Meldungen im November 2011

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Die folgenden Nachrichten wurden im November 2011 vom DTF erfasst (übersetzt). Für externe Links wird keine Verantwortung bezüglich des Inhalts und der Dauerhaftigkeit übernommen.

Inhaltsverzeichnis

Staatsanwalt darf angeklagt werden, sein Verteidiger soll gehen

Nach einem Bericht in Radikal vom 01.11.2011 hat der Hohe Rat für Richter und Staatsanwälte (HSYK) beschlossen, dass der ehemaligen Oberstaatsanwalt in Erzincan und jetzige Abgeordnete der CHP für die Provinz Denizli, İlhan Cihaner angeklagt werden kann. Gegen seinen Verteidiger Turgut Kazan (ehemaliger Vorsitzender der Anwaltskammer Istanbul) wurde ein Verfahren auf Entzug der Lizenz eingeleitet.

İlhan Cihaner war im Rahmen der Ergenekon Ermittlungen in Erzincan am 17. Februar 2010 inhaftiert worden. Dort erreichte ihn am 23. Februar 2010 der Brief eines İbrahim Gezer, der in Izmir unter dem Vorwurf einer bewaffneten Plünderung inhaftiert war. In dem Brief behauptete er, dass er in eine Nachhilfeschule Risale-i Nur in Erzurum gegangen sei[1] und er habe dort den Staatsanwalt Osman Şanal, der İlhan Cihaner verhaften ließ und zwei weitere Staatsanwälte gesehen. Sie hätten an einem Unterricht für Beamte teilgenommen. Mit einem Polizeibeamten aus der Nähe von Cihaner seien Pläne gegen den Oberstaatsanwalt geschmiedet worden.

Turgut Kazan übergab diesen Brief am 1. März 2010 der gegen Cihaner ermittelnden Staatsanwaltschaft in Erzurum. Da nichts geschah, legte er den Brief am 27. April 2010 erneut vor. An diesem Tag wurde İbrahim Gezer durch einen Staatsanwalt in Erzurum vernommen. Sowohl an diesem Tag als auch in einer weiteren Aussage vom 19. Juli 2010 wiederholte Gezer seine Vorwürfe. Da die Aussage im Widerspruch zu anderen Beweisen und abgehörten Telefonaten stand, wurde gegen Gezer ein Verfahren wegen Beeinflussung der Justiz durchgeführt und er wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt. Im Anschluss an eine Gerichtssitzung kritisierte der Anwalt Turgut Kazan die Tatsache, dass der Brief nicht als Beweisstück akzeptiert wurde. Er wurde daraufhin angeklagt, Angehörige der Justiz zur Zielscheibe von Terrororganisationen gemacht zu haben. Das Verfahren wird heute vor der 2. Kammer mit Sonderbefugnissen für schwere Straftaten in Erzurum beginnen. Neben einer Strafe von bis zu 3 Jahren Haft muss er damit rechnen, ein Berufsverbot zu erhalten.

Nun doch Ermittlungen wegen Folter?

Nach einer Meldung in Radikal vom 09.11.2011 soll die Staatsanwaltschaft in Ankara nun doch zu Foltervorwürfen nach dem 12. September 1980 ermitteln. Dafür soll der Staatsanwalt Mustafa Bilgili verantwortlich sein. Alle Beschwerden gegen die Militärherrschaft nach dem Putsch 1980 wurden in Ankara gesammelt und zunächst von der Staatsanwaltschaft mit Sonderbefugnissen (ehemals Staatsanwaltschaft an Staatssicherheitsgerichten) "bearbeitet". Hier wurde am 27. September 2010 auf Nichtzuständigkeit erkannt und die Akten wurden der gewöhnlichen Oberstaatsanwaltschaft in Ankara übergeben.

