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MeinungsfreiheitAus DTF
Berichte zum Thema Meinungsfreiheit in der TürkeiVon den Sonderberichten des DTF haben diese Berichte einen Bezug zur Meinungsfreiheit: Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränkenDie aufgeführten Artikel beziehen sich auf Strafbestimmungen im Türkischen Strafgesetz (TSG) und im Anti-Terror Gesetz (ATG). Daneben gibt es noch ein paar Gesetze, die bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei zur Anwendung kommen. Die wichtigsten Bestimmungen im Einzelnen
Zeitungsmeldungen zur MeinungsfreiheitAufgrund der vielen Strafbestimmungen, mit denen Meinungsfreiheit in der Türkei eingeschränkt wird, ist es sehr schwierig, einen Überblick zu vermitteln. Für die Jahre 2006 und 2007 gibt es dazu einen Versuch in einem privaten Wiki. Für das Jahr 2008 hat das DTF sortierbare Tabellen erstellt. Aufgrund der Fülle von Meldungen wurden sie jeweils für ein Vierteljahr (Quartal) erstellt. Sie sollten die rechte Maustaste benutzen, wenn Sie die Listen für das 1. Quartal 2008 2. Quartal 2008 3. Quartal 2008 4. Quartal 2008 anschauen wollen, weil die Paragraphen und Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, dort nur noch als Zahlen erscheinen. Als zusätzliche Auswahlmöglichkeit gibt es ganzjährlich
Sonderfall: Unterstützung illegaler GruppenDer "neue" Straftatbestand der "Unterstützung einer bewaffneten Organisation" wird anderweitig erklärt. "Propaganda für eine bewaffnete Organisation" kann nach Artikel 314 TSG in Verbindung mit Artikel 220(8) TSG bestraft werden. Mit den Änderungen am Anti-Terror-Gesetz vom Juni 2006 wurde jedoch der Unterschied zwischen bewaffneten und unbewaffneten Organisationen nivelliert. Daher wird in der Regel der Artikel 7(2) ATG angewandt. Einige wesentliche Änderungen am ATG werden in einem privaten Wiki erläutert. |