Meldungen im April 2010

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Die folgenden Nachrichten wurden im April 2010 vom DTF erfasst (übersetzt). Für externe Links wird keine Verantwortung bezüglich des Inhalts und der Dauerhaftigkeit übernommen.

Inhaltsverzeichnis

Diskriminierung

Radikal vom 30.04.2010
Hassverbrechen und Hasssprache in der Presse

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Der Verein Soziale Veränderung hat in einem von der Stiftung Offene Gesellschaft, dem niederländischen Konsulat in Istanbul und der Organisation Global Dialogue unterstützten Projekt 20 Zeitungen (Internetausgabe) zwischen den Jahren 1998 und 2008 durchsucht und dabei herausgefunden, dass in 5.000 Nachrichten 1.031 dabei waren, in denen ein Hassverbrechen begangen wurde. In 3.961 Nachrichten wurde Hasssprache verwendet. Führend war dabei die ethnische Herkunft, gefolgt von Religion und Glauben. In jeder Zeitung wurde Hasssprache bezüglich sexueller Orientierung gefunden.

Innerhalb des Projekts wurde ein Pool von 30.000 Nachrichten angelegt. Daraus wurden dann 5.000 Nachrichten ausgewählt und später auf 200 reduziert. Am Ende entstand eine Liste mit den 10 schlimmsten Beispielen für Hassverbrechen und Hasssprache. An dem Projekt arbeiteten mit: Journalist Sefa Kaplan, Yasemin İnceoğlu, von der Uni Galatasaray, Dr.Cengiz Aktar, von der Uni Bahçeşehir, Ayşe Hür, Historikerin und Schriftstellerin und Prof.Dr. Baskın Oran. Es wurde darauf hingewiesen, dass es in der Türkei kein Gesetz gegen Hassverbrechen gibt.

Bianet vom 06.04.2010
Parlamentarische Anfrage zu Hassverbrechen

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Die Abgeordnete der Frieden und Demokratiepartei (BDP) für Istanbul, Sebahat Tuncel hat eine Anfrage an den Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan gestellt. Sie erinnerte darin an fünf Morde an fünf Homosexuellen im Januar und Februar und fragte, ob ein Gesetz gegen Hassverbrechen in Vorbereitung sei.

Bei den fünf Morde geht es um den am 19. Januar in Afyon ermordeten Kemal Gözel (56), den am 28. Januar ermordeten Şinasi Halimoğlu (56), die Transsexuelle Derya Y (35, mit bürgerlichem Namen Hayati Yazıcı, ermordet am 8. Februar), die am 16. Februar ermordete Transsexuelle Aycan Yener (mit bürgerlichem Namen Fevzi Yener) und dem am 28. Februar ermordeten Kadir Aydın (34).

Tuncel wollte u.a. wissen, wie der Stand der Ermittlungen bei diesen Morden ist. Sie forderte, dass in den Artikel 122 des Türkischen Strafgesetzes, der ein Diskriminierungsverbot beinhaltet auch sexuelle Orientierung und sexuelle Identität aufgenommen werde. Es sei zu empfehlen, dass Daten zu Hassverbrechen gesammelt und ausgewertet werden. Die Regierung solle dazu mit den entsprechenden Organisationen der zivilen Gesellschaft zusammen arbeiten. Schließlich gehe es auch darum, das Problem in die Lehrpläne aufzunehmen. Als Letztes wollte Frau Tuncel noch wissen, ob auf einen offenen Brief, den Organisationen am 22. Februar an das Ministerpräsidium, das Justiz- und das Innenministerium geschickt wurde, geantwortet wurde.

Todesfälle im Militär

Gündem Online vom 08.04.2010
Neun Tote im Militär in 45 Tagen

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Der Tod von Erdi Alkan am 7. April hat die Aufmerksamkeit erneut auf zweifelhafte Tode im Militär gelenkt. Der aus Dogubeyazit stammende Erdi Alkan (21) wurde in seiner Einheit in Çerkezköy tot in seinem Bett aufgefunden. Er wäre nach drei Monaten aus dem Dienst entlassen worden. Seine Familie sprach sich gegen eine militärische Zeremonie bei der Beerdigung aus, da sie an dem angeblichen Selbstmord zweifelt.