Hier wurden 317 Akten angelegt und Anfragen zu Putschplänen gemacht. Danach wurde wiederum auf Nichtzuständigkeit entschieden und die Akten kamen erneut zur Staatsanwaltschaft mit Sonderbefugnissen. Die allgemeinen Ermittlungen werden vom Staatsanwalt Kemal Çetin geleitet. Der Staatsanwalt Mustafa Bilgili ist für die ungefähr 600 Strafanzeigen wegen Folter verantwortlich. Neben dem ehemaligen Juntachef Kenan Evren werden auch bekannte Personen wie Vecdi Gönül, Mehmet Ağar, Mehmet Eymür und Hayri Kozakçıoğlu als Verdächtige genannt.

Am 13.11.2011 berichtete die Tageszeitung Radikal, dass der Staatsanwalt mit Sonderbefugnissen in Ankara, Mehmet Özgür die Mitglieder des "Vereins der 78er" für den 14. November 2011 vorgeladen habe, um eine Aussage zu machen. Der Verein hatte zuvor eine gemeinsame Strafanzeige gegen die Putschisten gestellt. Unter den Beschwerdeführern war auch İpek Keskin Gür, die ältere Schwester von Orhan Keskin, der im Gefängnis von Diyarbakır ums Leben gekommen war.[2] Der Vorsitzende des Vereins, Hüseyin Esentürk sagte, dass sie Zweifel hätten, ob am Ende der Ermittlungen von den Putschisten Rechenschaft verlangt werde oder nicht. Sie würden aber in jedem Fall den rechtlichen Kampf fortführen.

Fast 1000 Beschwerden zum Gefängnis in Diyarbakir

Nach einem Bericht in der Tageszeitung Milliyet vom 14.11.2011 führt die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir ihre Ermittlungen wegen der Vorkommnisse im Militärgefängnis von Diyarbakir (auch bekannt als Gefängnis Nr. 5) zwischen 1980 und 1988 fort. Etliche der inzwischen fast 1000 Beschwerdeführer wurden zur Gerichtsmedizin geschickt und bei einigen wurden dauerhafte Schäden aufgrund der Folter festgestellt. Des Weiteren wurden vom Innen- und Verteidigungsministerium die Namen des in den fraglichen Jahren beschäftigten Personals angefordert. Bei dem Vergleich von 14 Namen, die das Verteidigungsministerium mitteilte, mit den 22 Namen, die die Geschädigten angegeben hatten, konnte keine Übereinstimmung gefunden werde. Deshalb wurde eine neue Liste angefordert. Die Initiative der 78'er teilte mit, dass das Ministerium die Namen von Wärtern mitgeteilt habe, die nach 1984 Dienst versahen, während es vor allem um die Namen derjenigen gehe, die zwischen 1980 und 1984 im Dienst waren.

Mehmet Ağar als Folterer beschuldigt

Nach dem Aufruf der Staatsanwaltschaft in Ankara haben Mitglieder der Föderation Revolutionäre 78er als Geschädigte ausgesagt. Mustafa Kahya sagte aus, dass er nach dem 12. September (1980) auf der politischen Abteilung der Polizei in Istanbul verhört wurde und unter seinen Folterern Mehmet Ağar und der ehemalige Gouverneur für das Gebiet unter Ausnahmezustand, Ünal Erkan waren. Mustafa Kahya wurde nach 44 Tagen mit Verhören zur politischen Polizei in Antalya geschickt und dort weiter verhört. Am 13. April 1982 wurde er ins Gefängnis in Buca (Izmir) eingeliefert. Weil sie sich weigerten, Einheitskleidung anzuziehen, seien er und 12 Freunde splitternackt ausgezogen worden und hätten 13 Tage im Keller verbringen müssen. Erst als der Arzt sagte, dass sie sterben würden, erhielten sie ihre Kleidung wieder.

