Mal verurteilte ihn das Strafgericht Nr. 1 in Sisli zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die aber wegen guter Führung und der Ansicht, daß der Angeklagte keine weiteren Straftaten begehen werde, zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das erste Urteil (Geldstrafe) aus dem Jahre 1997 war vom Kassationsgerichtshof zurückgewiesen worden.

Yeni Gündem vom 02.03.2001
Akin Birdal vor Gericht

Vor dem2. Strafgericht von Ankara begann der Verfahren gegen den Ehrenvorsitzenden des IHD, Akin Birdal. Das Verfahren wurde aufgrund von Zeitungsartikeln über eine Veranstaltung in Deutschland am 20.10.2000 eröffnet. Dort soll Akin Birdal gesagt haben, daß jedermann wisse, was mit den Armeniern geschehen sei und die Türkei sich für das, was sie den Minderheiten antat, entschuldigen müsse. Dies wurde nach § 159 TSG als „Beleidigung der türkischen Nation“ angesehen. In der Verhandlung sagte Akin Birdal, daß er über Demokratie, Rechtsstaat und Minderheiten gesprochen habe. Er habe gesagt, daß die Minderheiten in der Türkei unrecht behandelt worden seien, aber er habe nicht gesagt, daß die Türkei sich entschludigen müsse. Sein Verteidiger Sedat Aslantas hat die Zeitung „Hürriyet“ wegen falscher Berichterstattung verklagt. Im Verfahren sagte Sedat Aslantas des weiteren, daß die Staatsanwaltschaft nicht einmal seinen Mandanten vernommen habe, bevor eine Anklage erstellt wurde. Das Verfahren wurde auf den 19. April vertagt. Dann soll der Journalist vernommen werden, der den Artikel verfasste.