Weitere zweifelhafte Todesfälle der letzten Zeit sind:

  • Serhat Yıldız, soll am 19. Februar in seiner Einheit in Antep Hayrat Selbstmord begangen haben. Im Autopsiebericht des Şehit Kamil Staatskrankenhauses ist die Rede von einer Kugel aus einem G3-Gewehr, die ihn in den Rücken traf und auf der Brustseite wieder austrat. Der in Istanbul lebenden Familie wurde gesagt, dass eine Kugel in die Brust ihn tötete.
  • Ahmet Cengiz, stammt aus Diyarbakır und leistete seit fünf Monaten Militärdienst in Hatay ab. Er soll am 2. März Selbstmord begangen haben. Sein älterer Bruder teilte mit, dass er in einem Telefonat fünf Tage vor dem Tod gesagt habe, dass er keine Waffe habe, weil er in der Bäckerei arbeite.
  • Aydın Albaslan, der aus Tunceli stammende Albaslan (27) beendete seinen Militärdienst am 25. März. Er beging am 28. März Selbstmord.
  • Harun Taşdemir, leistete seinen Militärdienst in Yüksekova ab. Am 19. März verlor er sein Leben. Der Familie wurde gesagt, dass er bei einer Grenzkontrolle starb, andere behaupteten, dass er tot in seinem Bett aufgefunden wurde.
  • Hasan Çakır, leistete seinen Dienst in Antep. Kurz nach seinem Urlaub soll er sich mit einem G3-Gewehr umgebracht haben, als er Wache stand.
  • ohne Namen, ein Soldat, der in Van geboren wurde (Familie in Izmir) und in Ankara-Elmadağ seinen Militärdienst leistete soll sich am 2. April erschossen haben.
  • Yılmaz Demiray, leistete seinen Wehrdienst auf Zypern ab. Drei Monate vor Ende seines Dienstes soll er sich am 4. April das Leben genommen haben.
  • Mann aus Batman, soll sich am 3. April in seiner Einheit Etimesgut (Ankara) das Leben genommen haben. Seine Familie setzte ihn in İstanbul-Zeytinburnu bei.

Bianet, 08.04.2010
Die Soldaten wurden durch die Minen des Militärs getötet: die Akte ist beim Militärgericht

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Das Kriminallabor der Gendarmerie stellte fest, dass die Minen, die zum Tod von sieben Soldaten in Cukurca führten, dem Militär gehörten. Die Familien der Soldaten haben das Gericht angerufen und die Staatsanwaltschaft hat die Akte dem Staatsanwalt des Generalstabs übergeben.
Das Kriminallabor der Gendarmerie hat festgestellt, dass die Minen, bei deren Explosion sieben Soldaten getötet worden sind, im Institut für Maschinen und Chemie (MKEK) produziert worden sind und dem Militär gehören.
Die Familien der getöteten Soldaten haben das Gericht angerufen und die Staatsanwaltschaft der Provinz Van teilte mit, dass sie die Akte an die Militärstaatsanwaltschaft des Generalstabs übergeben hat.
In seinem Bericht vom Juli 2009 hatte das regionale Kriminallabor der Gendarmerie der Provinz Van festgestellt, dass die explodierten Minen aus Materialien produziert worden waren, die das Institut für Maschinen und Chemie verwendet.

Bei der Explosion am 27. Mai sind die Soldaten Ziya Bener, Deniz Demirci, Özkan Dumlu, Cafer Celik, Kemal Özer, Adil Yilmaz und Oguz Kir ums Leben gekommen und die Soldaten Muhterem Akalin, Samet Koca, Ferhat Bilmez, Muhammet Akdeniz, Aytac Güney, Firat Günes und Mehmet Solmaz verletzt worden.
Nach dem Vorfall gab der Generalstab bekannt, dass die PKK für die Explosion verantwortlich ist. Später wurde im Internet ein Telefongespräch, das zwischen dem Divisionskommandanten in Hakkari, Generalmajor Gürbüz Kaya (G.K.) und dem Brigadekommandanten in Cukurca, Generalmajor Zeki Es (Z.E.) stattgefunden haben soll, veröffentlicht, indem Z.E. sagt: „Ich habe diese gelegt“. Der Generalstab dementierte diese Vorwürfe.

