Meldungen im Dezember 2011
Die folgenden Nachrichten wurden im Dezember 2011 vom DTF erfasst (übersetzt). Für externe Links wird keine Verantwortung bezüglich des Inhalts und der Dauerhaftigkeit übernommen.
Inhaltsverzeichnis |
Bilanz zum Tag der Menschenrechte
Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben der Menschenrechtsverein IHD und die Menschenrechtsstiftung der Türkei TIHV eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der u.a. eine Bilanz des vergangenen Jahres (Januar bis November 2011) gezogen wird.[1] Zum 63. Jahrestag der Verabschiedung des Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte litten die Völker dieser Welt an Arbeitslosigkeit, Armut und einer zunehmenden Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. In der Türkei blieb die Kurdenfrage das grundsätzliche Problem von Menschenrechten und Demokratie. Es gab zunehmende Verletzungen des Rechts auf Leben. Das Folterverbot wurde verletzt, ebenso wie das Recht auf faire Gerichtsverfahren. Die lange Dauer der Untersuchungshaft, Meinungsfreiheit, inhaftierte Journalisten, Kriegsdienstverweigerung, Gewalt gegen Frauen waren ebenfalls problematische Themen.
Die wichtigste Verletzung der Menschenrechte bezog sich im Jahr 2011 auf die Meinungsfreiheit. Daneben gab es bei den mit Sonderbefugnissen ausgestatteten Kammern für schwere Straftaten gesetzwidrige Praktiken. Die Nachfolger der Staatssicherheitsgerichte müssen geschlossen werden. Die Einschränkungen betrafen auch Menschenrechtler. Der stellvertretende Vorsitzende des IHD und viele Vorsitzende von Zweigstellen sind immer noch in Haft, genau so wie andere Menschenrechtsaktivisten. Entsprechend der Beschlüsse der UN zum Schutz von Menschenrechtlern müssen diese Repressalien sofort beendet werden.
Die Statistik
Zwischen dem 1. Januar und dem 28. November 2011 kam es zu folgenden Ereignissen. Bei Gefechten wurden 101 Soldaten, 163 Militante, 21 Zivilisten, 32 Polizisten und 13 Dorfschützer, also insgesamt 330 Menschen getötet. 273 dieser Todesfälle geschahen nach dem 2. Juli, wo die Gefechte wieder zunahmen. Durch unangemessene Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte starben 19 Personen und es wurden 9 politische Morde durch unerkannte Täter verübt. Eine Person "verschwand" in Polizeihaft. In den Gefängnissen starben 35 Personen und 4 Personen in Polizeihaft.
Bis Ende November 2011 hatten sich 473 Personen bei der TIHV für eine Behandlung wegen Folter gemeldet. Von ihnen gaben 207 Personen an, im selben Jahr gefoltert worden zu sein. Bei den Interventionen in Demonstrationen und Kundgebungen wurden 6 Personen getötet und 271 Personen verletzt. Es wurden 2.604 DemonstrantInnen festgenommen, von denen 418 in U-Haft kamen. 135 Gefangene warten auf Entlassung, um sich wegen ihrer schweren Erkrankung behandeln zu lassen.
Es befinden sich 71 JournalistInnen in Haft. Sieben Publikationen mussten ihr Erscheinen einstellen. Die Zahl der Seiten im Internet, zu denen der Zugang verboten wurde, liegt bei 15.500. Es wurden 322 Personen wegen Meinungsäußerung zu über 670 Jahren Haft verurteilt und 57 Personen erhielten Geldstrafen von über 200.000 Lira (ca. 100.000 Euro). Zwischen dem 14.04.2009 und dem 28.11.2011 wurden im Rahmen der KCK Ermittlungen 4.195 Personen festgenommen, von denen 1.833 in Untersuchungshaft kamen.[2]
KDV'ler Inan Süver in Freiheit
Aufgrund der geplanten Einführung eines Rechts auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) wurde der Verweigerer aus Gewissensgründen Inan Süver am 9. Dezember 2011 aus der Haft entlassen. Er war seit dem 5. August 2010 in Haft gewesen. Jedoch wurde die 25 Monate Reststrafe, die gegen ihn besteht, nicht aufgehoben. Er berichtete dem unabhängigen Netzwerk BIA von den 10 Jahren, in denen er wegen seiner Kriegsdienstverweigerung mehrfach eingesperrt und misshandelt wurde.[3]
Alles begann 2001 als sich Inan Süver einen Personalausweis ausstellen lassen wollte. Er wurde als Fahnenflüchtiger festgenommen und zur Grundausbildung nach Erzincan geschickt. Dort erklärte er seine Verweigerung. Ohne an militärischer Ausbildung teilnehmen zu müssen, verbrachte er die meiste Zeit damit, Malerarbeiten in den Wohnungen der Offiziere durchzuführen. Nach der Grundausbildung wurde er nach Izmir geschickt. Dort erklärte er wiederum seine Verweigerung. Unter der Bedingung, dass er für einen Saal verantwortlich sein solle, sich die Haare schneidet und eine Uniform anzieht, wurde von einer Strafe abgesehen. Das akzeptierte Süver zunächst, bis er sich entschloss, keine Uniform mehr zu tragen und sich auch nicht die Haare schneiden zu lassen.
