Meldungen im Februar 2010

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Im Februar 2010 hat das DTFDemokratisches Türkeiforum folgende Berichte in die deutsche Sprache übertragen:

Inhaltsverzeichnis

Bilanzen

Bianet vom 01.02.2010
323 Personen wegen Meinungsdelikten angeklagt

Originalnachricht in Türkisch

In dem Bericht "Medienbeobachtung 2009" kommt das unabhängige Kommunikationsnetzwerk (BIA) zu dem Schluss, dass im Jahre 2009 323 Personen darunter 123 Journalisten wegen Meinungsdelikten angeklagt waren. Der Publikationsleiter der lokalen Zeitung Güney Marmara'da Yaşam, Cihan Hayırsevener wurde, wie drei Jahre zuvor Hrant Dink, ermordet.

Unter dem Vorwurf, Propaganda für eine Terrororganisation betrieben zu haben oder Personen, die gegen Terror kämpfen zur Zielscheibe gemacht zu haben, wurden 47 Personen, darunter 22 Journalisten angeklagt. Von ihnen wurden 23 Personen zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Es waren: Baki Yıldırım, Cesur Yılmaz, Hüseyin Tunç, Orhan Miroğlu, Murat Polat, Aysel Tuğluk, Mehmet Altay, Ethem Açıkalın, Temel Demirer, Dinçer Ergün, Leyla Zana, Hasan Yüksel, Mehmet Bıldırcın, Hasan Mutlu, Halime Keçeli, İlhan Sarıoğlu, Emrah Eskibal, Özkan Tacar, Rüştü Demirkaya, Abdullah Demirtaş, Osman Baydemir, Nejdet Atalay und Bedri Adanır.

Unter dem Vorwurf der Beleidigung (einer Person) wurden 101 Personen, darunter 34 Journalisten angeklagt. Von ihnen wurden Perihan Mağden, Cemal Subaşı, Hacı Boğatekin, Leman Yurtseven, Fakir Yılmaz, Selmi Yılmaz, Şamil Tayyar, Sevda Turaçlar, Betül Öztürk, O.K, Ahmet Keskin, Hasan Özaydın, Berna Özarslan, Özgür Boğatekin, Dengir Mir Mehmet Fırat, Mahmut Alınak, Muzaffer Erdoğdu, Ahmet Güner und Taner Akçam zu Geld- und Haftstrafen verurteilt.

Unter dem Vorwurf des Aufstachelns zu Hass und Feindschaft wurden 21 Personen, darunter 6 Journalisten angeklagt und 13 Personen: Aysel Tuğluk, Ethem Açıkalın, Tayyip Temel, Ercan Öksüz, Oktay Candemir, Mahmut Alınak, İbrahim Güçlü, Hüseyin Kalkan, Fuat Önen, Arif Sevinç, Nadir Yektaş, Eyüp Karakeçi und Mehmet Kemal Uğurlu veruteilt.

Im Jahre 2009 erteilte das Justizministerium in 6 von 37 Fällen keine Erlaubnis eines Verfahrens nach Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzes (TSGTürkisches Strafgesetz ). Der Journalist Temel Demirer steht nach dieser Vorschrift weiterhin vor Gericht.

In Haft befinden sich die Journalisten Erdal Güler und Vedat Kurşun wegen Artikeln, die die PKKKurdische Arbeiterpartei oder die Maoistische Kommunistische Partei gelobt haben sollen. Mustafa Balbay und Emcet Olcayto sind im Rahmen der Ergenekon-Verfahren inhaftiert. Ahmet Birsin, Kenan Karavil und Seyithan Akyüz wurden im Rahmen von Operationen gegen KCKUnion der Gemeinschaften Kurdistans (Union der Gemeinschaften von Kurdistan) verhaftet. Füsun Erdoğan, İbrahim Çiçek und Sedat Şenoğlu sind seit September 2006 als vermeintliche Mitglieder der MLKPMarxistisch-Leninistische Kommunistische Partei in Haft.


Radikal vom 06.02.2010
Fülle von Verfahren gegen Journalisten nach dem Ergenekon-Verfahren

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Am 4. Februar 2010 kam der Justizminister Sadullah Ergin mit Vertretern der Presse zusammen, um sich über gesetzliche Veränderungen zum Vorteil von Journalisten zu unterhalten. Dies betreffe vor allem den Schutz der Privatsphäre und von Ermittlungen, sagte er.

