Wochenbericht 04/2006

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Milliyet vom 26.01.2006
Vorfälle in Semdinli

Am 25. Januar sagte der Unternehmer Mehmet Ali Altindag im Zusammenhang mit den Vorfällen in Semdinli vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments aus. Er sagte, dass er den Unteroffizier Ali Kaya aus Diyarbakir kenne. Dort habe man ihn Ali aus Mutki genannt. Er sei ein Mitarbeiter des Geheimdienstes der Gendarmerie JITEM. Als solcher habe er ein Dokument gefälscht, wonach Herr Altindag der PKK 350.000 DM gespendet haben solle. Daraufhin sei er festgenommen worden. Als er in Haft war, sei sein Sohn Emin Altindag und ein Freund von ihm auf zweifelhafte Art bei einem Unfall ums Leben gekommen. Herr Altindag nannte weitere Personen, die an solchen Machenschaften beteiligt waren, u.a. den Staatsanwalt am SSG Diyarbakir, Nihat Cakir.

Agentur ANF/Atilim/Milliyet vom 26.01.2006
Bombenanschläge

Am 22. Januar verübte die MLKP ein Bombenattentat auf die Lederfabrik Ileri in Tuzla (Istanbul). Es kam zu Sachschaden. Unterdessen dauert der Widerstand von 34 Arbeitern, die wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft entlassen worden waren, an. Am 25. Januar wurde im Kreis Kiziltepe (Mardin) ein Molotow Cocktail in das Büro der AKP geworfen. Der Anschlag soll von einer Gruppe "Jugendinitiative Apocu” verübt worden sein. Sie wendet sich gegen die Verhängung einer Isolationsstrafe für Abdullah Öcalan. Am 24. Januar detonierten in verschiedenen Räumen der MHP in Trabzon Bomben, die zu Sachschaden führten.

Özgür Gündem vom 27.01.2006
DEHAP'ler verurteilt

Das Amtsgericht in Adiyaman hat am 21. Januar ein Urteil gegen ehemalige Funktionäre der DEHAP gefällt. Sie hatten an der Beerdigung des bei einem Verkehrsunfall in Münster im Januar 2005 gestorbenen Osman Tapti (Mitglied des Nationalparlaments von Kurdistan) und dessen ebenfalls verstorbenen Sohn Kubilay Tapti teilgenommen. Dafür wurden nun Ibrahim Polattas, Emin Uslu und M. Emin Yanardag nach Artikel 215 neues TStG wegen Lobens eines Verbrechens oder Schuldigen zu einem Jahr Haft verurteilt.

Özgür Gündem vom 27.01.2006
Urteil am Landgericht in Malatya

Am 20. Januar fällt die 3 Kammer des Landgerichts Malatya (ehemals SSG) das Urteil gegen Kadir Aydogmus, Zafer Aksoy, Binali Cugur, Soner Atmis, Hidir Alkis und Yusuf Aslan. Sie wurden nach Artikel 169 altes TStG zu einer Strafe von 45 Monaten Haft verurteilt, da sie Mitglieder der HPG geholfen haben sollen. Yusuf Aslan (85), der verschiedene Krankheiten hat, sagte, dass der Überläufer, der gegen ihn ausgesagt hatte, in der Verhandlung angab, dass er Yusuf Aslan beschuldigt habe, weil dieser ihnen nichts gegeben habe.

Weitere Meldungen (DTF)

Agentur ANF vom 23.01.2006
Statistiken des EGfMR

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGfMR) Luzius Wildhaber gab einige Zahlen zu den Beschwerden aus den 41 Mitgliederstaaten des Europarates bekannt. Demnach liegen dem Gericht derzeit 56.795 Beschwerden zur Entscheidung vor. Mehr als 10.000 kommen aus Russland, gefolgt von der Türkei mit 9.627. Die meisten Entscheidungen wurden im letzten Jahr zur Türkei gefällt. Von den 290 Entscheidungen endeten 9 in einer gütlichen Einigung und in 9 Verfahren wurde nicht auf eine Verletzung der Menschenrechte entschieden. In 270 Fällen fand das Gericht die Verletzung von mindestens einem Artikel aus der europäischen Menschenrechtskonvention.

Offenbach, den 25. Januar 2006 Erklärung von Connection e.V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Türkischer Kriegsdienstverweigerer unverhältnismäßig verfolgt

Connection e.V. fordert volle Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte gestern die Türkei, da sie beim Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. "Die zahlreichen strafrechtlichen Verfolgungen in Verbindung mit der Möglichkeit, dass er einer lebenslangen Strafverfolgung unterliegen könnte, stehen im Unverhältnis zu dem Ziel, die Ableistung des Militärdienstes sicherzustellen." Osman Murat Ülke war von 1996 bis 1999 acht Mal wegen seiner Kriegsdienstverweigerung verurteilt worden und insgesamt 701 Tage inhaftiert. Im Anschluss wurde er zwar freigelassen. Da aber die Wehrpflicht in der Türkei erst nach Ableistung des Militärdienstes erlischt, kann er jederzeit erneut einberufen werden, womit der Kreislauf von Verweigerung und Strafverfolgung erneut beginnen würde.. Connection e.V. bedauert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil lediglich auf die unmenschliche Behandlung von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei eingegangen ist, nicht jedoch die Durchsetzung des Menschenrechtes auf Kriegsdienstverweigerung eingefordert hat. In zahlreichen Beschlüssen, z.B. der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wie auch des Europäischen Parlamentes und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wird dieses Menschenrecht eingefordert. Wieder einmal wurde hier die Chance vertan, ein klares Votum für das Recht auf eine Gewissensentscheidung zu setzen. Connection e.V. fordert die volle Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung durch die Türkei. "Dennoch muss das Urteil", so Rudi Friedrich von Connection e.V. heute, "Folgen für den aktuell inhaftierten Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan haben. Er wurde im August 2005 wegen Befehlsverweigerung zwei Mal zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. Zudem war er im Militärgefängnis misshandelt worden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann es hier nur eine Konsequenz geben: Mehmet Tarhan ist unverzüglich freizulassen." Anlässlich der Urteilsverkündung betont Connection e.V. auch, dass die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemängelte Strafverfolgung auch all denjenigen türkischen Wehrpflichtigen droht, die aus der Türkei geflohen sind, weil sie die Ableistung des Dienstes im türkischen Militär verweigern. "Es ist unverantwortlich", so Rudi Friedrich, "wie ignorant deutsche Verwaltungsgerichte mit der Gewissensentscheidung der Betroffenen verfahren. Mit Verweis auf Reformen im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union werden zunehmend Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei in den Asylverfahren abgelehnt. Dabei hat sich an ihrer Strafverfolgung nichts geändert." gez. Karin Fleischmann Weitere Informationen siehe http://www.Connection-eV.de und http://www.Connection-eV.de/Tuerkei/tarhan.html Das Urteil findet sich unter http://www.echr.coe.int/Eng/Press/PressReleasesCMS.htm