Meldungen im Oktober 2011

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Die folgenden Nachrichten wurden im Oktober 2011 vom DTF erfasst (übersetzt). Für externe Links wird keine Verantwortung bezüglich des Inhalts und der Dauerhaftigkeit übernommen.

Inhaltsverzeichnis

PKK lässt Entführte frei

Nach einer Meldung bei Bianet vom 03.10.2011 hat die PKK am 1. Oktober den Stabsunteroffizier Kemal Ekinci entführt, als er auf dem Weg zu seiner Einheit in Şırnak war. Demgegenüber wurden vier Arbeiter in der Nacht vom 2. Oktober freigelassen. Sie waren nach einem Überfall auf eine Baustelle bei Siirt am 9. September entführt worden. Die freigelassenen Arbeiter Hacı Kozludereli, Ali Çatak, Doğan Dönekli und Doğan Kaz wurden anschließend von der Gendarmerie verhört. Außerdem hat die PKK vier Dorfschützer, die sie am 8. September in der Provinz Şırnak, Kreis Beytüşşebap entführt hatten, wieder freigelassen. Es handelt sich dabei um Mahmut Yalçın, Mehmet Ali Kahraman, Saffet Timur und Nesim Timur.

Von den seit Juli 2011 entführten Personen befinden sich noch drei Soldaten, ein Kandidat für das Landratsamt, zwei Fahrer, ein Dorfschützer und 12 Lehrer in der Gewalt der PKK. Die Tagesezeitung Radikal vom 3. Oktober 2011 berichtete, dass die PKK über ihnen nahe stehenden Internet-Seiten verkündet habe, dass sie die 12 Lehrer bald freilassen werde. Folgende Daten, Orte und Namen wurden genannt:

  • 22. September: Dorf Baharlı (Lice), Mehmet Gözbaşı,
  • 26. September: Dorf Cavundur (Lice), Remzi Savaş,
  • 26. September: Dorf Çiftlibahçe (Hazro), Ahmet Ürün,
  • 27. September: Dörfer Birlik und Dolunay (Lice), Tekin Çakır, Talip Maçin, Ümit Eşer, Tubay Yalçın, Merdal Aksoy,
  • 27. September: In der Provinz Elazığ, Kreis Arıcak, Dorf Yoğunbilek, Gökhan Yıldız, Abdullah Karan, İhsan Sarıkaya und İsmail Yücel.[1]

Das Netzwerk BIA vom 04.10.2011 meldete, dass in der Nacht vom 3. Oktober vier Lehrer, die in den Kreisen Hazro und Lice entführt wurden, auf freien Fuß kamen. Es handelt sich dabei um Ahmet Ürün, Remzi Savaş, Tekin Çakır und Talip Maçin. Nach ihrer Freilassung gingen sie zum İHD Diyarbakır. Von hier wurden sie von Anwälten zur Staatsanwaltschaft begleitet, Dort wurden ihre Aussagen aber nicht aufgenommen, sondern sie wurden zur Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus beim Polizeipräsidium geschickt.

Die Tageszeitung Radikal vom 06.10.2011 berichtete, dass die vier in der Provinz Elazığ, Kreis Arıcak, Dorf Yoğunbilek entführten Lehrer Gökhan Yıldız, Abdullah Karan, İhsan Sarıkaya und İsmail Yücel in der Nähe des Dorfes Çevrecik freigelassen wurden. Sie machten eine Aussage auf der Gendarmeriestation von Arıcak. Von den ursprünglich entführten 12 Lehrer sind nun noch die im Kreis Lice der Provinz Diyarbakır entführten Lehrer Mehmet Gözbaşı, Ümit Eşer, Tubay Yalçın und Merdal Aksoy in den Händen der HPG.

Demgegenüber berichtet Bianet vom 06.10.2011, dass auch die Lehrer Ümit Eşer, Tubay Yalçın und Merdal Aksoy in der Nacht vom 5. Oktober freigela wurden und nur das Schicksal von Mehmet Gözbaşı unklar sei. Er hatte anstatt Wehrdienst zu leisten als Lehrer gearbeitet.