Dennoch wurde er nicht inhaftiert,[4] sondern für je 20 Tage zur Behandlung ins Krankenhaus geschickt. Das geschah, damit er bei Kontrollen nicht auffiel. Als er zum fünften Mal für 20 Tage ins Krankenhaus gehen sollte, floh er und ging nach Hause. Nach 8 Monaten wurde er gefasst und ins Militärgefängnis Şirinyer (Izmir) eingeliefert. Nach seinen Angaben wurde er dort vier Monate jeder Art von Folter und Repression ausgesetzt.
Danach wurde er zu seiner Einheit gebracht, weigerte sich aber weiterhin, eine Uniform anzuziehen und sich die Haare zu schneiden. Dieses Mal schickten ihn die Kommandanten für 45 Tage zum "Klimawechsel" nach Hause. Inan Süver ging nicht zurück und wurde nach acht Monaten wieder gefasst. Mit dem Auftrag, sich eine Uniform zu besorgen, verließ er die Kompanie und war wieder ein Jahr "auf der Flucht". Darauf folgten weitere drei Monate im Militärgefängnis Şirinyer. Er wurde erneut zu seiner Einheit geschickt und wurde aufgefordert, sich ein Attest über Untauglichkeit zu verschaffen. Dazu wurde er im Jahre 2006 in ein Krankenhaus geschickt. Einem Soldaten sagte er, dass er sich nicht untersuchen lassen werde. Der Soldat wurde verprügelt, weil er seinem Kommandanten sagte, dass Süver zurückkommen werde. Daraufhin kehrte Süver nach den Feiertagen wieder zu seiner Einheit zurück.
Die Kommandanten wollte, dass Süver für untauglich erklärt werde und ihnen nicht mehr zur Last fiel. Dafür wurde er nach eigenen Angaben 20-30 Mal ins Krankenhaus geschickt, aber der Arzt stellte kein Attest über Untauglichkeit aus. Bei einem Ausgang floh Süver erneut und musste wieder ins Militärgefängnis Şirinyer. Dieses Mal aber kam es nicht zu Folter. Der Direktor "flehte" ihn an, dass er sich ein Attest besorgen solle, dann könne er in einem Monat nach Hause gehen. Das lag wohl an den Briefen und Karten, die er aus dem In- und Ausland erhielt.
Von seiner Einheit erhielt Inan Süver eine Urkunde, dass er vorläufig aus dem Wehrdienst entlassen worden sei. Das bedeutete, dass er so lange kein Soldat war, bis eine neue Einheit gefunden wurde. Immerhin wurde Süver nun in ein ziviles Gefängnis in Buca (ebenfalls Izmir) verlegt. Eine Woche darauf kam ein Attest über seine Untauglichkeit und Süver dachte, dass er nun entlassen sei. Jedoch war gerade zu diesem Zeitpunkt eine Haftstrafe von 25 Monaten gegen ihn bestätigt worden. Also musste er seine Haftstrafe antreten. Nach zwei Monaten in Buca, verbrachte er drei Monate im Gefängnis von Gediz und kam dann in den offenen Vollzug in Manisa. Auf dem Weg zum Krankenhaus floh er erneut. Nachdem er gefasst worden war, kam er in eine geschlossene Haftanstalt in Manisa.
