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MeinungsfreiheitAus DTF
Berichte zum Thema Meinungsfreiheit in der TürkeiVon den Sonderberichten des DTF haben diese Berichte einen Bezug zur Meinungsfreiheit. Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränkenDie aufgeführten Artikel beziehen sich auf Strafbestimmungen im Türkischen Strafgesetz (TSG) und im Anti-Terror Gesetz (ATG). Daneben gibt es noch ein paar Gesetze, die bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei zur Anwendung kommen. Die wichtigsten Bestimmungen im Einzelnen
Zeitungsmeldungen zur MeinungsfreiheitAufgrund der vielen Strafbestimmungen, mit denen Meinungsfreiheit in der Türkei eingeschränkt wird, ist es sehr schwierig, einen Überblick zu vermitteln. Für die Jahre 2006 und 2007 gibt es dazu einen Versuch in einem privaten Wiki. Für das Jahr 2008 hatte das DTF sortierbare Tabellen erstellt. Aufgrund des Sicherheitsrisikos der dafür notwendigen Erweiterungen stehen diese Tabellen nicht mehr zur Verfügung. Sie haben alternativ die Möglichkeit, alle 246 Meldungen aus dem Jahr als Word-Datei herunter zu laden. Die Nachrichten sind chronologisch geordnet und haben jeweils ein Nxxx für die Nachricht und Nummer als Überschrift. Die Datei ist 611KB groß. Sonderfall: Unterstützung illegaler GruppenDer "neue" Straftatbestand der "Unterstützung einer bewaffneten Organisation" wird anderweitig erklärt. "Propaganda für eine bewaffnete Organisation" kann nach Artikel 314 TSG in Verbindung mit Artikel 220(8) TSG bestraft werden. Mit den Änderungen am Anti-Terror-Gesetz vom Juni 2006 wurde jedoch der Unterschied zwischen bewaffneten und unbewaffneten Organisationen nivelliert. Daher wird in der Regel der Artikel 7(2) ATG angewandt. Einige wesentliche Änderungen am ATG werden in einem privaten Wiki erläutert. |