Die Tageszeitung Radikal vom 12.10.2011 meldet, dass auch der Lehrer Mehmet Gözbaşı freigelassen wurde.

Premierminister kritisiert deutsche Stiftungen

Nachdem in der Zeitung "Milliyet" die Kolumnistin Aslı Aydıntaşbaş eine Aussage des Premierminister Recep Tayyip Erdoğan in der Weise interpretiert hatte, dass deutsche Stiftungen in der Türkei Stadtverwaltungen unter Leitung der CHP und der BDP und damit die Opposition und die PKK unterstütze, folgten neben einer Art von Richtigstellung auch Kommentare in den Medien der Türkei. So wurde in Radikal vom 03.10.2011 berichtet, habe Erdoğan die CHP nur dazu aufgefordert, die Hilfen der Stiftungen für bestimmte Stadtverwaltungen zu untersuchen. Er habe dabei von Krediten gesprochen, die vergeben würden. Eine Journalistin habe daraus "Geld für die PKK gemacht".

Nach einer Meldung in Radikal vom 03.10.2011 hat der Bürgermeister von Diyarbakır, Osman Baydemir auf einem Empfang der deutschen Botschaft zum Tag der deutschen Einheit zur Kritik des Premierminister Stellung genommen und gesagt, dass die Kreditvereinbarungen mit Zustimmung des Staatlichen Planungsamtes und der Staatskasse getroffen wurden und niemand daraus einen persönlichen Vorteil gezogen habe. Er beschuldigte den Premierminister, eine neue Operation gegen die der BDP angehörigen Bürgermeister zu beginnen, nachdem viele von ihnen schon im Gefängnis seien. Bianet vom 3. Oktober 2011 zitierte Ulrike Duffner von der Heinrich-Böll-Stiftung u.a. mit folgenden Worten:

Wie vor 10 Jahren der Staatsanwalt Nuh Mete Yüksel am SSG Ankara so denkt der Premierminister wohl, dass die Konrad Adenauer, Friedrich Ebert, Friedrich Naumann und Heinrich Böll Stiftung die Türkei spalten wollen. In der Türkei arbeiten wir als Verein. Wir vergeben keine Kredite, sondern unterstützen bestimmte Projekte. Vielleicht meint der Ministerpräsident aber auch die KfW, die in den vergangenen Jahren verschiedene Verträge mit der türkischen Regierung abgeschlossen hat. Unser Verein hat keine besondere Nähe zu einer politischen Partei und wenn der Premierminister möchte, dass wir mit Stadtverwaltungen der AKP zusammen arbeiten, dann soll er das offen sagen.

Mazlum-Der zum KDV Inan Süver

Nach einer Meldung in Bianet vom 03.10.2011 hat eine Delegation von Mazlum-Der aus in Izmir den Kriegsdienstverweigerer Inan Süver im L-Typ Gefängnis von Kepsut in der Provinz Balıkesir besucht und danach einen Bericht heraus gegeben. Demnach dauere sein Hungerstreik weiter an. In der Zeit als er mit Schwerverbrechern zusammen gehalten wurde, sei er verbal, physisch und psychologisch unter Druck gesetzt worden, aber seine Gesuche, mit politischen Gefangenen oder aber alleine in eine Zelle verlegt zu werden, seien nicht beachtet worden.

Zur Zeit verbüße er eine Strafe von 20 Tagen Einzelhaft wegen des Verbrennens seiner Matratze im Gefängnis in Manisa, danach folgten 20 Tage Einzelhaft wegen der Flucht aus der halboffenen Anstalt in Saruhanlı und am Schluss stünden weitere 10 Tage Einzelhaft wegen des Sprungs vom Dach des Gefängnisses in Kepsut. Diese Aktion wurde von der Delegation als Selbstmordversuch bewertet. Die Delegation kam des Weiteren zu dem Schluss, dass der Hungerstreik schon bald zu einem lebensbedrohenden Risiko werden könne.

