Wochenbericht 06/2005 - Übersicht Wochenberichte 2005 - Wochenbericht 08/2005
Radikal vom 12.02.2005
Tod in Polizeihaft
Latif Okay, der im Kreis Nazilli (Aydin) am 10. Februar festgenommen wurde, weil er Schmuggel mit historischem Gut betrieben haben soll, verstarb im Krankenhaus Nazilli. Die offizielle Stellungnahme besagte, dass er einen Schwächeanfall hatte und ins Krankenhaus verlegt wurde, wo er starb.
Bia (Kommunikationsnetzwerk) vom 13.02.2004
Journalist entlassen
Yasar Camyar, der ehemalige Chefredakteur der Zeitschrift "Alinterimiz", wurde am 7. Februar aus der Haft entlassen. Er war am 17. Dezember 2004 inhaftiert worden, weil gegen ihn eine Haftstrafe nach § 159 TSG von 16 Monaten bestand, und wurde aufgrund der Gesetzesänderungen entlassen.
Özgür Gündem vom 14.02.2004
Kurdische Lieder und Parolen wurden bestraft
Das Amtsgericht in Bitlis hat die Funktionäre der DEHAP, M. Salih Yalçinkaya, Gürcü Araz, Enver Kurtulus, Sahin Çoban, Celalettin Ilbar, Abdurrahman Eren und Mehmet Can Demir zu einer Haftstrafe von 5 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden in Geldstrafen von je 1.733,55 YTL (neue türkische Pfund) verwandelt (ca. 1.000 Euro). In dem Verfahren ging es um die 1. Ordentliche Hauptversammlung der DEHAP in Bitlis am 11. Mai 2003. Dort sollen kurdische Lieder gesungen und kurdische Parolen gerufen worden sein.
Evrensel vom 12.02.2004
Sandra Bakutz verhaftet
Die österreichische Staatsangehörige Sandra Bakutz, die am 9. Februar in die Türkei kam, um einen Prozess gegen die DHKP/C vor der 12. Kammer des Landgerichtes Istanbul zu verfolgen, kam am 11. Februar unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung in U-Haft. Anscheinend existierte ein Haftbefehl des SSG Ankara aus dem Jahre 2001. Wie verlautete, soll Sandra Bakutz schon einmal 1998 festgenommen worden sein, als sie eine Delegation zu den "Verschwundenen" begleitete.
Cumhuriyet-Radikal-Özgür Gündem vom 16. und 17.02.2005
Demonstrationen für Öcalan
Aus Anlass des Jahrestags der Überführung und Inhaftierung von Abdullah Öcalan in der Türkei wurden am 15. und 16. Februar in vielen Städten Demonstrationen abgehalten. Nach der Demonstration in Mersin am 15. Februar wurde die Leiche von Ümit Gönültas (19) gefunden. Er wurde nach einer Autopsie am 16. Februar beigesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen Ermittlungen aufgenommen. Es soll einen Augenzeugen geben, der gesehen haben will, dass Ümit Gönültas von einem Polizisten erschossen wurde. Der Staatsanwalt Süleyman Ekizer meinte, dass er aber auch von einem Feind erschossen wurde. Der Jugendliche habe eine Vorstrafe wegen Diebstahl, sei in Verbindung mit der PKK aber nicht aufgefallen. Die Tageszeitung Özgür Gündem zitierte einen ungenannten Zeugen, der nach den tödlichen Schüssen durch Beamte der Abteilung für den Kampf gegen Terrorismus, den verletzten Ümit Gönültas zunächst fortbringen wollte, aber den Verletzten liegen ließ, weil er selber unter Beschuss geraten war. Der Zeuge warf der Polizei vor, den Verletzten nicht rechtzeitig in ein Krankenhaus gebracht zu haben. M. Abi (16) wandte sich an den IHD in Van und sagte, dass er auf dem Nachhauseweg am 14. Februar zwar Parolen gehört habe, aber selber nicht an einer Demonstration teilgenommen habe. Er sei aber dennoch von der Polizei festgenommen und mit Gewehrkolben auf den Kopf geschlagen worden. Sie hätten ihn auf den Boden geworfen und ihn mit Füßen auch auf die Finger getreten. Nach einem weiteren Schlag auf den Kopf sei er ohnmächtig geworden und erst wieder an einem Flussbett zu sich gekommen. Von dort habe ein Verwandter ihn nach Hause gebracht.
