Meinungsfreiheit verletzt: Buchautorin Nevin Berktaş kommt in Haft
Am 3. November 2010 wurde die Autorin und Journalistin Nevin Berktaş (52) in Istanbul/Türkei festgenommen, um eine 10-monatige Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit ihrem Buch "Die Zellen“ zu verbüßen. Aktuell: Am 15. Februar 2011 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung zu diesem Fall (siehe: EGMR zur Verurteilung von Nevin Berktaş).
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Inhalt des Buches
Das von Berktaş im Gefängnis geschriebene Buch "Die Zellen“ wurde im Jahr 2000 veröffentlicht.[1] Sie berichtet in ihm über ihre Erfahrungen als Gefangene während des Militärputsches 1980 in dem Gefängnis von Adana; sie beschreibt das grausame Regime von Folter, Mord und Umerziehung, das die Militärjunta nach dem Putsch in den Gefängnissen gegen politische Gefangene einsetzte und den kollektiven und individuellen Widerstand gegen dieses System.
Berktaş hat in einer Erklärung 2001 noch einmal beschrieben, wovon ihr Buch handelt: "Einen großen Teil der langen Jahre, die ich im Gefängnis verbracht habe, habe ich in Isolationszellen verbracht, in den dunklen Zellen des 12. Septembers. Ich wollte mit meiner Geschichte genau diese Zellen beschreiben. Diese Zellen, die sich von mittelalterlichen Kerkern kaum unterschieden. Ich wollte, dass man weiß, wie man in einer Zelle überleben kann, in der Ratten und Schlangen hausen. Die so feucht ist, dass sich kein Streichholz entfachen lässt. Ich wollte dass man erfährt, was für eine Art von Folter es ist gezwungen zu werden, die Nationalhymne zu singen, 'Kommandeur' zu sagen, Strammzustehen und Uniform zu tragen. Ich wollte meinen Beitrag zu dem Wissen um den 12. September leisten."
Das (die) Verfahren
Der Zeitzeugenbericht von Berktaş wurde zuerst als Unterstützung und später als Propaganda für illegale Organisationen gewertet. Das Strafverfahren zog sich über 10 Jahre hin. Am 7. November 2001 wurde Berktaş vom 6. Staatssicherheitsgericht (DGM) in Istanbul nach Artikel 169 Türkisches Strafgesetz (TSG) wegen Unterstützung einer illegalen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt, die Strafe wurde am 4. April 2002 vom Kassationshof bestätigt und damit rechtskräftig.
Mit dem 7. Anpassungspaket (Gesetz 4963 vom 07.08.2003) wurde der Wortlaut des Artikels 169 TSG geändert. Die Straftat der "Gewährung von Hilfe und Unterschlupf" für Mitglieder einer bewaffneten Bande bezog sich nicht mehr auf "jeden Akt, der die Bewegungen (der Bandenmitglieder) erleichtert". Rein logistische Hilfe oder aber das Rufen von Parolen z. B. war nicht mehr strafbar. Strafbar blieben die Unterstützung durch Waffen, Geld und Verpflegung.[2]
Das inzwischen zur 14. Großen Kammer Gerichts für Schwere Straftaten in Istanbul umbenannte 6. Staatssicherheitsgericht von Istanbul musste das Verfahren wieder aufnehmen. Es fand keine neue Beweisaufnahme statt. Berktaş wurde nun unter Artikel 7 des Anti-Terror-Gesetzes (ATG) wegen Propaganda für eine illegale Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Herausgeberin des Buches, Elif Çamyar erhielt eine Geldstrafe. Entgegen sonst üblicher Praxis wurden die Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung wurde vom Kassationsgericht bestätigt und im Jahr 2010 rechtskräftig.
Gegen beide Urteile ist eine Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit anhängig. Eine Entscheidung des EGMR über die Beschwerde steht noch aus.
Vorgeschichte und Bewertung
Nach PEN International wurde Nevin Berktaş zum ersten Mal 1978 verhaftet. Weitere Festnahmen folgten, bis sie 1991 dem mit dem ATG verbundenen Strafnachlass aus der Haft kam. Im Dezember 1994 erfolgte eine weitere Verhaftung. In dem anschließenden Verfahren wurde Berktaş wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Nach dem ATG müssen davon 75% verbüßt werden, d.h. nach 9 Jahren und 8,5 Monaten war die Strafe "verbüßt". Das wäre Ende August 2004 der Fall gewesen.
Nevin Berktaş war aber nach einer Meldung in Bianet vom 08.12.2010 bis 2007 in Haft. Der Artikel macht zudem folgende Angaben: Die Autorin war von 1983 bis 1991 8 Jahre und zwischen 1994 und 2007 13 Jahre, also 21 Jahre in Haft. Unter Berufung auf eine Erklärung der Zeitschrift "Proletarisch Revolutionäre Haltung" (Proleterce Devrimci Duruş) wird darauf aufmerksam gemacht, dass Nevin Berktaş fünf Jahre und acht Monate länger in Haft war, als es die verhängten Strafen erforderten. Der Antrag, die jetzige Haftstrafe damit als verbüßt anzusehen, sei vom örtlichen Gericht abgelehnt worden.
Das Kurdish Human Rights Project schrieb in dem Bericht "Freedom of expression at risk: writers on trial in Turkey" von 2005, dass Berktaş bereits die Strafe von 45 Monaten wegen des Buches verbüßt. Auch dies ist ein Hinweis darauf, dass Nevin Berktaş zu lange in Haft gehalten wurde und derzeit in Freiheit sein könnte.
Obwohl der EGMR noch keine Entscheidung gefällt hat, ist zu erwarten, dass am Ende des Verfahrens ein Urteil steht, in dem die Verurteilung und Inhaftierung von Nevin Berktaş als ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Konvention gewertet wird.
Das Komitee “Writers in Prison” des International Pen setzte 2002/2003 das Verfahren gegen Berktaş auf seine Fallliste und Human Human Rights Watch berichtete in seinem "World Report 2005" ebenfalls über die Verurteilung von Berktaş als Beispiel für Verstöße gegen die Meinungsfreiheit in der Türkei. Der bekannte Menschenrechtler und Musiker Şanar Yurdatapan hat in seinem Buch "Meinungsfreiheit – 2001“ Texte von 12 Autoren, deren Bücher verboten worden sind, veröffentlicht, unter anderem auch einen Ausschnitt aus dem Buch „Die Zellen“ von Berktaş. Yurdatapan und alle 12 Autoren erstatteten anschließend selber Strafanzeige, um damit auf die massiven Verstöße gegen die Meinungsfreiheit in der Türkei aufmerksam zu machen.
Die Haft ist für Berktaş auch gesundheitlich sehr belastend. Ihre Gesundheit ist durch die lange Haft, zwei Hungerstreiks und mehrfacher schwerer Folter bei früheren Festnahmen stark geschädigt. Das DTF fordert die sofortige Freilassung von Nevin Berktaş. Die Organisation ist verwundert, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde und hat Bedenken, dass die ungerechte Strafe durch jahrelange Haft davor vermutlich schon verbüßt ist.
Weitere Quellen
- Bianet 11.11.2010 "Release Writer Nevin Berktaş"
- UNHCR Human Rights Watch World Report 2005 - Turkey
Fußnoten
- ↑ Der komplette Titel des beim Yediveren Verlages erschienenen Buches lautet: "İnancın Sınandığı Zor Mekanlar: Hücreler" (Schwere Räume zur Prüfung des Glaubens: Zellen)
- ↑ Die Gesetzesänderungen sind unter Siehe http://ob.nubati.net/de/recht.php#recht3 im Detail beschrieben