Aufgrund dieser Explosion hatte damals der Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan bekundet, dass es kein Treffen mit der Demokratischen Gesellschaftspartei (DTP) geben wird.

Als die Familienangehörigen der getöteten Soldaten Ziya Bener und Deniz Demirci Strafanzeige erstatteten, wurden Ermittlungen eingeleitet.

„Herr Kommandant, ich habe eigentlich die Minen gelegt, um diese Jungs zu schützen, aber...“
Auf der Internetseite der Zeitung Bugün wurde das unten aufgeführte Telefongespräch veröffentlicht:
Z.E.: Herr Kommandant, sie sind nicht mit Fernbedienung. Leider!
G.K.: Sind sie nicht?
Z.E.: Nein, Herr Kommandant. Sie sind nicht mit Fernbedienung. Sie wissen, ich habe das Risiko auf mich genommen und bin gekommen, weil ich sie beschützen wollte und sie hier Probleme hatten. Ich habe sie persönlich gelegt.
Z.E.: Herr Kommandant, Sie wissen um meine Absicht, mein Ziel. Ich habe sie gelegt, um die Jungs zu beschützen. Aber sie scheinen die Sensibilität, obwohl ich mich zerrissen habe, nicht gezeigt zu haben. Teilen Sie das bitte unserem Kommandanten mit, Herr Kommandant, damit ich morgen keine Probleme bekomme. Vielleicht werde ich also alles, so wie es war, mitteilen müssen. Herr Kommandant, ich bin schrecklich unglücklich, dass ich Ihnen solche Probleme bereitete.
G.K.: Das ist überhaupt nicht wichtig. Es gibt nichts, wofür man unglücklich sein muss. Wir machen alles, was in unserer Hand liegt. In diesem Kampf werden einige geringfügige Fehler machen. Vielleicht wird deren Preis groß sein.
„Wir haben es oberflächlich geschrieben“
Ein weiteres Telefongespräch soll zwischen Z.E. und dem Bataillonskommandanten Oberleutnant T. geführt worden sein:
Z.E.: Was habt Ihr in eurem ersten Bericht über den Unfall nach oben berichtet?
T:... Im Bericht haben wir geschrieben, dass wahrscheinlich die Mitglieder der Terrororganisation die EEP gelegt haben, um Operationen in diesem Gebiet zu verhindern. Das ist die Bewertung, haben wir geschrieben, ohne Details, wir haben es oberflächlich geschrieben, Herr Kommandant. Unser Divisionskommandant hat es auch gelesen, er hat es aufmerksam mehrmals gelesen ...
Van-Hakkari - BIA Nachrichtenzentrale

Straffreiheit

Gündem vom 29.04.2010
Trotz Attest kein Verfahren gegen Folterer

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Im März 2009 wurde Ender Bulhaz Aktürk in der Kreisstadt Kestel (Provinz Bursa) unter dem Vorwurf, einen Polizisten umgebracht zu haben, festgenommen. Er wurde zuerst auf dem Polizeidirektorat in Kestel und dann in der Abteilung zur Bekämpfung von Terrorismus auf dem Polizeidirektorat in Bursa verhört.

Als er nach zwei Tagen zum Gericht gebracht wurde, mussten zwei Polizisten ihn stützen. Davon existieren Kameraaufnahmen. Im Gefängnis berichtete er seinen Anwälten, dass er schwer geschlagen wurde und während der Verhöre splitternackt war und seine Hände auf dem Rücken Handschellen hatten. So sei er aufgehängt worden, mit eiskaltem Wasser abgespritzt und auf Eis gelegt worden. Auch sei das aus Guantanamo bekannte Waterboarding durchgeführt worden.