Andere Foltermethoden

Die Tageszeitung Radikal vom 10.11.2011 berichtet von neuen Zahlen der Menschenrechtsstiftung TIHV. Demnach haben sich im Jahre 2010 160 Personen bei der TIHV gemeldet und angegeben, in diesem Jahr gefoltert worden zu sein. Physische Folter habe abgenommen, dafür sei es vermehrt zu psychologischer Folter gekommen, obwohl es immer noch Beschwerden über Bastonade, Ziehen an den Haaren, Quetschen der Hoden oder Aufhängen gebe. Auffallend sei auch die Anzahl der Foltervorfälle außerhalb offizieller Orte für Festgenommene. Das Alter der Gefolterten habe zwischen 13 und 61 Jahren, bei einem mittleren Alter von 28 Jahren gelegen. 70% der Gefolterten wurden im Osten und Südosten der Türkei geboren. Unter den Gefolterten wurden 120 aus politischen Gründen, 35 wegen gewöhnlicher Kriminalität und fünf aus geschlechtlichen Gründen festgenommen.

Mangelnde Ermittlung wegen Folter

Bianet vom 09.11.2011 berichtete von einer Entscheidung im Falle von Esma Halat.[3] Sie wurden 1960 als Mann geboren, hatte dann aber eine geschlechtsangleichende Operation und wurde zur Frau. Am 21. Oktober 1999 wurde sie festgenommen und auf die Wache in Beşiktaş (Istanbul) gebracht. Sie soll dort von einem Beamten misshandelt und bedroht worden sein. Der Beamte soll einen Schlagstock gegen ihre Genitalien und Brüste gepresst und sie gezwungen haben, die Brüste zu entblößen. Dann habe er gedroht, sie umzubringen und in einem Wald zu verscharren, wenn sie die Gegend nicht verließe und weiterhin Prostitution betreibe. Frau Halat gab weiter an, auf Hände, Rücken und Gesäß geschlagen worden zu sein.

Nach ihrer Strafanzeige wurden sie und der beschuldigte Polizeibeamte vernommen. Dieser wies die Beschuldigungen von sich. Frau Halat wiederholte die Vorwürfe, konnte den Beamten aber nicht auf einem Foto indentifizieren. Im Juni 2000 wurden die Ermittlungen eingestellt. Im Oktober 2000 hatte der Widerspruch Erfolg, zumal es ein ärztliches Gutachten gab. Es wurde ein Verfahren eingeleitet. In der ersten Verhandlung im Juni 2001 sagte Frau Halat, dass der Angeklagte nicht die richtige Person sei und verlangte, dass ihr wirklicher Peiniger vor Gericht komme. Nach 12 Verhandlungen verwies das Gericht die Sache an ein Strafgericht (September 2004). In der Verhandlung vom März 2005 sagte Frau Halat, dass sie nun den Beamten identifizieren könne. Zuvor sei sie unter Druck gewesen, das nicht zu tun. Im Oktober 2005 folgte das Gericht dem Staatsanwalt und sprach den Beamten wegen Mangel an Beweisen frei. Der Kassationshof bestätigte den Freispruch im Januar 2008.

Der EGMR befand, dass das ärztliche Attest teilweise die Vorwürfe von Frau Halat bestätige, sie sei also Gewalt durch eine nicht identifizierte Person ausgesetzt gewesen. Es gebe aber keinen Nachweis, dass sie wirklich in Polizeihaft gewesen und ihr dort die Gewalt zugefügt worden sei. Außerdem habe sie sich in Widersprüche verstrickt. Daher konnte mit fünf gegen zwei Stimmen keine Verletzung des Artikels 3 der EMRK festgestellt werden (Folterverbot). Die Ermittlungen und Verfahren seien jedoch mit 8 Jahren übermäßig lang gewesen und der Kassationshof habe weitere 2 Jahre für eine Entscheidung gebraucht. Des Weiteren habe ein Vorgesetzter gegen den Beamten ermittelt und Frau Halat habe bei der Gegenüberstellung keinen Rechtsbeistand gehabt. Daher sei Artikel 3 EMRK in Bezug auf effektive Ermittlungen verletzt worden.

Nach der Meldung in Bianet verwies der Verein Rosa Leben (Pembe Hayat) darauf, dass die türkische Regierung nach dieser Entscheidung Maßnahmen zum Schutz von Transsexuellen vor den Sicherheitskräften ergreifen müsse.