Sadullah Ergin gab auch Zahlen zu Ermittlungen und Verfahren gegen Journalisten bekannt. Seit Beginn des Ergenekon Verfahren (20.10.2008) bis zum 21.10.2009 sei es zu 4.139 Ermittlungen vor allem gegen Journalisten gekommen, von denen die meisten unter Artikel 285 des Strafgesetzes (Beeinflussung der Justiz) geführt worden seien. In 1.739 Fällen sei entschieden worden, kein Strafverfahren einzuleiten, 574 Ermittlungen seien während laufender Verfahren eröffnet worden und in 561 Fällen habe es eine Entscheidung auf Nicht-Zuständigkeit gegeben.

In 1.265 seien Verfahren eröffnet worden, von denen bislang 17 mit einer Verurteilung, 122 mit einem Freispruch und 317 mit Einstellung oder Entscheidungen auf Nicht-Zuständigkeit endeten.


Radikal vom 10.02.2010
Sezgin Tanrikulu: Bei den Verfahren gegen Kinder sehnen wir uns nach den alten Gerichten

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Die Anwaltskammer Diyarbakır hat bezüglich der "Steine werfenden Jugendlichen" die Vergangenheit mit der Gegenwart verglichen. Zischen 1984 und 1997 wurden an den Staatssicherheitsgerichten 2.601 Kinder und Jugendliche angeklagt und von ihnen wurden 624 wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer illegalen Organisation oder Vergehen gegen das Gesetz zu Demonstrationen verurteilt. Bei den Gerichten, die nach der neuen Strafprozessordnung zuständig sind, wurden in den letzten vier Jahren 2.400 Kinder und Jugendliche angeklagt und 175 verurteilt. Allein in den letzten zwei Jahren wurden 78 Minderjährige zu Freiheitsstrafen von 175 Jahren Haft verurteilt.

Der ehemalige Vorsitzende der Anwaltskammer und Vertreter der Menschenrechtsstiftung der Türkei, Sezgin Tanrikulu führte diese Entwicklung auf die gesetzlichen Veränderungen im Jahre 2005 und die Verschärfungen am Anti-Terror-Gesetz im Jahre 2007 zurück. Er sagte ferner, dass die Kinder, die in den 90er Jahren geboren wurden, nun nicht mehr nur in den Bergen sondern auch auf der Straße zu finden seien. An den Gerichten säßen Staatsanwälte und Richter, die in dieser Zeit ausgebildet wurden und nicht mehr so tolerant seien, wie die Juristen von damals.


Gerichtsverfahren

Radikal vom 13.02.2010
Metin Kaplan soll nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden

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Die 9. Strafkammer des Kassationshofs hat entschieden, dass der Vorsitzende der Organisation Federaler Iaslamischer Staat Anatolien/Union der Islamischen Vereine und Gemeinden (AFID/ICCB) Metin Kaplan nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden soll. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass die Organisation die verfassungsmäßige Ordnung zerstören wollte. Ein solches Vergehen sei nur dann gegeben, wenn es zur Anwendung von Gewalt (bewaffnete Aktionen) gekommen sei. Es habe zwar Pläne zu bewaffneten Aktionen gegeben, diese seien aber nicht in die Tat umgesetzt worden.

Die 14. Große Strafkammer für schwere Straftaten in Istanbul wird sich nun erneut mit der Sache befassen müssen. Nach Vorgabe des Kassationshofs soll Metin Kaplan als Gründer und Leiter einer bewaffneten Organisation verurteilt werden. Das Strafmaß liegt zwischen 10 und 15 Jahren Haft. Metin Kaplan ist seit seiner Abschiebung aus Deutschland am 13. Oktober 2004 in Haft.

Anmerkung des DTFDemokratisches Türkeiforum : Bislang wurde das Verfahren gegen Metin Kaplan unter Artikel 309 des türkischen Strafgesetzes (neue Fassung, Artikel 146 alte Fassung) geführt. Nun soll das Verfahren nach Artikel 314 (neue Fassung, Artikel 168 alte Fassung) des TSGTürkisches Strafgesetz fortgeführt werden. Zur Frage der Verwendung von erfolterten Aussagen als Beweis gegen Metin Kaplan siehe das Gutachten von Helmut Oberdiek: Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei.


Geheime Zeugen in Verfahren gegen kurdische Politiker

In seiner online-Ausgabe berichtete Gündem vom 20.02.2010 und Gündem vom 27.02.2010 vor der 6. Großen Kammer für schwere Straftaten gegen 61 Personen, von denen sich 46 in Untersuchungshaft befinden. Sie waren in einer polizeilichen Operation am 17. Juni 2009 in und um Sirnak festgenommen worden. Die meisten der Festgenommenen waren im legalen Bereich der Partei einer demokratischen Gesellschaft (DTP) aktiv. Ihnen wird jedoch der Aufbau der illegalen Union der Gemeinschaften Kurdistan/Parlament Türkei (Koma Ciwaken Kurdistan Türkiye Meclisi = KCK/TMKCK Parlament Türkei ) vorgeworfen.