Milliyet vom 17.02.2005
DEHAP Funktionäre freigesprochen
Das Amtsgericht in Bingöl hat Sait Biçakçi, Mitglied des Parteiparlaments der DEHAP, freigesprochen. Er war nach dem Kongress der Partei in Bingöl vom 29.04.2003 angeklagt worden, weil er sich für die Legalisierung von KADEK ausgesprochen hatte. Der Freispruch wurde u.a. mit der Entscheidung der Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofs zum Journalisten Selahattin Aydar (Milli Gazete) begründet.
Weitere Meldungen (DTF)
Özgür Politika vom 14.02.2005
CHP zieht Bilanz des Ausnahmezustands
Der CHP-Abgeordnete von Diyarbakir und Mitglied des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses, Mesut Deger, hat eine Bilanz des 15 Jahre andauernden Ausnahmezustandes präsentiert. In seinem Bericht weist er auf unterschiedliche Statistiken des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums hin, aber die Zahl der Toten zwischen dem 10. Juli 1987 und 30. November 2002 liege bei etwa 30.000. Das Innenministerium beziffert die Zahl der Toten mit 28.795. Das Justizministerium stellt zu Morde durch unerkannte Täter fest, dass es davon 1.419 gegeben habe. Von den 1.248 politischen Morden im Zeitraum des Ausnahmezustands seien 750 aufgeklärt; in 77 Fällen seien die Täter bekannt, aber auf der Flucht, während 421 ungeklärt geblieben seien. Das Justizministerium nennt auch die Zahl von 72.754 Festnahmen, die in Verfahren gegen 42.795 Personen endeten. Davon seien 4.779 Angeklagte verurteilt worden.
Özgür Politika vom 17.02.2005
Ismet Akkurt in U-Haft
Nach seiner Festnahme am 8. Februar in Berlin hat nun die Bundesstaatsanwalt Haftbefehl gegen Ismet Akkurt, Mitglied des Nationalkongresses von Kurdistan (KNK) erlassen. Dies ist nach Remzi Kartal, dem stellvertretenden Vorsitzenden von Kongra-Gel, die 2. Verhaftung in kurzer Zeit. Dem Vernehmen nach soll der Haftbefehl schon vom 13.04.2004 stammen und sich auf den Vorwurf der Betätigung für die PKK zwischen Juni und Dezember 2001 beziehen.
Özgür Politika vom 18.02.2005
Folter in Gürbulak
Vom Grenzübergang Gürbulak im Kreis Dogubeyazit (Agri) kamen Vorwürfe von 5 Straßenhändlern, dass sie auf der dortigen Polizeistation gefoltert wurden. Die Straßenhändler Ferhat Tasdemir, Ferdi Tasdemir, Müazim Yildirim, Burhan Tayfur und Firat Tasdemir wurden am 16. Februar festgenommen, weil sie aus dem Iran kommend zu viel Zigaretten und Tee bis sich gehabt haben sollen. Sie warfen den Beamten vor, sie mit Schneidewerkzeug gefoltert zu haben. Im Staatskrankenhaus von Dogubeyazit erhielten sie Atteste über 20 Tage Arbeitsunfähigkeit. Am Folgetage meldet Özgür Politika, dass die 5 Straßenhändler in U-Haft genommen wurden.
