Sortierbare Tabellen
Die Listen sind jeweils nach einer Spalte mit Namen, Datum oder Strafvorschrift (Art. meint entweder den Paragraphen oder das jeweilige Gesetz) durch Klicken auf die Grafik sortierbar. Ein weiterer Klick kehrt die Ordnung um (aufsteigend und absteigend).
Inhaltsverzeichnis |
Listen für das Jahr 2008
Mit rechtem Mausklick können Sie die wichtigsten Bestimmungen bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit in einem separaten Fenster (Tab) öffnen lassen.
Resultate für das Jahr 2008
Das DTF hat im Jahre 2008 insgesamt 246 Meldungen im Bereich Meinungsfreiheit übersetzt. Das sind mehr als 20 Meldungen pro Monat. Auf die Vierteljahre verteilt waren es:
- 1. Quartal 65 Meldungen
- 2. Quartal 66 Meldungen
- 3. Quartal 53 Meldungen
- 4. Quartal 62 Meldungen
Zielgruppen
Die Politiker lagen bei den Zielgruppen deutlich vorne. Unter den 108 Meldungen zu Politikern bezogen sich 26 auf Politiker, die das Amt eines Bürgermeisters bekleideten. Unter der Rubrik Autor sind nicht nur Schriftsteller, sondern auch Journalisten und Verleger gemeint.
Zielgruppe Anzahl Politiker 108 Autor 66 Menschenrechtler 13 Akademiker 6 Student 6 Gewerkschafter 3
Strafbestimmungen
Unter den wichtigsten Bestimmungen bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit hat der Artikel 7(2) des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus (das Anti-Terror-Gesetz, ATG) dem Artikel 301 des Strafgesetzes (TSG) eindeutig den Rang abgelaufen. Das ist vor allem auf die Gesetzesänderung vom Mai 2008 zurückzuführen.[1]
Unter den 246 Meldungen zur Meinungsfreiheit bezogen sich nach Quartalen aufgeteilt die jeweilige Anzahl auf folgende Artikel:
Artikel 215 216 222 288 301 318 2911 5816 220(7) 6(2) 7(2) 1. Quartal 8 2 8 3 9 1 3 3 3 1 21 2. Quartal 14 7 3 2 3 1 2 1 1 30 3. Quartal 12 2 3 4 4 3 1 1 3 17 4. Quartal 6 2 10 3 4 5 2 1 2 26 Summe 40 13 24 12 20 7 10 5 6 6 94
Wie zu sehen ist, war der Artikel 7(2) des ATG mit 94 Meldungen führend. Der Artikel 215 TSG kam in 40 Meldungen vor. Dies waren vor allem Verfahren, in denen Personen, die Abdullah Öcalan als "werter Öcalan" bezeichnet hatten, angeklagt waren. Nicht berücksichtigt wurden Verfahren, die keiner Strafbestimmung zugeordnet werden konnten (Mangel der Zeitungsmeldung), die als Verstoß gegen das Parteiengesetz (2820) angesehen wurden, Beleidigung des Staatspräsidenten (Artikel 299 TSG) beinhalteten oder in denen Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch angeklagt waren.
Urteile
Wie auf der Seite Urteile in Prozessen aus dem Jahre 2008 zu sehen ist, wurde bei den Verfahren, die mit einem Urteil endeten, im Jahre 2008
- 32 Mal auf Freispruch
- 9 Mal auf Bewährung
- 30 Mal auf Geldstrafe und
- 124 Mal auf Haftstrafe entschieden.
Auf die Strafbestimmungen bezogen ergibt sich folgendes Bild:
Artikel 6(2) 7(2) 215 216 220(7) 222 288 299 301 318 2911 5816 Freispruch 4 2 5 6 4 5 4 1 Bewährung 4 1 3 1 Geldstrafe 1 7 13 2 2 3 1 1 Haftstrafe 1 68 16 5 6 10 3 2 2 1 5
Eine mögliche Fehlerquote in dieser Tabelle könnte sein, dass Haftstrafen von weniger als 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt oder in Geldstrafen verwandelt wurden; die jeweilige Zeitungsmeldung das aber nicht aufführte. Selten angewandte Strafbestimmungen (wie Amtsmissbrauch, siehe oben) wurden nicht berücksichtigt.
- ↑ Einzelheiten stehen in der deutschen Wikipedia