QUELLE: DTF
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070609
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| Sprache
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Deutsch
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Am 8. Juni 2007 tritt der in Landshut ansässige deutsche Staatsbürger Mehmet Desde den Rest seiner 30-monatigen Haftstrafe an, die ein Gericht in Izmir ihm als Mitglied einer terroristischen Organisation zum letzten Mal im März 2006 verpasste. Unterdessen ist der in Berlin lebende Journalist Mehmet Bakir auf der Suche nach dem Haftbefehl, um in der gleichen Sache auch für ihn verbliebenen 17 Monate ins Gefängnis zu gehen, bevor beide nach mehr als 6 Jahren wieder nach Deutschland zurückkehren können.
Die beiden Mehmets waren im Juli 2002 in einem Auto mit österreichischem Kennzeichen zwischen 2 touristischen Ortschaften unterwegs, als die Polizei in Izmir sie aufgriff. Nachdem in der Stadt Flugblätter und Aufkleber der Bolschewistischen Partei (BP) aufgetaucht waren, suchte die Polizei nach den Hintermännern und war überzeugt, sie in den beiden "Deutschländern" gefunden zu haben.
Schließlich war die Organisation in Deutschland gegründet worden. Als "Terroristen" machten sich die Mehmets zudem durch die Geburt in der aufmüpfigen Kurdenprovinz Tunceli (Dersim) verdächtig, selbst wenn sie schon um die 40 Jahre alt waren. Als sie dann noch trotz Folter über vier Tage schwiegen, weil sie Fragen nach einer ihnen unbekannten Organisation nicht beantworten konnten, war den Verhörern klar, dass sie Militante einer illegalen Organisation sein mussten.
Den Rest der "Beweiskette" hatte die Polizei schnell zusammen. Es wurden weitere Verdächtige festgenommen und bei einigen von ihnen fand die Polizei auch Flugblätter und politische Zeitschriften, die zwar legal in der Türkei erschienen, aber der BP zugeordnet wurden. Mit den bekannten Methoden schaffte es die Anti-Terror-Abteilung im Polizeipräsidium auch, dass einige der Verdächtigen die Mehmets als die "Köpfe" der Organisation in Izmir beschuldigten.
Da half nicht, dass sie später versicherten, dass diese Aussagen erfoltert wurden, denn der Staatsanwalt war nur daran interessiert, vermeintliche "Terroristen" anzuklagen, nicht aber die Folterer. Trotz nationaler und internationaler Verpflichtung kümmerten sich weder die Richter in Izmir noch die Richter am Revisionsgericht in Ankara um die Foltervorwürfe. Sehr eigenwillig war auch die Interpretation von neuen Gesetzen, die vorschreiben, dass von "Terror" und "terroristischen Aktivitäten" nur dann die Rede sein kann, wenn Methoden wie Drohungen und Einschüchterung verwendet werden.
Es gab aber keine bewaffneten Aktionen und nirgendwo war jemand bedroht oder eingeschüchtert worden. Deshalb erfand das Gericht den Terminus "ideelle Gewalt", den schon die Propaganda für den Sozialismus beinhalte, denn schließlich wolle man ja das System beseitigen. Der Kassationshof schloss sich im Dezember 2006 dieser Interpretation an und schuf damit neue Rechtsnormen.
Im Falle der beiden Mehmets hat die deutsche Diplomatie versagt. Angeblich soll auf höchster Ebene interveniert worden sein, um ein seit über vier Jahre bestehendes Ausreiseverbot und die jetzt unvermeidliche Inhaftierung der Mehmets zu verhindern. Es darf aber vermutet werden, dass die Eingaben wenig überzeugend vorgetragen wurden, denn noch im Januar 2007 schrieb das auswärtige Amt in seinem Lagebericht zur Türkei: "nur noch Anstiftung zu konkret separatistischen oder terroristischen Aktionen" ist in der Türkei strafbar und sah die Meinungsfreiheit im Lande als deutlich gestärkt an. In dieses Bild passt Willkürjustiz nicht, auch wenn sie an friedfertigen Menschen aus Deutschland praktiziert wird.