Überbelegung und Todesfälle im Gefängnis

In einem Artikel von Bianet vom 16.11.2011 wurde der Generalsekretär der TIHV, Metin Bakkalci mit Kommentaren zur Lage in den Gefängnissen zitiert. Bezogen auf die Daten vom April 2011 stieg lauf dem Justizministerium die Zahl der Häftling von 55.000 im Jahre 2005 auf 124.000 im Jahre 2011. Die zur Zeit existierenden 384 Gefängnisse haben demgegenüber eine Kapazität von 114.000. Der Justizminister möchte bis zum Jahr 2014 die Kapazität auf 142.000 erhöhen.

Mit dem Tod des Geheimdienstlers Kaşif Kozinoğlu im L-Typ Gefängnis von Silivri kamen die Todesfälle in Haft erneut auf die Tagesordnung. Metin Bakkalci erinnerte daran, dass Gefangene das gleiche Recht auf gesundheitliche Versorgung wie alle anderen Bürger haben. Dazu gehöre der Zugang zu einem Arzt, wobei die Privatsphäre geschützt sein müsse. Im Jahr 2010 seien 413 Gefangene in der Haft verstorben. In 162 Fällen habe eine Krankheit zum Tode geführt. In 38 Fällen sei von Selbstmord gesprochen worden und in 213 habe es sich um einen natürlichen Tod gehandelt,

Das Buch von Ahmet Şık auf der Buchmesse

Die Tageszeitung Radikal berichtet am 17.11.2011, dass eine Druckversion des bisher nur als Entwurf mit dem Titel "Die Armee des Imam" im Internet kursierenden Werks von Ahmet Şık auf der Büchermesse in Istanbul am Stand von PEN unter dem Titel 000KITAP - Dokunan Yanar (zu lesen als: DAS BUCH: wer daran rührt, verbrennt) erschien. Später wurde es an Ständen weiterer Verlage, darunter auch der Verlag von Ragip Zarakolu, Belge, für 10 Lira zum Verkauf angeboten.

Eine Gruppe mit dem Namen ANGA = Ahmet ve Nedim’in Gazeteci Arkadaşları (Journalistische Freunde oder Kollegen von Ahmet und Nedim) stellte das Buch vor. Als Autoren des Buches sind neben Ahmet Şık weitere 124 bekannte Persönlichkeiten im Buch vermerkt, darunter Can Dündar, Cem Özdemir, Claudia Roth, Ertuğrul Mavioğlu, İsmail Beşikçi, Murathan Mungan, Şanar Yurdatapan und Vedat Türkali.[4]

Prozess vertagt, niemand entlassen

Am 22. November 2011 fand die erste Verhandlung im Verfahren gegen mittlerweile 13 Angeklagte, 11 davon in U-Haft, [5] vor der 16. Kammer für schwere Straftaten in Istanbul statt. Den Angeklagten, unter ihnen Ahmet Şık und Nedim Şener wird Mitgliedschaft und Unterstützung des Geheimbunds Ergenekon vorgeworfen[6] Nach einem Bericht in der Tageszeitung Radikal vom 23.11.2011 reichte der größere Verhandlungssaal der Kammer 1 im neuen Gerichtsgebäude in Çağlayan (Istanbul) nicht aus, um alle Zuschauer und Beobachter aufzunehmen.

Die Anwälte stellten gleich zu Anfang einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Resul Çakır, da er in einem separaten Verfahren gegen die Angeklagten Barış Terkoğlu und Güray Tekin Öz als Geschädigter erscheine. Das Verfahren war eröffnet worden, nachdem OdaTV Fotos von einer Bootsfahrt der in den Ergenekon Verfahren tätigen Richter und Staatsanwälte mit Angehörigen der Polizei veröffentlicht hatte. Das Gericht beschloss, den Befangenheitsantrag an die 17. Kammer für schwere Straftaten in Istanbul zu schicken und vertagte sich auf den 26. Dezember 2011. Erst nach einer Entscheidung über den Befangenheitsantrag soll über eine mögliche Haftentlassung der Angeklagten entschieden werden.

