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Jahresberichte 2009 von IHD und TIHVAus DTFAuf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten der Menschenrechtsverein IHD und die Menschenrechtsstiftung der Türkei TIHV ihre Jahresberichte für 2009 vor.
Der Bericht des IHDIn der einleitenden Übersicht wurde auf die unterschiedlichen Kategorien von Menschenrechtsverletzungen, angefangen mit dem Recht auf Leben. hingewiesen. Unter der Rubrik Folter wurden Zahlen des Justizministeriums für das Jahr 2008 genannt. Demnach waren in 153 Verfahren 403 Beamte wegen Folter angeklagt worden. Demgegenüber standen 11.256 Verfahren, in denen 18.859 Personen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt waren. Im Jahre 2009 wurden 569 Personen aufgrund eines Meinungsdelikts verurteilt. Es waren 36 Journalisten in U-Haft. Es wurden 44 Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehanstalten mit einem Erscheinungsverbot belegt. Bis zum 11. Mai 2009 war der Zugang zu 2.601 Internetseiten gesperrt worden. In den Gefängnissen befanden sich 49 schwer kranke Menschen. Zu den Gefangenen gehörten 2.544 Minderjährige in U-Haft und 245 Minderjährige in Strafhaft. Zu den Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger gehörten die Verhaftung vom Rechtsanwalt Muharrem ERBEY, stellvertretender Vorsitzender des IHD, in Diyabakir im Dezember, die Verhaftung des Vorstandsmitglieds und Anwältin Filiz KALAYCI im Mai 2009 in Ankara (Entlassung im Januar 2010) und die Verhaftung von Yüksel MUTLU, Mitglied des Ehrenausschusses des IHD im Mai 2009 in Izmir (Freilassung nach ca. 6 Monaten im November 2009). Gençağa Karafazlı, ehemaliges Vorstandsmitglied der Zweigstelle Rize, befindet sich dort seit Juni 2009 in U-Haft. Der ehemalige Vorsitzende der Zweigstelle Adana musste sich wegen vieler Verfahren gegen ihn ins Ausland begeben. Es sind viele Verfahren gegen Mitglieder und Funktionäre des IHD anhängig, ebenso wie gegen Şebnem Korur Fincancı, die Vorsitzende der TIHV. Einzelne ZahlenDem Jahresbericht des IHD sind verschiedene Tabellen beigefügt. Daraus ergibt sich nur für das Recht auf Leben sowie Folter und Misshandlung Folgendes:
Der Bericht der TIHVDer Bericht der Menschenrechtsstiftung der Türkei TIHV ist auch auf den Seiten der TIHV in Kurz- und Langfassung zu finden. Die einzelnen Rubriken und Zahlen sind: Das Recht auf LebenEin Vergleich über die letzten Jahre ergibt folgendes Bild:
Für das Jahr 2009 sind an weiteren Zahlen zu nennen: Nach den Daten der TIHV kam es zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2009 zu 47 Gefechten, bei denen 60 Soldaten, 7 Dorfschützer und 66 Militante getötet wurden. Es gab vier zivile Opfer und einen getöteten Polizisten, zusammen 138 Todesopfer. Durch Minen wurden 41 Menschen getötet. Im Militär gab es 62 Todesfälle, die mit Unfall oder Selbstmord begründet wurden. Folter und MisshandlungIm Jahre 2009 wandten sich 459 Personen an die TIHV mit dem Antrag wegen Folter oder Misshandlung behandelt zu werden. Von ihnen gaben 259 Personen an, dass sie im gleichen Jahr gefoltert worden waren. Nach den Informationen der TIHV starben 2009 sechs Personen in Polizeihaft. Im Jahr davor waren es acht Menschen gewesen und 2007 waren ebenfalls sechs Personen in Polizeihaft gestorben. Es kam zu 532 Fällen von Folter und Misshandlung, in 381 Fällen durch die Sicherheitskräfte. Bei Interventionen gegen Demonstranten starben 6 Menschen und es wurden 301 verletzt. GefängnisseNach offiziellen Verlautbarungen und Artikeln in der Presse starben 37 Personen im Gefängnis. Darunter sind sechs vermeintliche Selbstmorde und sechs Morde durch Mitgefangene. Es befanden sich 104 schwer Kranke unter den Gefangenen. Als Antwort auf eine Anfrage gab des Justizminister Sadullah Ergin am 28. Mai 2009 an, dass sich 5678 politische Gefangene unter den 166.340 Gefangenen (Stand Ende 2009) befanden. In der Antwort war von 153 chronisch Erkrankten unter den Gefangenen die Rede. Nach Sadullah Ergin gibt es in der Türkei 367 Haftanstalten, die mit Stichtag vom 28. September 2009 eine Kapazität von 104.690 Gefangenen haben sollen. SonstigesZu den weiteren Zahlen gehören: 634 Personen (308 im Jahre 2008), die in 111 Verfahren (340) wegen Meinungsdelikten angeklagt wurden. Von ihnen wurden 24 (97) zu einer Haft- und 499 (431) zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
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