Wegen seiner Flucht kam er in Einzelhaft, die 20 Tage betragen sollte, sich aber auf 50 Tage ausdehnte. In dieser Zeit erhielt er keine Briefe, keine Zeitungen und durfte auch nicht telefonieren. In dieser Zeit kam es zum Protest, bei dem Süver sein Bett in Brand steckte. Außerdem ließ er sich trotz anders lautender Befehle einen Bart stehen. Bon Manisa ging es in ein Gefängnis in Balıkesir. Dies war ein Hochsicherheitstrakt mit Gefangenen, die anderswo nicht kontrolliert werden konnte. Viele hatten eine lebenslange Haftstrafe und drückten sich nur über Gewalt aus. Die Wärter brachten Süver in einen Zelle mit dem Auftrag an die Mitgefangenen, ihn zur Vernunft zu bringen. Insbesondere wenn Soldaten bei Gefechten getötet worden waren, wurde Süver zur Zielscheibe für die anderen Gefangenen. Am Ende beantragte er Einzelhaft, da er nicht mit politischen Gefangenen zusammen sein durfte.
Da das verweigert wurde, führte Inan Süver die Aktion der Drohung mit Selbstnord durch Sprung vom Dach durch. Die Wärter waren vernünftig und hielten sich auf dem Dach von ihm fern. Er nutzte die Zeit, um sich die Umgebung anzusehen und Kassiber, die auf dem Dach gelandet waren einzusammeln. Als ihm erlaubt wurde, die politischen Gefangenen zu sprechen, brach er seine Aktion ab.
An der Freiheit nach 10 Jahren gefällt ihm vor allem, dass seine drei Kinder ihn immer so fest in die Arme schließen, als wolle ihn jemand von ihnen wegnehmen.
Grundsatzurteil zu "verehrter" Öcalan
Laut einer Meldung in Radikal vom 23.12.2011 hat die 8. Strafkammer am Kassationshof den Freispruch des Strafgerichts Tunceli von Esra Çiftçi bestätigt. Sie hatte am Weltfrauentag Abdullah Öcalan als "verehrter Öcalan" (sayın) bezeichnet. In der Vergangenheit waren deswegen viele Menschen verurteilt worden, weil darin das Loben einer Straftat oder Straftäters gesehen wurde.[5] Die Entscheidung des Kassationshofs verwies auf den sozialen Status einer Person und die Vorschriften des Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Meinungsfreiheit).
Überbelegung der Gefängnisse
Laut einer Meldung in Bianet vom 28.12.2011 bezifferte das Justizministerium die Gesamtzahl der Gefangenen Ende November 2011 auf 127.831. In einem Jahr hat sich damit die Zahl der Gefangenen um 6.733 erhöht. Für den Verein der zivilen Gesellschaft im System des Strafvollzugs sagte Zafer Kıraç, dass eine solche Zahl angesichts einer Kapazität von 80-85.000 Gefangenen nicht akzeptabel sei. Als einen Grund nannte er die lange Dauer der Verfahren und der damit einhergehenden U-Haft. Oft würden Prozesse um je 3 Monate vertagt. Außerdem habe die hohe Anzahl an Gefangenen auch Auswirkungen auf die Qualität des Essens. Derzeit werde pro Gefangenen für drei Mahlzeiten mit 4,50 Lira gerechnet. Der Verein halte demgegenüber 8 Lira für angemessen.
Von den knapp 128.000 Gefangenen waren 121.000 Männer, ca. 4500 Frauen und etwas mehr als 2.300 Kinder. Die Zahl der Untersuchungshäftlinge betrug 36.462. Unter den Gefangenen sind 8.190 Personen wegen terroristischer Vorwüfe und 2.322 Personen wegen krimineller Vereinigung in Haft.
Bericht von IHD und MAZLUMDER über die Tötung von 38 Menschen im Kreis Uludere/Provinz Şırnak
Übersetzung aus dem Türkischen ins Deutsche durch das DTF
29. Dezember 2011
Vertreter von IHD und MAZLUMDER brachen nach Uludere auf, sobald der Vorfall bekannt wurde. Gegen 17.00 Uhr kamen sie in Uludere an und suchten das Staatliche Krankenhaus Uludere auf, wo sich einige der Leichen befanden.
Im Krankenhaus herrschte Gedränge, die Leichen lagen aufs Geratewohl verteilt in Gruppen in Wolldecken gehüllt in den Zimmern, die Angehörigen standen dabei.
Der Raum, in dem die Autopsie vorgenommen wird, liegt im Keller unmittelbar neben dem Heizungskeller. Hier wurde ein Teil mit Laken abgetrennt, dahinter wird die Autopsie vorgenommen. Als Vertreter der Familien wurde nur ein einziger Anwalt von der Anwaltskammer Şırnak zugelassen. Zwei Staatsanwälte erledigen die Formalitäten. Bis 18.30 Uhr waren erst sechs Leichen obduziert worden.