EGMR zu KDV in der Türkei

Am 22. November 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde des Kriegsdienstverweigerers (KDV) Yunus Erçep entschieden.[7] Yunus Erçep wurde 1969 geboren. Im Alter von 13 Jahren konvertierte er zum Glauben der Zeugen Jehovas und verweigerte deshalb den Militärdienst. Yunus Erçep wurde im Januar 1997 für tauglich erklärt und erhielt seinen ersten Bescheid zur Einberufung im März 1998. Er kam dieser und weiteren 14 Bescheiden nicht nach und wurde jedes Mal vor dem Militärgericht in Trabzon angeklagt.

Am 7. Mai 2004 verurteilte ihn das Gericht zu 7.5 Monate Haft. Am 3. Oktober 2005 begann der Strafvollzug, der 5 Monate dauerte. Am 6. Oktober 2006 entschied das Parlament, dass Zivilisten nicht länger vor einem Militärgericht angeklagt werden dürfen. Daher wurden die Verfahren (mittlerweile 25 an der Zahl) vor einem zivilen Gericht fortgeführt.

Der EGMR entschied parallel zu der Entscheidung der Großen Kammer im Fall von Bayatyan v. Armenia, dass der Artikel 9 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR), der die Religionsfreiheit garantiert, nicht explizit das Recht auf Kriegsdienstverweigerung beinhalte, wenn es aber einen Konflikt zwischen der Verpflichtung, Militärdienst zu leisten und dem Gewissen einer Person gebe, dann sei der Artikel 9 EKMR involviert. Es gebe keinen Zweifel, dass die Verweigerung des Antragstellers religiöse Motive habe.

Die Türkei kennt keinen alternativen Dienst. Verweigerer erlitten daher eine Art "zivilen Tod", da sie bis ans Ende ihres Lebens strafrechtlich verfolgt werden könnten. Das hat, so der EGMR nichts mit Strafverfolgung in einer demokratischen Gesellschaft zu tun. In fast allen Mitgliedsstaaten des Europarates (47), in denen noch Wehrpflicht besteht, gebe es eine Form von Zivildienst. Das Gericht entschied daher, dass der Artikel 9 EKMR verletzt wurde, zumal es keine zivile Alternative zum Kriegsdienst gebe. Es wurde auch eine Verletzung des Artikels 6 EKMR (Recht auf faires Gerichtsverfahren) festgestellt, da der Antragsteller von Militärrichtern verurteilt wurde, obwohl ein Schiedsgericht am 13. Oktober 2008 entschieden habe, dass jemand erst dann Angehöriger des Militärs sei, wenn er sich zum Dienst gemeldet habe.

Dem Antragsteller wurden 10.000 Euro als Entschädigung und 5.000 Euro für seine Ausgaben zugesprochen.

Einzelnachweis

  1. Diese Schulen werden von der Sekte des Fethullah Gülen betrieben, DTF
  2. Siehe hierzu das Kapital Deaths in Diyarbakir Prison in der englischen Wikipedia.
  3. Die Wiedergabe der Entscheidung erfolgt jedoch vorwiegend anhand der entsprechenden Pressemitteilung vom 08.11.2011, zu finden auf der Suchseite für Entscheidungen (Englisch)
  4. Zum Hintergrund siehe die Berichte des DTF: Freilassung von Ahmet Şık und Nedim Şener und die Berichte für die Monate März, April, August und September 2011. Auf den englischen Seiten ist eine Übersetzung des Entwurfs unter Ahmet Şık: The Army of the Imam zu finden.
  5. Der in diesem Verfahren inhaftierte ehemalige Geheimdienstler Kaşif Kozinoğlu war am 12. November 2011 im Gefängnis von Silivri verstorben, DTF
  6. Siehe auch die Kampagne des DTF: Freilassung von Ahmet Şık und Nedim Şener.
  7. Das Urteil zum Fall Erçep v. Turkey (application no. 43965/04) kann auf der Suchseite des EGMR gefunden werden. Es ist in Französisch
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