Aus DTF
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031027
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Deutsch
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DTF vom 27.10.2003
Neues Gerichtsverfahren gegen die Menschenrechtsstiftung der Türkei TIHV
Am 16.10.2003 hat die TIHV darüber informiert, dass sie in einem Verfahren vor der 15. Kammer des Justizgerichts (asliye hukuk) in Ankara angeklagt ist. In diesem Verfahren wird die Schliessung der Stiftung und Amtsenthebung des Vorstandes gefordert.
Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) wurde nach dem Türkischen Zivilgesetz gegründet und existiert seit dem 30. Dezember 1990. Sie ist eine regierungsunabhängige Organisation.
Seit der Gründung hat jedes Jahr ein Inspektor des Generaldirektorats für Stiftungen die Tätigkeiten der TIHV überprüft. Das nahm jedes Mal maximal eine Woche in Anspruch. Die Kontrolle im Jahr 2001 war anders. Über drei Wochen haben sich drei Inspektoren nicht nur mit den Aktivitäten des letzten Jahres beschäftigt. Die aufgrund der Kontrolle entstandenen Fragen wurde (wie zuvor) beantwortet. Dennoch hat das Generaldirektorat für Stiftungen mit Schreiben vom 28.07.2003 in Bezug auf neun Vorstandsmitglieder und den Status der Stiftung gerichtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren beginnt am 12. November um 11.20 Uhr.
Der TIHV wird vorgeworfen:
A- die Stitftung habe übers Internet zu Spenden aufgerufen... (es geht hierbei um Gelder für die Behandlung von Hungerstreikenden, die von Individuen erbeten wurden)
B- die Stiftung habe im Dokumentationszentrum einen Bericht zur Lage in den Gefängnissen in der Türkei erstellt, diesen Bericht ins Englische übersetzt und auf internationaler Ebene verteilt; es habe ein in Ankara Treffen mit der UN Berichterstatterin zu „Verschwundenen“, Asma Cihangir, gegeben; dabei sei ihr eine Sonderakte zu „Verschwundenen“ und „aussergerichtlichen Hinrichtungen“ übergeben worden; dem Türkeiberichterstatter im Europaparlament, Hannas Swoboda, sei in Ankara ein Bericht zu den Gefängnissen vom Typ E und der Operation vom 19.12.2000 übergeben worden; mit dem Menschenrechtskommissar des Europarates habe es in Ankara ein Treffen gegeben, bei dem ein Bericht „Evaluation von 9 Monaten und Erzwungene Migration“ u.ä. übergeben worden sei...
Damit soll die TIHV gegen das Gesetz Nr. 2860 zum Sammeln von Spenden (und entsprechende Satzungen) und der Satzung zur Gründung von Stiftungen nach dem Türkischen Zivilgesetz verstossen haben.
Wir halten dies für eine Bedrohung der Existenz der Stiftung. Die Ermittlungen haben zwar vor der jetzigen Regierung begonnen, aber dass es zu einem Verfahren kommen konnte, zeigt, dass die 59. Regierung dies gutheisst, denn der Direktor im Amt für Stiftungen wurde von dieser Regierung eingesetzt. Der Vorwurf, Treffen mit Vertretern von internationalen Einrichtungen abgehalten zu haben, ist ein gutes Beispiel dafür, wie ernst es diejenigen meinen, die behaupten, dass die Demokratisierung in der Türkei voranschreite.
Dies ist nicht das erste Verfahren gegen den Vorstand und die Vertretungen (Reha-Zentren) in Ankara, Istanbul, Izmir, Adana und Diyarbakir mit der Forderung, die Arbeit einzustellen. Es ist aber das erste Verfahren, in dem die Amtsenthebung des Vorstandes gefordert wird. Wir denken, das dies eine ernste, demokratische Reaktion verdient.
TIHV und DTF hoffen auf grosses Interesse an der Verhandlung am 12. November und Apell an die verantwortlichen Regierungsvertreter, die Arbeitsbedingungen der Stiftung nicht zu erschweren.