Anm.: Es hat sowohl davor als auch danach weitere Operationen gegen Funktionäre und Mitglieder der DTP und Gewerkschafter gegeben. Siehe dazu Eilaktion der TIHV zur Festnahme von Muharrem Erbey und auf den englischen Seiten More than 20 trade unionists arrested in and around Izmir.

Die Verhandlung vom 19. Februar 2010 war der erste Prozesstag für die Angeklagten aus Şırnak und Umgebung. Unter ihnen befanden sich der Gewerkschafter Metin Fındık aus Cizre und das Mitglied des Stadtparlaments von Cizre, Faysal Sarıyıldız. Der Schwerpunkt der Beweise liegt auf abgehörten Telefonaten und Unterhaltungen. Daneben gibt es (wie in etlichen anderen Verfahren, DTFDemokratisches Türkeiforum ) so genannte "geheime Zeugen". In der Verhandlung meldete sich der in der Akte als Korkmaz bezeichnete Zeuge zu Wort. Der mit seinem bürgerlichen Namen angeklagte Serdar Dalga sagte, dass das Verfahren auf seiner Aussage als "geheimer Zeuge" aufbaue.

In seiner schriftlichen Einlassung sagte Serdar Dalga u.a., dass er in der Jugendarbeit der DTP aktiv war. Er sei in Sivas festgenommen, dann nach Diyarbakır und von dort zur Polizeidirektion in Şırnak gebracht worden. Auf der Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus sei er physischer und psychologischer Folter ausgesetzt worden, damit er unterschreibe, dass er und andere illegale Aktivitäten entfaltet hätten. Seine Familie sei bedroht worden und ihm sei versprochen worden, dass er in der ersten Verhandlung frei komme, wenn er eine solche Aussage unterschreibe. Aus Sorge um sich und seine Familie habe er dann eine Aussage unterschrieben, wie sie zuvor von einem anderen "geheimen Zeugen" mit Namen Recep Sade gemacht worden war.

Dem Staatsanwalt habe er gesagt, was ihm bei der Polizei widerfahren sei. Aber der habe ihn nur beschimpft. Am Ende betonte Serdar Dalga, dass die Angaben in seiner Aussage als Zeuge nicht stimmten. Er stellte Strafanzeige gegen die Beamten auf dem Polizeipräsidium in Şırnak. Am Schluss der Sitzung vertagte sich das Gericht auf den 24. Februar 2010 und ordneten die Inhaftierung des ehemaligen Vorsitzenden der DTFDemokratisches Türkeiforum in Şırnak, Halil İrmez an.

In der 3. Verhandlung vom 26.02.2010 meldete sich der Angeklagte Ismet Tokay zu Wort. Er sei in Silopi festgenommen und zur Polizeistation gebracht worden. Eine Person sei zu ihm gekommen und habe gesagt, dass sie vom Geheimdienst sei. Der Mann habe ihm Namen gezeigt. Er habe ihm versprochen, dass er monatlich 2.000 Lira erhalte, wenn er die Personen belaste. Als "geheimer Zeuge" würde er einen neuen Namen erhalten. Falls er eine solche Aussage aber nicht unterschreibe, dann würde er selber wegen dieser Vorwürfe angeklagt werden. Ismet Tokay wies darauf hin, dass es neben dem "geheimen Zeugen" Korkmaz noch ein "geheimer Zeuge" mit dem Decknamen Cesur gebe.

Anmerkung des DTFDemokratisches Türkeiforum : Die Vorschrift, dass Anwälte bei der Aufnahme (dem Unterschreiben) von Aussagen bei der Polizei anwesend sein müssen (Artikel 148 der Strafprozessordnung) gilt für Zeugen nicht. Die "Decknamen" der "geheimen Zeugen" bedeuten in der Übersetzung: Korkmaz = furchtlos und Cesur = mutig.


Haftbedingungen

Das Direktorat für Straf- und Haftanstalten im Justizministerium der Türkei veröffentlicht Statistiken zur Zahl der Häftlinge. Es wird nach Untersuchungs- und Strafgefangenen unterschieden. Eine weitere Kategorie sind verurteilte Personen, deren Urteile noch nicht rechtskräftig sind.

Mit Stichtag vom 31.01.2010 befanden sie (nach Gruppen unterteilt) in den Haftvollzugsanstalten

Gruppe U-Haft in Revision Strafhaft Gesamt
gewöhnliche Täter
34.242
18.545
53.254
106.041
rechter Terrorismus
358
42
531
931
linker Terrorismus
2.871
360
2.426
5.657
übergelaufene Terroristen
25
11
94
130
organisierte Kriminalität
3.553
684
551
4.788
Gesamtsumme 41.049
19.642
56.856
117.547

Nach einer vom gleichen Direktorat herausgegebenen Übersicht aller Haftanstalten (allerdings vom Februar 2008) haben die Gefängnisse in der Türkei eine Kapazität von 99.000 Insassen.