Die Rechtsmedizin in Bursa stellte am 20.03.2009 ein Attest aus, in dem an vielen Stellen des Körpers, einschließlich des Genitalbereichs Wunden, Schnitte und Verfärbungen zu sehen waren, die bis zu 10 cm lang waren. Daraufhin stellten die Anwälte Strafanzeige. Der Staatsanwalt eröffnete kein Verfahren mit der Begründung, dass der Gefangene nicht an den Folgen seiner Behandlung gestorben. Das Gericht für schwere Straftaten in Yalova wies den Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens zurück. Daraufhin kündigte die Anwältin Özlem Gümüştaş an, dass sie die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen werden.

Todesfälle im Gewahrsam

Bianet (Unabhängiges Netzwerk; www.bianet.org) vom 08.,12.und 16.4.2010
Rechtsverstöße in Gefängnissen / Der Tod Mehmet Kılınçs

„Dem bewusstlosen Häftling legten sie auf der Intensivstation Handschellen an“. Kılınçs Anwalt, Nezahat Paşa Bayraktar, sagte, dass seinem Mandanten die Handschellen abgenommen worden seien, nachdem er dem Staatsanwalt vorgeführt worden war; eine Strafanzeige wird vorbereitet. Es besteht der Verdacht, dass Kılınç, dessen Körper, Füße und Rücken Spuren von Schlägen aufweist, im Gefängnis Nr. 2 vom Typ F in Kırıklar /Izmir gefoltert wurde. Da er eine Gehirnblutung erlitten hatte, befand er sich seit dem 3.4.auf der Intensivstation des Staatlichen Krankenhauses Yeşilyurt. Sein Anwalt verlangt vom Staatsanwalt, dass er sofort die Zeugenaussagen der anderen Häftlinge aufnimmt und die Bilder der Gefängniskamera auswertet.

Kılınç, der in einer Einzelzelle saß, wurde am 3. April ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Familie wurde erst am 5. April informiert und sah, als er zum Röntgen gebracht wurde, dass er Handschellen umhatte, obwohl er auf der Intensivstation lag. Daraufhin erreichte sein Anwalt Bayraktar am nächsten Tag nach einem Gespräch mit dem Staatsanwalt, dass ihm die Handschellen abgenommen wurden: „Sie legten einem Bewusstlosen Handschellen an. Auch als die Krankenschwestern sagten, dass die Handschellen eine gute Behandlung behinderten, nahmen sie sie nicht ab. Gendarmen gingen häufig auf die Intensivstation, zu der normalerweise außer dem medizinischen Personal niemand Zutritt zu haben hat, um zu kontrollieren, ob die Handschellen noch angelegt sind.“ Laut Bayraktar habe der Staatsanwalt eine Untersuchung bezügl. der Situation Kılınçs eingeleitet, gesondert würde Bayraktar wegen der Handschellen eine Strafanzeige stellen. Die Gendarmen hätten mit ihren ersten Aussagen den Verdacht der Folter erhärtet: „einer sagt, er sei die Treppe heruntergestürzt, ein anderer behauptet, er sei mit seinem Kopf gegen die Wand gestoßen. Sie widersprechen sich, außerdem erklären sich dadurch nicht die Spuren am Körper.“

Auch die Behauptung, Kılınç habe sich das Leben nehmen wollen, sei haltlos: „der 31-jährige Kılınç war 2005 nach einem ungerechten Gerichtsverfahren, das zur Zeit vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht verhandelt wird, verurteilt worden. Er hat zwei Kinder. Er sollte in vier, fünf Monaten frei kommen.“

Die Familie Kılınçs wandte sich an den Menschenrechtsverein in Izmir, dessen Vorsitzender Bayraktar ist. Sie konnte seinen Mandanten nur sehen, als er zum Röntgen gebracht wurde, da sie nicht auf die Intensivstation durfte.
Mehmet Kılınç, der aufgrund eines Hirntraumas auf der Intensivstation des Krankenhauses Yeşilyurt lag, starb in der Nacht vom 9. auf den 10. April. Sein Anwalt Bayraktar teilte mit, dass sein Mandant Risse von der Stirn bis zum Nacken habe und dass die Spuren auf seinem Körper den Verdacht nahelegten, dass er gefoltert wurde. Bayraktar teilte mit, dass die vom Justizministerium für die behördliche Untersuchung beauftragten Inspekteure heute ins Gefängnis gekommen sind.
Die Familie erfuhr vom Tode Kılınçs in der Nacht vom 9. auf den 10. April. Er wurde am 11. April in Savur (Mardin) beerdigt.

