Meinungsfreiheit

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Inhaltsverzeichnis

Berichte zum Thema Meinungsfreiheit in der Türkei

Von den Sonderberichten des DTF haben diese Berichte einen Bezug zur Meinungsfreiheit:

Titel Datum
435 "Meinungstäter" im Jahre 2008 090313
Das Ende der Staatssicherheitsgerichte 040622
Die Schande des 12. September 100902
Die StudentInnen von Bolu 030524
Eilaktion der TIHV zur Festnahme von Muharrem Erbey 091224
Eilaktion der TIHV zur Festnahme von Vetha Aydin 100319
Gewaltfreie "Terroristen" werden inhaftiert 070609
Harte Strafen für Jugendliche 081211
Hintergrundbericht zum Verfahren gegen Mehmet Desde 060316
Interview mit Mehmet Tarhan 050526
Jahresberichte 2009 von IHD und TIHV 100429
TIHV im 20. Jahr seit seiner Gründung 100101
Urteil des Verfassungsgerichts zum Verbotsantrag gegen Hak-Par 080701
Verbote von Zeitungen und Zeitschriften 080922
Verfahren gegen die Menschenrechtsstiftung 031027
Zum Verbot der Partei Demokratische Gesellschaft 091211
Zwei Dokumente zum Kopftuchverbot 040629

Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken

Die aufgeführten Artikel beziehen sich auf Strafbestimmungen im Türkischen Strafgesetz (TSG) und im Anti-Terror Gesetz (ATG). Daneben gibt es noch ein paar Gesetze, die bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei zur Anwendung kommen.

Die wichtigsten Bestimmungen im Einzelnen

  • Artikel 6(2) ATG Veröffentlichung von Flugblättern und Verlautbarungen "terroristischer" Organisationen
  • Artikel 7(1) ATG Mitgliedschaft in einer unbewaffneten "terroristischen" Organisation
  • Artikel 7(2) ATG Unterstützung und Propaganda für eine "terrorristische Organisation
  • Artikel 215 TSG Loben einer Straftat oder eines Täters
  • Artikel 216 TSG Aufstachelung zu Rassenhass
  • Artikel 220(7) TSG Unterstützung einer bewaffneten Organisation (in Verbindung mit Artikel 314 TSG)
  • Artikel 220(8) TSG Propaganda für eine bewaffnete Organisation (früher Artikel 169 TSG)
  • Artikel 222 TSG Verfahren wegen Kurdisch (unter Anwendung anderer Bestimmungen wie das Parteiengesetz)
  • Artikel 257 TSG Amtsmissbrauch
  • Artikel 288 TSG Beeinflussung der Justiz
  • Artikel 301 TSG Beleidigung von Autoritäten (oder dem Türkentum)
  • Artikel 318 TSG Distanzierung vom Militärdienst
  • Gesetz 2911 Gesetz zu Demonstrationen und Kundgebungen
  • Gesetz 5816 Vergehen gegen Atatürk

Zeitungsmeldungen zur Meinungsfreiheit

Aufgrund der vielen Strafbestimmungen, mit denen Meinungsfreiheit in der Türkei eingeschränkt wird, ist es sehr schwierig, einen Überblick zu vermitteln. Für die Jahre 2006 und 2007 gibt es dazu einen Versuch in einem privaten Wiki.

Für das Jahr 2008 hat das DTF sortierbare Tabellen erstellt. Aufgrund der Fülle von Meldungen wurden sie jeweils für ein Vierteljahr (Quartal) erstellt. Sie sollten die rechte Maustaste benutzen, wenn Sie die Listen für das

1. Quartal 2008 2. Quartal 2008 3. Quartal 2008 4. Quartal 2008

anschauen wollen, weil die Paragraphen und Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, dort nur noch als Zahlen erscheinen.

Als zusätzliche Auswahlmöglichkeit gibt es ganzjährlich

Sonderfall: Unterstützung illegaler Gruppen

Der "neue" Straftatbestand der "Unterstützung einer bewaffneten Organisation" wird anderweitig erklärt. "Propaganda für eine bewaffnete Organisation" kann nach Artikel 314 TSG in Verbindung mit Artikel 220(8) TSG bestraft werden. Mit den Änderungen am Anti-Terror-Gesetz vom Juni 2006 wurde jedoch der Unterschied zwischen bewaffneten und unbewaffneten Organisationen nivelliert. Daher wird in der Regel der Artikel 7(2) ATG angewandt. Einige wesentliche Änderungen am ATG werden in einem privaten Wiki erläutert.