Operationen gegen KCK intensiviert

In den letzten 6 Monaten ist es wieder zu zahlreichen Festnahmen und Verhaftungen von vermeintlichen Mitglieder der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) gekommen. Unter Berufung auf Zahlen der BDP berichtete Bianet vom 06.10.2011, dass es seit April 2009 zu 7748 Festnahmen kam. Gegen 3895 Personen wurden Haftbefehle ausgestellt (U-Haft angeordnet). In den letzten 6 Monaten kam es zu 4148 Festnahmen. Gegen 1548 der Festgenommenen wurden Haftbefehle ausgestellt. Zu den Operationen des letzten Monats gehören:

  • 23. September 2011: 30 Verhaftungen in Izmir
  • 22. September 2011: 47 Verhaftungen in Şırnak
  • 2. und 3. Oktober 2011: 31 Festnahmen in Diyarbakır (Polizeihaft dauert an)
  • seit dem 3. Oktober 2011: 115 Festnahmen in İstanbul (Polizeihaft dauert an) ANF vom 07.10.2011 meldet, dass 43 Personen einem Haftrichter vorgeführt wurden und 37 von ihnen in U-Haft kamen.
  • seit dem 4. Oktober 2011: 120 Festnahmen in Mersin (54 Personen sind noch in Polizeihaft)+
  • 1. Oktober 2011: Von den in Gaziantep festgenommenen Personen kamen 20 Menschen am 4. Oktober in U-Haft
  • 3. Oktober 2011: in Tatvan (Bitlis) wurden 11 Personen verhaftet, 2 Festgenommenen wurden freigelassen

Nach der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts der EU[2] gab es einen Protest des Innenministeriums der Türkei wegen überhöhten Zahlenangaben. Wie Radikal vom 14.10.2011 berichtete, soll die Zahl der in U-Haft befindlichen Angeklagten wegen Zugehörigkeit zur KCK nicht ca. 2000, sondern lediglich 605 betragen. Demgegenüber nennt der Bericht der EU auf der Seite 6 die Zahl von über 2000 Festnahmen (Personen, die in Polizeihaft genommen werden, nicht Haftbefehle oder Untersuchungshaft, in Englisch: detained) seit April 2008. Gesondert wird auf das zentrale KCK Verfahren in Diyarbakir mit 152 Angeklagten, davon 104 in U-Haft hingewiesen.

Zentrale Punkte des EU Fortschritts-Berichts

Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober 2011 in einer gesonderten Mitteilung auf die zentralen Erkenntnisse (en: key findings) des Fortschritts-Berichts hingewiesen. Allgemein wird der Türkei ein Fortschritt in Richtung der Kriterien für einen Beitritt zur EU bescheinigt. Es müssen aber noch einiges in Richtung fundamentaler Rechte getan werden, insbesondere was die Meinungsfreiheit angehe.

Deutlicher wird der Bericht selber. Auf Seite 25 des Berichts wird auf das problematische Strafrecht hingewiesen, das es ermöglicht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dazu gehöre das Pressegesetz und das Gesetz zum Schutze von Atatürk. Einer Revision bedürfen verschiedene Artikel des Strafgesetzes. Dazu gehören der Artikel 125, der Diffamierung unter Strafe stellt, sowie die Artikel 214, 215, 216 und 220, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen. Überdacht werden sollte auch der Artikel 226, der die Verbreitung obszönen Material unter Strafe stellt. Problematisch sind der Artikel 285, der die Geheimhaltung von Ermittlungen schützen soll, sowie der Artikel 288, der Versuche, die Justiz zu beeinflussen, unter Strafe stellt. Auch Artikel 318, der die Entfremdung vom Militärdienst als Delikt beschreibt, sollte revidiert werden. Bedenklich ist auch die Definition von Terrorismus im Anti-Terror Gesetz. Insbesondere die Artikel 6 und 7 müssen revidiert werden.