RA Bayraktar habe heute bei der Generalstaatsanwaltschaft in Izmir eine Untersuchung beantragt und verlangt, dass der Gefängnisstaatsanwalt durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt wird. Dieser habe schon bei früheren Anträgen Untersuchungen insbesondere von Menschenrechtsverletzungen bei Transporten verweigert. Bayraktar glaubt, dass dieser Staatsanwalt im Fall Kılınç nicht die notwendigen Untersuchungen einleiten wird. Der Verdacht der Folter werde auch durch die Spuren an den Innen- und Außenseiten der Füße erhärtet.
Der Staat habe in diesem Fall die Verantwortung, seine Bürger zu schützen, nicht wahrgenommen.

Kılınç, der durch Folter getötet worden sein soll, wurde, obwohl zwei Rettungswagen frei waren, mit einem Gefangenentransporter und in Handschellen vom Gefängnis zum Krankenhaus gebracht. Rechtsanwalt Bayraktar sagte, er werde gegen die Gefängnisleitung Strafanzeige stellen, da sie weder für einen Rettungswagen noch medizinisches Personal zur Verfügung stellte. Auch gegen den Notarzt werde er Strafantrag stellen, denn er hätte die Gendarmen mit in den Rettungswagen nehmen können, außerdem hätte er die Symptome einer Gehirnblutung sehen müssen und schnell handeln müssen.

Bayraktar teilte mit, dass er die Aussagen der Gendarmen gelesen habe, sie hätten Kılınç vor aller Augen in den Tod getrieben. Er beschrieb den Verlauf der Geschehnisse wie folgt:
Am 3. April rief man aus dem Gefängnis mittags den Notarzt an. Im Gefängnis war kein Arzt. Notarzt und Rettungswagen kamen ins Gefängnis. Der Notarzt untersuchte Kılınç, aus Mund und Nase floss Blut, sein Schädel war gebrochen und er bekam schwer Luft. Der Notarzt sagte, Kılınç müsse ins Krankenhaus gebracht werden. Obwohl zwei Rettungswagen leer vor dem Gefängnis standen, ließ der Notarzt Kılınç im Gefangenentransporter, auf eisernen Sitzen liegend und in Handschellen ohne medizinisches Personal zum Krankenhaus bringen. Die Gendarmen sagten, dass man ihn so nicht transportieren könne. Dennoch hielt der Notarzt an seiner Entscheidung fest, ließ Kılınç auf der Krankenstation und verließ das Gefängnis. Unterwegs riefen die Gendarmen den Notarzt an, doch er antwortete wieder, Kılınç könne im Gefangenentransporter gefahren werden.
Bayraktar teilte weiter mit, dass es seitens der Häftlinge sehr viele Beschwerden bezüglich der Krankentransporte gebe; so sei es wohl „Standard“ gewesen, wie Kılınç ins Krankenhaus gebracht wurde.

BİA Nachrichtenzentrum, 20.04.2010
Bericht der Menschenrechtsstiftung der Türkei
Außergerichtliche Tötungen in drei Monaten

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Laut der Menschenrechtsstiftung der Türkei starben vom 1. Januar bis zum 31. März sieben Personen im Gewahrsam und weitere fünf Personen bei außergerichtlichen Tötungen durch Polizei und Gendarmerie. Zwei Personen starben im April im Gewahrsam, einer wurde durch Polizeikugeln schwer verletzt.

Laut den von dem Dokumentationszentrum der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) zusammengestellten Daten starben in den ersten drei Monaten des Jahres 2010 zwölf Personen bei "außergerichtlichen Hinrichtungen" in Polizeihaft und in den Gefängnissen. Für den Monat April müssen weitere Fälle hinzugezählt werden. Es sind der "ungeklärte" Tod von Metin Alatas von der kurdischen Tageszeitung Azadiya Welat am 3. April; der Tod von Mehmet Kilinc, der mutmaßlich an Hirnblutung nach Folter in einem Gefängnis in Izmir starb, und der Tod von Mehmet Can B., der am 7. April im E-Typ-Gefängnis in Sivas Selbstmord begangen haben soll.