Von den Familien, die während der Autopsie dort warteten, wurden folgende Informationen zur Sache eingeholt:
1. Im Krankenhaus befinden sich 38 Leichname. Der Vorfall ereignete sich am 28. Dezember 2011 gegen 21.30 Uhr.
2. Die bei dem Vorfall Getöteten waren im Alter von 12-28 Jahren.
3. Der Ort des Vorfalls liegt rund 1-1,5 Stunden von den Dörfern Gülyazı und Ortasu entfernt und zwar genau auf der Grenze zwischen der Türkei und dem Irak.
4. Die bei dem Vorfall Getöteten sind im Grenzhandel tätig (Treibstoff und Lebensmittel), dies wird seit vielen Jahren mit Wissen der Gendarmerie-Wache so betrieben, vor allem in den letzten Monaten wurden von Seiten der Wache beide Augen zugedrückt.
5. Im Dorf Ortasu befindet sich eine Gendarmeriewache, die wurde zehn Tage zuvor geschlossen und ins Regiment von Gülyazı eingegliedert.
6. Der 19-jährige Haci Encü überlebte den Vorfall, wir sprachen mit ihm im Krankenhaus, zusammengefasst machte er folgende Aussage:
„Am 28.12.2011 sind wir um 16.00 Uhr mit einer Gruppe von 40-50 Leuten und ebenso vielen Maultieren über die Grenze in den Irak gegangen, um Treibstoff und Lebensmittel zu holen. Wir haben das der Wache nicht extra gemeldet, aber man weiß dort, dass wir hinüber und herüber wechseln. Es ging uns um Zucker und Dieselöl. Als wir losgingen, haben wir das Geräusch der Drohne gehört, sind aber weitergegangen, weil wir doch immer diesen Weg nehmen. Am Abend beluden wir gegen 19.00 Uhr die Maultiere und haben uns auf den Rückweg gemacht. Gegen 21.00 Uhr waren wir an der Grenze. Wir kamen auf die Almweide unseres Dorfes, die liegt genau an der Grenze. Dort wurden zuerst Leuchtraketen abgeschossen und anschließend Granaten. Wir ließen unsere Fracht auf der anderen Seite der Grenze zurück. Gleich danach kamen Flugzeuge und die Bombardierung begann. Wir gingen in zwei Gruppen mit etwa 300-400 Meter Abstand. Gleich nach dem ersten Granatenbeschuss kamen die Flugzeuge. Da unsere Weide von Soldaten besetzt war, gab es für uns keinen anderen Weg, auf diese Seite zu kommen. Die Gruppen waren in der Klemme und liefen aufeinander zu, dann teilten wir uns in zwei größere Gruppen. Die Gruppe von rund 20 Personen, die direkt an der Grenze war, als die erste Bombardierung von den Flugzeugen kam, wurde vernichtet. Wir haben sofort versucht umzukehren. Dann sind Bomben auf die gefallen, die noch zwischen den Felsen waren. Ich war in einer Gruppe von 6 Personen, 3 sind davongekommen. Wir waren in Zivil gekleidet, keiner von uns war bewaffnet. Die ganze Sache dauerte rund eine Stunde. Ich bin mit zwei Leuten und drei Maultieren in einen kleinen Bach gestiegen. Eine Stunde später haben wir uns unter einen Felsen geflüchtet. Gegen 23.00-23.30 Uhr kamen Lichter und Stimmen näher und wir erkannten, dass es Leute aus unserem Dorf waren. Als die Dörfler zu schreien begannen, haben sich die Soldaten aus ihrer Stellung zurückgezogen und unsere Weide freigegeben. Wir machen diesen Job seit sehr langer Zeit. Zwei von uns waren verheiratet, die anderen gehen zur Schule. Es hat noch niemand nach meiner Aussage gefragt. Nach dem Vorfall habe ich keine Soldaten gesehen. Die beiden anderen Davongekommenen sind Davud Encü (22) und Servet Encü (verwundet im Staatl. Krankenhaus von Şırnak).“
WIR STELLTEN FEST:
1. dass bei dem Vorfall reine Zivilisten getötet und verwundet wurden;
2. dass bei dem Vorfall die Gruppe nicht mit „HALT!“ angerufen und sie nicht gewarnt wurde, dass in keiner Weise auf die Sicherheitskräfte geschossen wurde, dass auch die einzelnen Soldaten nicht geschossen haben, dass aber von Flugzeugen bombardiert wurde und dies die Ursache für die Todesfälle ist;