Weitere Informationen

Mardin - Midyat Habur – Zeitung, 25. Februar 2010
Die Mahalmi auf der Tagesordnung des türkischen Parlamentes
Die BDPFriedens- und Demokratiepartei -Abgeordneten Yildiz und Ata forderten eine parlamentarische Untersuchung der Probleme der Mahalmi, die vorwiegend im Südosten leben, um die diskriminierende Praxis dieser Bevölkerungsgruppe zu beenden.
Mehmet Halis İŞ
Die Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der Partei für Frieden und Demokratie (BDPFriedens- und Demokratiepartei ), Bengi Yildiz und Ayla Akat Ata, beantragten beim Parlamentspräsidium die Durchführung einer „parlamentarischen Untersuchung“, um die Feststellung und Lösung der Probleme der Mahalmi voranzutreiben.
Die Mahalmi, eine Volksgruppe, die unter dem Namen „Turabdin“ in Mardin, Batman, Siirt und vor allem in der Umgebung von Midyat lebt und Akkadischer Abstimmung ist, freuten sich über diesen Antrag.
In dem Antrag an das Parlament heißt es: "Diese Volksgruppe besitzt eine eigene Sprache, Kultur und spezifische Bräuche und Sitten. Die Mahalmi fühlen sich unwohl, weil sie - als Araber bezeichnet oder nach einer anderen Ethnie benannt - als Stabilitätsfaktor benutzt werden, die Namen ihrer Siedlungsgebiete geändert wurden, ihre eigene Identität und Kultur rechtlich nicht anerkannt und vom Staat nicht geschützt und weiterentwickelt wird."
"Die einzige Organisation der Mahalmi, der Verein der Mahalmi für einen Dialog zwischen den Zivilisationen, Sprachen und Religionen, der sich dafür einsetzt, die eigene Identität, Sprache und Kultur der Mahalmi in der Türkei bekannt zu machen, zu schützen und weiterzuentwickeln, ist verschiedenen Repressionen ausgesetzt und soll geschlossen werden. Obwohl der Verein schon seit vier Jahren besteht, wird das Wort Mahalmi, Teil des Vereinsnamens, wegen gesetzlicher Hindernisse nur in Klammern benutzt.
Die Mahalmi erwarten, dass zuerst diese Repressionen gegenüber ihren Vereinen aufhören und dass sie das Recht erhalten, in ihrer mahalmischen Sprache (Anmerkung des DTFDemokratisches Türkeiforum : arabischer Dialekt, dem Aramäischen sehr ähnlich) verfasste Zeitungen, Zeitschriften, Radio, TV und andere mediale Kommunikationsmittel zu nutzen, um ihre eigene Identität und Kultur bekannt machen, schützen und weiterentwickeln zu können. Sie erwarten weiter, dass die Grundbücher und Kataster durchgesehen und korrigiert werden und auf diese Weise falschen Vorgehensweisen, die zu Konflikten führen könnten, sofort Einhalt geboten wird, sowie, dass den Anspruchsberechtigten ihre Rechte zurückgegeben werden. Außerdem erwarten sie, dass der Staat sich so schnell wie möglich für ihre Verwandten einsetzt, die ohne Identität in der Verbannung leben.
Ein anderes Problem der Mahalmi sind die Schwierigkeiten, die ihre Verwandten – wohl mehrere hunderttausend an der Zahl - außerhalb der Türkei haben. Ein großer Teil der eigentlich aus der Türkei stammenden Mahalmi lebt seit 50 Jahren in Syrien, im Irak und im Libanon. Dort wird ihnen das Staatsbürgerrecht verweigert und sie leben seit Jahren ohne Heimat und Identität. Obwohl sie aus der Türkei stammen, gibt ihnen auch die türkische Republik kein Recht auf Einbürgerung. Die Türkei muss für die Probleme der Mahalmi eine Lösung finden, ihnen das Recht auf Einbürgerung zuerkennen und finanzielle sowie juristische Korrekturen vornehmen, damit sie in die Türkei zurückkehren können."
Der Vorsitzende des Mahalmi Vereins Dialog zwischen den Zivilisationen, Religionen und Sprachen, Mehmet Ali Aslan, sagte: "Zum ersten Mal in der Geschichte der Republik wird im Parlament über die Mahalmi gesprochen. Das ist zweifelsohne eine erfreuliche und im Hinblick auf die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens der Völker in Anatolien und die Bereicherung durch Multikulturalität eine sehr wichtige Entwicklung." (MHİ/EÜ)

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