Eine weitere Verletzung des Rechts auf Leben wurde von den Polizeikräften in Aydin in der Provinz Kusadasi and der südwestlichen Ägäisküste am 13. April durchgeführt. Umut Tamac wurde schwer verletzt, als die Polizei auf seinen Kopf schoss, nachdem sie Tamac auf den Boden geworfen hatten.

"Eine Schande"
Die TIHV-Vorsitzende Sebnem Korur Fincani hob hervor, dass Dienstvorschriften wie das Gesetz über die Pflichten und Befugnisse der Polizei (PVSK) die Hauptursache für diese Situation sind, die bestehe seitdem das PVSK die Polizisten befugt Gewalt einzusetzen ...

Zwölf Personen starben
Liste von Menschenrechtsverletzungen vom 1. Januar bis zum 31. März 2010 entsprechend den Daten der TIHV:
Außergerichtliche Hinrichtungen

  • 31. März: Das Kind Mehmet Nuri Tancoban wurde im Kreis Caldiran in der Provinz Van (Südost-Türkei) von der Gendarmerie erschossen.
  • 12. März: Kerem Gün, ehemaliger Vorsitzender des Jugendflügels der verbotenen pro-kurdischen Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP), wurde einen Tag nach seiner Verhaftung in Sirnak (Südost-Türkei) erschossen. Gün soll Angaben zufolge einen Haltebefehl der Soldaten nicht befolgt haben. Vermutlich wurde er bedroht, als er in Gewahrsam genommen wurde.
  • 4. März: Ali Kemal Albayrak wurde von der Polizei erschossen, als er versuchte in Gebze in der östlich von Istanbul gelegenen Provinz Kocaeli in einen Streit einzugreifen.
  • 18. Februar: Der Iraker Zeid Ismail wurde an der irakischen Grenze von Soldaten erschossen, als er die Türkei betrat.
  • 7. Februar: Der Minibusfahrer Hecer Uslu wurde von Angehörigen der Gendarmerie erschossen, weil er an einer Straßenkontrolle in Uludere in der Provinz Sirnak offenbar einen Haltebefehl nicht befolgt hatte. Die Gendarmen sollen die medizinische Behandlung des verletzten Fahrers vernachlässigt haben und medizinische Hilfe verzögert haben.

Tod im Polizeigewahrsam

  • 28. März: Erhan Turan soll Selbstmord begangen haben, indem er aus einem Fenster sprang, als er im Polizeidirektorat von Sisli (Istanbul) im Gewahrsam war. Augenzeugen erklärten, dass Turan aus dem fenster geworfen wurde.
  • 7. Januar: Murat Konus, der in Istanbul in Polizeihaft genommen wurde, starb Berichten zufolge im Direktorat für Öffentliche Ordnung an einem Herzanfall.
  • 1. Januar: Necdet Uckun, der zuvor bei rassistischen Angriffen gegen Roma in Selendi in der Provinz Manisa (West-Türkei) festgenommen worden war, soll an einem Herzanfall gestorben sein.

Todesfälle im Gefängnis

  • 20. März: Canip Temel aus Diyarbakir hat Berichten zufolge im Metris-Gefängnis in Istanbul Selbstmord begangen. Seine Frau berichtete, dass Temel ihr vorher berichtet hatte, er sei von Gefängniswärtern geschlagen worden.
  • 20. Februar: M.K. hat sich Angaben zufolge im Esme Gefängnis in der Provinz Usak im Westen der Türkei selbst mit seinem T-Shirt erhängt haben.
  • 18. Januar: Orhan Bilkic hat Angaben zufolge im M-Typ-Gefängnis von Karaman (Süd-Türkei) Selbstmord begangen.
  • 15. Januar: Sezer Karnal hat Angaben zufolge im F-Typ-Gefängnis von Bolu östlich von Istanbul mit seinen Schnürsenkeln Selbstmord begangen. Der Gefangenenhilfsverein TAYAD berichtete, dass Karnal zuvor von Gefängniswärtern geschlagen worden war und er seine Haftstrafe in einer Gummizelle verbüßte. (TK/VK)