Ereignisse in Van, Hakkari und Yüksekova
| Datum | 080515 |
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| Sprache | Deutsch |
Bericht der TIHV zu den Ereignissen zwischen dem 22. und 24 März 2008 in den Provinzen Van und Hakkari, sowie dem Kreis Yüksekova (Hakkari)
Zusammenfassende Übersetzung
Eine vom TIHV zusammen gestellte Delegation mit 4 Personen führte zwischen dem 2. und 4. April 2008 Untersuchungen durch, bei denen in den oben erwähnten Orten mit 24 Opfern gesprochen wurde. Des Weiteren wurden 3 Personen im Krankenhaus und 6 Personen im Gefängnis besucht (Anwaltsbesuch). In Hakkari gab es Kontakt zur Anwaltskammer und zum Gouverneur. Verschiedene Berichte vom Menschenrechtsverein IHD und der Organisation Malzum Der wurden ebenso in Augenschein genommen wie zahlreiche Berichte in den Medien.
Bei den Ereignissen in Van am 22.03.2008 starben Zekin Erinc (38) und Ramazan Dal (30). 84 Menschen wurden verletzt, darunter 70 Zivilisten und 14 Sicherheitsbeamte. 173 Personen wurden festgenommen. Sie wurden in den Polizeifahrzeugen und auf den Wachen geschlagen und beschimpft. Von den Festgenommenen kamen 33 Personen in U-Haft.
Bei den Ereignissen in Yüksekova wurde Ikbal Yasar (29) am 23.03.2008 getötet. Die Tatsache, dass die Sicherheitskräfte ihn heimlich beisetzten, führte zu neuen Unruhen. Dabei wurde Fahrettin Sedal (37) am 24.03.2008 so schwer verletzt, dass er am 10.04.2008 verstarb. Bei den Vorkommnissen wurden mindestens 10 Menschen verletzt. Von den 20 Festgenommenen waren 10 unter 18 Jahren alt. Unter den 10 Personen, die in U-Haft kamen, waren 3 Minderjährige. Auch in Yüksekova wurde bei den Festnahmen geprügelt und die Opfer wurden arg beschimpft.
In Hakkari behauptete der Gouverneur, dass die Menge Reifen in Brand steckte, Parolen rief, Barrikaden aufbaute, den Verkehr behinderte und die Beamten mit Steinen bewarf. Es sollen 15 Sicherheitsbeamte verletzt worden sein. Aus der Menge wurden 54 Personen festgenommen, von denen 24 minderjährig waren. 28 Personen kamen in U-Haft.
Neben Gesprächen mit den Opfern wurden auch (10 Tage) nach den Ereignissen medizinische Untersuchungen durchgeführt, bei denen eine ganze Reihe von Verletzungen festgestellt werden konnten. Der Staatsanwalt in Hakkari hatte jedoch schon entschieden, dass es keine Ermittlungen gegen Sicherheitsbeamte geben solle.
Auf den Seiten 15-20 kommt der Bericht der TIHV zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die Newroz-Feiern waren offiziell indirekt verboten worden. Die Behörden hatten den Veranstaltungskomitees erst einen Tag vorher mitgeteilt, dass die Feiern am 21. März (einem Freitag) und nicht an den gewünschten Tagen (Samstag oder Sonntag) abgehalten werden sollen. Dies kam einem inoffiziellen Verbot gleich.
- Die inoffiziellen Verbote haben die Ereignisse vorbereitet. Es wurden weitere Sicherheitskräfte aus Malatya, Kayseri, Bolu und Konya angefordert und aus Belgien importierte Plastikgeschosse kamen zum Einsatz.
- Die Sicherheitskräfte haben das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt.
- Die Sicherheitskräfte haben extreme/unangemessene Gewalt angewendet. Das geht aus den einzelnen untersuchten Punkten hervor.
- Die Anwendung extremer Gewalt hat Menschenrechte verletzt.
5.1. Das Recht auf Leben. Vier Personen starben, obwohl keine der den Demonstranten vorgeworfenen Aktionen den Einsatz von Feuerwaffen rechtfertigte.
5.2. Das Folterverbot wurde verletzt. Das geht aus den einzelnen untersuchten Punkten hervor. Wie in den letzten Jahren beobachtet, kam es vorwiegend außerhalb von Polizeistationen zu Folter und Misshandlung, was eine Strafverfolgung der Täter erschwert.
5.3. Unversehrtheit der Wohnung
5.4. Verletzung des Rechts auf Besitz
5.5. Verletzung des Diskriminierungsverbots
5.6. Verletzung der Pressefreiheit
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Opfer in großer Angst leben und um ihre Sicherheit besorgt sind. Die Behörden haben Druck auf Ärzte ausgeübt, sich entgegen ihrer ethischen Verpflichtung und den Dekreten der Ministerien zu verhalten. Das Verhalten der Behörden gegenüber dem Verhalten der Sicherheitskräfte gibt zu bedenken.
All die Vorkommnisse haben eine verbreitete und schwere traumatische Wirkung bei den BürgerInnen von einem Ausmaß erzeugt, das als Problem der Volksgesundheit bezeichnet werden kann. Bei den Gesprächen stellte sich heraus, dass selbst Beamte mit einer geregelten Arbeit und Familienleben sich nicht von der Wirkung des Traumas erholt hatten. Gesundheit einer Person ist der Schutz der bio-psycho-sozialen Einheit. Der Staat darf die Gesundheit nicht angreifen; im Gegenteil er hat seine BürgerInnen gegen Angriffe auf die Gesundheit zu schützen. Diese Verpflichtung wurde bei den Ereignissen in Van, Hakkari und Yüksekova verletzt. Die Vorfälle müssen effektiv untersucht werden und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer müssen entschädigt werden und ihre bio-psycho-soziale Einheit muss wieder hergestellt werden.