Özgür Politika vom 18.02.2005
Foltertod in Syrien
Aus Kamislo (Al Qamisli) in Syrien wurden Nachrichten empfangen, dass der Kurde Ahmed Hesen in der Polizeihaft aufgrund von Folter sein Leben verloren hat. In den letzten 6 Monaten soll es immer wieder zu Operationen gegen Kurden gekommen sein. In diesem Zeitraum verloren 8 Kurden ihr Leben durch Folter. Unterdessen haben 50 Kurden, die wegen Zugehörigkeit zur PKK inhaftiert sind, einen Hungerstreik begonnen, der seit 18 Tagen andauert. Allein in der letzten Woche sollen mehr als 100 Personen festgenommen worden sein.
Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 17.02.2005
Strafe wegen Nachricht zum Kopftuchverbot an Gerichten
Die Tageszeitung "Yeni Safak" berichtete am 07.11.2003 vom Ausschluss der Anwältin Hatice Sahin in einem Verfahren vor der 4. Kammer des Kassationsgerichtshofes, weil sie ein Kopftuch trug und benutzte dazu die Schlagzeile "Die Gerichtsbarkeit ist vom Wege abgekommen". Daraufhin beschwerten sich die Richter Fadil Inan, Niyazi Erdogan, Ismet Balseven, Nasuhi Kurtoglu und Celal Aras mit der Begründung, dass der Artikel eine Beleidigung darstelle und verlangten Entschädigung in Höhe von 10.000 YTL. Die 19. Kammer des Amtsgerichts in Ankara befasste sich mit der Sache am 31.03.2004 und entschied in einer Verhandlung, dass jedem der Geschädigten 6.000 YTL als Entschädigung zu zahlen sei. Die Zeitung ging in Revision, die vor der 4. Rechtskammer am Kassationsgerichtshof landete. Diese Kammer wies die Revision zurück und berechnete die Entschädigung auf 133.000 YTL. (ca. 75.000 Euro)
Birgün vom 18.02.2005
Doppelstandard im Strafvollzug
Juristen haben ihre Bedenken über eine Änderung im Gesetzesentwurf zur Anwendung der neuen Strafprozessordnung angemeldet. Für politische Häftlinge wurde die Höchstdauer der Untersuchungshaft auf 10 Jahre festgelegt. Allerdings würde diese Vorschrift erst nach dem 1. April 2008 bei ihnen angewendet. Für gewöhnliche Kriminelle wurde die Höchstdauer der Untersuchungshaft auf 5 Jahre festgelegt. Diese Vorschrift tritt schon am 1. April 2005 in Kraft, d.h. wenn die Verfahren nicht binnen 5 Jahren zu Ende geführt werden, muss der Untersuchungshäftling freigelassen werden. Dies kritisierten sowohl der Abgeordnete Orhan Eraslan (CHP), der Mitglied des Rechtsausschusses ist als auch der Anwalt Ercan Kanar.
Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 18.02.2005
Verfahren gegen "Deng" und "Dema Nu"
Gegen die monatlich in Türkisch und Kurdisch erscheinende Zeitschrift "Deng" (Stimme) und "Dema Nu" (Neue Zeit), die ihr Erscheinen nach 95 Ausgaben eingestellt hat, sind derzeitig noch 15 Verfahren anhängig. Einer der wesentlichen Anklagepunkte ist der Vorwurf, Verlautbarungen der Sozialistischen Partei Kurdistan (PSK) abgedruckt zu haben. Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes hatte sich gegen eine Bestrafung ausgesprochen, da die PSK keine terroristischen Aktionen ausgeführt habe, und es den Gerichten anheim gestellt, zu belegen, dass die PSK eine terroristische Vereinigung sei. Es sind momentan noch 4 Verfahren nach dem Artikel 6/2 des Anti-Terrorgesetzes anhängig. Die anderen Verfahren beziehen sich auf § 159 TSG (5), § 312 TSG (4) und Artikel 7/2 ATG (2). Wegen eines Artikels über einen Vorfall in Sirnak, in dem eine Erklärung der HPG zitiert wurde, hat die Herausgeberin der Zeitung, Zozan Sezer, eine Geldstrafe von 750 YTL und der Chefredakteur Mehmet Aslan eine Strafe von 375 YTL erhalten. Diese Verfahren wurde am 19.10.2004 an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiter geleitet.