3. dass die Zivilisten den am Ort des Vorfalls anwesenden Sicherheitskräften bekannt waren, dass die Sicherheitskräfte über die Grenzübertritte im Rahmen des Grenzhandels informiert waren;
4. dass dieselbe Route für den Grenzhandel ständig benutzt wird und allen, auch den Sicherheitskräften, bekannt ist, was wir nicht selbst sahen, aber den Aussagen der Augenzeugen und Dörfler entnahmen; dass es sich nicht um einen Trampelpfad handelt und dass am Weg Bodenschätze abgebaut werden;
5. dass der Ort des Vorfalls im Gegensatz zu den offiziellen Verlautbarungen weit vom Gebiet Sinat-Haftanin entfernt liegt; dass eine Gruppe der Attackierten auf Seiten der Türkei war und eine Gruppe sich auf der irakisch-türkischen Grenze befand;
6. dass sich im Anschluss keine offizielle Stelle um den Abtransport der Leichen bemüht hat und die Leichname von den Dörflern in Eigeninitiative ins Dorf Gülyazı gebracht wurden, als die Soldaten sich völlig aus dem Gebiet zurückzogen;
7. dass die Bedingungen in dem Krankenhaus nicht für eine Autopsie geeignet sind; dass die Leichname aufs Geratewohl in den Zimmern abgelegt wurden; dass die Leichname von ihren Angehörigen in Wolldecken gehüllt wurden; dass zu wenig bis, soweit wir sehen konnten, fast gar kein Krankenhauspersonal vorhanden ist; dass die Leichname von Angehörigen zur Autopsie und in die Krankenwagen getragen wurden;
8. dass die Autopsieergebnisse unter den gegebenen Umständen nicht den Standardanforderungen entsprechen können und somit eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Ergebnisse verschleiert werden;
9. dass die Leichen, die unsere Delegation im Krankenhaus sahen, verbrannt waren, die inneren Organe heraus hingen, bei den meisten der Schädel zertrümmert war und die Körper in Fetzen gerissen waren;
10. dass die Zerstörungskraft bei dem Vorfall sehr hoch war und Munition mit brennbarem Charakter verwendet wurde.
Unsere Delegation ist zu diesem Vorfall, der eines ausführlicheren Berichts und einer eingehenden Untersuchung durch eine Delegation bedarf, zu dem Schluss gekommen, dass es sich um außergerichtliche Hinrichtungen handelt und hinsichtlich der Zahl der Getöteten von einem Massaker zu sprechen ist. Deshalb ist nötig, dass nationale und internationale Nicht-Regierungsorganisationen sich entschließen, Untersuchungen anzustellen, dass das UN-Menschenrechtskomitee unverzüglich eine Delegation entsendet, dass die türkischen Medien darauf achten, über die „Stellungnahmen von offiziellen Stellen“ hinaus das Massaker im Rahmen der Presseethik zu behandeln und der Öffentlichkeit die Wahrheit zu vermitteln.
29.12.2011, 19.30 Uhr
IHD-Zentrale
IHD-Zweigniederlassungen Hakkâri, Van, Siirt, Mardin und Diyarbakır
MAZLUMDER-Zentrale
MAZLUMDER-Zweigniederlassungen Hakkâri und Diyarbakır
Einzelnachweis
- ↑ Eine entsprechende Meldung ist bei Bianet vom 12.12.2011 zu finden. Der komplette Bericht (in Türkisch) ist auf den Seiten des IHD und ebenfalls auf den Seiten der TIHV zu finden. Hier werden Auszüge aus der bei der TIHV gefundenen Erklärung wiedergegeben.
- ↑ Die Zahlen sind etwas höher, als die Hochrechnungen des DTF; vgl. Verfahren gegen die Union der Gemeinschaften Kurdistans
- ↑ Die Originalnachricht in Türkisch wurde bei Bianet am 16. Dezember 2011 veröffentlicht.
- ↑ Der hier verwendete Ausdruck ist: "in die Disko geschickt werden". Diese Art von Disziplinarstrafe ist oft mit Misshandlungen verbunden, DTF
- ↑ In einem privaten Wiki gibt es einen Überblick solcher Verfahren aus den Jahren 2005 bis 2007. Für das Jahr 2008 hat das DTF entsprechende Meldungen gesammelt und sortierbare Tabellen erstellt. Die Verfahren unter Artikel 215 beziehen sich in der Regel auf das "Loben von Abdullah Öcalan". Einen Anfang macht die Seite Meldungen zur Meinungsfreiheit, Jan.-März 2008.