Nach Ausgrabung: Keine Spuren von Folter

Ferit Demir berichtete in Radikal vom 26.10.2011 von den Ermittlungen zum Foltertod von Ali Ekber Yürek.[3] Das Grab von Ali Ekber Yürek war am 6. Mai 2011 geöffnet worden und es wurden Proben der Knochen entnommen. Sie wurden zur Rechtsmedizin in Istanbul geschickt. Dort wurde festgestellt, dass 30 Jahre nach dem Tod keine Spuren von Folter mehr festgestellt werden könnten. Der ältere Bruder von Ali Ekber Yürek, Mehmet Yürek sagte, dass sein Bruder als Lehrer in der Provinz Kahramanmaraş, Kreis Afşin nach dem 12. September 1980 festgenommen wurde. Er selber könne bezeugen, dass sein Bruder gefoltert wurde. Der Leichnam sei ihm am 25. Mai 1981 ausgehändigt worden. Neben Verbrennungen und Wunden an den Lippen, Fingern, Zehen und am Penis habe er einen gebrochenen Arm und Rippen gehabt.

Man habe ihm gesagt, dass sein Bruder Selbstmord begangen habe. Der Mitgefangene Kalender Hışır habe ihm berichtet, dass sein Bruder zwei Wochen lang gefoltert wurde und er verstarb, als man Sandsäcke auf ihn warf. Seinerzeit habe der Staatsanwalt Hüseyin Türker die Ermittlungen eingestellt, weil ein Arzt als Todesursache Aussetzen der Atmung bescheinigte und die Aussage von Hışır keine Beachtung fand.

Am 12. September 2010 habe er erneut eine Strafanzeige gestellt. Die Akte wurde später nach Ankara geschickt, wo alle Verfahren wegen des Putsches vom 12. September geführt werden. Die Ermittlungen werden bei der Staatsanwaltschaft mit Sonderbefugnissen unter der Nummer 2011/150 geführt. Trotz des Berichtes von der Rechtsmedizin glaubt Mehmet Yürek, dass es mit den Zeugen und anderen Beweisen möglich sein sollte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

EGMR zu Artikel 301

Das Netzwerk BIA vom 26.10.2011 teilte mit, dass Prof. Dr. Taner Akcam sein Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), in dem er seine Rechte auf Meinungsfreiheit wegen Ermittlungen nach Artikel 301 TSG verletzt habe, gewonnen hat. Das unter dem Aktenzeichen 27520/07 geführte Verfahren wurde am 25.10.2011 entschieden.[4]

Hintergrund des Verfahren

Am 6. Oktober 2006 wurde ein Artikel von Taner Akcam in der türkisch-armenischen Zeitschrift Agos veröffentlicht, in dem er die Strafverfolgung von Hrant Dink, dem Herausgeber von Agos, unter Artikel 301 TSG wegen Verunglimpfung des Türkentums kritisierte. Daraufhin wurden Ermittlungen gegen Taner Akcam eingeleitet und er wurde von der Staatsanwaltschaft in Şişli (Istanbul) vorgeladen. Am 5. Januar 2007 machte Taner Akcam seine Aussage, in der u.a. angab, dass die Ereignisse von 1915 als Völkermord im Sinne der UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 betrachtet werden könnten. Er habe in seinem Artikel aber weder eine Rasse, ethnische Gruppe oder eine Nation verunglimpft. Am 30. Januar 2007 stellte der Staatsanwalt die Ermittlungen mit der Begründung ein, dass die von Herrn Akcam gemachte Äußerungen durch Artikel 10 des Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt seien. Der Beschwerdeführer R.A. (die Person, die Taner Akcam angezeigt hatte) widersprach der Einstellung des Verfahrens aber ein Gericht in Beyoğlu wies den Widerspruch zurück.

Am 11. Oktober 2007 verurteilt des Strafgericht in Şişli Arat Dink und Serkis Seropyan (beide von AGOS) zu einem Jahr Haft nach Artikel 301 TSG, weil sie die türkische Nation mit Völkermord bezichtigt hätten. Mit diesem Urteil wurde auch festgestellt, dass der Staatsanwalt in Şişli zu Unrecht das Verfahren gegen Taner Akcam eingestellt habe. Erneut wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt. Dagegen wurde am 28. November 2007 wieder auf Einstellung des Verfahrens entschieden. Von Seiten der türkischen Regierung wurde eine weitere Entscheidung auf Einstellung eines Verfahrens gegen Taner Akcam vom 17. Februar 2006 vorgelegt. Es ging um einen Artikel in Agos vom 14. Oktober 2005, in der Taner Akcam versucht haben sollte, das Verfahren gegen Hrant Dink zu beeinflussen und die türkische Republik verunglimpft haben sollte. Die Ermittlungen wurden wegen Verjährung eingestellt. Weitere Verfahren soll es gegen Prof. Dr. Akcam nicht gegeben haben.

Statistische Angaben

Im Laufe des Verfahrens vor dem EGMR machte die türkische Regierung Angaben zur Strafverfolgung unter Artikel 301 TSG (bis 2005 159 TSG). Demnach sei es nach der Revision des Artikel 301 TSG vom 8. Mai 2008 bis zum 30. September 2009 zu 955 Anfragen beim Justizministerium für ein Verfahren unter dieser Bestimmung gekommen. Es sei aber nur in 77 Fällen Erlaubnis erteilt worden, Verfahren durchzuführen. Zwischen 2003 und 2007 hingegen habe es 1.894 Verfahren gegeben. In 744 sei es zu einer Verurteilung gekommen und 1.142 Fällen erfolgte Freispruch. 193 Fälle seien noch nicht abgeschlossen.

Die Urteilsbegründung

In der Begründung seiner Entscheidung sagte der EGMR, dass der Antragsteller noch nicht unmittelbar das Opfer einer Menschenrechtsverletzung geworden sei. Ein Fall könne aber vorgebracht werden, wenn eine gesetzliche Bestimmung mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte unvereinbar sei. Wegen seiner Publikationen zur armenischen Frage laufe der Antragsteller Gefahr, erneut Ermittlungen und einem Strafverfahren nach Artikel 301 TSG ausgesetzt zu sein. Das Gericht verwies dabei auf die Entscheidung zu Hrant Dink, der unter Artikel 301 TSG verurteilt wurde und aufgrund seines Stigmas durch ultra-nationalistische Gruppen später ermordet wurde. Auch der Antragsteller sei schon das Opfer von Kampagnen zur Einschüchterung gewesen.

In den Augen des Gerichts haben die Veränderungen an Artikel 301 TSG nicht die nötige Sicherheit vor Strafverfolgung aufgrund von Meinungsäußerungen eingebracht. Schließlich gebe es immer noch eine gehörige Anzahl von Verfahren nach dieser Bestimmung. Der Kommissar für Menschenrechte beim Europarat habe auch festgestellt, dass die Bedingung einer Erlaubnis des Justizministeriums nicht eine grundlegende Überarbeitung der Vorschrift ersetzen könne. Dabei müsse auch die Rechtsprechung des Kassationshofs berücksichtigt werden, der u.a. das Urteil gegen Hrant Dink bestätigt habe. Auf diesem Hintergrund müsse jede Äußerung gegen die offizielle Ansicht zur Armenierfrage als möglicher Verstoß gegen Artikel 301 TSG angesehen werden. Daher seien die Drohungen gegen den Antragsteller als real zu bezeichnen.

Einzelnachweise

  1. Siehe auch Monatsbericht für September 2011
  2. Der am 12. Oktober 2011 in Englisch veröffentlichte Bericht ist auf den Seiten der Europäischen Kommission als PDF-Datei vorhanden.
  3. Siehe hierzu die Meldungen im April 2011 und Meldungen im Mai 2011
  4. Das Urteil in Englisch kann auf der Suchseite des EGMR durch Eingabe des Aktenzeichen gefunden werden.
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